2. Klimawandel (ESRS E1)

2.1 Angaben gemäss EU-Taxonomie

Die Angaben zur EU-Taxonomie basieren auf der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Ergänzt wird diese durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2021/2178, und (EU) 2023/2486 sowie durch die Bekanntmachung der Kommission (C/2024/6691) zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Europäischen Kommission).

Die Angaben zur EU-Taxonomie aus dem vorhergehenden Geschäftsjahr 2023 sind den Meldebögen im Nichtfinanziellen Bericht 2023 zu entnehmen.

UNIQA hat aktuell keine strategischen Zielsetzungen mit Bezug auf die Kennzahlen der EU-Taxonomie. Im Bereich der Nichtlebensversicherung werden künftig jedoch Elemente wie klimarisikobasierte Vorteile für Kund:innen entsprechend den Substantial Contribution Kriterien in der Produktentwicklung berücksichtigt.

2.1.1 Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten

2.1.1.1 Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Im Geschäftsjahr wird die Taxonomiekonformität zum zweiten Mal in Folge berichtet. Dabei wurde die im November 2024 final ergangene dritte Bekanntmachung der Europäischen Kommission berücksichtigt. Auch im Geschäftsjahr ergab sich in der Marktpraxis noch kein einheitliches Verständnis zur Bestimmung der Taxonomiekonformität, beispielsweise bei der Berechnung der Prämienanteile, die Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen. Dies erfolgte im Geschäftsjahr auf Basis der langfristigen Schadenshistorien, die sich aus schlagend gewordenen klimabezogenen Risiken ergaben.

2.1.1.2 Grundsätze der Berichterstattung

Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der EU-Taxonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebensversicherungsgeschäft zu veröffentlichen. (Wirtschaftsaktivitäten 10.1 und 10.2 gem. EU-Taxonomie). Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als ökologisch nachhaltig gelten. Die in der EU-Taxonomie genannten Sparten sind:

  • Krankheitskostenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitsunfallversicherung
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Sonstige Kraftfahrtversicherung
  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
  • Feuer- und andere Sachversicherungen und
  • Beistand

Die von UNIQA als taxonomiefähig klassifizierten Sparten sind:

  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,
  • Sonstige Kraftfahrtversicherung,
  • See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und
  • Feuer- und andere Sachversicherungen.

Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – nach den Vorlagen aus Annex 10 der Delegierten Verordnung (2021/2178) – eine detaillierte Analyse der taxonomiefähigen Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämien, getrennt nach direktem und indirektem Geschäft und vor sowie nach etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels analysiert. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden das Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft separat analysiert und im Hinblick auf die Taxonomiefähigkeit und -konformität der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Ebenso wurde der Anteil an taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten an den gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ermittelt. Dabei wurden die Prämien nach den Vorgaben des Entwurfs der dritten Bekanntmachung der Europäischen Kommission in Prämienanteile zerlegt, die Deckungen zur Anpassung an den Klimawandel betreffen. Weiters wurden die in der delegierten Verordnung festgelegten „Technical Screening Criteria“ (TSC), die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards“ (MSS) sowie die „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ (DNSH) überprüft.

2.1.1.3 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation

Für das Privatkundengeschäft, das standardisierte KMU-Geschäft und das übernommene Firmenkundengeschäft konnten die oben genannten Nachweise nicht dokumentiert und damit in den taxonomiekonformen Prämien auch nicht angesetzt werden, da für das Privatkundengeschäft aktuell keine klimarisikobasierten Vorteile vorgesehen sind, für das standardisierte KMU-Geschäft und das übernommene Firmenkundengeschäft die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards“ nicht nachgewiesen werden konnte.

Im Rahmen des Firmenkundengeschäfts in maßgeschneiderter Vertragsform und den dort berechneten Teilprämien zu Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen, konnte die Einhaltung der „Substantial Contribution Criteria“, „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ und die Einhaltung der „Minimum Social Safeguards“ für das Geschäftsjahr nachgewiesen werden.

Zur Erfüllung der „Do-No-Significant-Harm-Criteria“ wurden Prämien aus Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung fossiler Brennstoffe und Prämien aus der Versicherung von Fahrzeugen, Sachanlagen oder anderen Anlagen, die diesen Zwecken dienen, aus den taxonomiefähigen Prämien exkludiert.

„Substantial Contribution Criteria“ konnten für das Firmenkundengeschäft ebenso nachgewiesen werden, nicht jedoch für das Privatkundengeschäft. Die Kriterien „Führungsrolle bei der Modellierung und Bepreisung von Klimarisiken“, „Produktgestaltung“, „Innovative Versicherungslösungen“, „Weitergabe von Daten“ und „Hohes Leistungsniveau nach einer Katastrophe“ konnten für das Firmenkundengeschäft entsprechend belegt werden. Für das Privatkundengeschäft konnten die Kriterien in Bezug auf die Produktgestaltung hingegen nicht als erfüllt nachgewiesen werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten im Geschäftsjahr zudem die Nachweise zur Erfüllung der Minimum Social Safeguards (MSS) für Firmenkund:innen erbracht werden. In einer mehrstufigen risikobasierten Analyse der Firmenkund:innen hinsichtlich der in Art. 18 der EU-Taxonomie-Verordnung spezifizierten internationalen Standards und Frameworks konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Auch für den eigenen Betrieb (einschließlich der Beziehungen zu Lieferant:innen) konnten Prozesse zur Einhaltung der Mindestschutzkriterien für Menschen- und Arbeitsrechte, Prävention von Korruption und Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb nachgewiesen werden.

Der Prozentsatz der taxonomiefähigen Prämie wurde für das Vorjahr aufgrund Änderungen sowie Vereinheitlichungen der Methodologie neu berechnet und auf 6,1 Prozent korrigiert. Im Geschäftsjahr betrug der Anteil der taxonomifähigen Prämie 7,0 Prozent, davon 5,9 Prozent taxonomiefähig und nicht konform, sowie 1,1 Prozent taxonomiefähig und konform (51,2 Millionen Euro). Im Vorjahr betrug der Anteil der taxonomiefähigen und -konformen Prämie 0 Prozent, da entsprechende oben genannte Nachweise nicht erbracht werden konnten. Im Geschäftsjahr konnten diese für das Firmenkundengeschäft nachgewiesen werden. Aufgrund der komplexen Vertragsstrukturen in den verschiedenen Rückversicherungsarten, ist es nicht möglich, den genauen Rückversicherungsanteil der taxonomiekonformen Prämien auszuweisen. Wenn man in einem Näherungsverfahren, die Rückversicherungsprämie in das Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen gesetzt hätte, würde sich der Rückversicherungsanteil auf 20,5 Prozent (10,5 Millionen Euro) belaufen.

Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen

Wirtschaftstätigkeiten

Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel

Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)

 

Absolute Prämien, Jahr 2024

Anteil der Prämien, Jahr 2024

Anteil der Prämien, Jahr 2023

Klimaschutz

Wasser- und Meeres­ressourcen

Kreislauf­wirtschaft

Umweltver­schmutzung

Biologische Vielfalt
und Ökosysteme

Mindest­schutz

In Millionen Euro

%

%

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

J/N

A.1. Taxonomiekonformes Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (ökologisch nachhaltig)

51,2

1,1

0,0

J

J

J

J

J

J

A.1.1 Davon rückversichert

n/a

n/a

0,0

J

J

J

J

J

J

A.1.2 Davon aus der Rückversicherungstätigkeit stammend

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

A.1.2.1 Davon rückversichert (Retrozession)

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht ökologisch nachhaltiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

276,1

5,9

6,1

 

 

 

 

 

 

B. Nicht taxonomiefähiges Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungs­geschäft

4.351,0

93,0

93,9

 

 

 

 

 

 

Insgesamt (A.1 + A.2 + B.)

4.678,3

100,0

100,0

 

 

 

 

 

 

2.1.2 Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten

2.1.2.1 Ermessensausübung und Auslegungserfordernisse

Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Jene Unternehmen, die laut Art. 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU berichtspflichtig sind, sind zu einer Offenlegung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Dieser Scope wird auch für die Gegenpositionen der Investitionen von UNIQA herangezogen. Dabei erfolgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung des externen Datenanbieters ISS STOXX.

Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität und -fähigkeit bezüglich Umsatz sowie Betriebsausgaben von UNIQA basieren auf Daten von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen.

Es wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel für die Berechnung der Taxonomiekonformität berücksichtigt. Für die Berechnung der Taxonomiefähigkeit wurden die Beurteilungskriterien für alle sechs Umweltziele (inklusive Ergänzungen der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) berücksichtigt:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Des Weiteren wurde bei der Umsetzung auch die im November 2024 final ergangene Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Europäischen Kommission) berücksichtigt.

Der Erfassungsbereich umfasst folgende Vermögenswerte (exklusiv Vermögenswerte von Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen):

  • Sachanlagen
  • Kapitalanlagen
  • Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen
  • Lebensversicherung

Der der Berechnung zugrunde liegende Erfassungsbereich gemäß Meldebogen Annex X der Delegierten Verordnung 2021/2178 beträgt 18.226,4 Millionen Euro und stellt somit 100 Prozent der Abdeckung dar. Im Vergleich zum Vorjahr sind im Geschäftsjahr auch Drittfonds enthalten.

2.1.2.2 Grundsätze der Berichterstattung

Die Berechnung der unternehmensbezogenen Kennzahlen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung bezieht sich auf die im konsolidierten Konzernbericht für das Geschäftsjahr veröffentlichten Investments der UNIQA Insurance Group AG.

Direktinvestitionen und eigens gemanagte Fonds

Die Daten zu eigens gemanagten nicht gelisteten Fonds werden vom externen Datenanbieter SOF sowie dem Asset Manager Stepstone geliefert.

Alle anderen eigens gemanagten Fonds werden auf Positionsebene nach deren Taxonomiekonformität auf Basis von Daten von ISS STOXX untersucht. Dieser Ansatz gilt auch für Direktinvestitionen. Sofern ein Drittfonds innerhalb eines eigens gemanagten Fonds inkludiert ist, wird für den Drittfonds der nachfolgend beschriebene Ansatz verfolgt.

Drittfonds

Im Zusammenhang mit der dritten Bekanntmachung der Kommission werden Investitionen in Drittfonds auf der Basis von Art. 6, 8 und 9 Verordnung (EU) 2019/2088 Offenlegungsverordnung beurteilt. Investitionen in Drittfonds laut den genannten Artikeln der Offenlegungsverordnung fallen in den Anwendungsbereich der Berechnung der Kennzahl zur Taxonomiekonformität von UNIQA. Die Daten zur Taxonomiekonformität von Drittfonds stammen von Morningstar. Dabei fließt der prozentuelle Anteil des gesamten Fondsvolumens, der Taxonomiekonformität aufweist, in die Berechnung zur Kennzahl der Taxonomiekonformität von UNIQA ein. Die Taxonomiekonformität auf individueller Positionsebene der Unternehmen innerhalb der Drittfonds wird dabei nicht von UNIQA untersucht.

Immobilien

Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Wirtschaftsaktivitäten 7.1 Neubau und 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden gemäß EU-Taxonomie) wurde die Einhaltung der „Substantial Contribution Criteria“ und der "Do-No-Significant-Harm Criteria" nachgewiesen. Dazu wurde für Objekte mit einem Energieausweis der Energieeffizienzklasse C oder besser, eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. Dies betraf rund 74,4 Prozent der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro. (für Details siehe Kapitel zum Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie). Für einen Neubau wurden die entsprechenden Bewertungskriterien für die Neuerrichtung von Gebäuden beigebracht. Die Green Investment Ratio (GIR) von UNIQA ergibt sich primär aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen und vermieteten Immobilien. Durch die Mieteinnehmen ist die umsatzbasierte GIR deutlich höher als die CapEx-basierte GIR.

2.1.2.3 Eingeschränkte Datenverfügbarkeit/Dokumentation

Abweichend von den Bilanzwerten und verschiedenen im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses angewendeten IFRS-Bewertungsmethoden erfolgte die Berechnung der Kennzahlen zur Taxonomie durchgängig auf Basis der beizulegenden Zeitwerte.

