1. Allgemeine Angaben
1.1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen (BP-1)
Die Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2024 wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst alle vollkonsolidierten Konzernunternehmen der UNIQA Group. Der Konsolidierungskreis stimmt daher mit jenem des Konzernabschlusses überein.
Bei der Bewertung der Wesentlichkeit und der Steuerung der Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen befasst sich UNIQA mit dem eigenen Geschäftsbetrieb sowie der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden Themen vor allem im Bereich der Lieferant:innen für den operativen Betrieb identifiziert. Die wichtigsten Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette liegen im Bereich des Anlageportfolios (Eigene Anlagen und Anlagen von Drittgeldern) sowie jenem der Versicherungskund:innen.
1.2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)
1.2.1 Zeithorizonte
Abweichend von den in ESRS 1 Abschnitt 6.4 vorgeschlagenen Zeithorizonten verwendet UNIQA die folgenden Zeithorizonte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Für den kurzfristigen Zeithorizont: ein Jahr
- Für den mittelfristigen Zeithorizont: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu zehn Jahre
- Für den langfristigen Zeithorizont: mehr als zehn Jahre
Die Zeithorizonte wurden abweichend zu den ESRS gewählt, um der langfristigen Ausrichtung des Versicherungsgeschäfts und der Laufzeit der Versicherungsverträge Rechnung zu tragen.
1.2.2 Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Datenquellen und Ergebnisunsicherheit
Aufgrund der begrenzten Informations- und Datenlage zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette muss für einzelne Bereiche und Datenpunkte auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Aus der Verwendung von Schätzungen können sich Abweichungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Daten ergeben. Für UNIQA ist die ständige Verbesserung der Datenqualität ein wichtiges Anliegen. Daten von Akteur:innen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden, wenn notwendig, durch Daten externer Anbieter:innen ergänzt.
Weitere Details zu Schätzungen, Datenquellen und Ergebnisunsicherheiten befinden sich in der jeweiligen Beschreibung der betreffenden Metrik.
1.2.2.1 Science Based Targets initiative (SBTi)-Ziele & Zielfortschritt
Der Emissionsfaktor, der für die Berechnung der finanzierten Emissionen für die Assetklasse „Projektfinanzierung zur Stromerzeugung“ herangezogen wird, basiert auf Durchschnittswerten der jeweiligen Energieträger. Die Daten betreffend Emissionen und produzierte Energie basieren auf prognostizierten Werten der Projektbetreiber:innen, die diese mit eigenen Methoden schätzen.
1.2.2.2 Emissionsintensität des Investmentportfolios – Weighted average carbon intensity (WACI)
Die Scope-1- und Scope-2-Emissionsdaten für die Berechnung der Emissionsintensitätskennzahl werden vom externen Datenprovider Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) bezogen und basieren zum größten Teil auf berichteten Daten der jeweiligen Emittent:innen. Für die Schätzung von Emissionsdaten, die nicht von Unternehmen direkt gemeldet werden, hat ISS zusammen mit dem Swiss Federal Institute of Technology eine eigene Methodik entwickelt. In einem ersten Schritt werden nicht berichtende Unternehmen anhand eines Branchenklassifizierungssystems auf der Grundlage ihres Emissionsprofils mit ähnlichen Unternehmen des Subsektors verglichen, die als Benchmark herangezogen werden. In einem zweiten Schritt wird eine statistische Regressionsanalyse auf Basis der Subsektoren durchgeführt, um verschiedene Finanzkennzahlen zu ermitteln, die als Schätzwert der Emissionsdaten dienen. Zur Verbesserung der Vorhersagekraft der Modelle vergleicht ISS neu gemeldete Daten mit zuvor geschätzten Daten durch Backtesting. Sofern signifikante Abweichungen festgestellt werden, berechnet ISS die Regressionsmodelle neu, um die Ergebnisse und Modelle stetig zu verbessern.
Um sicherzustellen, dass die erhaltenen Daten auf das Portfolio von UNIQA anwendbar sind, werden diese vom ESG-Team der Kapitalveranlagung auf Plausibilität geprüft.
1.2.2.3 Finanzierte Emissionen (Investitionen in Unternehmen)
Die finanzierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus Investitionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmensanleihen (ausgenommen Schuldverschreibungen) und Unternehmenskrediten werden ebenso von ISS bezogen und basieren größtenteils auf berichteten Daten der jeweiligen Emittent:innen. Jene Scope-1- und Scope-2-Emissionsdaten, die keine berichteten Daten darstellen, werden von ISS mithilfe eigener Modelle geschätzt, wobei Subsektor- und Aktivitätsebene berücksichtigt werden. Die Datenabdeckung im Jahr 2024 beträgt 82 Prozent. Auch Daten für finanzierte Scope-3-Emissionen basieren auf ISS-Daten. Für die Modellierung von finanziertenScope-3-Emissionen zieht ISS eigene Modelle heran. Die Emissionen werden nach sektorspezifischen Kriterien entlang der Lieferkette der Emittent:innen modelliert. Weiters wird eine sektorspezifische Lebenszyklusanalyse für die Modellierung der Scope-3-Emissionen resultierend aus der Nutzungsphase des Produkts oder der Dienstleistung der Emittent:innen durchgeführt.
UNIQA plausibilisiert die erhaltenen Daten, um sicherzustellen, dass diese auf das Portfolio von UNIQA anwendbar sind. Im Zuge der Plausibilisierungschecks für die wichtigsten ESG-Kennzahlen wird die jährliche prozentuelle Veränderung der Kennzahlen pro Emittent:in basierend auf ISS-Daten ermittelt. Mithilfe statistischer Modelle unter Verwendung von Normalverteilungen und Z-Werten werden Ausreißer identifiziert.
Die Werte dieser Ausreißer werden mit den Werten der Onlineplattform des Datenanbieters ISS und den eigenen Berichten der betroffenen Unternehmen verglichen.
Sofern es zu Abweichungen kommt, tritt UNIQA in Kontakt mit ISS, um den Abweichungen nachzugehen. Sollte die Erklärung von ISS zu etwaigen Abweichungen nicht zufriedenstellend sein, entscheidet das ESG-Team der Kapitalveranlagung, ob die Daten anwendbar sind und ändert diese eventuell manuell ab.
1.2.2.4 Finanzierte Emissionen (Staatsanleihen)
Die finanzierten Scope-1-Emissionen aus Investitionen in Staatsanleihen werden entsprechend der PCAF-Methodologie (Partnership for Carbon Accounting Financials) aus der Datenbank der UNFCCC (Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) herangezogen und decken 99 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Emissionsdaten von Ländern, die ihre Daten nicht jährlich aktualisieren, werden mithilfe klimarelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und internationalen Organisationen geschätzt.
Emissionsdaten für Scope-2 und Scope-3 bezieht ISS von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus dem internationalen Handel sammelt. 64 Länder haben Treibhausgasemissionsdaten auf dieser Basis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest of the World“ zusammengeführt. ISS attribuiert die Treibhausgasemissionen dieser kollektiven Kategorie mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf die einzelnen Länder.
1.2.2.5 Treibhausgasemissionen aus vermieteten Immobilien
Treibhausgasemissionen, die aus dem Energieverbrauch von vermieteten Immobilien entstehen (Allgemeinflächen und Mietflächen), werden anhand eines Sekundärdatenmodells berechnet. Hierfür wird der Verbrauch anhand der Eigenschaften der Immobilien (Fläche, Baujahr, Nutzungsart u. a.) mithilfe von länderspezifisch abgeleiteten Durchschnittswerten geschätzt.
1.2.2.6 Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen (Firmenkund:innen)
Die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts werden für die Sparten Sach-, Technik- und Haftpflichtversicherung berechnet und decken 96 Prozent der relevanten Prämien ab. Die Emissionsberechnungen erfolgen gemäß PCAF Option 1 und Option 3. Die Emissionen resultierend aus den restlichen 4 Prozent an Prämien werden hochgeschätzt.
1.2.2.7 Versicherungsbedingte Treibhausgasemissionen (Privatkunden-Kfz-Geschäft)
Die konkrete Ermittlung der versicherungsbedingten Emissionen aus dem UNIQA Portfolio ist derzeit aufgrund der Abhängigkeit von fahrzeugspezifischen Daten wie Marke, Modell, jährliche Fahrleistung und CO2-Ausstoß nicht vollständig möglich. Da diese Informationen teilweise nicht verfügbar sind, verwendet UNIQA Durchschnittswerte aus Sekundärquellen. Die Berechnung erfolgt nach dem PCAF-Standard, um die Emissionen länderspezifisch abzuschätzen und somit eine möglichst genaue Abbildung des Portfolios zu gewährleisten.
Neben der Verwendung von Schätzungen aufgrund unzulänglicher Informationen aus der Wertschöpfungskette können sich Unsicherheiten auch aus Messunsicherheiten innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit ergeben. Im Wesentlichen sind davon folgende Kennzahlen betroffen:
1.2.2.8 Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aus eigengenutzen Immobilien
Die für die Ermittlung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen notwendigen Verbrauchsdaten können für das Geschäftsjahr nur für einen Teil der von UNIQA eigengenutzten Immobilien erhoben werden. Für einen weiteren Teil setzen sich die ausgewiesenen Werte aus Verbrauchsdaten des Geschäftsjahres, ergänzt um Schätzungen auf Basis historischer Daten zusammen. Teilweise wird der Jahresverbrauch zur Gänze auf Basis von historischen Daten ermittelt. Sofern auch für die Vergangenheit keine gemessenen Daten vorliegen, wird auf eine Sekundärdatenberechnung zurückgegriffen. Hierfür wird der Verbrauch anhand der Fläche der Immobilien mit Durchschnittswerten, die das Baujahr, die Immobilienart, die Lage der Immobilie sowie die Klimatisierungs- und Heizungsart berücksichtigen, berechnet. Dies betrifft rund 30 Prozent der eigengenutzten Immobilien (auf Basis der Fläche).
