2.3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebens­versicherung

Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei in folgende Klassifizierungskategorien gegliedert:

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2024

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.310.610

1.449.558

1.602

742

3.762.511

Verpflichtend

2.310.610

1.449.558

1.602

742

3.762.511

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

12.997.638

199.804

0

0

13.197.442

Verpflichtend

12.997.638

0

0

0

12.997.638

Designiert

0

199.804

0

0

199.804

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

483.369

0

483.369

Summe

15.308.248

1.649.362

484.971

742

17.443.323

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2023

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz­instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.272.009

1.292.910

951

15.850

3.581.719

Verpflichtend

2.272.009

1.292.910

951

15.850

3.581.719

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

12.835.537

188.646

0

0

13.024.182

Verpflichtend

12.835.537

0

0

0

12.835.537

Designiert

0

188.646

0

0

188.646

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

600.273

0

600.273

Summe

15.107.546

1.481.556

601.224

15.850

17.206.175

Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden von UNIQA nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist nicht erfüllt).

Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.

Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2024

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Kapitalanlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.752.058

2.221.543

138.411

247.724

4.359.736

Summe

1.752.058

2.221.543

138.411

247.724

4.359.736

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2023

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Kapitalanlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.817.816

2.020.661

175.458

282.439

4.296.374

Summe

1.817.816

2.020.661

175.458

282.439

4.296.374

Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI- Kriterium“ ist erfüllt).

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Periodenergebnis werden Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnung erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert)

Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapitalinstrument einzeln getroffen werden.

UNIQA wendet das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapitalinvestments an.

Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen in das Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert

Erfasste Dividendenerträge

Kumulierte Gewinne/Verluste aus dem Abgang

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1)

199.804

188.646

9.709

7.135

 

 

Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente

250

0

 

 

25

0

1)

Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnung und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Geschäftsmodellkriterium

Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen.

Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“, „Halten“ und „Sonstige“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Die Zuordnung von sonstigen Kapitalanlagen in das Geschäftsmodell „Sonstige“ erfolgt bei einer primären Steuerung und Beurteilung auf Fair-Value-Basis, wie beispielsweise bei Venture-Capital oder Restrukturierungen.

SPPI-Kriterium

In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-) automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Theoretischer Kurs

Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert

Bewertungsgutachten

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Notierte Preise

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Nicht verzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Infrastrukturfinanzierungen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

 

1.333.599

1.381.864

1.333.599

1.381.864

Summe

 

 

 

 

1.412.849

1.462.134

1.412.849

1.462.134

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

593.102

549.697

0

960

856.456

742.253

1.449.558

1.292.910

Festverzinsliche Wertpapiere

906.017

908.227

19.769

12.880

1.384.824

1.350.901

2.310.610

2.272.009

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

 

 

 

 

1.602

951

1.602

951

Derivative Finanzinstrumente

0

0

109

12.558

633

3.292

742

15.850

Summe

1.499.119

1.457.924

19.878

26.398

2.243.514

2.097.397

3.762.511

3.581.719

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

128.004

119.495

0

87

71.800

69.064

199.804

188.646

Festverzinsliche Wertpapiere

8.644.852

8.690.234

4.029.223

3.823.036

323.562

322.266

12.997.638

12.835.537

Summe

8.772.856

8.809.729

4.029.223

3.823.123

395.363

391.330

13.197.442

13.024.182

Bewertungshierarchie – Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

7.711

0

5.010

6.673

12.721

6.673

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

 

1.622.475

1.562.673

1.622.475

1.562.673

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

343.940

453.950

135.856

146.318

479.795

600.267

Bewertungshierarchie – Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihenverbindlichkeiten

552.726

521.088

 

 

 

 

552.726

521.088

Leasingverbindlichkeiten

 

 

 

 

82.606

84.823

82.606

84.823

Summe

552.726

521.088

 

 

82.606

84.823

635.332

605.911

Nachrangige Verbindlichkeiten

870.013

832.781

 

 

 

 

870.013

832.781

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 921.792 Tausend Euro (2023: 535.582 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 505.313 Tausend Euro (2023: 951.190 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Bewertungshierarchie – Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2.838.686

2.543.877

536.252

583.929

737.074

886.130

4.112.012

4.013.935

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

243.982

277.915

754

679

2.988

3.845

247.724

282.439

Summe

3.082.668

2.821.791

537.006

584.607

740.062

889.975

4.359.736

4.296.374

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Stufe-3 – Finanzinstrumente

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Sonstige Kapital­anlagen gesamt

Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2024

2023

2024

2023

2024

2023

2024

2023

Stand am 1. Jänner

1.673.168

1.627.541

815.560

643.166

2.488.728

2.270.708

889.975

830.190

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–13.513

–6.328

–605

0

–14.118

–6.328

0

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

–4.112

–1.607

0

0

–4.112

–1.607

–275

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2

–66.656

–4.495

–2.078

0

–68.735

–4.495

0

–294

Transfers in die Stufe 3

88.448

9.820

441

96

88.889

9.917

37.604

0

In der Konzerngewinn- und
-verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

39.052

38.389

20.274

–14.111

59.326

24.278

13.352

39.362

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

5.150

–20.425

86

1.738

5.236

–18.687

0

0

Zugänge

202.959

167.696

187.074

228.045

390.034

395.741

23.436

93.721

Abgänge

–218.644

–143.932

–101.195

–44.660

–319.839

–188.592

–224.108

–73.431

Veränderung aus Währungsumrechnung

2.534

6.507

174

1.286

2.708

7.793

76

427

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

10.760

0

10.760

0

0

0

Stand am 31. Dezember

1.708.387

1.673.168

930.490

815.560

2.638.877

2.488.728

740.062

889.975

Sensitivitäten

Festverzinsliche Wertpapiere

Der wesentlichste nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts um 3,7 Prozent (2023: 4,6 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 4,0 Prozent (2023: 3,6 Prozent).

Sonstige

Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV).

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 643.791 Tausend Euro (2023: 526.158 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 691.204 Tausend Euro (2023: 571.583 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2024

31.12.2023

Ausleihungen

 

 

Hypothekendarlehen

2.797

3.967

Sonstige Ausleihungen

114.042

125.106

Summe

116.839

129.072

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

343.940

453.950

Depotforderungen

24.192

18.202

Summe

368.132

472.151

Gesamtsumme

484.971

601.224

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst werden, können sowohl Verluste als auch deren Aufholung umfassen. Im Geschäftsjahr betreffen die erfassten Wertänderungen Aufholungen von Verlusten aus Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ von 69 Tausend Euro (2023: Erfassung von Verlusten in Höhe von –32 Tausend Euro).

Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2024

31.12.2023

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Bis zu 1 Jahr

44.653

44.614

55.889

50.271

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

71.549

68.014

72.373

65.098

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

591

591

753

678

Von mehr als 10 Jahren

46

46

57

51

Summe

116.839

113.265

129.072

116.097

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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