Die Differenzen zu den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten resultieren im Wesentlichen aus den in der Konzernbilanz teils zu Anschaffungskosten bewerteten Finanzimmobilien sowie aus den nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Beteiligungen.

2.1.2.4 Zusätzliche Angaben laut Annex X EU-Taxonomie-Verordnung – KPI gemäß Art. 8

Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittent:innen wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert.

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen bezogen auf sämtliche Investments beträgt 32 Prozent.

2.1.2.5 Zusätzliche Angaben bzgl. Annex XII EU-Taxonomie-Verordnung

Basierend auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf spezifische öffentliche Bekanntmachungen für diese Wirtschaftstätigkeiten werden folgende zusätzlich Angaben offengelegt:

In Art. 1 werden die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, in Art. 2 die Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 genannt.

Investitionen in Unternehmen mit relevantem Engagement, die unter die unten genannten Wirtschaftszweige fallen, sollten in den entsprechenden Vorlagen 1-5 von Anhang XII ausgewiesen werden.

UNIQA veröffentlicht gemäß Annex XII der Verordnung 2022/1214 die Meldebögen für Kernenergie und fossile Gase. Dabei hat UNIQA keine zweckgebundenen Finanzierungen in den genannten Bereichen und investiert nicht gezielt in Unternehmen in den genannten Aktivitäten. Das Exposure ergibt sich aufgrund der Offenlegung der Meldebögen seitens der Gegenparteien.

Der Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten in den Bereichen Kernenergie und fossile Gase hat sich basierend auf der Umsatzkennzahl im Geschäftsjahr auf 0,25 Prozent erhöht (2023: 0,01 Prozent) (Meldebogen 2 – Nenner Perspektive). Basierend auf den Betriebsausgaben hat sich der Anteil im Geschäftsjahr auf 0,24 Prozent erhöht (2023: 0,01 Prozent).

Die Erhöhung ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass Finanzunternehmen im vergangenen Jahr erstmals Konformitätsdaten veröffentlicht haben, die UNIQA in diesem Jahr erstmalig berücksichtigen konnte.

2.1.2.6 Vergleich zum Vorjahr

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (basierend auf den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) ausgerichtet oder damit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für die Berechnung des KPI erfasst werden, betrug im Vorjahr auf Umsatzbasis 10,88 Prozent (dies entspricht einem absoluten Wert von 1.855,8 Millionen Euro). Der entsprechende Wert für das Geschäftsjahr lag bei 13,00 Prozent (2.369,0 Millionen Euro). Auf CapEx-Basis lag der Wert für das Vorjahr bei 0,77 Prozent ( 131,4 Millionen Euro) im Vergleich zu 1,07 Prozent ( 195,4 Millionen Euro) im Geschäftsjahr. Die positive Entwicklung ist teilweise darauf zurückzuführen, dass Finanzunternehmen im vergangenen Jahr erstmals Konformitätsdaten veröffentlicht haben, die UNIQA in diesem Jahr erstmalig berücksichtigen konnte. Zudem ist der Anteil an taxonomiekonformen Immobilien gestiegen, was sich ebenfalls positiv auf die GIR ausgewirkt hat.

Die taxonomiekonformen Aktivitäten setzen sich zu 93 Prozent aus dem Sektor Grundstücks- und Wohnungswesen (2023: 95 Prozent), zu 3 Prozent aus dem Sektor Baugewerbe (2023: 2 Prozent), zu 2 Prozent aus dem Sektor Energieversorgung (2023: 3 Prozent), sowie zu 2 Prozent aus den übrigen Sektoren (2023: 0 Prozent) zusammen.

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen

 

%

 

 

In Millionen Euro

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

 

Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt:

 

umsatzbasiert:

13,00

 

umsatzbasiert:

2.369,0

CapEx-basiert:

1,07

 

CapEx-basiert:

195,4

Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

 

Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.

 

Erfassungsquote*:

100,00

 

Erfassungsbereich*:

18.226,4

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs

 

 

 

Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

0,00

 

Der Wert der Derivate als Geldbetrag:

0,7

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

3,40

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

619,1

Für Finanzunternehmen:

9,25

 

Für Finanzunternehmen:

1.685,2

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

1,51

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

275,2

Für Finanzunternehmen:

7,67

 

Für Finanzunternehmen:

1.397,7

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

23,28

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

4.242,3

Für Finanzunternehmen:

14,04

 

Für Finanzunternehmen:

2.558,8

Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:

50,04

 

Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva:

9.120,3

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

76,35

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

13.915,2

Der Wert aller Kapitalanlagen durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: **

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ***

 

umsatzbasiert:

13,21

 

umsatzbasiert:

2.407,3

CapEx-basiert:

13,43

 

CapEx-basiert:

2.447,3

Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: **

 

 

Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden: ***

 

umsatzbasiert:

10,85

 

umsatzbasiert:

1.977,6

CapEx-basiert:

6,33

 

CapEx-basiert:

1.153,0

 

 

 

 

 

Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI

 

 

 

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:

 

 

Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

 

Für Nicht-Finanzunternehmen:

 

umsatzbasiert:

12,81

 

umsatzbasiert:

2.334,2

CapEx-basiert:

0,85

 

CapEx-basiert:

154,9

Für Finanzunternehmen:

 

 

Für Finanzunternehmen:

 

umsatzbasiert:

0,19

 

umsatzbasiert:

34,8

CapEx-basiert:

0,22

 

CapEx-basiert:

40,5

Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

 

 

Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:

 

umsatzbasiert:

12,97

 

umsatzbasiert:

2.364,7

CapEx-basiert:

1,04

 

CapEx-basiert:

189,3

Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden****:

 

 

Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden****:

 

umsatzbasiert:

0,00

 

umsatzbasiert:

0,00

CapEx-basiert:

0,00

 

CapEx-basiert:

0,00

*

Hier wird auf die konsolidierte Bilanz der UNIQA Insurance Group AG (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen, Sonstige Kapitalanlagen, Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) mit Verweis auf das Kapitel: Eingeschränkte Datenverfügbarkeit / Dokumentation verwiesen.

**

Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasiert % sowie CapEx-basiert % untergliedert.

***

Hier wird über die Anforderung hinaus in umsatzbasierte Geldbeträge sowie CapEx-basierte Geldbeträge untergliedert

****

Andere Gegenpartien werden mangels näherer Ausführungen der Kommission als Unternehmen, denen nicht eindeutig eine Berichterstattung oder keine Berichterstattung im Sinne der nicht-finanziellen Berichterstattung zugewiesen werden kann, deklariert. Da aufgrund der Vorgaben der EU-Taxonomie Verordnung nur berichtspflichtige Unternehmen für die Prüfung der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten einbezogen werden, ergeben sich aus obiger Schlussfolgerung somit keine taxonomiekonformen Risikopositionen.

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen – Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel

 

%

 

 

%

 

 

%

Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel

 

 

 

 

 

 

 

Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:

(1) Klimaschutz*

 

 

a) Übergangstätigkeiten:

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

12,98

 

Umsatz

0,04

 

Umsatz

0,43

CapEx

1,04

 

CapEx

0,02

 

CapEx

0,41

(2) Anpassung an den Klimawandel*

 

 

 

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

0,02

 

 

 

 

Umsatz

0,02

CapEx

0,03

 

 

 

 

CapEx

0,04

(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

 

 

 

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

n/a

 

 

 

 

Umsatz

n/a

CapEx

n/a

 

 

 

 

CapEx

n/a

(4) Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

 

 

 

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

n/a

 

 

 

 

Umsatz

n/a

CapEx

n/a

 

 

 

 

CapEx

n/a

(5) Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

 

 

 

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

n/a

 

 

 

 

Umsatz

n/a

CapEx

n/a

 

 

 

 

CapEx

n/a

(6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

 

 

 

 

 

b) Ermöglichende Tätigkeiten:

 

Umsatz

n/a

 

 

 

 

Umsatz

n/a

CapEx

n/a

 

 

 

 

CapEx

n/a

*

Die Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Aktivitäten in Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wird zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen als tatsächlicher Anteil der Taxonomiekonformität der KPI angegeben.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile

Tätigkeiten im Bereich Kernenergie

 

1.

Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

2.

Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

3.

Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

 

 

 

Zeile

Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas

 

4.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

5.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

6.

Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Ja

Meldebögen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1,9

0,01

1,9

0,01

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2,7

0,01

2,7

0,01

0,0

0,00

CapEx-basiert:

13,7

0,08

13,7

0,08

0,0

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

26,7

0,15

26,7

0,15

0,0

0,00

CapEx-basiert:

6,4

0,04

6,4

0,04

0,0

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

CapEx-basiert:

1,2

0,01

1,2

0,01

0,0

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

14,2

0,08

14,2

0,08

0,0

0,00

CapEx-basiert:

19,8

0,11

19,8

0,11

0,0

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.323,5

12,75

2.319,7

12,73

3,8

0,02

CapEx-basiert:

154,3

0,83

149,5

0,80

4,8

0,03

8.

Anwendbarer KPI insgesamt

umsatzbasiert:

2.369,0

13,00

2.365,3

12,98

3,8

0,02

CapEx-basiert:

195,4

1,07

190,6

1,04

4,8

0,03

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1,9

0,08

1,9

0,08

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,1

0,05

0,1

0,05

0,0

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2,7

0,11

2,7

0,11

0,0

0,00

CapEx-basiert:

13,7

7,02

13,7

7,02

0,0

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

26,7

1,13

26,7

1,13

0,0

0,00

CapEx-basiert:

6,4

3,29

6,4

3,29

0,0

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

CapEx-basiert:

1,2

0,60

1,2

0,60

0,0

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

14,2

0,60

14,2

0,60

0,0

0,00

CapEx-basiert:

19,8

10,12

19,8

10,12

0,0

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.323,5

98,08

2.319,7

97,92

3,8

0,16

CapEx-basiert:

154,2

78,92

149,4

76,47

4,8

2,45

8.

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.369,0

100,00

2.365,3

99,84

3,8

0,16

CapEx-basiert:

195,4

100,00

190,6

97,55

4,8

2,45

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)

CCM + CCA

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1,4

0,01

1,4

0,01

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,3

0,00

0,3

0,00

0,0

0,00

2.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

8,5

0,05

8,5

0,05

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

0,0

0,00

0,0

0,00

3.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

6,3

0,03

6,3

0,03

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,5

0,00

0,5

0,00

0,0

0,00

4.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

7,2

0,04

7,2

0,04

0,0

0,00

CapEx-basiert:

5,0

0,03

4,7

0,03

0,3

0,00

5.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

33,5

0,18

33,5

0,18

0,0

0,00

CapEx-basiert:

37,0

0,20

37,0

0,20

0,0

0,00

6.

Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2,1

0,01

2,1

0,01

0,0

0,00

CapEx-basiert:

3,1

0,02

3,1

0,02

0,0

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.918,7

10,53

1.901,2

10,43

17,5

0,10

CapEx-basiert:

1.107,1

6,08

1.085,8

5,96

21,2

0,12

8.

Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

1.977,6

10,85

1.960,1

10,75

17,5

0,10

CapEx-basiert:

1.153,0

6,33

1.131,5

6,21

21,5

0,12

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Zeile

Wirtschaftstätigkeiten

 

Betrag in Millionen Euro

%

1.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,5

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

2.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,0

0,00

CapEx-basiert:

0,3

0,00

3.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,6

0,00

CapEx-basiert:

0,2

0,00

4.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,1

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

5.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

19,9

0,11

CapEx-basiert:

20,0

0,11

6.

Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

0,5

0,00

CapEx-basiert:

0,0

0,00

7.

Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.385,6

13,10

CapEx-basiert:

2.426,7

13,32

8.

Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

umsatzbasiert:

2.407,3

13,21

CapEx-basiert:

2.447,3

13,43

2.2 Klimawandel (E1)

2.2.1 Übergangsplan für den Klimaschutz (E1-1)

2.2.1.1 UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition

Die Klimastrategie ist das Kernstück der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie, da die Klimatransition und die Reduktion von CO2-Emissionen die rasche Umsetzung klarer und effizienter Maßnahmen erfordern. Als Versicherung übernimmt UNIQA Verantwortung sowohl für direkte als auch für indirekte Emissionen, die durch Finanzierungen, Veranlagungen und Sachversicherungen entstehen. Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu beschränken, wie es im Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 vereinbart wurde.