1.2.2.9 Treibhausgasemissionen aus selbst genutzten Fahrzeugen
Für rund 92 Prozent der selbst genutzten Fahrzeuge wurden die Verbrauchsdaten aufgrund Primärdaten dargestellt. Die gefahrenen Kilometer basieren bei rund 63 Prozent der Fahrzeuge auf Primärdaten. Für den restlichen Anteil wurde die Datengrundlage aufgrund fehlender unvollständiger und/oder unplausibler Daten mit Durchschnittswerten errechnet. Für die Schätzung von Verbrauchsdaten wurden Durchschnittswerte von der Website spritmonitor.de herangezogen, die Fahrzeugtyp, -alter und -motorisierung berücksichtigen. Für die gefahrenen Kilometer wurde die durchschnittliche Fahrleistung der mittels Primärdaten ermittelten Kilometer verwendet.
1.2.3 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (GOV-1) und Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (GOV-2)
UNIQA wird vom Vorstand geleitet, die Aufsicht über die Unternehmensführung obliegt dem Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen.
|
Geschäftsführende Mitglieder (Vorstand) |
Nicht geschäftsführende Mitglieder (Aufsichtsrat) |
---|---|---|
Anzahl der Mitglieder per 31.12. |
7 |
15 |
Davon männliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt |
87,5 % |
62,8 % |
Davon weibliche Mitglieder in % im Jahresdurchschnitt |
12,5 % |
37,2 % |
Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern |
0,14 |
0,59 |
Der Aufsichtsrat setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen. 100 Prozent der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen zudem die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK und sind somit weder Anteilseignerinnen mit einer Beteiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen.
UNIQA hat in einer Richtlinie Anforderungen an die fachliche Qualifikation („Fit“) und persönliche Zuverlässigkeit („Proper“) von Personen, die das Unternehmen leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, festgelegt. Ziel dieser Anforderungen ist es, über einen Regelprozess sicherzustellen, dass diese Personen fortlaufend fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sind. Dabei gilt das Prinzip der kollektiven fachlichen Qualifikation. Im Vorstand und im Aufsichtsrat ist langjährige Erfahrung im internationalen Versicherungsgeschäft wie auch in den Sektoren Bankwesen und Informationstechnologie vorhanden.
Die laufende Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen findet über das Group ESG-Komitee statt, das sich aus vier Mitgliedern des Vorstands und den Leiter:innen der Bereiche Corporate Business, Retail Business, Legal & Compliance sowie Group ESG-Office zusammensetzt. Das Group ESG-Komitee tagt vierteljährlich und ist für die ESG-Integration im Kerngeschäft verantwortlich. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
- Strategische Definition und kontinuierliche Weiterentwicklung der gruppenweiten ESG-Ambitionen
- Laufende Beobachtung des Bewusstseins der Stakeholder:innen für ökologische und soziale Auswirkungen sowie Themensetzung für die Schwerpunkte im Stakeholderdiskurs
- Verabschiedung der Wesentlichkeitsanalyse und Diskussion von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
- ESG-Targeting und KPI-Monitoring bezüglich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
- Überwachung der gruppenweiten Klimastrategie und des Umweltmanagements und wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
Das Group ESG-Office ist für die Koordination der Nachhaltigkeitsagenden verantwortlich und berichtet an das für den Bereich People, Marke, Nachhaltigkeit, Personenversicherung & Asset Management verantwortliche Vorstandsmitglied, das auch den Vorsitz des Group ESG-Komitees innehat.
Group Finance erstellt den Konzernanhang samt Konzernlagebericht und stellt sicher, dass nichtfinanzielle Angaben mit den finanziellen Angaben in Einklang stehen. Group Finance berichtet an das für den Bereich Finanz- und Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied.
Die Konzerngesellschaften sind mit ESG-Expert:innen ausgestattet, die sich mit der operativen und fachspezifischen Erarbeitung und Umsetzung von Inhalten und Maßnahmen beschäftigen. In den internationalen Geschäftseinheiten wurden im Jahr 2023 strategische ESG-Koordinator:innen in allen Ländern bzw. Regionen der UNIQA Group in die lokale Organisationsstruktur und Governance integriert.
Das Group ESG-Komitee berichtet quartalsweise über die Auswirkungen, Risiken und Chancen an den Vorstand. Der Vorstand erhält quartalsweise Berichte vom Group ESG-Office, in denen über den Fortschritt der Nachhaltigkeitsstrategie, den Status laufender Projekte sowie über die Klimastrategie informiert wird, um eine effektive Überwachung und Steuerung sicherzustellen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat ebenso quartalsweise über Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und entsprechenden Zielsetzungen. Derzeit berücksichtigt der Vorstand bei der Überprüfung und Entscheidungsfindung im Rahmen wesentlicher Transaktionen keine systematische Analyse oder Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der zu verfolgenden Nachhaltigkeitsstrategie und prüft im beratenden Gremium des Prüfungsausschusses die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Im Geschäftsjahr lag der Fokus des Group ESG-Komitees auf den Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Klimawandelvermeidung und -anpassung in den Bereichen Underwriting, Investments und eigene Betriebsführung. Zudem wurden die Wesentlichkeitsanalyse erörtert sowie die daraus resultierenden wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgestellt und beschlossen.
Die Festlegung von Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt durch die Fachbereiche, unterstützt durch das Group ESG-Office. Die Freigabe der Ziele erfolgt durch das für diesen Fachbereich zuständige Vorstandsmitglied, durch das Group ESG-Komitee bzw. durch den Vorstand. Das Group ESG-Office erteilt die fachliche Freigabe und stellt die korrekte Einordnung in Bezug auf die Gruppenziele sicher. Die Fortschritte bei der Zielerreichung werden von den Fachbereichen, unterstützt durch das Group ESG-Office, analysiert und interpretiert und an das Group ESG-Komitee und den Vorstand berichtet.
Der Vorstand verfügt über relevante Kompetenzen im Klima- und Nachhaltigkeitsbereich. Ein Mitglied des Vorstands hat eine postgraduale Ausbildung im Bereich Umweltmanagement absolviert. Der Aufsichtsrat nimmt jährlich an Schulungen teil, um sich den laufenden Veränderungen im Bereich der Nachhaltigkeit anzupassen. Die Schulungen beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus dem Risikomanagement und dem regulatorischen Umfeld, unter besonderer Berücksichtigung von UNIQA-spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
1.2.4 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (GOV-3)
Der Prozentsatz der im Jahr 2024 zuerkannten Vergütung an die Vorstandsmitglieder, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, beträgt 18,1 Prozent.
Für die Vergütung des Aufsichtsrats sind keine erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile vorgesehen.
Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung am jährlichen Fixeinkommen beträgt ab Juli 2024 65 Prozent. Ein Teil der variablen Vergütungen, die UNIQA gewährt, ist an die Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Ziele geknüpft. Die Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen hängen von der Art des Programms (kurzfristige oder langfristige variable Vergütungskomponente) sowie von der Zielgruppe ab und werden nachfolgend dargestellt:
|
Kurzfristige variable Vergütungen (STI) – ESG-relevante Funktionen |
Kurzfristige variable Vergütungen (STI) |
Kurzfristige variable Vergütungen (STI) |
Langfristig variable Vergütungen (LTI) |
---|---|---|---|---|
Zielgruppe |
CEO, CFRO, ESG-verantwortliches Vorstandsmitglied |
Vorstandsmitglieder exkl. CEO, CFRO, ESG-verantwortliches Vorstandsmitglied |
Sonstige Führungskräfte (Vorstandsmitglieder der internationalen Versicherungsgesellschaften und Führungskräfte mit STI-Vereinbarung in Österreich) |
Alle Vorstandsmitglieder |
Ziel |
Reduktion gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI) |
Reduktion gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI) |
Reduktion gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI) |
Reduktion gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität des Investmentportfolios (WACI) |
Anteil am Jahreszielbonus |
5 % |
5 % |
5 % |
20 % |
Anteil am individuellen Zielbonus |
10 % |
0 % |
n/a |
n/a |
|
|
|
|
|
Ziel |
Reduktion bereinigter Gender Pay Gap |
Reduktion bereinigter Gender Pay Gap |
Reduktion bereinigter Gender Pay Gap |
Erhöhung Anteil von Unternehmen im eigenen Investmentportfolio, die sich wissenschaftlich fundierte Emissions-Reduktionsziele (gemäß den Kriterien der Science Based Targets initiative, SBTi) gesetzt haben |
Anteil am Jahreszielbonus |
5 % |
5 % |
5 % |
20 % |
Anteil am individuellen Zielbonus |
0 % |
0 % |
n/a |
n/a |
|
|
|
|
|
Ziel |
Erhöhung der Kundenzufriedenheit |
Erhöhung der Kundenzufriedenheit |
Erhöhung der Kundenzufriedenheit |
|
Anteil am Jahreszielbonus |
10 % |
10 % |
10 % |
|
Anteil am individuellen Zielbonus |
0 % |
10 % |
n/a |
|
Die Vergütungspolitik für den Vorstand wird gemäß § 78b Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat aufgestellt und jährlich überprüft sowie alle vier Jahre oder bei einer wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde am 10. April 2024 vom Aufsichtsrat aufgestellt und am 3. Juni 2024 in der Hauptversammlung beschlossen. Die Vergütung der sonstigen Führungskräfte unterliegt der Remuneration Policy. Die Remuneration Policy für UNIQA wird im Group Remuneration Komitee beschlossen.