UNIQA ist bewusst, dass der Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft Zeit, Engagement und Innovation erfordert. Deshalb verpflichtet UNIQA sich, Fortschritte regelmäßig zu überprüfen und Pläne und Maßnahmen weiterzuentwickeln, um das Ziel, von Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft und in der eigenen Betriebsführung bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis 2050 in allen Unternehmensbereichen (Veranlagung, Versicherungsgeschäft, eigene Betriebsführung) zu erreichen.

Netto-Null-Emissionen werden dabei einerseits als die bestmögliche Reduktion der operativen Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) auf null oder auf ein Restniveau, das mit dem Erreichen von Netto-Null-Emissionen auf globaler oder sektoraler Ebene in entsprechenden Szenarien oder Sektorpfaden im Rahmen des 1,5°C-Klimazielpfads vereinbar ist und andererseits als die Neutralisierung aller Restemissionen zum Netto-Null-Zieljahr und aller danach in die Atmosphäre freigesetzten Treibhausgasemissionen definiert. Das Netto-Null-Ziel von UNIQA entspricht aktuell nicht den Definitionen der ESRS, da noch kein Zielwert für die Emissionsreduktion in den Jahren 2040 bzw. 2050 festgelegt wurde, sondern nur Zwischenziele definiert wurden. Aktuell gibt es noch keine sektorspezifische Netto-Null-Definition für Finanzunternehmen, UNIQA wird jedoch die Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen.

Um das genannte Ziel zu erreichen, hat UNIQA kerngeschäftsspezifische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Strategien, Standards und Guidelines entwickelt und einen gruppenweiten Übergangsplan erarbeitet. Die Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie im Jahr 2019 war der erste große Schritt der Klimatransition. Er beinhaltete den Kohleausstieg in der Veranlagung und im Versicherungsgeschäft und führte zur Entwicklung einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie. Diese Strategie wurde Ende des Jahres 2020 implementiert und im Jahr 2021 durch den Beitritt von UNIQA zur Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und der österreichischen Green Finance Alliance (GFA) weiter gestärkt. Im Jahr 2023 wurden die Klimazwischenziele von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Dabei wurden gruppenweite Klimazwischenziele für vier Bereiche des Veranlagungsportfolios, sowie für die eigene Betriebsführung validiert. Dies ist für UNIQA ein wichtiger Schritt zur optimalen Ausrichtung des Portfolios und der Treibhausgasemissionen des eigenen Betriebs an einem 1,5°C-Zielpfad.

Die Publikation „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ ist ein erster Weg zu einem Übergangsplan (Transitionsplan) und beschreibt das Vorgehen und den weiteren Weg zu einer umfassenden Klimatransition. Da Nachhaltigkeit zentral in das ab dem Jahr 2025 geltende neue Strategieprogramm, „UNIQA 3.0 – Growing Impact“ eingebettet ist und die UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der ökonomisches Streben mit einer klaren ökologischen und sozialen Verpflichtung gegenüber Umwelt und Gesellschaft verbindet, werden auch entsprechende Ziele und Maßnahmen festgelegt. Diese kerngeschäftsspezifischen Strategien richten ihre Ziele und Maßnahmen an etablierten internationalen und nationalen Rahmenwerken aus und werden, ebenso wie der Übergangsplan, laufend überprüft und nachgeschärft. Die Integration dieser Ziele und Maßnahmen in die finanzielle Planung ist derzeit im Aufbau. „UNIQA auf dem Weg zur Klimatransition“ wurde in Abstimmung mit den unterschiedlichen Unternehmensbereichen entwickelt, im Oktober 2024 vom Vorstand verabschiedet und im Dezember 2024 publiziert. Im Rahmen des neuen Strategieprogramms ist es das Ziel von UNIQA, bis zum Jahr 2028 konkrete Aktionspläne zur Erreichung der gesetzten Zwischenziele zu definieren und so den Übergangsplan zu vervollständigen. Der aktuelle Fortschritt im Bereich der Klimatransition wird in den Subkapiteln zu ESRS E1 „Klimawandel“ dargestellt.

Auch wenn in Zukunft die Neutralisierung von Restemissionen notwendig sein wird, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, legt UNIQA in Bezug auf alle Maßnahmenpakete und Zielsetzungen den aktuellen Fokus auf die Reduktion und Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Somit werden an erster Stelle der Verbrauch von (fossiler) Energie und die damit verbundenen Emissionen von Treibhausgasen so weit wie möglich vermieden bzw. die fossilen Anteile reduziert und Energiequellen nachhaltig ersetzt. Diesbezüglich bestehen bereits umfangreiche Dekarbonisierungspläne und -strategien. Derzeit werden demnach keine Maßnahmen im Bereich der Kompensation gesetzt. UNIQA verwendet aktuell auch keinen internen CO2-Preis.

Als Unternehmen, dessen Schwerpunkt im Versicherungsgeschäft liegt, investiert UNIQA nicht direkt in Vermögenswerte, die in Zusammenhang mit der Erzeugung oder Verarbeitung von Kohle, Erdöl oder Erdgas stehen. Deshalb erfolgt keine Berichterstattung über langfristige Investitionen in diese Bereiche. Über Investitionen in Kapitalanlageprodukte, die durch Unternehmen mit Bezug zu Kohle, Erdöl oder Erdgas begeben wurden, sowie über die Übernahme von Versicherungsschutz für derartige Unternehmen besteht eine indirekte Verbindung zur Erzeugung oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe. Gemäß der Dekarbonisierungsstrategie besteht ein Ausstiegsplan aus fossilen Brennstoffen, der im Unterkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung beschrieben wird. UNIQA ist nicht aus den mit dem Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß EU-Benchmarking Verordnung ausgeschlossen.

2.2.1.2 Übergangsplan in der Veranlagung

Die Veranlagungsstrategie von UNIQA orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, dem Übereinkommen von Paris, sowie dem übergeordneten Ziel, gruppenweit bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Durch eine CO2-orientierte Analyse des Portfolios werden frühzeitig Klimarisiken und -chancen erkannt und die Transformationsbereitschaft der Emittent:innen gemäß dem 1,5°C-Ziel bewertet. Nachhaltige Investitionen tragen zur Finanzierung der Transformation bei, reduzieren das Exposure gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und steigern nachhaltigkeitsbedingte Chancen.

Der Zielpfad zur Reduktion der Emissionsintensität (WACI – Weighted Average Carbon Intensity) sieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Reduktion um 60 Prozent bis zum Jahr 2030 vor (gegenüber dem Basisjahr 2021). Die validierten SBTi-Ziele von UNIQA bestätigen die Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C.

Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels wurden mehrere Dekarbonisierungshebel identifiziert:

  • Dekarbonisierungsstrategie: Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Nuklearenergie bis zum Jahr 2035. Neue Investitionen in Kohle, Erdöl und Erdgas werden schrittweise eingeschränkt und schließlich vollständig eingestellt.
  • Reduktion der Emissionsintensität: Durch die Steuerung der Portfolioeffizienz wird die Emissionsintensität von Investitionen schrittweise reduziert.
  • Förderung von SBTi-Zielen: UNIQA unterstützt Emittent:innen bei der Setzung eigener wissenschaftsbasierter Klimaziele.

Durch Sustainable Investments werden Emittent:innen finanziert, die zur Emissionsreduktion oder zu sozialen Projekten beitragen. Diese lassen sich in die Kategorien Green, Social und Sustainability Bonds, SFDR-Artikel-9-Fonds sowie nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien untergliedern. Engagement-Aktivitäten fördern die Dekarbonisierungsanstrengungen der Unternehmen und sollen Desinvestitionen nach Möglichkeit verhindern.

Um das Risiko von Residualemissionen einzelner Unternehmen, in die UNIQA investiert, bis 2050 zu minimieren, sollten diese idealerweise von den Unternehmen selbst neutralisiert werden. Das Netto-Null-Ziel bis zum Jahr 2050 für Investitionen erfordert, dass verbleibende Emissionen durch Emissionszertifikate ausgeglichen werden. Zur Reduktion des finanziellen Risikos wird an einem schrittweisen Ausstieg aus Investitionen in fossile Energieträger und Nuklearenergie gearbeitet, seit dem Jahr 2022 erfolgen zudem gezielte Engagement-Aktivitäten mit den Unternehmen. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die gemeinsam 65 Prozent der durch UNIQA finanzierten Emissionen verursachen. Zusätzlich zu den Engagement-Aktivitäten besteht ein Limitsystem für Direktinvestitionen in treibhausgasintensive Emittent:innen. Investitionen sind nur zulässig, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Die Investition erfolgt in Form eines Green, Social oder Sustainability Bonds.
  • Der Emittent bzw. die Emittentin hat sich zu einem Plan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet.
  • Der Emittent bzw. die Emittentin hat einen überdurchschnittlichen ESG-Status von ISS erhalten.
  • Die Investition wurde vom Asset-Liability-Management-Ausschuss genehmigt.

Derzeit hat UNIQA noch keine spezifischen Ziele oder Pläne in Bezug auf die Entwicklung von taxonomiefähigen und -konformen Umsätzen, CapEx oder OpEx entwickelt. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls bei künftigen Strategieanpassungen berücksichtigt.

Der auf Kapitalanlagen bezogene Übergangsplan ist in dem vom Vorstand genehmigten UNIQA Group Responsible Investment Standard festgehalten. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans für die Veranlagung sowie die gesetzten Maßnahmen werden in den Subkapiteln zu Klimathemen in der Veranlagung im Detail dargestellt.

2.2.1.3 Übergangsplan im Firmenkundengeschäft

Die Strategie von UNIQA im Firmenkundengeschäft orientiert sich an den Prinzipien des Klimaschutzes, dem Übereinkommen von Paris sowie dem übergeordneten Ziel, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die strategischen Hauptziele umfassen die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Stärkung der Resilienz der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken sowie die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen. Durch eine umfassende Nachhaltigkeitsrisikobewertung werden klimarelevante Risiken und Chancen erkannt und Kund:innen in ihrer Transformationsbereitschaft unterstützt, um die Ziele des 1,5°C-Ziels zu erreichen.

Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels im Firmenkundengeschäft hat UNIQA mehrere Dekarbonisierungshebel definiert:

  • Ausstieg aus fossilen Brennstoffen: UNIQA verfolgt eine schrittweise Ausstiegsstrategie aus Geschäften mit fossilen Energieträgern. Ab 2024 werden keine neuen Verträge mit Unternehmen im Bereich Rohöl abgeschlossen, ab 2025 gilt dies auch für Erdgasunternehmen, ausgenommen solche, die wissenschaftsbasierte Klimaziele im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verfolgen.
  • Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien: UNIQA unterstützt aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien und entwickelt spezifische Versicherungslösungen für Unternehmen im Bereich Wind-, Solar- und Wasserkraft. Ziel ist es, den Wandel zu kohlenstofffreier Energie zu unterstützen und die Widerstandsfähigkeit der Kund:innen zu steigern.
  • Engagement mit CO2-intensiven Kunden: Im Geschäftsjahr führte UNIQA eine Analyse der zehn größten Emittent:innen je Markt durch, um gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion anzustoßen. Dabei wird das Engagement mit Kund:innen aus CO2-intensiven Branchen vertieft, um sie in ihrer Klimatransformation zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem 1,5°C-Zielpfad bleiben.

Zur Erfüllung der steigenden Marktanforderungen wird im Firmenkundengeschäft die Entwicklung innovativer Nachhaltigkeitsprodukte gefordert.

Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie wurden Zwischenziele zur Reduktion von versicherungsbedingten Scope-3-Emissionen bis zum Jahr 2040 für Österreich und bis zum Jahr 2050 für die anderen Länder, in denen UNIQA tätig ist, gesetzt. Diese Fünf-Jahres-Zwischenziele unterstützen die Umsetzung der Klimastrategie. Die Qualifizierung der Klimaziele im Firmenkundengeschäft in Bezug auf eine Ausrichtung am 1,5°C-Ziel ist aktuell mangels methodischer Vorgaben und Standards nicht möglich.

Der Übergangsplan ist im UNIQA Group ESG Underwriting Standard verankert und wurde vom Vorstand genehmigt. Die Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung liegt bei den für das Geschäftsfeld Corporate Business & Affinity verantwortlichen Leitungsfunktionen der beiden Segmente UNIQA Österreich und UNIQA International.

Ein allfälliger Anpassungsbedarf der Strategie wird fortlaufend beobachtet und gegebenenfalls in künftige Umsetzungsmaßnahmen integriert. Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans sowie die gesetzten Maßnahmen werden laufend überprüft und sind im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft dargestellt.

2.2.1.4 Übergangsplan im Privatkundengeschäft

Zentrale Elemente der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Retailar (ESG-Retail-Strategie) sind die Anpassung an den Klimawandel sowie Klimaschutz. Ziel ist es, durch die nachhaltige Gestaltung von Privatkundenprodukten, Chancen und Risiken in Bezug auf die gruppenweite Klimatransition zu adressieren und das Ziel von, Netto-Null-Emissionen im Versicherungsgeschäft bis zum Jahr 2040 in Österreich und gruppenweit bis zum Jahr 2050, zu erreichen. Dabei sind neben der Anpassung an den Klimawandel auch die Themen Energie und CO2-Emissionen relevant.

Als Dekarbonisierungshebel wurden die durch Kund:innen verursachten CO2-Emissionen identifiziert. Dekarbonisierung im Bereich der Privatkund:innen wird unter anderem durch eine Incentivierung in Richtung nachhaltiger Mobilität vorangetrieben. Dazu zählen beispielsweise die E-Deckung, ein speziell für Elektrofahrzeuge entwickelter Versicherungsschutz, oder das CO2-Pricing-Modell im neuen Verkaufsprodukt Kfz. Dieses in Österreich eingeführte Produkt bietet Preisreduktionen für verbrauchsarme Fahrzeuge. Ein wichtiger Schritt im Übergang des Privatkundengeschäfts in Richtung Netto-Null-Emissionen stellt die Herstellung von Rahmenbedingungen für nachhaltige Produktentwicklung dar. Die Anpassung an den Klimawandel, die Förderung von erneuerbaren Energien und die Reduktion von Emissionen sowie ein Fokus auf Diversität und Inklusion sind in Österreich durch eine zusätzliche interne Guideline im Produktentwicklungsprozess verankert. Zukünftige Produkte sollen ESG-Features integrieren, um präventive Maßnahmen der Kund:innen zu fördern und ihre Resilienz gegen Klimaschäden und Extremwetterereignisse zu steigern. Für andere Länder, in denen UNIQA tätig ist, ist eine ESG-Privatkundenstrategie aktuell in Erarbeitung.

Bei alldem legt UNIQA großen Wert auf eine stetige Steigerung des Nachhaltigkeitsbewusstseins bei den Vetriebsmitarbeiter:innen. Durch gezielte Schulungen und Awareness-Programme im Vertrieb wird sichergestellt, dass die Vertriebsmitarbeiter:innen Informationen zur Verfügung haben, um für Beratungsgespräche optimal vorbereitet zu sein. Zudem zielt der erweiterte Beratungsansatz darauf ab, Kund:innen stets passende nachhaltige Produkte anzubieten. Unterstützend setzt UNIQA dabei auf intensive Marktforschung, um den Marktveränderungen gerecht zu werden, Trends frühzeitig zu erkennen und die Bedürfnisse der Kund:innen in Bezug auf Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen.

In diesem Zusammenhang arbeitet UNIQA an einer quantitativen Bewertung und Zielsetzung für die Pfeiler der Nachhaltigkeitsstrategie im Privatkundengeschäft. Als erste Maßnahme wird eine Datengrundlage geschaffen, die als Basis für künftige Zielsetzungen dienen wird.

Gruppenweit werden auch bereits diverse Maßnahmen in Bezug auf die definierten Dekarbonisierungshebel umgesetzt. Details dazu finden sich im Kapitel zu Klimathemen im Privatkundengeschäft.

Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplans im Privatkundengeschäft sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen im Privatkundengeschäft dargestellt.

2.2.1.5 Übergangsplan für Immobilien und Fuhrpark

Ziel ist es hier, sowohl für selbst genutzte, im Eigentum von UNIQA stehende als auch für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und den Fuhrpark bis 2040 in Österreich und bis 2050 in den anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Übereinkommen von Paris und der darauf beruhende 1,5°C-Klimazielpfad bilden die Basis für die nachhaltige Bewirtschaftung des Immobilienportfolios. UNIQA hat sich daher im Rahmen der SBTi zur Erreichung eines Zwischenziels verpflichtet, das erfolgreich validiert wurde. Dieser Reduktionspfad entspricht dem 1,5°C-Ziel.

Die größten Dekarbonisierungshebel von UNIQA im Bereich der eigengenutzten Immobilien und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien liegen in der Nutzung erneuerbarer Energien, der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse-Heizungen, dem verstärkten Einsatz von zertifiziertem Ökostrom, sowie in der Steigerung der Energieeffizienz. Im Bereich der Betriebsökologie ist zudem die Elektrifizierung des Fuhrparks als weiterer Hebel zu nennen.

Die Dekarbonisierung der Immobilien über thermische- oder bautechnische Sanierungen, Energiemonitoring, Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme oder die Umstellung auf nachhaltige Leucht- und Kühlmittel wird seit mehreren Jahren aktiv vorangetrieben. Im Geschäftsjahr hat UNIQA 3,0 Millionen Euro dafür investiert, für das Jahr 2025 sind weitere Investitionen von 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Die aus bereits durchgeführten Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bilden die Grundlage für die künftige Umsetzung von ESG relevanten Maßnahmen.

Das Immobilienportfolio besteht aus unterschiedlichen Assetklassen innerhalb des Immobiliensektors und reicht vom traditionellen Wiener Zinshaus bis hin zu hochwertigen Büroimmobilien. Ebenso unterschiedlich sind die in diesen Gebäuden genutzten Heizungsarten. Der relevante Anteil nachhaltiger Heizungsformen wie Fernwärme und Wärmepumpen soll fortlaufend erhöht werden, während der Anteil von Öl- und Gasheizungen reduziert wird. Objekte mit Einzelgasthermen innerhalb von Wohnungen machen im Geschäftsjahr 2023 auf Basis der Marktwerte einen Anteil von rund 39 Prozent aus. Eine konsequente Reduktion dieses Anteils wäre wünschenswert. Dies ist in Österreich allerdings schwer umsetzbar, da für den Austausch von Einzelgasthermen die Zustimmung der Mieter:innen gesetzlich gefordert ist.

Der Fortschritt in der Umsetzung des Übergangsplan bei Immobilien und im Fuhrpark sowie die gesetzten Maßnahmen werden im Detail in den Subkapiteln zu Klimathemen bei Immobilien und Betriebsökologie dargestellt.

2.2.2 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Treibhausgasemissionen, die direkt oder indirekt Wirtschaftsaktivitäten von UNIQA zuzuordnen sind. Sie umfasst die Emissionen aus verschiedenen Quellen und Aktivitäten innerhalb des Unternehmens. Diese werden in die Kategorie Scope 1, Scope 2 und Scope 3 unterteilt und beruhen jeweils auf spezifischen Quellen und Berechnungsmethoden.

Emissionen Scope 1 und 2: Inkludiert Emissionen aus selbstgenutzten und vermieteten Immobilien und dem Fuhrpark. Scope-2-Emissionen werden nach einer markt- und standortbasierten Methode dargestellt. UNIQA ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen abgedeckt. Es besteht ein SBTi-validiertes Klimazwischenziel für Scope-1 und Scope-2-Emissionen aus selbstgenutzten Immobilien und dem Fuhrpark. Dieses sieht eine Reduktion der Emissionen von 42 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2021 vor.

Emissionen Scope 3: Inkludiert finanzierte Emissionen aus Investitionen in Unternehmen und Staatsanleihen (Kategorie 15) gem. PCAF-Standard Part A. UNIQA hat keine Zwischenziele für finanzierte Emissionen definiert, jedoch werden umfassende Ziele inklusive validierter SBTi-Ziele für die Kapitalanlagen im Subkapitel zu Klimathemen in der Veranlagung dargestellt. Weitere Scope-3-Kategorien gemäß GHG – Protokoll wurden analysiert und aufgrund ihrer Höhe als nicht wesentlich klassifiziert. UNIQA überwacht die Wesentlichkeit weiterer Scope-3-Kategorien laufend. Neben den Emissionen in Scope 3.15 berichtet UNIQA außerdem versicherungsbedingte Emissionen aus dem Firmenkundengeschäft und fahrzeugbezogene Emissionen für das Privatkundengeschäft gemäß PCAF-Standard Part C. Diese werden jedoch nicht als Teil der Tabelle dargestellt, sondern in den Unterkapiteln zu Klimathemen im Firmenkundengeschäft und im Privatkundengeschäft berichtet.

Die anteiligen Emissionen aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von UNIQA an der STRABAG SE werden im Rahmen der finanzierten Emissionen (Scope 3.15) und innerhalb entsprechender Ziele berichtet.

Der Anteil der Scope-3-Treibhausgasemissionen, die aufgrund von Primärdaten berechnet wurden, beläuft sich auf 44 Prozent.

Biogene CO2-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in den Scope-1-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 110 Tonnen CO2, jene, die nicht in den Scope-2-Treibhausgasemissionen (marktbasiert) enthalten sind, betragen 17.725 Tonnen CO2, jene, die nicht in den Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbasiert) enthalten sind, betragen 17.725 Tonnen CO2, und jene, die nicht in den Scope-3-Treibhausgasemissionen enthalten sind, betragen 0 Tonnen CO2. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit sind die ausgewiesenen Scope-2-Treibhausgasemissionen an biogenem CO2 nach der standortbasierten Methode gleich jenen nach der marktbasierten Methode.

Die detaillierten Berechnungsmethoden und Annahmen, sowie Umfang und spezifischen Quellen von Emissionsfaktoren werden in den entsprechenden Unterkapiteln erläutert.

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3

 

Rückblickend

Etappenziele und Zieljahre

Basisjahr

2024

2025

2030

2050

Jährlich
% des Ziels/
Basisjahr

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

21.435

n. a.

–42 %1)

n. a.

–13 %1)

Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %)

n. a.

0 %

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

Scope-2-Treibhausgasemissionen

Standortbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

33.236

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.2)

19.581

n. a.

–42 %1)

n. a.

–13 %1)

Scope-3-Treibhausgasemissionen

Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO2e)

n. a.

6.444.779

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

1 Erworbene Waren und Dienstleistungen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

2 Investitionsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

5 Abfallaufkommen in Betrieben

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

6 Geschäftsreisen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

7 Pendelnde Arbeitnehmer:innen

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

9 Nachgelagerter Transport

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

10 Verarbeitung verkaufter Produkte

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

11 Verwendung verkaufter Produkte

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

14 Franchises

Keine signifikante Scope-3-Kategorie

15 Investitionen

n. a.

6.444.779

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

THG-Emissionen insgesamt

THG-Emissionen insgesamt (standortbasiert) (t CO2e)

n. a.

6.499.450

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

THG-Emissionen insgesamt (marktbasiert) (t CO2e)

n. a.

6.485.795

n. a.

n. a.

n. a.

n. a.

1)

Das Science Based Target von UNIQA differenziert nicht zwischen Scope-1- und Scope-2-Emissionen und beschränkt sich auf Emissionen von eigengenutzten Immobilien und dem Fuhrpark.

2)

Das Science Based Target von UNIQA beschränkt sich nur auf eigengenutzte Immobilien und den Fuhrpark. In der Tabelle sind auch Emissionen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien enthalten. Deshalb wird der Basiswert und die Zielerreichung im Kapitel Klimawandel im Bereich Immobilien und Betriebsökologie angegeben.