1.2.5 Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4)
Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht finden sich in den folgenden Abschnitten:
|
Abschnitt im Bericht |
---|---|
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
|
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
|
b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
|
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
|
ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
|
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen |
|
ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
|
ESRS S4-1: Strategien im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
|
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen |
|
ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur |
|
ESRS G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferant:innen |
|
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen |
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
|
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen |
Jeweilige Abschnitte zu „Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“ |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation |
Jeweilige Abschnitte zu „Parameter & Ziele“ |
1.2.6 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (GOV-5)
Anlässlich der Erweiterungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden im Geschäftsjahr auf Basis des für die Finanzberichterstattung eingerichteten internen Kontrollsystems wesentliche Risiken in Verbindung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert. Als zentrale Themen wurden die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Konsistenz der Daten und Angaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert. Über ein CSRD Reporting Manual sowie standardisierte Templates zur Erhebung von quantitativen Daten wird sichergestellt, dass gruppenweit einheitliche Definitionen und Methoden für die Ermittlung von Berichtsinformationen verwendet werden. Auf Ebene der Konzerngesellschaften wie auch auf Konzernebene wurden Plausibilitäts- und Vollständigkeitschecks zur Überprüfung der quantitativen Angaben eingerichtet. Zur Kontrolle der Übereinstimmung des Berichts mit den Angabepflichten der ESRS-Standards dienen standardisierte Checklisten, die im Zuge der gesamthaften Kontrolle des Berichts durch das Group ESG-Office und Group Finance verwendet werden.
Die Risiko-Heatmap, die auch Risiken im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst, wird quartalsweise an den CFRO, das Risk Committee und den Aufsichtsrat berichtet. Im Rahmen dieser Berichterstattung werden wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert, bewertet und visualisiert, um ihre potenziellen Auswirkungen transparent darzustellen. Dabei berücksichtigt die Heatmap sowohl regulatorische Risiken als auch operative, strategische und reputationsbezogene Risiken, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben können. Diese systematische Darstellung ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung auf Führungsebene und stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen zur Risikominderung rechtzeitig eingeleitet werden können.
1.3 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (SBM-1)
UNIQA bietet in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa Versicherungsprodukte in der Schaden- und Unfallversicherung, der Kranken- und der Lebensversicherung sowie Dienstleistungen an. Zu den Kund:innen zählen sowohl Privat- als auch Firmenkund:innen, die über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) betreut werden. Die Hauptmärkte von UNIQA sind, – neben Österreich – Polen, Tschechien und die Slowakei.
Neben dem Versicherungsgeschäft ist UNIQA in Österreich mit der PremiQaMed Gruppe, die Patient:innen stationär und ambulant versorgt, im Bereich des Gesundheitswesens tätig.
Die Anzahl der Mitarbeitenden verteilen sich wie folgt auf die Länder, in denen UNIQA tätig ist:
|
Anzahl der Mitarbeitenden |
---|---|
Österreich |
7.228 |
Zentraleuropa (CE): Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn |
5.325 |
Südosteuropa (SEE): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien |
2.248 |
Osteuropa (EE): Rumänien und Ukraine |
1.500 |
Übrige Länder (Deutschland, Liechtenstein, Schweiz) |
93 |
Gesamt |
16.394 |
Fünf Eckpfeiler bilden das Fundament der Nachhaltigkeitsstrategie:
Nach ESG-Kriterien ausgelegte Veranlagungspolitik
Ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenstätigkeit besteht in der Kapitalveranlagung. Bei der Gestaltung und Steuerung des Portfolios wird sowohl die laufende Bewertung ökologischer und sozialer Auswirkungen auf die Investments („outside-in“) als auch die Beurteilung ökologischer und sozialer Auswirkungen der Investments berücksichtigt („inside-out“). Letztere umfassen auch indirekte CO2-Emissionen. Die Basis hierfür bilden transparente und standardisierte Datengrundlagen sowie entsprechende Datenbanken. UNIQA ist Mitglied in renommierten Netzwerken wie den Principles for Responsible Investments (PRI) unter Federführung der UNEP Finance Initiative und des UN Global Compact, der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) oder der Climate Action 100+, die das Engagement des Unternehmens für mehr Nachhaltigkeit in der Veranlagung unterstützen. Die Klimaziele für das Investmentportfolio orientieren sich an dem bei der Pariser Klimakonferenz vereinbarten 1,5°C-Zielpfad und wurden als Klimazwischenziele durch die Science-Based Targets initiative (SBTi) erfolgreich validiert.
An ESG ausgerichtete Produktpolitik mit nachhaltigem Zusatznutzen
Um sowohl die Risikoprävention als auch die Risikominderung zu verbessern, werden ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz integriert. Daraus resultieren auch Anpassungen der Produkte. Im Bereich der Lebensversicherung sollen weitere Anlagemöglichkeiten angeboten werden, insbesondere nachhaltigkeitsorientierte Produkte im Bereich der fondsgebundenen Versicherungsprodukte. Um einen nachhaltigen Lebensstil und eine nachhaltige Unternehmensführung auf breiter Basis zu fördern, sollen weiters sukzessive zusätzliche Kranken- und Sachversicherungsprodukte angeboten werden. Ergänzende Produktbausteine sowie eine Verbesserung der Beratungsqualität tragen dabei zu Ressourceneffizienz und Emissionsminderung bei.
Nachhaltige Betriebsführung im Fokus
Die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen von UNIQA sollen Kund:innen sowie Partner:innen inspirieren, ökologischer und sozialer zu handeln. Bei allen Aktivitäten im Unternehmen und im Umgang mit Lieferant:innen wird auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards geachtet. Insbesondere bei den Klimazielen will UNIQA mit gutem Beispiel vorangehen und das Bekenntnis zu einer kontinuierlichen Reduktion der CO2-Emissionen in der eigenen Betriebsführung konsequent umsetzen. Die Klimaziele für die eigene Betriebsführung orientieren sich am Pariser 1,5°C-Klimazielpfad. Die Zwischenziele für 2030 wurden durch die SBTi erfolgreich validiert.
Transparente Berichterstattung und kontinuierliche unabhängige Ratings
UNIQA informiert umfassend, zeitnah und transparent über die Ziele und die Fortschritte bei deren Umsetzung. Grundlage hierfür sind neben den bereits bestehenden Berichterstattungsprozessen auch Leitlinien, die sich aus der Mitgliedschaft in ESG-Netzwerken sowie aus der Unterstützung verschiedener Initiativen ergeben. Ergänzend zur höheren Transparenz in der Berichterstattung wird auch aktiv der Dialog mit ESG-Ratingagenturen gesucht. UNIQA ist bestrebt, die ESG-Ratings durch zusätzliche ESG-Offenlegungen kontinuierlich zu verbessern.
Engagiertes Stakeholdermanagement für mehr soziale und ökologische Verantwortung
Es gehört zum Managementansatz von UNIQA, einen kontinuierlichen Dialog mit allen wesentlichen Stakeholder:innen und ihren Vertreter:innen zu führen. Wichtige Gesprächspartner:innen des Stakeholderdialogs sind:
- Kund:innen und deren Interessenvertretungen
- Vertreter:innen der Öffentlichkeit
- Mitarbeitende
- Investor:innen
Die aus den fünf Eckpfeilern abgeleiteten Strategien, Aktionspläne und Ziele werden in den einzelnen Themenstandards genauer beschrieben.
Zusätzlich zu den fünf Eckpfeilern bilden die Mitarbeitenden und die Unternehmenskultur das Fundament der UNIQA Strategie. Der Umgang mit den eigenen Mitarbeitenden steht dabei im Fokus. Den Rahmen dafür bildet eine auf ESG ausgerichtete Governance.
Kerngeschäft von UNIQA ist es, Risiken von Privat- und Firmenkund:innen zu übernehmen und diese durch effektive Bündelung zu minimieren, Kapital möglichst ertragbringend zu veranlagen sowie Ertragsbeteiligungen an ihre Investoren auszuschütten. Die zentrale Wertschöpfung von UNIQA liegt in der Gestaltung von Versicherungsprodukten, der Kapitalveranlagung und der Beratung der Kund:innen hierzu.
Die Wertschöpfungskette im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit besteht neben den genannten primären Aktivitäten auch aus unterstützenden Aktivitäten. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Unternehmensleitung, Risikomanagement, Unternehmensinfrastruktur und Facility Management (Operations), Human Resources (People), Finanz- & Rechnungswesen, Einkauf (Procurement), Marketing, sowie IT-Services. Wesentliche Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Lieferant:innen, insbesondere die Asset-Management-Partner:innen sowie die Gläubiger:innen und Anteilseigner:innen. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette besteht aus den Vertriebspartner:innen, den Kund:innen sowie den Unternehmen, in die UNIQA investiert.
Ein ganz zentraler Inputfaktor für die Wertschöpfung von UNIQA sind die Mitarbeitenden, die für den Geschäftsbetrieb sorgen. Indem das Unternehmen in ihre Entwicklung investiert, Vielfalt fördert und neue Arbeitsmodelle einführt, verbessert es nicht nur die Kompetenz und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer nachhaltigeren und gerechteren Zukunft bei.
1.4 Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)
Als wesentliche Stakeholder:innen wurden im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Mitarbeitende, Kund:innen, Investor:innen sowie die Öffentlichkeit identifiziert. Auch die Natur wird als stille Stakeholderin angesehen.