Bei der Berechnung der Treibhausgasintensität pro Nettoerlös wurden die verrechneten Prämien als Bezugsgröße für den Nettoerlös herangezogen. Die verrechneten Prämien sind im Teil Performance in der Tabelle „Kennzahlen UNIQA Group“ im Abschnitt „Geschäftsverlauf im Konzern“ angegeben.

THG-Intensität pro Nettoerlös (verrechnete Prämien)

 

2024

THG-Gesamtemissionen (standortbasiert) pro Nettoerlös (t CO2e/Million Euro Nettoerlös)

829

THG-Gesamtemissionen (marktbasiert) pro Nettoerlös (t CO2e/Million Euro Nettoerlös)

827

2.3 Veranlagung

2.3.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat im Zusammenhang mit Investitionen wesentliche Auswirkungen und Risiken identifiziert, die sich auf die Themen Klimawandelanpassung und -vermeidung sowie Energieverbrauch beziehen. Wesentliche negative Auswirkungen bestehen in der zu geringen Nutzung der Position als Kapitalgeberin, um sich für die Erreichung nachhaltiger Ziele bzw. die Umsetzung nachhaltiger Strategien einzusetzen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen zu geringe Anreize verspüren, wirksame Maßnahmen in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel, Treibhausgasemissionen oder den Energieverbrauch zu ergreifen. Investitionen in bestimmte Unternehmen könnten durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft an Attraktivität bei Anlegern:innen verlieren, was sich nachteilig auf deren Unternehmenswert auswirken könnte. Dies könnte in weiterer Folge negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA haben und im schlimmsten Fall zu sogenannten Stranded Assets führen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die in CO2- oder energieintensiven Sektoren tätig sind. Auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell stark mit der Produktion oder Verarbeitung fossiler Brennstoffe verknüpft ist, stehen vor erheblichen Herausforderungen. UNIQA begegnet diesen klimabezogenen Übergangsrisiken mit unterschiedlichen Konzepten und Maßnahmen. Diese zielen darauf ab, einerseits die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren und andererseits das finanzielle Risiko für UNIQA zu minimieren. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Herausforderungen proaktiv und nachhaltig adressiert werden.

2.3.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Vorgaben in Bezug auf nachhaltige Veranlagungen sind zentral in der UNIQA Group Responsible Investment Guideline geregelt. Die Letztverantwortung für die Umsetzung der weiter unten beschriebenen Strategien trägt der Head of Asset Management.

Dekarbonisierungsstrategie und Nuklearenergie im Bereich der Kapitalanlagen

Die Dekarbonisierungsstrategie verfolgt das Ziel, bis spätestens 2030 aus Kohle und Erdöl bzw. bis 2035 aus Erdgas und Nuklearenergie auszusteigen und die Emissionsintensität (WACI) der Investitionen kontinuierlich zu senken. Das WACI-Ziel zur Dekarbonisierung steht in Einklang mit den Empfehlungen zum Reduktionspfad der NZAOA, basierend auf der Beurteilung des „No or low overshoot 1,5°C“-Szenarios des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), und ist damit auch mit dem Abkommen von Paris vereinbar. Diese Strategie soll zu einer deutlichen Verringerung der Emissionsintensität sowie zur Reduktion des Exposures gegenüber fossilen Energieträgern und Nuklearenergie führen. Durch den geregelten Ausstieg aus fossilen Energien wird das Risiko von Stranded Assets reduziert und damit zur Sicherung der Werthaltigkeit der Kapitalanlagen beigetragen.

Die Dekarbonisierungsstrategie gliedert sich in folgende Meilensteine:

Kohle

  • Umsetzung von Kohle-Ausschlusskriterien seit 2019
  • Seit April 2022 keine Investitionen in Fonds, die Unternehmen mit mehr als 10 Prozent Umsatz aus thermischen Kohlegeschäften beinhalten
  • Seit 2024 keine Direktinvestitionen in Thermalkohleproduzenten oder Energieversorger, die Strom aus Kohle erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Kohle generieren

Erdöl

  • Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdölinfrastruktur
  • Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Erdölproduzenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeugen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes aus Erdöl generieren
  • Bis 2030 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Erdölproduzenten oder Unternehmen, die aus Erdöl Wärme erzeugen, wenn sie mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus Erdöl generieren
  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifizierte Ziele haben

Erdgas

  • Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Projekte zum Ausbau der Erdgasinfrastruktur
  • Ab 2026 keine neuen Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatz im Erdgassektor
  • Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Erdgasgeschäften
  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen die SBTi-zertifizierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivitäten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben

Nuklearenergie

  • Ab 2025 keine neuen Direktinvestitionen in Nuklearprojekte zum Ausbau der Nuklearinfrastruktur
  • Bis 2035 Beendigung bestehender Direktinvestitionen in Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Umsatz aus Nuklearenergie
  • Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die SBTi-zertifizierte Ziele haben oder EU-taxonomiekonforme Aktivitäten (Umsatz, CapEx, OpEx) betreiben

Engagement-Strategie

Die Engagement-Strategie gemäß der UNIQA Group Responsible Investment Guideline setzt sich aus proaktivem und reaktivem Engagement zusammen.

Unter proaktivem Engagement werden direkte bilaterale Engagements mit einzelnen investierten Unternehmen verstanden. Es werden bilaterale Gespräche mit den ESG-Verantwortlichen der jeweiligen Unternehmen geführt, um deren konkrete Ziele voranzutreiben.

Durch bilaterales Engagement wird angestrebt, diese Unternehmen zu unterstützen und anzuleiten, ihre Emissionen signifikant zu reduzieren, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu implementieren und ihre Offenlegungen zu erhöhen. Die Strategie basiert auf der Überzeugung, dass gezielte Maßnahmen bei den Unternehmen mit den höchsten Treibhausgasemissionen den größten positiven Einfluss auf die Klimaziele von UNIQA haben werden.

Im Zuge des Engagements wird der Fokus zur Förderung des Klimaschutzes auf folgende Bereiche gesetzt:

  • Umsetzung eines Governance-Rahmens, der Verantwortlichkeiten und Aufsichtspflichten zu Klimarisiken festlegt.
  • Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel, sowie die Festlegung von SBTi-validierten Zielen, sofern noch nicht gesetzt.
  • Transparente Offenlegung zur Darstellung der Resilienz der Unternehmensstrategie gegenüber verschiedenen Klimaszenarien.

Unter reaktivem Engagement wird das kollaborative Engagement verstanden, das UNIQA im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Investoreninitiative Climate Action 100+ (CA 100+) verfolgt. Dabei tritt eine Gruppe internationaler Investor:innen mit Unternehmen in Kontakt, die zu den weltweit 170 emissionsintensivsten zählen, um deren Klimastrategie und Offenlegungspolitik mit wissenschaftsbasierten Klimazielen in Einklang zu bringen.

ISS ermöglicht es Investor:innen in Form eines normenbasierten Engagements mit Unternehmen in Kontakt zu treten, die schwerwiegende und strukturelle Verstöße gegen normative Kriterien in den Bereichen Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitsrechte, Umwelt oder Bestechung und Korruption begehen bzw. keine Vorkehrungen treffen, um auf diese angemessen zu reagieren und Gegenmaßnahmen zu setzen. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD).

Strategie für Sustainable Investments

UNIQA finanziert Unternehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Dabei werden die Nachhaltigkeitsdefinitionen der Green, Social und Sustainability Bonds gemäß den Principles der International Capital Market Association (ICMA) verwendet. Weiters werden Fonds, die gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation) als Artikel 9 Fonds (dunkelgrüne Fonds) eingestuft werden in den Kreis der Sustainable Investments aufgenommen. Diese verstehen sich als Investitionen mit Verfolgung eines Nachhaltigkeitsziels nach der Definition der SFDR. Darüber hinaus wird in Infrastrukturprojekte investiert, die einen positiven Beitrag zu zumindest einem Sustainable Development Goal (SDG) leisten, ohne dabei einen negativen Effekt auf andere Ziele zu haben. Die Sustainable Investment Strategie ist im UNIQA Group Responsible Investment Standard festgehalten. Die getätigten Investitionen werden regelmäßig vom Risk Management gemonitort. Die Sustainable Investments unterstützen die Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Förderung von Infrastrukturprojekten im Bereich erneuerbarer Energien. Sustainable Investments werden nicht auf Basis ihrer Emissionen analysiert, sondern entsprechend ihres Transformationspotenzials.

Überwachungsprozesse

Das Monitoring des Group Responsible Investment Standards erfolgt mindestens einmal jährlich durch das Responsible Investment Steering Committee. Unter dem Vorsitz des Head of Asset Management setzt sich dieses aus der Leitung des Group Asset Managements, Vertreter:innen aus dem ESG-Team des Asset Managements und des Portfolio-Managements sowie Vertreter:innen aus dem Group ESG Office zusammen. In jährlichen Reportings wird dieses Gremium über den Status der ESG-Aktivitäten informiert. In internen Meetings mit dem Head of Asset Management wird zudem über aktuelle Entwicklungen und Fortschritte berichtet. Das ESG-Team des Asset Managements steht in laufendem Kontakt mit dem Group ESG-Office, das die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie koordiniert.

2.3.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Durch gezielte Dekarbonisierung, Engagements, Risikobewertungen und nachhaltige Investitionen wird die klimafreundliche Transformation gefördert und die ESG-Performance des Portfolios gestärkt. Im Folgenden werden die konkreten Maßnahmen erklärt, mit denen UNIQA im Bereich der Investments aktiv zur Reduktion von Emissionen beiträgt.

Dekarbonisierung

Im Berichtsjahr wurde das Datenangebot von ISS hinsichtlich verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern erweitert. Demnach kann ab 2025 auf den Aktivitätsebenen Produktion, Verarbeitung, Verstromung, Wärmeerzeugung und Exploration detaillierter berichtet werden.

Die aktuellen direkten Investitionsvolumina in die folgenden Kohle- und Erdölaktivitäten, die die jeweiligen Umsatzgrenzen übertreffen, sind in der untenstehenden Liste zusammengefasst:

  • 8,1 Millionen Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verarbeitung, Verstromung)
  • 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Wärmeerzeugung im Kohlesektor
  • 80,4 Millionen Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Erdölsektor (Produktion, Verarbeitung, Verstromung)
  • 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Wärmeerzeugung aus Erdöl
  • 0 Euro in Unternehmen mit > 30 Prozent Umsatz aus Exploration für alle fossilen Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas)

Im Vergleich dazu gelten für das Geschäftsjahr die folgenden Limits für Direktinvestitionen in den folgenden Kohleaktivitäten, die die jeweiligen Umsatzgrenzen übertreffen:

  • 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Aktivitäten im Kohlesektor (nur Produktion)
  • 0 Euro in Unternehmen mit > 5 Prozent Umsatz aus Stromerzeugung im Kohlesektor

Engagement-Aktivitäten

Im Zuge des Engagements werden Dekarbonisierungsanstrengungen durch aktiven Dialog mit den Unternehmen gefördert. Ambitionen im Engagement mit Unternehmen ergänzen die Bemühungen um das Management der Auswirkungen auf Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energieeffizienz.

Alle bisher durchgeführten bilateralen Engagement-Fälle verliefen positiv, sodass keine Notwendigkeit für etwaige Eskalationsmaßnahmen entsprechend der Engagement-Strategie aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft der Unternehmen bestand.

Im Geschäftsjahr wurden gemäß der proaktiven bilateralen Engagement-Strategie zwei Unternehmen kontaktiert, die entsprechend ihrem Anteil an den finanzierten Emissionen ausgewählt wurden, um einen ersten Überblick über die klimarelevanten Ziele, Maßnahmen und Strategien der Engagement-Partner:innen zu verschaffen. Diese zwei Unternehmen repräsentieren zusammen 39 Prozent der finanzierten Emissionen. Die bilateralen Engagements stellen einen Prozess von ein bis drei Jahren dar. In den ersten Jahren wurde der Fokus auf das Commitment zur Setzung von Klimazielen gelegt.

Im Rahmen der Mitgliedschaft bei CA 100+ hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an einem kollaborativen Engagement-Fall mit einem Energieproduzenten beteiligt. Das Engagement, dessen Fokus auf der Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen des betroffenen Unternehmens liegt, wird auch im Folgejahr fortgesetzt.

Gemeinsam mit ISS ist UNIQA im Geschäftsjahr zehn normenbasierten Engagements beigetreten. Darunter befinden sich 8 Fälle zu Sozialverstößen und 2 Fälle zu umweltbezogenen Verstößen. In 8 von 10 Fällen wurden von den betreffenden Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt oder Verpflichtungen ausgesprochen, die zur Wiedergutmachung des Verstoßes beitragen.

Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance hat sich UNIQA im Geschäftsjahr an kollaborativen Engagements mit drei der weltweit größten Asset Manager beteiligt, bei denen klimaspezifische Themen im Fokus standen.

Geplante Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie

SBTi-Ziele: Zur Erreichung der SBTi-Ziele ist geplant, Investitionen in SBTi validierte Unternehmen vorzunehmen und Engagements mit Unternehmen im Portfolio zu führen, damit sich diese selbst SBTi-Ziele setzen. Weiters tragen die Fortführung der Fossil Fuel Phase-out Strategie und die Limitierung von Unternehmen mit hohen Emissionen zur Erreichung der Ziele bei.

Portfoliodekarbonisierung: Durch die weitere Ausrichtung des Portfolios entlang der Verpflichtungen aus den Mitgliedschaften von UNIQA soll die ESG-Qualität der Kapitalanlagen kontinuierlich verbessert werden. Die Dekarbonisierungs- und Engagement-Maßnahmen sollen im Sinn der SBTi auch in den Folgejahren fortgeführt werden. Der Hauptfokus der Nachhaltigkeitsanalyse liegt im Einklang mit der Dekarbonisierungsstrategie auch in Zukunft auf Emissionen.

Die Maßnahmen zur Dekarbonisierungsstrategie umfassen sowohl direkte als auch indirekte Investitionen in Unternehmen, die in den Bereichen Kohle, Erdöl, Erdgas und Nuklearenergie tätig sind.

  • Direkte Unternehmensinvestitionen: Diese Investitionen beziehen sich auf Unternehmen, die in den Sektoren Kohle, Erdöl und Erdgas sowie in der Nuklearenergie tätig sind.
  • Fondsinvestitionen: Hierbei handelt es sich um Investitionen in Fonds, die Vermögenswerte enthalten, die einen Bezug zu Kohle haben.

Geplante Maßnahmen zur Engagement-Strategie: Im Jahr 2025 werden bestehende Engagements weiter fortgeführt und die Anzahl der Engagement-Fälle erhöht.

Geplante Maßnahmen für Sustainable Investments: Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 ein Volumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Investments aufzubauen, wurde erstmals bereits im Jahr 2023 erreicht. Für 2025 und die Folgejahre soll ein Volumen von 2 Milliarden Euro beibehalten werden.

2.3.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Ziele im Zusammenhang mit der Dekarbonisierungsstrategie

SBTi-Ziele für das Investmentportfolio

Der Fokus der SBTi-Ziele im Zuge der Dekarbonisierungsstrategie liegt auf der Reduktion der Emissionsintensität, der Förderung von erneuerbaren Energien und dem Investment in SBTi-validierte Unternehmen.

UNIQA hat sich Zwischenziele in vier Assetklassen der Investments gesetzt, die von der SBTi validiert wurden und dem 1,5°C-Klimazielpfad entsprechen.

Die SBTi-Zwischenziele betrafen im Basisjahr 2021 einen Anteil von 23 Prozent der Kapitalanlagen. Dabei handelt es sich um die laut SBTi-Guidance erforderlichen Aktivitäten. Der verbleibende Teil der Kapitalanlagen setzte sich zu 19 Prozent aus optionalen Aktivitäten und zu 58 Prozent aus Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereichs zusammen. Investments, die dem fondsgebundenen und dem indexgebundenen Lebensversicherungsgeschäft zugeordnet sind, wurden im Rahmen der Zielsetzung nicht berücksichtigt, da UNIQA nur begrenzten Einfluss auf die Auswahl der Investments hat.

Wissenschaftsbasierte Klimaziele für das Investmentportfolio

Zieldefinition

Einheit

Basisjahr (2021)

Zieljahr (2027)

Zieljahr (2030)

Börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen

SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse

% der Kapitalanlagen

23 %

48 %

Projektfinanzierung zur Stromerzeugung

Reduktion der finanzierten Emissionen um 74,2 % pro MWh

t CO2e/MWh

0,224

0,058

Andere langfristige Unternehmenskredite

SBTi validierter Anteil des Investitionsvolumens dieser Assetklasse

% der Kapital-anlagen

3 %

34 %

Unternehmenskredite für stromerzeugende Unternehmen

Bereitstellung von Unternehmenskrediten ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung bis 2030

 

Derzeit gibt es Unternehmenskredite ausschließlich für erneuerbare Stromerzeugung. Das Ziel ist es, auch weiterhin nur Unternehmenskredite für erneuerbare Stromerzeugung zu finanzieren.

Der Parameter für das SBTi-Ziel der Assetklasse „Projektfinanzierung zur Stromerzeugung“ ist die Emissionsintensität der Stromerzeugung der finanzierten Projekte (Tonnen CO2-Äquivalent pro produzierte Megawattstunde). Der Emissionsfaktor, der zur Berechnung der finanzierten Emissionen herangezogen wird, basiert auf Durchschnittswerten der jeweiligen Energieträger. Die Angaben für die Emissionen und die produzierte Energie basieren zum Teil auf prognostizierten Werten.

Die Daten werden von ISS und direkt von den betroffenen Unternehmen bezogen. Die abgedeckten Vermögenswerte der einzelnen Zielkategorien werden regelmäßig überprüft. Entsprechend dem SBTi-Framework werden die Ziele in Fünf-Jahres-Abständen erneuert.

Ziele für die Weighted Average Carbon Intensity

Der Fokus der Portfoliodekarbonisierung liegt auf Emissionen aus Investitionen in Unternehmen. Deren Treibhausgas-Emissionen werden mithilfe der gewichteten durchschnittlichen Carbon Emission Intensity (WACI) berechnet. Mithilfe des WACI wird das Portfolio entsprechend der Emissionseffizienz der Unternehmen gesteuert. Sofern der WACI-Beitrag einer Investition zu einer Überschreitung des Limits für den Portfolio-WACI führen würde, wäre die Investition nicht möglich.

Die Entwicklung der WACI-Kennzahl wird durch das Risikomanagement über ein Limitsystem überwacht.

Die derzeitige Zielsetzung der WACI-Kennzahl ergibt sich aus den Anforderungen der Net Zero Asset Owner Alliance.

Gewichtete durchschnittliche Carbon Emission Intensity

Angabe in t CO2e/Million Euro Umsatz

Basisjahr (2021)

Geschäfts­jahr (2024)

Zieljahr (2025)

Zieljahr (2030)

Jährliche Reduktion in % von 2021 bis 2030

Scope-1- und Scope-2-Emissionen

99

44

60

40

9,50 %

Für Unternehmen wird diese Kennzahl als Summe der Scope-1- und der Scope-2-Emissionen pro Umsatz des Unternehmens, gewichtet nach dem Investitionsvolumen, berechnet. Eine Aufschlüsselung nach Scope-1 und Scope-2-Emissionen erfolgt dabei nicht. Die Daten werden von ISS bezogen und basieren zum größten Teil auf berichteten Daten der Unternehmen.

Scope-3-Emissionen der Unternehmen werden zusätzlich gemonitort, jedoch nicht in die Kennzahl miteinbezogen. Derzeit werden Scope-3-Emissionen als nicht uneingeschränkt aussagekräftig erachtet, da die Daten zum Teil nicht plausibel und vollständig offengelegt werden. Dies wird auch von der Net Zero Asset Owner Alliance bestätigt, die diese Angaben in ihre Anforderungen inkludieren wird, sobald die Datenbasis zuverlässig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist geplant, auch darüber zu berichten.

Da sowohl der WACI-Zielpfad als auch die SBTi-Ziele in regelmäßigen Zeitintervallen erneuert werden müssen, wird im Prozess der Aktualisierung der Ziele auf etwaige Weiterentwicklungen in den Methodologien von Net Zero Asset Owner Alliance und SBTi zurückgegriffen. Ebenso werden bei der Erneuerung der Ziele etwaige regulatorische Veränderungen miteinbezogen.

Ziele im Zusammenhang mit der Engagement- Strategie

Derzeit bestehen keine konkreten Zielwerte für die Engagement-Kennzahlen. Bis zum Jahr 2027 liegt entsprechend der Mitgliedschaft in der Net Zero Asset Owner Alliance der Fokus der bilateralen Engagements auf jenen Unternehmen, die zusammen für 65 Prozent der finanzierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen verantwortlich sind.

Ziele für Sustainable Investments

Durch Sustainable Investments finanziert UNIQA Unternehmen, die einen Beitrag zur Emissionsreduktion oder zu Sozialprojekten leisten. Im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Net Zero Asset Owner Alliance hat sich UNIQA ein Zielvolumen von 2 Milliarden Euro an Sustainable Investments bis zum Jahr 2025 gesetzt. Dieses Ziel wurde bereits im Geschäftsjahr 2023 übertroffen und im Geschäftsjahr auf 2,4 Milliarden Euro weiter ausgebaut. Der Anteil an Sustainable Investments am Gesamtportfolio beläuft sich damit auf 11 Prozent. Das Volumen und die Zusammensetzung der Sustainable Investments werden in einem monatlichen Monitoring durch das Risikomanagement geprüft.

Die Sustainable Investments setzen sich zusammen aus:

  • 78 Prozent Green Bonds
  • 7 Prozent Social Bonds
  • 5 Prozent Sustainability Bonds
  • 5 Prozent Artikel-9-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
  • 5 Prozent nachhaltige Infrastrukturprojekte und Technologien (Windkraftprojekte, Sozialeinrichtungen)

2.3.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Die finanzierten Emissionen in der Kategorie 3.15 geben eine Indikation über die Treibhausgas-Emissionen, die durch Investitionen in Unternehmen und Staaten finanziert werden. Diese Kennzahlen geben die Möglichkeit, die Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel zu steuern.

Die Abdeckung der gesamten finanzierten Emissionen für das Geschäftsjahr aus Investitionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmensanleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen), Unternehmenskredite und Staatsanleihen beträgt 52 Prozent.

Absolute finanzierte Emissionen aus Investitionen in Unternehmen (Scope 3.15)

Die absoluten finanzierten Emissionen von Unternehmen werden berechnet, indem die Eigentumsquote an einem Unternehmen mit seinen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen multipliziert wird. Die finanzierten Emissionen umfassen Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der Unternehmen, in die investiert wird. Die Abdeckung der finanzierten Emissionen im Geschäftsjahr aus Investitionen in börsennotierte Unternehmen, Unternehmensanleihen (exklusive besicherte Schuldverschreibungen) und Unternehmenskredite beträgt 82 Prozent.

Die absoluten finanzierten Emissionen unterliegen dem gruppenweiten Ziel, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Im Geschäftsjahr betragen die finanzierten Emissionen aus Investitionen in Unternehmen 4.520.772 Tonnen CO2e. Das investierte Volumen beträgt  5.929,3 Millionen Euro.

Scope 3, Kategorie 15: Unternehmen (Finanzierte Emissionen)

Angaben in t CO2e

Geschäfts­jahr (2024)

Scope 1 und Scope 2 finanzierte Emissionen der Unternehmen

311.638

Scope 3 finanzierte Emissionen der Unternehmen

4.209.134

In der folgenden Tabelle sind die finanzierten Emissionen (Scope 1 und 2) nach NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) für das Geschäftsjahr aufgeschlüsselt. Für das gesamte Portfolio ergibt sich ein durchschnittlicher gewichteter PCAF-Datenqualitätsfaktor von 1,4 . Der PCAF-Datenqualitätsfaktor ist ein Bewertungsrahmen, der die Qualität von Daten zur Messung und Berichterstattung von Treibhausgas-Emissionen in Finanzportfolios beurteilt. Er reicht von der höchsten Qualitätsstufe 1 bis zur niedrigsten Stufe 5. Der Faktor basiert auf der Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten, die zur Berechnung der Emissionen verwendet werden, wobei niedrigere Datenqualitätsfaktoren für direkte, überprüfbare Daten vergeben werden und höherwertige Datenqualitätsfaktoren für Schätzungen oder ungenaue Daten. Der Datenqualitätsfaktor wird von ISS geliefert, nach dem finanzierten Volumen gewichtet und auf Ebene der NACE-Codes aggregiert berichtet.