Der Ansatz zur Einbindung von Stakeholder:innen unterstreicht das Engagement, den Stakeholder:innen aktiv zuzuhören und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Durch einen kontinuierlichen Dialog in unterschiedlichsten Formaten werden ihre Positionen, Bedenken und Erwartungen berücksichtigt, um insgesamt eine nachhaltige Entwicklung zu forcieren.
Die Erkenntnisse aus dieser kontinuierlichen Interaktion werden in den jeweiligen Fachbereichen sowie im Group ESG-Office und im Group ESG-Komitee reflektiert und fließen damit in die Nachhaltigkeitsstrategie, die Nachhaltigkeitsaktivitäten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie in Projekte und (Due-Diligence-)Prozesse ein.
Die Wahrnehmung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen seitens der Stakeholder:innen deckt sich mit den Prioritäten der UNIQA Group und mit den in diesem Bericht dargestellten Informationen. Wesentliche Anliegen, die von Stakeholder:innen betont wurden, betreffen Themen, die bereits Teil der strategischen Ausrichtung von UNIQA sind und in den internen Überlegungen Beachtung finden.
Die Interaktion mit verschiedenen Stakeholdergruppen findet in folgenden Formaten statt:
|
Dialogmodus |
Mögliche Auswirkungen auf UNIQA |
---|---|---|
|
– Mitarbeitergespräch |
|
|
– Umfragen und Beschwerdemechanismen |
|
|
– Intranet und E-Mails |
– Aktualisierungen der internen Strategien/Richtlinien |
|
– Netzwerke und Dialoge |
– Verbesserungs- und Aktionspläne |
|
– Karrieremessen |
– Mitteilungen des Managements |
Mitarbeitende/Betriebsrat/Vorstand |
– Programme für freiwilliges Engagement |
– Adaptierung wesentlicher Themen |
Kund:innen |
– Persönliche und digitale Kundenbetreuung |
|
|
– Feedback über Social-Media-Kanäle |
|
|
– Kundenzufriedenheitsumfragen |
|
Privatkund:innen |
– Kunden- und Marktanalysen |
– Produkt-/Dienstleistungsverbesserungen |
Firmenkund:innen |
– Beschwerdemanagement |
– Anpassung der Marketingstrategien |
Investor:innen |
|
|
|
– Persönlicher und digitaler Informationsaustausch |
|
Klein- und Privatanleger:innen |
– Jahreshauptversammlung |
– Ableitung von Plänen zur Verbesserung des ESG-Ratings |
Institutionelle Investor:innen |
– Teilnahme an Konferenzen |
– Angepasste interne und externe Kommunikation über Nachhaltigkeitspraktiken |
Kernaktionär:innen |
– Ratings und Benchmarks |
|
Öffentlichkeit |
|
|
|
|
|
Gesetzgebende Körperschaften, Regulierungsbehörden, Bundesregierung, Ministerien |
|
|
Branchenvereinigungen |
– Pressekonferenzen und Interviews |
|
Interessenvertretungen |
– Dialogformate |
|
NGOs |
– Mitgliedschaften |
|
Ratingagenturen |
– Online- und Social-Media-Kanäle und Plattformen |
– Abstimmung des Geschäftsmodells und Strategie |
Medien |
– Branchenevents |
– Wertschöpfung und Risikominderung durch Compliance |
Lieferant:innen |
– Lieferantengespräche |
– Adaptierung wesentlicher Themen |
Natur |
Einbezug von Studien und Ratings in die Wesentlichkeitsanalyse |
Identifikation von IROs und Ableitung von Scorings oder Ausschlusskriterien für die Veranlagung oder das Underwriting |
Die Ergebnisse aus dem laufenden Stakeholderdialog führten im Geschäftsjahr auch zu Anpassungen in der Strategie. So wurde für das Privatkundengeschäft eine „Retail Österreich Nachhaltigkeitsstrategie“ mit Strategieschwerpunkten basierend auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse entwickelt (u. a. Anpassung an den Klimawandel, Inklusion). Weiters wurde das Thema Menschenrechte sowohl in der eigenen Betriebsführung als auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stärker in den Prozessen verankert (u. a. Underwriting-Taxonomieprozesse und Procurement-Prozesse).
Die Ergebnisse der Einbeziehung der Stakeholder:innen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden dem Vorstand im Rahmen eines regulären Berichts des Group ESG-Office vorgestellt und diskutiert. Dem Group ESG-Komitee sowie dem Aufsichtsrat wird jeweils ad-hoc über relevante Interaktionen mit Stakeholder:innen berichtet.
1.5 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)
Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit identifizierte die Themen, durch die UNIQA wesentliche Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft oder die Umwelt hat, sowie jene, die gegenwärtig oder zukünftig finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen darstellen könnten. Da ein sektorspezifischer Standard für den Versicherungsbereich fehlt, wurden versicherungsspezifische IROs und relevante Informationen, wie etwa versicherungsbedingte Emissionen, in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln integriert.
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Wo in der Wertschöpfungskette? |
Wesentliche (potenzielle) Auswirkungen |
Wesentliche Risiken oder Chancen |
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E1 – Klimawandel |
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Anpassung an den Klimawandel |
Eigene Geschäftstätigkeit |
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Die Zunahme von Naturkatastrophenereignissen durch den Klimawandel führt in einzelnen Sparten zu erheblichen Versicherungsansprüchen. Selbst die eigenen Liegenschaften und Immobilien sind durch häufiger auftretende Extremwetterereignisse betroffen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. |
Anpassung an den Klimawandel |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Das Angebot gewisser Produktmerkmale und Beratungsleistungen gibt Kund:innen die Möglichkeit, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. |
Der Klimawandel birgt physische und transitorische Risiken, die zu Wertverlusten bei Vermögenswerten führen und sich negativ auf die Unternehmensergebnisse auswirken können. |
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Klimaschutz |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Es besteht Verbesserungspotenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Investitionen in nachhaltige Gebäude und den Fuhrpark. Die Integration von ESG-relevanten Zielen in die Vergütungssysteme kann nachhaltige Entscheidungen fördern und somit langfristig positive Auswirkungen auf die Unternehmensführung und auf die Umwelt haben. |
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Klimaschutz |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, leisten einen zu geringen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. |
Investitionen in Unternehmen aus THG-intensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte. |
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Energie |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Maßnahmen zur erhöhten Energieeffizienz der eigenen Geschäftstätigkeit sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie verringern den Druck auf das allgemeine Energienetz. |
Die Abhängigkeit der Betriebsstandorte von externen Energieversorger:innen stellt ein potenzielles finanzielles Risiko in Energiekrisen dar. |
Energie |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Unternehmen, in die UNIQA investiert oder die von UNIQA versichert werden, weisen einen erhöhten Anteil an nicht-erneuerbaren Energien auf. |
Investitionen in Unternehmen aus energieintensiven Sektoren könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität verlieren, was sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnte. |
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S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens |
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Arbeitskräfte des Unternehmens (alle Unterthemen) |
Eigene Geschäftstätigkeit |
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Erhöhte Kosten wegen Personalengpässen, durch die geringe Attraktivität von Sozialleistungen für (potenzielle) Arbeitskräfte oder durch Todesfälle, Krankheiten oder Streiks. |
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Arbeitsbedingungen – Sichere Beschäftigung |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Mitarbeitende in nicht-EU Ländern können möglicherweise keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld oder Rentenzahlungen haben. |
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Arbeitsbedingungen – Arbeitszeit |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Durch ein fehlendes Angebot von Dienstverträgen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und unterschiedlichen Arbeitszeitausmaßen würde UNIQA die Flexibilität der Mitarbeitenden verringen. |
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Arbeitsbedingungen – Sozialer Dialog & Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Durch das Fehlen von Betriebsräten wird die wirksame Vertretung der Interessen der Mitarbeitenden bei Managemententscheidungen erheblich erschwert. |
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Arbeitsbedingungen – Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräfte |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Eine unzureichende Abdeckung aller Mitarbeitenden durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen kann die Verhandlungsposition der Mitarbeitenden bei Gehaltsverhandlungen erheblich schwächen. |
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Arbeitsbedingungen – Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Falls familienbezogene Abwesenheiten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können diese dennoch freiwillig angeboten werden. |
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Ein Gender Pay Gap beeinträchtigt die Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Mitarbeitenden. |
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Ein unzureichendes Schulungs- und Weiterentwicklungsprogramm beeinträchtigt die Entwicklung der Mitarbeitenden. |
Eine unzureichende Schulung und Weiterentwicklung kann die Performance der Mitarbeitenden beeinträchtigen. |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Durch die unzureichende Bereitstellung angemessener Infrastruktur für Menschen mit Behinderung werden diese diskriminiert. |
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Eine unzureichende Implementierung von Maßnahmen und Meldekanälen zur Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und der Verletzung grundlegender Menschenrechte kann diese ermöglichen. |
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle – Vielfalt |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Ohne gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Geschlechter oder bestimmter Altersgruppen in spezifischen Managementebenen und Abteilungen kann die Vielfalt der Belegschaft und damit die Gleichbehandlung und Chancengleichheit beeinträchtigt sein. |