NACE-Code

 

Investiertes Volumen

Finanzierte Emissionen

PCAF-Datenqualitäts­faktor

 

Angaben in Millionen Euro

Angaben in t CO2e

A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

0

B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

11,7

13.306

1,8

C – Verarbeitendes Gewerbe

441,1

117.163

1,2

D – Energieversorgung

187,5

34.151

1,1

E – Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

0

F – Baugewerbe

790,5

132.940

1

G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

28,1

1.439

1,8

H – Verkehr und Lagerei

141,8

7.625

1,1

I – Gastgewerbe

15,4

20

2

J – Information und Kommunikation

175,4

2.659

1,2

K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

3.948,7

1.528

1,1

L – Grundstücks- und Wohnungswesen 1)

27,3

99

1,5

M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

14,0

613

1,7

N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

0,5

6

1

O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung

15,1

0,37

2,2

P – Erziehung und Unterricht

0

Q – Gesundheits- und Sozialwesen

5,5

87

1

R – Kunst, Unterhaltung und Erholung

0

S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

0

T – Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

0

U – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

126,4

2

1,2

Aggregiert auf Portfolioebene

5.929,3

311.638

1,4

1)

Diese Position beinhaltet nur Real-Estate-Fonds. Physische Real-Estate-Investitionen sind nicht inkludiert.

Der PCAF-Datenqualitätsfaktor deckt 100 Prozent der unternehmensfinanzierten Emissionen ab.

Absolute finanzierte Emissionen aus Staatsanleihen (Scope 3.15)

Die finanzierten Emissionen aus Investitionen in Staatsanleihen decken die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen der Staaten ab. Die Daten für Scope-1-Emissionen von Staaten, die diese jährlich berichten, bezieht ISS im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Emissionsdaten von Staaten, die diese nicht jährlich aktualisieren, werden von ISS mithilfe klimarelevanter Daten von Forschungsinstituten, staatlichen Behörden und internationalen Organisationen geschätzt.

Emissionsdaten für Scope 2 und Scope 3 bezieht ISS aus OECD-Daten, die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Handel beinhalten. 64 Länder haben Emissionsdaten auf dieser Basis berichtet. 137 Länder werden von der OECD in der Kategorie „Rest of the World“ zusammengeführt. ISS teilt die Emissionen aus dieser Kategorie auf die einzelnen Länder mithilfe makroökonomischer Indikatoren auf.

Die Daten decken 99 Prozent der Direktinvestitionen in Staatsanleihen ab. Die von UNIQA finanzierten Emissionen ergeben sich nach der PCAF-Methodologie aus dem Wert der jeweiligen Staatsanleihe, dividiert durch das inflationsbereinigte Bruttoinlandsprodukt, multipliziert mit der Summe der Scope-1, Scope-2 und Scope-3-Emissionen des Staats.

Die finanzierten Emissionen aus Staatsanleihen für das Geschäftsjahr betragen 1.924.006 Tonnen CO2e. Das investierte Volumen beträgt 7.105,6 Millionen Euro.

Die Emissionsdaten für Investitionen in Unternehmensaktien und -anleihen stammen von ISS. Die monatlich an ISS gelieferten Rohdaten werden in ein Datenmanagementsystem importiert, um die Daten zu überwachen und zu bewerten, die für die Integration in den Anlageprozess relevant sind. Sofern kein Zugang zu Emissionsdaten der Unternehmen besteht, wendet ISS interne Modelle zur Modellierung der Daten an.

2.4 Klimawandel im Firmenkundengeschäft

2.4.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden in Bezug auf das Firmenkundengeschäft mehrere wesentliche Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert. Durch das Angebot von nachhaltigen Produkten und Produktkomponenten sowie Beratungsleistungen die Kund:innen die Möglichkeit geben, ihr Risiko gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren, ergeben sich sowohl positive Auswirkungen auf die Versicherungskund:innen als auch eine finanzielle Chance für UNIQA. Umgekehrt können das Fehlen von Steuerungskennzahlen, Strategien, Richtlinien und Aktionsplänen und das damit verbundene mangelnde Engagement von UNIQA dazu führen, dass Firmenkund:innen nicht bereit sind, ihre negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und dessen Vermeidung zu beheben. Der Klimawandel stellt aber auch für UNIQA selbst ein zentrales physisches Risiko dar, da er die Häufigkeit und die Intensität von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hagel, Stürmen oder extremen Temperaturen erhöht. Diese könnten zu Schäden bei den Versicherungskund:innen führen, die in den aktuellen Versicherungsprämien noch nicht berücksichtigt sind.

2.4.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Versicherungsgeschäft mit Firmenkund:innen sind zentral in der UNIQA Corporate Business Strategy geregelt. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Chief Corporate & Affinity Officer.

Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst drei Hauptkomponenten:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken
  • Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios
  • Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -produktkomponenten

2.4.2.1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kund:innen gegenüber klimabedingten Risiken

Diese Komponente beinhaltet eine aktive Rolle von UNIQA bei der Unterstützung der Kund:innen, um deren finanzielle Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Auswirkungen der Anpassung an den Klimawandel zu steuern.

Beratung und Prävention: UNIQA berät Unternehmen, wie sie ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, stärken können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung sogenannter Erste-Hilfe-Maßnahmen, indem den Versicherungsnehmer:innen Beratungsleistungen zur Schadenminderung bei Unwetterereignissen zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Folgen von Klimarisiken entwickelt und angeboten.

Kompetenzerweiterung und Qualitätsverbesserung: In diesem Bereich sollen die Kompetenz der Kund:innen im Umgang mit Klimarisiken erweitert, die Qualität standardmäßiger Risikoresilienzmaßnahmen verbessert und umfassende Beratung angeboten werden, um den wachsenden Bedarf von Unternehmen in Bezug auf neu entstehende Klimarisiken zu decken.

2.4.2.2 Dekarbonisierungsstrategie und Nuklearenergie im Bereich des Versicherungsgeschäfts

Im Jahr 2023 wurden Dekarbonisierungsziele zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen veröffentlicht und folgende Maßnahmen definiert:

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen

Erste Schritte in Richtung Dekarbonisierung wurden bereits im Jahr 2019 mit der Verpflichtung eingeleitet, kein Neugeschäft mit Kund:innen mit Kohleaktivitäten abzuschließen. Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) hat UNIQA einen Zeitplan für den Ausstieg aus dem Kohle-, Erdöl- und Erdgasgeschäft veröffentlicht. Seither wird jährlich über die Prämien aus dem fossilen Brennstoffgeschäft und den Dekarbonisierungsstatus der betroffenen Kund:innen berichtet. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versicherungsgeschäft umfasst folgende Eckpunkte:

Kohle
  • Seit 2019 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Aktivitäten im Kohlesektor (Produktion, Verarbeitung, Verstromung) erzielen
  • Seit 2023 kein Neugeschäft mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesektor erzielen
  • Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Kohlesektor erzielen
Erdöl
  • Seit 2024 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdölaktivitäten (Produktion, Verarbeitung, Verstromung) erzielen
  • Bis 2030 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen
Erdgas
  • Ab 2025 keine neuen Versicherungsverträge mit Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Erdgasaktivitäten (Exploration, Verarbeitung, Distribution, Verstromung) erzielen
  • Bis 2035 Auslaufen aller Portfoliopositionen mit Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Umsätze aus Aktivitäten im Erdölsektor erzielen
  • Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine und der dadurch stark in Mitleidenschaft gezogenen Energieinfrastruktur wird UNIQA im Jahr 2025 abweichend von dem in der Dekarbonisierungsstrategie festgelegten Gasausstieg eine vorrübergehende Ausnahme für das Gebiet der Ukraine machen und neue Versicherungsdeckung für kleine Gaskraftwerke anbieten

Von dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Versicherungsgeschäft sind Unternehmen ausgenommen, die sich öffentlich zur Dekarbonisierung ihres Kerngeschäfts entsprechend dem Abkommen von Paris bekennen.

Nuklearenergie

Nuklearenergierisiken versichert UNIQA weder direkt noch im Wege der Rückversicherung.

Ausbau des Geschäfts mit erneuerbaren Energien

Um den Anstieg der globalen Temperaturen im Einklang mit den Zielen des Abkommens von Paris auf 1,5°C zu beschränken, ist eine Dekarbonisierung der Energieversorgung von entscheidender Bedeutung. UNIQA entwickelt vor diesem Hintergrund Versicherungslösungen für erneuerbare Energien, um diesen wachsenden Sektor unterstützen zu können.

Das Prämienvolumen im Bereich erneuerbare Energien wächst Jahr für Jahr. Die Prämien für erneuerbare Energien sind dabei wie folgt definiert:

  • Prämien von Unternehmen, deren Hauptwirtschaftstätigkeit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Wind, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) ist
  • Prämien für versicherte erneuerbare Energieobjekte von Unternehmen mit anderen Wirtschaftstätigkeiten (z. B. Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraftwerke)
Engagement mit den Unternehmen mit dem höchsten Emissionsanteil im Portfolio

Eine Portfolioanalyse der versicherungsbedingten Emissionen zeigte eine breite Streuung der CO2-Emissionsanteile, die größten Anteile entfielen jedoch auf große Industrieunternehmen. Deshalb wurde das Ziel formuliert, die Top-10-Emittent:innen in jedem Markt einer Detailanalyse zu unterziehen. Seit dem Jahr 2024 werden deshalb in jedem Land, in dem UNIQA tätig ist und in dem versicherungsbedingte Emissionen berechnet werden, jene zehn Kund:innen, die am meisten zu den CO2-Emissionen des Portfolios beitragen, auf das Vorhandensein einer Klimastrategie und von Zielen analysiert, die in Einklang mit dem 1,5°C-Klimazielpfad des Abkommens von Paris stehen. Die Kennzahl dient als Unterstützung auf dem Weg zum Netto-Null-Emissionsziel von UNIQA und verbessert den Überblick, wie mit der konkreten Kundenstruktur in jedem Markt, insbesondere in den Branchen mit hohen Emissionen, auf das Dekarbonisierungsziel für das Portfolio hingearbeitet werden kann. Beispiele für diese Branchen sind der Schwerindustriesektor, der Energiesektor oder der Transportsektor.

Genaue Definitionen und Zeitpläne sind in der Dekarbonisierungserklärung öffentlich zugänglich. Die sinkenden absoluten Prämien von Unternehmen aus dem Bereich fossile Brennstoffe und ihr sinkender Anteil an den Versicherungsprämien belegen die Umsetzung der gesetzten Ziele und bestätigen die stabile Entwicklung in Richtung Dekarbonisierung des Portfolios.

2.4.2.3 Entwicklung neuer Nachhaltigkeitsprodukte und -komponenten

UNIQA forciert die Entwicklung von innovativen Nachhaltigkeitsprodukten und -komponenten, um auf die wachsenden Marktanforderungen und den steigenden Bedarf an umweltfreundlichen Lösungen zu reagieren. Diese Strategie umfasst auch die Erschließung von neuen Geschäftsfeldern, in deren Rahmen Kund:innen bei der Reduktion von negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Themen Klimawandelvermeidung, Anpassung an den Klimawandel sowie Energieverbrauch unterstützt werden.

Über spezifische neue Lösungen und Produktkomponenten fördert UNIQA auch eine nachhaltige Wiederherstellung nach Schadensereignissen. Im Geschäftsjahr wurde z. B. die neue Produktkomponente „Green Clause“ auf den Markt gebracht, auf deren Basis im Schadenfall auch die Mehrkosten zur ökologischen Wiederherstellung beschädigter Objekte übernommen werden.