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Sonstige arbeitsbezogene Rechte – Datenschutz |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Sollten keine Prozesse zur Verhinderung von Datenlecks vorhanden sein, besteht die Gefahr, dass mitarbeiterspezifische Daten kompromittiert werden. |
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S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
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Arbeitsbedingungen |
Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
Das Fehlen sozialer Ausschlusskriterien und die unzureichende Überwachung der Arbeitsbedingungen kann es Lieferant:innen ermöglichen, die arbeitsbezogenen Rechte ihrer Mitarbeitenden zu verletzen. |
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Arbeitsbedingungen |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Durch unzureichende Implementierung von Maßnahmen kann es zu fehlender Ambition von Firmenkund:innen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden kommen. |
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S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen |
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Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Vertrieb |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Das Fehlen ordnungsgemäßer Informationsprozesse über Investitions- und Versicherungsprodukte sowie unzureichende Know-Your-Customer-Prozesse zur Ermittlung der tatsächlichen Bedürfnisse der Kund:innen kann dazu führen, dass diese Bedürfnisse möglicherweise nicht richtig erfasst und erfüllt werden. |
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Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen – Datenschutz |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Sollten die Prozesse, die Verwaltung und die IT-Infrastruktur den Schutz sensibler Kundendaten nicht ausreichend gewährleisten, können Datenschutzverletzungen auftreten. |
Verstöße gegen die Informationspflichten bei Kundenberatungen oder den Schutz sensibler Kundendaten, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), könnten zu Geldstrafen führen. |
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Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen |
Nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Benachteiligte Kundengruppen (z. B. chronisch Erkrankte, Migrant:innen, ältere Personen, Personen mit Behinderungen etc.) könnten mangels angepasster Versicherungs- oder Investitionsprodukte ausgeschlossen werden. |
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G1 – Unternehmensführung |
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Unternehmenskultur |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Unzureichende Strategien, Leitlinien und Schulungen zur Unternehmenskultur können ein Geschäftsumfeld schaffen, das die Entfaltung des vollen Potenzials der Mitarbeitenden behindert. |
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Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Das Fehlen klarer Verantwortlichkeiten, Strategien und Leitlinien für politisches Engagement, Lobbying sowie Spenden kann unerwünschte Aktivitäten in diesen Bereichen zur Folge haben. |
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Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower) |
Eigene Geschäftstätigkeit, vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette |
Unzureichende Richtlinien und Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern führen dazu, dass potenzielle Hinweisgeber:innen Vorfälle nicht melden. Im Fall von internen Hinweisgeber:innen könnten diese direkte oder indirekte Konsequenzen durch Kolleg:innen oder Vorgesetzte erleiden. |
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Management der Beziehungen zu Lieferant:innen einschließlich Zahlungspraktiken |
Vorgelagerte Wertschöpfungskette |
Die Integration von ESG-Kriterien in das Lieferantenmanagement könnte die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette verbessern. |
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Korruption und Bestechung – Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung und Vorkommnisse |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Unzureichende Strategien, Richtlinien und Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -aufdeckung sowie mangelhafte Kommunikation und Schulung der Mitarbeitenden zu diesem Thema können unbeabsichtigte Fälle von Korruption und Bestechung begünstigen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten erschweren. |
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Im Fall der Umweltthemen wurde der Klimawandel als wesentlich bewertet. Dies liegt zum einen an den indirekten kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, die durch die Investmententscheidungen und Versicherungsleistungen auf Umwelt und Gesellschaft bestehen.
Zum anderen liegt es an den Transitionsrisiken und den physischen Klimarisiken im Versicherungsgeschäft und in den Investments, die sich in Zukunft verstärkt auf die finanzielle Position und die Performance von UNIQA auswirken könnten. Bereits verabschiedete Dekarbonisierungsstrategien beinhalten konkrete Vorgehensweisen zur Reduktion bis hin zur gänzlichen Beendigung der Vertragsbeziehungen mit Versicherungskund:innen, die in fossilen Sektoren tätig sind, sowie Investitionen in diese.
UNIQA versteht den Klimawandel als Chance, die Versicherungskund:innen beim Übergang zu einer Netto-Null-Emissionen-Wirtschaft zu unterstützen, sich an Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und mit passenden Versicherungs- und Beratungsleistungen neue Geschäftsfelder aufzubauen. Die erwarteten finanziellen Effekte finden sich zum einen in einer Reduktion der Schadensfälle in Verbindung mit dem Klimawandel, zum anderen in einer Steigerung der Prämieneinnahmen durch das erweiterte Versicherungsangebot.
Aus der eigenen Betriebsführung resultieren direkte kurz- und langfristige wesentliche Auswirkungen im Bereich des Klimawandels, insbesondere durch den Energieverbrauch für eigene Gebäude und Fahrzeuge. UNIQA wirkt diesen Auswirkungen entgegen, indem der Fuhrpark und Heizsysteme schrittweise dekarbonisiert werden und so weit wie möglich auf Strom aus erneuerbaren Energien umgestellt wird.
Zusätzlich sind die eigenen Gebäude kurzfristigen physischen Klimarisiken ausgesetzt, die sich in Zukunft noch verstärken können. Durch hieraus entstehende Schäden würden sich finanzielle Auswirkungen auf UNIQA ergeben.
Die Bereiche Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft wurden als nicht wesentlich eingestuft.
Als Arbeitgeberin von mehr als 16.000 Mitarbeitenden ist UNIQA von zahlreichen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die eigene Belegschaft betroffen, die sich zumeist kurzfristig auswirken, so etwa Weiterbildung oder Diversität.
Zusätzlich können sich gewisse Themen (Weiterbildung im Außendienst, Verlust von Schlüsselpersonen, fehlende Attraktivität für Schlüsselpersonal) langfristig auf die finanzielle Situation von UNIQA auswirken.
UNIQA ist sich dieser tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen bewusst und hat zahlreiche Strategien und Maßnahmen entwickelt, um sie gezielt zu mitigieren, zu verfolgen oder zu fördern. Diese Strategien und Maßnahmen lassen sich grob in fünf Hauptpfeiler gliedern:
- Employee Experience
- Leadership & Learning
- Unternehmenskultur
- Diversität & Inklusion
- Data & Analytics
In Antizipation der entsprechenden Vorschriften der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden die themenbezogenen Standards „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ sowie „Management der Beziehung mit Lieferant:innen“ (exkl. Zahlungspraktiken) als wesentliche Themen in Bezug auf Lieferant:innen bewertet. Durch die Wahl von Lieferant:innen besteht indirekt kurz- und langfristig Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von deren Arbeitskräften. Konkrete Maßnahmen wurden bereits durch die Einführung eines Onboarding-Prozesses mit Menschenrechtsfragebogen und den Code of Conduct gesetzt.
Weiters wurde der themenbezogene Standard „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Bereich des Firmenkundengeschäfts aufgrund quantitativer Analysen sowie regulatorischer Erfordernisse (Minimum Social Safeguards der EU-Taxonomie) als wesentlich bewertet. Dies fand Niederschlag in der Berücksichtigung von sozialen Aspekten in der Corporate-Underwriting-Strategie sowie eine Nachschärfung der Prozesse und Dokumentationen bezüglich Minimum Social Safeguards im Rahmen der EU- Taxonomie-Verordnung.
Aufgrund der Privatkund:innen angebotenen Produktpalette sowie der damit verbundenen Beratung, ergeben sich wesentliche kurz- und langfristige Auswirkungen, Risiken und Chancen zu den Nachhaltigkeitsthemen „Klimawandel“, „Informationsbezogene Auswirkungen auf Kund:innen“ sowie „Soziale Inklusion von Kund:innen“ auf die Umwelt und/oder auf Privatkund:innen.
Die „Retail Österreich Nachhaltigkeitsstrategie“ hat Schwerpunkte in den Bereichen Klimaschutz und soziale Inklusion definiert. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung strategischer Ziele hierzu werden in den nächsten Jahren festgelegt.
Als Versicherungsunternehmen verwaltet UNIQA sensible personenbezogene Daten. Datenschutz und Cybersecurity sind daher Nachhaltigkeitsthemen, die potenziell wesentliche Auswirkungen auf Versicherungskund:innen haben können. Ein Datenschutzmanagement-Standard regelt die Aufgabenverteilung wie die Zuweisung spezifischer Datenschutzaufgaben und Verantwortlichkeiten auf verschiedene Organisationeinheiten.
Nachhaltigkeitsthemen im Bereich der Unternehmenspolitik wurden mit Ausnahmen der Themen Tierwohl für die eigene Betriebsführung als wesentlich erachtet. Die Wesentlichkeit betrifft hier vor allem kurzfristige Auswirkungen im Bereich der Geldwäscheprävention, Korruptionsprävention, politischen Einflussnahme und des Schutzes von Whistleblowern. Diesen Auswirkungen wird durch das Pflegen der Unternehmenskultur, durch interne Vorschriften bezüglich Korruptionsvermeidung, Whistleblowing und politischer Einflussnahme sowie durch verpflichtende Schulungen aller Mitarbeitenden und des Vorstands konstant entgegengewirkt.
Details zur Resilienz des Geschäftsmodells und der Standorte im Hinblick auf Auswirkungen, Risiken und Chancen resultierend aus dem Klimawandel finden sich in den Angaben zu Resillienzanalyse. Weiters werden gruppenweit Business-Continuity Pläne erstellt, um die Resilienz des Geschäftsbetriebs auf personelle Ausfälle zu gewährleisten. Durch quartalsweise Mitarbeiterbefragungen wird die Zufriedenheit der Belegschaft abgefragt, um die soziale Resilienz des Geschäftsbetriebs zu überwachen.
In Bezug auf die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere von Risiken und Chancen, sind Prozesse und Systeme zur Erfassung und Berichterstattung aktuell im Aufbau.
1.6 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
1.6.1 Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit
1.6.1.1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)
1.6.1.1.1 Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
In einem ersten Schritt wurden der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sämtliche damit verbundenen Geschäftsaktivitäten und deren Regionen sowie die dabei involvierten Stakeholder:innen und Geschäftspartner:innen identifiziert. Auf Basis dieser Informationen wurde ermittelt in welchen Bereichen UNIQA in Bezug auf Nachhaltigkeit wirken oder Auswirkungen erwarten kann.
Geschäftsaktivitäten wurden in Wertschöpfungsaktivitäten zusammengefasst, die ähnliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte haben oder ähnliche Risiken und Chancen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte aufweisen. Diese Aktivitäten umfassen das Versicherungsgeschäft, die Investments, die eigene Betriebsführung, die Mitarbeitenden, Compliance sowie das Gesundheitswesen.
Ausgangsbasis für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse waren die Themen und Subthemen aus ESRS 1 AR 16. Diese Nachhaltigkeitsthemen wurden den Ergebnissen der bisher nach den GRI-Standards durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse gegenübergestellt sowie mit Themen aus bestehenden Mitgliedschaften und ESG-Ratings abgeglichen, um etwaige weitere, unternehmensspezifische Themen zu identifizieren. Weiters wurden auf Basis von öffentlich verfügbaren Informationen vergleichbarer Unternehmen Peer-Group-Vergleiche angestellt. Aus den Erkenntnissen dieser Schritte wurde eine Liste an Nachhaltigkeitsthemen für die detaillierte Analyse von möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erstellt.
Auf Basis dieser Analysen wurde unter Miteinbeziehung von internen Expert:innen aus den jeweiligen Fachabteilungen eine Vorauswahl an Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen je Wirtschaftsaktivitätsgruppe über alle Nachhaltigkeitsthemen hinweg getroffen und eine Wesentlichkeitsbewertung anhand der in den folgenden Absätzen beschriebenen Methodologie durchgeführt.
Der Prozess zur Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Unternehmenspolitik wurde durch die Compliance-Abteilung durchgeführt.
In den Gesprächen mit Stakeholder:innen und dem Vorstand wurden die vorläufigen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse erörtert, um Konsistenz der quantitativ ermittelten Ergebnisse mit der internen und externen Einschätzung sicherzustellen. Im Rahmen des Group ESG-Komitees wurden die Ergebnisse abgestimmt und durch den Vorstand genehmigt.
1.6.1.1.2 Methodologie
Die angewendete Methodologie richtet sich nach den Vorgaben des ESRS 1, Kapitel 3 „Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für Nachhaltigkeitsinformationen“, ergänzt durch die Leitfäden der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG).
Die Wesentlichkeitsbewertung erfolgte grundsätzlich über Einschätzungen von internen Expert:innen der Fachbereiche und Stakeholder:innen im Rahmen von Workshops, die mittels Analyse öffentlich verfügbarer Daten, insbesondere zu den Kapitalanlagen und den Versicherungskund:innen, ergänzt wurden. Die Quellen umfassen unter anderem Näherungswerte für die Umwelt- und insbesondere die Biodiversitätsauswirkungen von Sektoren aus der Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure (ENCORE)-Datenbank, UNEP-FI-Daten sowie ESG-Scores von Swiss-Re und der ESG-Datenbank von ISS.
Wesentlichkeitsbewertung von Auswirkungen
Die Wesentlichkeitsbewertung der Auswirkungen wird anhand der Kriterien
- Ausmaß (Scale)
- Umfang (Scope)
- im Fall von negativen Auswirkungen der Unabänderlichkeit (Remediability) und
- im Fall von potenziellen Auswirkungen der Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)
bewertet.
Für jede identifizierte positive oder negative Auswirkung wird für die genannten Kriterien eine quantitative Einstufung auf einer fünfstufigen Skala mit qualitativer Begründung vorgenommen und anschließend ein kombinierter Wert aus Ausmaß, Umfang, gegebenenfalls Unabänderlichkeit und gegebenenfalls Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt, um die wesentlichen Auswirkungen festzulegen. Die Analyse einer Auswirkung wurde jeweils getrennt in bis zu drei verschiedenen Zeithorizonten (kurz-, mittel- und langfristig) durchgeführt. Bei Erreichung von 53,33 Prozent der maximal möglichen Punkteanzahl wird eine Auswirkung als wesentlich angesehen.
UNIQA identifiziert und misst die Auswirkungen auf den Klimawandel, indem Treibhausgasemissionen aus der eigenen Betriebsführung (Gebäude, Fahrzeuge) und aus wesentlichen Teilen der Wertschöpfungskette berechnet und verwaltet werden. Die Methoden orientieren sich an internationalen Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) und dem Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF).
Für die Bewertung der Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette wurde eine Hot-Spot-Analyse durchgeführt, in der für alle 15 Scope- 3- Kategorien abgeschätzt wurde, um die wesentlichsten Kategorien zu identifizieren. Wesentlichkeit wird in diesem Kontext durch die Höhe der Treibhausgasemissionen bestimmt.
Es findet weder eine Priorisierung von negativen Auswirkungen noch eine Priorisierung aufgrund anderer Merkmale statt. Die wesentlichen Auswirkungen sind in den allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden.
Wesentlichkeitsbewertung von Risiken und Chancen
Die Wesentlichkeitsbewertung der Risiken und Chancen wird anhand der Kriterien
- Ausmaß (Magnitude) und
- Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood)
bewertet.
Die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt auf einer fünfstufigen Bewertungsskala (0 bis 25 Prozent, zwischen 25 und 50 Prozent, zwischen 50 und 75 Prozent, zwischen 75 und weniger als 100 Prozent, 100 Prozent), die Bewertung des Ausmaßes erfolgt auf einer, aus den bestehenden Risikomanagementsystemen abgeleiteten, dreistufigen Bewertungsskala (weniger als 5 Millionen Euro, zwischen 5 und 15 Millionen Euro, mehr als 15 Millionen Euro). Für identifizierte positive Auswirkungen wird geprüft, ob sich auch Risiken und Chancen ergeben können und diese mitbewertet.
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chance wurde anhand folgender Matrix ermittelt, wobei der Dunkelrot gekennzeichnet Bereich Wesentlichkeit bedeutet:
Es findet keine Priorisierung von Risiken und Chancen aufgrund der Herkunft statt. Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen werden daher gegenüber anderen nicht prioritär behandelt, sondern sind in den allgemeinen Risikomanagementprozess eingebunden. Das Management der Chancen wird zukünftig in einen kollaborativen strategischen Prozess zwischen den jeweiligen Fachabteilungen und dem Group ESG-Office eingebettet werden.
UNIQA analysiert physische und transitorische Klimarisiken für das Investmentportfolio sowie das Corporate Underwriting Portfolio in verschiedenen Szenarien.
Klimabezogene Chancen wurden qualitativ im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet.
1.6.2 Wesentliche Auswirkungen, Risiken, und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3) und Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)
Die Weiterentwicklung der langfristigen Klimaszenarien war in Vorjahren sowie im Geschäftsjahr ein Hauptthema bei der Analyse von Klimarisiken. Es wurde ein quantitativer gruppenweiter Ansatz entwickelt, der methodisch mit klimabezogenen Annahmen in anderen Berichten in Einklang steht. Dabei wurden sowohl physische Risiken (Naturkatastrophenrisiko, physische Risikoexposition der Unternehmen, in die UNIQA investiert) als auch transitorische Risiken (klimabezogene Vermögenswerte) im Portfolio analysiert.
Darüber hinaus wurden frühzeitig Nachhaltigkeitsrisiken und potenzielle Ursachen im operativen Risikokreislauf identifiziert (internes Kontrollsystem und Risikoidentifikation), indem verschiedene Abteilungen kritisch hinterfragt und das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsrisiken in der gesamten Gruppe erhöht wurden. Ausgangspunkt war die Umsetzung anstehender Änderungen, die sich aus einer Überprüfung der quantitativen Solvency- II-Meldevorlagen ergaben. Dabei werden quantitative Daten zu physischen Risiken sowie Übergangsrisiken direkt an die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gemeldet. Außerdem wurde der Prozess zur Bewertung von Outsourcing-Risiken gruppenweit weiterentwickelt und die Nachhaltigkeit der OutsourcingPartner:innen explizit berücksichtigt. Im Vorjahr wurden alle relevanten ESG-Daten in der IT-Risikoanalysesoftware integriert. So konnte im Geschäftsjahr eine tägliche Überwachung der Auslastungsgrade der ESG-Limits erfolgen.
Die Risiken, die in der Veranlagung und im Underwriting analysiert wurden, lassen sich in physische Risiken und Übergangsrisiken unterteilen. Physische Risiken beinhalten dabei Hochwasser-, Sturm und Hagelereignisse. Potenzielle Ausfallrisiken von Unternehmensanleihen und Aktien aufgrund sektorspezifischer Risiken wurden als Übergangsrisiken identifiziert.
Resilienzanalyse
Die Einbeziehung von Klimawandelszenarien in das Risikomanagement zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu bewerten und zu stärken. Diese umfassende Analyse ist Teil der Eigenrisikoabschätzung „Own Risk and Solvency Assessment“ (ORSA), die jährlich durchgeführt wird, und umfasst die Bewertung sowohl der Kapitalanlagen als auch der Verluste durch Naturkatastrophen aus Versicherungsverträgen unter verschiedenen Klimaszenarien. UNIQA nutzt zwei Szenarien, um klimabezogene Risiken zu messen: das Szenario „Frühes Handeln“ und das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“. Diese beiden Szenarien wurden gewählt, da sie die zwei plausibelsten und relevantesten Extreme (Hohe Übergangsrisiken & geringe physische Risiken, niedrige Übergangsrisiken & hohe physische Risiken) abbilden. Der Umfang der Analyse zur Klimawandelresilienz erstreckt sich auf die gesamte Gruppe und konzentriert sich vorwiegend auf die wichtigsten Geschäftsfelder und geografischen Regionen. In den Klimaszenarien wurde die Analyse von Hochwasser- und Sturmrisiken priorisiert. Diese Gefahren sind geografisch weitreichend, können mehrere Tage andauern und bergen ein hohes Potenzial für erhebliche menschliche und wirtschaftliche Verluste. Zusätzlich wurden Hagelrisiken analysiert, bedingt durch jüngste schwere Hagelstürme, insbesondere in Österreich. Es wurden keine wesentlichen physischen oder transitorische Risiken von der Analyse exkludiert.
Die Analyse der physischen Risiken der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde von Climate X Spectra durchgeführt. Dabei wird jedem analysierten physischen Risiko eine Wahrscheinlichkeit und ein Schweregrad zugeordnet, um potenzielle physische und finanzielle Auswirkungen darzustellen. Eigengenutzte Immobilien im Eigentum von UNIQA waren nicht Teil dieser Analyse.
Übergangsrisiken wurden für Staats- und Unternehmensanleihen, Aktien und Immobilien analysiert. Dabei wurde jeder Position der einzelnen Assetklassen ein Kreditrisiko auf Grundlage des Wirtschaftssektors und seines Transitionsrisikos zugewiesen. Zusätzlich wurde die Laufzeit der einzelnen Assetklassen bei der Gewichtung des finanziellen Einflusses der Transitionsrisiken berücksichtigt.
Das Szenario „Frühes Handeln“ geht von der Umsetzung ambitionierter Klimapolitiken von Beginn an aus, mit dem Ziel, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2050 auf 1,6 °C zu begrenzen und bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 °C zu senken. Dabei wird das neueste Network for Greening the Financial System (NGFS)-Szenario „Netto-Null 2050“ verwendet. Die makroökonomischen Annahmen beinhalten einen sofortigen Anstieg der Zinssätze, getrieben durch eine Inflation im Zusammenhang mit CO2-Preisen. Dies führt zu anfänglichen Wertminderungen, aufgrund der Marktanpassung bis zum Jahr 2050 jedoch zu einer deutlichen Erholung. Das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ hingegen geht von der Fortführung der aktuellen Politik ohne zusätzliche Maßnahmen aus, was bis zum Jahr 2050 zu einer Erwärmung von 2,5 °C und bis zum Jahrhundertende zu einem Temperaturanstieg um 3 °C führen würde. Dieses Szenario basiert auf den NGFS-Szenarien „Aktuelle Politik“ und zeigt im Vergleich zum Szenario „Frühes Handeln“ eine verzögerte Auswirkung auf die Finanzmärkte mit geringeren kurzfristigen Verlusten, jedoch höheren langfristigen physischen Risiken aufgrund vermehrter Naturkatastrophen. Die Resilienzanalyse für das Immobilienportfolio wurde auf Grundlage des Klimaszenarios RCP8.5 (Representative Concentration Pathway 8.5) durchgeführt. Dieses geht als Worst-Case- Szenario von einem Temperaturanstieg von 3 bis 5 °C aus. Die Analyse für die Immobilien untersucht den Einfluss physischer Risiken im Zeitraum von 2020 bis 2100. Die Analyse der Transitionsrisiken untersucht die einzelnen Positionen der abgedeckten Assetklassen nach deren Laufzeit, abweichend von den in ESRS 2 definierten Zeithorizonten, wobei eine kurzfristige Laufzeit bis Ende 2025, eine mittelfristige Laufzeit bis 2027 und eine langfristige Laufzeit ab dem Jahr 2028 definiert wurde.
Die Resilienzanalyse zeigt, dass das Szenario „Frühes Handeln“, geprägt durch ambitionierte Klimapolitiken aufgrund höherer Zinsen und Wertminderungen bei Immobilien zunächst zu Wertminderungen führt, jedoch bis zum Jahr 2050 eine deutliche Erholung erfährt. Im Gegensatz dazu verzeichnet das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ einen geringeren unmittelbaren Verlust mit steigenden Investitionen bis zum Jahr 2050, bringt jedoch höhere langfristige physische Risiken, da die durchschnittlichen jährlichen Verluste durch Naturkatastrophen bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Szenario „Frühes Handeln“ stark ansteigen. Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit proaktiver Klimapolitiken und verstärkter Hochwasserschutzmaßnahmen, um zukünftige Risiken zu mindern. Folglich wird UNIQA in der Strategie den Fokus auf die Diversifizierung von Investitionen, die Umsetzung effektiver Risikominderungsmaßnahmen und die kontinuierliche Überwachung klimabedingter Risiken setzen, um langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz zu gewährleisten.
Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Für die untersuchten die als Finanzinvestition gehaltenen taxonomifähigen Immobilien ergab diese Analyse ein finanzielles Risiko in Höhe von 7,6 Millionen Euro.
Die Resilienzanalyse der Transitionsrisiken ergibt folgende erwartete finanzielle Auswirkungen je Assetklasse (Stichtag 30. Juni 2024):
- Staats- und Unternehmensanleihen: ca. 24,9 Millionen Euro (ca. 6 Prozent der relevanten Exposition)
- Aktien: ca. 0,1 Millionen Euro (ca. 20 Prozent der relevanten Exposition)
- Immobilien: ca. 40 Millionen Euro (ca. 2 Prozent der relevanten Exposition)
Die Resilienzanalyse dient dazu, den Vorstand zu informieren, indem sie die Notwendigkeit proaktiver und flexibler Maßnahmen zur Minderung klimabedingter Risiken hervorhebt. Das Szenario „Frühes Handeln“ betont die Bedeutung sofortiger und ambitionierter Klimapolitiken zur Begrenzung langfristiger Auswirkungen. Im Gegensatz dazu verdeutlicht das Szenario „Keine weiteren Maßnahmen“ die schweren Konsequenzen des Nichthandelns, insbesondere im Hinblick auf Verluste durch Naturkatastrophen.
Die intern durchgeführte Analyse der physischen Risiken ist fokussiert auf zwei vordefinierte Szenarien von NGFS sowie auf drei wesentliche physische Risiken. Darüber hinaus unterliegen alle durchgeführten Analysen zahlreichen Annahmen und Schätzungen, die mit angenommenen Wahrscheinlichkeiten eintreten. Die geschätzten Ergebnisse sind entsprechend zu interpretieren. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wurden die Ergebnisse der Resilienzanalyse der physischen Risiken nicht in die Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
Mithilfe der Nachhaltigkeitsstrategie und der in ihrem Rahmen formulierten Ziele und Maßnahmen ist UNIQA in der Lage, die Veranlagung kurz-, mittel- und langfristig geregelt an den Klimawandel anzupassen. Kurz- und mittelfristig kann es zum Risiko des Auftretens von Opportunitätskosten kommen, die sich aus den Limitierungen hinsichtlich fossiler Energieträger und Nuklearenergie ergeben.
Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Energieträgern ermöglicht jedoch einen geregelten Übergang, um das Portfolio an den Klimawandel anzupassen. So wird der Ausstieg aus Erdöl bis 2030 und aus Erdgas bis 2035 für jene Direktinvestitionen in Unternehmen verfolgt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus den jeweiligen fossilen Energieträgern erwirtschaften. Seit dem Geschäftsjahr werden keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Kohlegeschäften gehalten.
Mit der Validierung dieser wissenschaftsbasierten Ziele verpflichtet sich UNIQA zur Dekarbonisierung der abgedeckten Assetklassen bis zum Jahr 2027 bzw. 2030. Darüber hinaus ist entsprechend dem SBTi-Rahmenwerk geplant, die Ziele im Fünf-Jahres-Abstand zu erneuern.
Die Investitionen in Sustainable Investments tragen zur Anpassung der Veranlagung an den Klimawandel bei, indem unter anderem in grüne Anleihen und Infrastrukturprojekte mit Fokus auf erneuerbare Energien investiert wird. Das aktuelle Ziel von 2 Milliarden Euro in Sustainable Investments wurde bis 2025 gesetzt. Dieses wurde bereits im Vorjahr erreicht.
1.6.3 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten (IRO-2)
Im Rahmen des Wesentlichkeitsanalyseprozesses überprüft das Group ESG-Office detailliert die Anforderungen eines Disclosure Requirements und bewertet gemeinsam mit den Expert:innen der Fachabteilungen zudem qualitativ, ob die Veröffentlichung einzelner Informationen wesentlich zum Verständnis der Art und Weise beiträgt, wie UNIQA wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen steuert (Impact, Risk, and Opportunity Management). Damit wird sichergestellt, dass nur solche Informationen veröffentlicht werden, die für die Stakeholder:innen von Bedeutung sind und gleichzeitig ein klares Bild über die Effektivität der internen Steuerung und der Risikomanagementsysteme im Bereich Nachhaltigkeit vermitteln.
Auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden folgende Angabepflichten als wesentlich identifiziert:
|
Beschreibung der Angabepflicht |
Kapitel |
---|---|---|
E1 |
Klimawandel |
|
ESRS 2 GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
1.2.4 |
1 |
Übergangsplan für den Klimaschutz |
2.2.1 |
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
1.5, 2.3.1, 2.4.1, 2.5.1, 2.6.1 |
ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
1.6.2 |
2 |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
2.3.2, 2.4.2, 2.5.2, 2.6.2 |
3 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
2.3.3, 2.4.3, 2.5.3, 2.6.3 |
4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4 |
5 |
Energieverbrauch und Energiemix |
2.6.5 |
6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6 |
7 |
Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften |
Wird nicht berichtet |
8 |
Interne CO2-Bepreisung |
Wird nicht berichtet |
9 |
Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen |
Wird nicht berichtet (phase-in) |
E2 |
Umweltverschmutzung |
Nicht wesentlich |
E3 |
Wasser- und Meeresressourcen |
Nicht wesentlich |
E4 |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Nicht wesentlich |
E5 |
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
Nicht wesentlich |
S1 |
Arbeitskräfte des Unternehmens |
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
1.4 |
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
1.5, 3.1 |
1 |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
3.2 |
2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen |
3.3 |
3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können |
3.4 |
4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
3.5 |
5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
3.6 |
6 |
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens |
3.7 |
7 |
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens |
Wird nicht berichtet (phase-in) |
8 |
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog |
3.8 |
9 |
Diversitätskennzahlen |
3.9 |
10 |
Angemessene Entlohnung |
Nicht wesentlich |
11 |
Soziale Absicherung |
Wird nicht berichtet (phase-in) |
12 |
Menschen mit Behinderungen |
Wird nicht berichtet (phase-in) |
13 |
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
3.10 |
14 |
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
Nicht wesentlich |
15 |
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
Wird nicht berichtet (phase-in) |
16 |
Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
3.11 |
17 |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
3.12 |
S2 |
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
1.4 |
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
1.5, 4.1 |
1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
4.2 |
2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
4.3 |
3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können |
4.4 |
4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
4.5 |
5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
4.6 |
S3 |
Betroffene Gemeinschaften |
Nicht wesentlich |
S4 |
Verbraucher und Endnutzer |
|
ESRS 2 SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
1.4 |
ESRS 2 SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
1.5, 5.1 |
1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
5.2 |
2 |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen |
5.3 |
3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können |
5.3 |
4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze |
5.4 |
5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
5.5 |
G1 |
Unternehmensführung |
|
ESRS 2 GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
1.2.3 |
ESRS 2 IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
1.6.2 |
1 |
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
6.1 |
2 |
Management der Beziehungen zu Lieferanten |
6.2 |
3 |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
6.1 |
4 |
Korruptions- oder Bestechungsfälle |
6.3 |
5 |
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten |
6.4 |
6 |
Zahlungspraktiken |
Nicht wesentlich |
|
Verweis auf andere EU-Rechtsvorschriften |
Kapitel |
---|---|---|
ESRS 2 GOV-1 § 21(d) |
||
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen |
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 1 |
1.2.3 |
ESRS 2 GOV-1 § 21(e) |
||
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung der Kommission (EU) |
1.2.3 |
ESRS 2 GOV-4 § 30 |
||
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 3 |
1.2.5 |
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) i. |
||
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen |
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 1 |
Nicht relevant |
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) ii. |
||
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 2 |
Nicht relevant |
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iii. |
||
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen |
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 1 |
Nicht relevant |
ESRS 2 SBM-1 § 40 (d) iv. |
||
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Art. 12 Abs. 1 |
Nicht relevant |
ESRS E1-1 § 14 |
||
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 |
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. 1 |
2.2.1 |
ESRS E1-1 § 16 (g) |
|
Nicht relevant |
Unternehmen, die von den in Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind |
Säule 3: Art. 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit |
2.2.1 |
ESRS E1-4 § 34 |
||
THG-Emissionsreduktionsziele |
SFDR: Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 2 |
2.3.4, 2.4.4, 2.5.4, 2.6.4 |
ESRS E1-5 § 38 |
||
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen auf-geschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) |
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang I |
2.6.5 |
ESRS E1-5 § 37 |
||
Energieverbrauch und Energiemix |
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 |
2.6.5 |
ESRS E1-5 §§ 40-43 |
||
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren |
SFDR: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 1 |
2.6.5 |
ESRS E1-6 § 44 |
||
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
SFDR: Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle 1 |
2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6 |
ESRS E1-6 §§ 53-55 |
||
Intensität der THG-Bruttoemissionen |
SFDR: Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 |
2.2.2, 2.3.5, 2.4.5, 2.5.5, 2.6.6 |
ESRS E1-7 § 56 |
|
Nicht relevant |
Abbau von Treibhausgasen und CO2-Gutschriften |
EU-Klimagesetz: Verordnung (EU) 2021/1119, Art. 2 Abs. I |
|
ESRS E1-9 § 66 |
|
Wird nicht berichtet (phase-in) |
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
|
ESRS E1-9 § 66 (a) |
|
Wird nicht berichtet (phase-in) |
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko |
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. |
|
ESRS E1-9 § 66 (c) |
||
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden |
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze. 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. |
|
ESRS E1-9 § 67 (c) |
|
Wird nicht berichtet (phase-in) |
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen |
Säule 3: Art. 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungs-verordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Abs. 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten |
|
ESRS E1-9 § 69 |
|
Wird nicht berichtet (phase-in) |
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II |
|
ESRS E2-4 § 28 |
|
Nicht wesentlich |
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird |
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 2 in Anhang I |
|
ESRS E3-1 § 9 |
|
Nicht wesentlich |
Wasser- und Meeresressourcen |
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E3-1 § 13 |
|
Nicht wesentlich |
Spezielle Strategie |
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E3-1 § 14 |
|
Nicht wesentlich |
Nachhaltige Ozeane und Meere |
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E3-4 § 28 (c) |
|
Nicht wesentlich |
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers |
SFDR: Indikator Nr. 6,2 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E3-4 § 29 |
|
Nicht wesentlich |
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten |
SFDR: Indikator Nr. 6,1 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (a) i. |
|
Nicht wesentlich |
|
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 1 |
|
ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (b) |
|
Nicht wesentlich |
|
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS 2 IRO 1 – ESRS E4 § 16 (c) |
|
Nicht wesentlich |
|
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E4-2 § 24 (b) |
|
Nicht wesentlich |
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft |
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E4-2 § 24 (c) |
|
Nicht wesentlich |
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere |
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E4-2 § 24 (d) |
|
Nicht wesentlich |
Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung |
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E5-5 § 37 (d) |
|
Nicht wesentlich |
Nicht recycelte Abfälle |
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 2 |
|
ESRS E5-5 § 39 |
|
Nicht wesentlich |
Gefährliche und radioaktive Abfälle |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 1 |
|
ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (f) |
||
Risiko von Zwangsarbeit |
SFDR: Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 |
3.1 |
ESRS 2 SBM-3 – ESRS S1 § 14 (g) |
||
Risiko von Kinderarbeit |
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 |
3.1 |
ESRS S1-1 § 20 |
||
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
3.2 |
ESRS S1-1 § 21 |
||
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
3.2 |
ESRS S1-1 § 22 |
||
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels |
SFDR: Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 |
3.2 |
ESRS S1-1 § 23 |
||
Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen |
SFDR: Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 |
|
ESRS S1-3 § 32 (c) |
||
Bearbeitung von Beschwerden |
SFDR: Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 |
3.2 |
ESRS S1-14 § 88 (b) and (c) |
||
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle |
SFDR: Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
|
ESRS S1-14 § 88 (e) |
||
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage |
SFDR: Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 |
|
ESRS S1-16 § 97 (a) |
||
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle |
SFDR: Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
3.11 |
ESRS S1-16 § 97 (b) |
||
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane |
SFDR: Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 |
3.11 |
ESRS S1-17 § 103 (a) |
||
Fälle von Diskriminierung |
SFDR: Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 |
3.12 |
ESRS S1-17 § 104 (a) |
||
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien |
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
3.12 |
ESRS 2 SBM-3 – ESRS S2 § 11 (b) |
||
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette |
SFDR: Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 |
4.2 |
ESRS S2-1 § 17 |
||
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
4.2 |
ESRS S2-1 § 18 |
||
Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
SFDR: Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang I Tabelle 3 |
4.2 |
ESRS S2-1 § 19 |
||
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien |
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Art. 12 Abs. 1 |
4.2 |
ESRS S2-1 § 19 |
||
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden |
Referenzwert Verordnung: Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
4.2 |
ESRS S2-4 § 36 |
||
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette |
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
4.5 |
ESRS S3-1 § 16 |
||
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
|
ESRS S3-1 § 17 |
||
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien |
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 |
|
ESRS S3-4 § 36 |
||
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
|
ESRS S4-1 § 16 |
||
Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
SFDR: Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
5.2 |
ESRS S4-1 § 17 |
||
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien |
SFDR: Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 |
5.2 |
ESRS S4-4 § 35 |
||
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
SFDR: Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
5.4 |
ESRS G1-1 § 10 (b) |
||
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption |
SFDR: Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 3 |
6.1 |
ESRS G1-1 § 10 (d) |
||
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowers) |
SFRD: Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3 |
6.1 |
ESRS G1-4 § 24 (a) |
||
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften |
SFDR: Indikator Nr. 17 in Anhang I Tabelle 3 |
6.3 |
ESRS G1-4 § 24 (b) |
||
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
SFDR: Indikator Nr. 16 in Anhang I Tabelle 3 |
6.3 |
Unternehmen für die kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist
Folgende Unternehmen werden in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen und machen daher von der Ausnahme nach Art. 19 (a) Abs. 9 oder Art. 29 (a) Abs. 8 der Richtlinie 2013/34/EU Gebrauch, wonach kein eigener Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ist:
- UNIQA Asigurari S.A. (Rumänien, Bukarest)
- UNIQA osiguranje d.d. (Kroatien, Zagreb)
- UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. (Polen, Warschau)