2.4.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Maßnahmen im Firmenkundengeschäft war 2024 die Aufnahme der Beratungstätigkeit im Bereich nachhaltiger Geschäftslösungen. Weiters wurde eine umfassende Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen des Portfolios für die gesamte Gruppe durchgeführt, ergänzt durch eine detaillierte Portfolioanalyse. Darauf aufbauend wurden Kennzahlen und konkrete Ziele zur Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios festgelegt. Im Rahmen der Transparenz und Zielorientierung wurden sowohl die Nachhaltigkeitsstrategie als auch die Nachhaltigkeitsziele veröffentlicht. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einführung eines Rahmenwerks sowie der Fortführung des strategischen Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen. Parallel dazu richtete UNIQA den Fokus verstärkt auf Lösungen und Partnerschaften zur Versicherung erneuerbarer Energien.

Fortschritte bei der Dekarbonisierung des Versicherungsportfolios

UNIQA verfolgt im Rahmen der Klimastrategie konsequent das Ziel, das Firmenkund:innenportfolio im Einklang mit den Klimazielen des Abkommens von Paris zu dekarbonisieren. Im Rahmen dieser Bemühungen werden fortlaufend Unternehmen aus den Bereichen Kohle, Erdöl und Erdgas analysiert. Dabei liegt der Fokus auf der Bewertung des Engagements dieser Kund:innen in Bezug auf klimabezogene Ziele und Dekarbonisierungsstrategien.

Als Basisjahr für die Bemessung der Prämien für fossile Brennstoffe dient das Jahr 2022.

Bruttoprämien im Firmenkundengeschäft Nicht-Leben Versicherung
Bereich von Kohle-/Rohöl-/Erdgasunternehmen

Angaben in Millionen EUR

2024

Kohle

16,5

Rohöl

1,7

Erdgas

22,4

Anteil der Prämien von Kohleunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,4 %

Anteil der Prämien von Rohölunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,0 %

Anteil der Prämien von Erdgasunternehmen an den Schaden- und Unfallversicherungsprämien

0,5 %

Seit dem Jahr 2023 wurden alle verbliebenen Kohle-, Erdöl- und Erdgaskund:innen im Portfolio anhand von verfügbaren Daten hinsichtlich ihres Engagements für klimabezogene Ziele und relevanter Klimastrategien überwacht. Die Ergebnisse eines ersten Schritts (Analyse von öffentlich verfügbaren Daten) geben einen klaren Überblick darüber, welche Kund:innen möglicherweise Gegenstand weiterer Analysen sein werden. In diesem Fall würde eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme erfolgen. Umgekehrt sind jene Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte Klimaziele gesetzt haben (Zeithorizont: Jahr 2050, inklusive fünfjähriger Zwischenziele) und die ihr Kerngeschäft im Einklang mit dem Abkommen von Paris dekarbonisieren, von der Ausstiegsverpflichtung ausgenommen. Jene Kund:innen, die bereits Klima- bzw. Dekarbonisierungsziele veröffentlichen, machen nach der Analyse der veröffentlichten Daten im Geschäftsjahr 16 Prozent aus. Bis Ende des Jahres 2026 soll mit jenen Kohle- und Erdölkund:innen zusammengearbeitet werden, die noch keinen eigenen Dekarbonisierungspfad definiert haben, um Bestätigung über ihre Klimapläne zu erhalten. Die Verträge mit jenen Kohle- und Erdölkund:innen, die sich nicht zu Plänen zur Emissionsreduktion im Einklang mit dem Abkommen von Paris verpflichten, werden nicht verlängert. Für Erdgaskund:innen ist ab dem Jahr 2031 die Anwendung des gleichen Verfahrens geplant.

Status von Kohle-/Rohöl-/Erdgaskund:innen im Firmenkundengeschäftsportfolio im Geschäftsjahr

 

Kund:innen (gesamt)

davon Status A

davon Status B

davon Status C

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Kohle

76

12

16

48

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Rohöl

20

6

2

12

Anzahl der Kund:innen mit Verbindung zu Erdgas

137

19

32

86

Die in der Tabelle dargestellten Status sind wie folgt zu verstehen:

Status A: Das Unternehmen legt Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimapfad fest. Informationen in öffentlichen Quellen verfügbar.

Status B: Kein öffentlicher Dekarbonisierungsplan, dennoch werden Maßnahmen ergriffen, um eine eigene Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln.

Status C: Keine relevanten Informationen zur Klimastrategie verfügbar.

Anteil der Kund:innen mit Klimazielen

Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) möchte UNIQA sicherstellen, dass sich alle nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. seit 2024 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtigen versicherten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union bis 2040 für ihr jeweiliges Kerngeschäft Klimaziele gesetzt haben, die mit dem Pariser 1,5°C-Klimazielpfad kompatibel sind (Netto-Null-Ziele oder SBTi-Ziele). Der aktuelle Stand dazu wurde für das Geschäftsjahr anhand folgender Kennzahlen in einem ersten Schritt für das österreichische Firmenkundengeschäft ermittelt:

Anteil der nach NFRD/CSRD berichtspflichtigen österreichischen Kund:innen mit Klimazielen

 

Kund:innen mit Netto-Null-Zielen

Kund:innen mit
SBTi-Zielen

Zieljahr
(2040)

Verhältnis zwischen der Anzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C- Zielsetzung für das Kerngeschäft und der Gesamtanzahl der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen

48 %

16 %

100 %

Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttoprämien der NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen mit 1,5°C-Zielsetzung für das Kerngeschäft und den Bruttoprämien aller nach NFRD/CSRD berichtspflichtigen versicherten Unternehmen

54 %

55 %

100 %

Ergebnisse der Nachhaltigkeitsrisikobewertung

Um Geschäftsprozesse an neu auftretende Nachhaltigkeitsrisiken anzupassen, hat UNIQA im Jahr 2023 den UNIQA Corporate Business Environmental, Social and Governance Standard geschaffen. Dieser bildet eine Ergänzung zum UNIQA Corporate Business Standard. Er definiert die kritischen Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Geschäftsentscheidungen und beschreibt, wie bei Kund:innen in Branchen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken vorzugehen ist. Der Standard deckt auch die geforderte Zusammenarbeit mit Kund:innen vor und nach einem Schadensfall ab, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken zu erhöhen.

Folgende Nachhaltigkeitsrisiken werden bewertet:

Nachhaltigkeitsrisiken

E – Umweltthemen

S – Soziale Themen

G – Governance Themen

Klimawandel

Menschenrechte

Korruption und Geldwäsche

Umweltverschmutzung

Umstrittene Waffen

Schlechte Unternehmensführung

Geschützte Standorte/Arten

 

Schlechte Produkt- und Servicequalität

Nicht-nachhaltige Praktiken

 

 

Tierwohl und -versuche

 

 

Da die Daten des Swiss Re ESG-Risikoscorings branchenbezogen sind, wurden zusätzliche Analysen jener Kunden durchgeführt, bei denen ein potenziell hohes Nachhaltigkeitsrisiko festgestellt wurde. Dabei wurden Länderfaktoren herangezogen, um einen Überblick über die ESG-Risikobelastung des Portfolios zu erhalten. Im nächsten Schritt wurde im Geschäftsjahr analysiert, wie viele Anfragen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken abgelehnt wurden. Ausgangspunkt der Analyse ist das Geschäft mit fossilen Brennstoffen. Es wird berichtet, wie viele Anfragen zur ESG-Bewertung weitergeleitet und wie viele abgelehnt wurden. Dies ermöglicht es auch, die finanziellen Auswirkungen der Übergangsrisiken zu quantifizieren.

Ergebnisse der Nachhaltigkeitsrisikobewertung von Kund:innen, die in Verbindung mit fossilen Brennstoffen stehen

 

Geschäftsjahr

Anzahl der ESG-Risikoanfragen

120

davon abgelehnt

69

davon unter Auflagen fortfahren

21

davon fortfahren

30

Anfang 2025 wird UNIQA den offiziellen Rahmen veröffentlichen, der den Ansatz für die Weiterleitung von Anfragen aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken, den Bewertungsprozess und die Berichtserwartungen definiert. Basierend darauf werden die internen Prozesse anhand aktualisierter Richtlinien sowie spezieller detaillierter Richtlinien für ESG-Berater zum Vorgehen bei der ESG-Bewertung verbessert. Die ESG-Berater-Richtlinie wird halbjährlich überprüft, um sie auf dem neuesten Stand zu halten.

Ergebnisse der Analyse der Unternehmen mit dem höchsten Emissionsanteil im Portfolio

UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie für das Firmenkundengeschäft verpflichtet, als eine der Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Portfolios eine Analyse der Top-10-Emittent:innen durchzuführen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Top-10-Emittent:innen zusammen die Hälfte der Gesamtemissionen ausmachen. Für die Analyse wurden mehrere Parameter definiert, darunter die eigene Netto-Null-Verpflichtung, die SBTi-Verpflichtungen sowie die Verfügbarkeit fundierter Informationen zur Nachhaltigkeitsagenda. Die Analyse zeigt, dass sich 35 Prozent dieser Unternehmen Netto-Null-Ziele gesetzt haben, 44 Prozent der Unternehmen bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeitsagenda offenlegen, auch wenn sie sich nicht explizit zu Netto-Null verpflichtet haben und 21 Prozent der Unternehmen, keine Informationen zur Nachhaltigkeit veröffentlichen.

Geschäft mit erneuerbaren Energien

Im Geschäftsjahr konnte im Bereich erneuerbare Energien ein Prämienvolumen in Höhe von 23,3 Millionen Euro erreicht werden.

UNIQA Firmenkundengeschäft unterstützt kontinuierlich das Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien in allen Ländern, in denen UNIQA tätig ist. Beispiele dafür sind strategische Partnerschaften mit Banken sowie Photovoltaik- und Windkraftunternehmen. Außerdem bietet UNIQA spezielle Produkte für Photovoltaikkraftwerke sowie für kleine Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus wird in der Planungsphase von Projekten für erneuerbare Energien Beratung angeboten, um die Sicherheit und Resilienz der Anlagen zu unterstützen.

2.4.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

UNIQA hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie öffentlich dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen des Versicherungsportfolios zu erreichen. Auf dem Weg dorthin wurden Fünf-Jahres-Zwischenziele für die Reduktion der versicherungsbedingten Scope-3-Emissionen gesetzt. Das Jahr 2022 dient als Basisjahr.

Ziele für versicherungsbedingte Emissionen (Scope 1 & 2)

 

Österreich

Andere Länder,
in denen UNIQA tätig ist

Basiswert 2022 in tCO2e

34.336

58.087

2025

–5 %

–5 %

2030

–20 %

–15 %

2035

–40 %

–25 %

2040

–60 %

–40 %

2045

–45 %

2050

–50 %

Aufgrund der verbesserten Datenqualität wurden die versicherungsbezogenen Emissionen Scope 1 & 2 für das Basisjahr 2022 des österreichischen Portfolios rückwirkend nachberechnet und von 20.164 auf 34.336 Tonnen CO2e geändert.

Bei der Festlegung der Dekarbonisierungszwischenziele wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Lokale Dekarbonisierungsambitionen der aus der Sicht des Prämienvolumens wichtigsten Länder, in denen UNIQA tätig ist (Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Bulgarien)
  • Aktuelle Branchenverteilung des Portfolios
  • Wichtige Dekarbonisierungsinitiativen (z. B. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Wachstum des Geschäfts mit erneuerbaren Energien)
  • National festgelegte Emissionsreduktionspläne der Länder für die vertretenen Industrien (insbesondere Energie, Schwerindustrie, Transport und Abfall); diese Ambitionen sind derzeit allerdings nicht dahingehend validiert, ob sie mit dem Pariser 1,5°C-Klimazielpfad in Einklang stehen.
  • Das Ambitionsniveau der Zwischenziele entspricht den Dekarbonisierungsverpflichtungen der vertretenen Länder und wird durch die eigene umfassende Dekarbonisierungsstrategie gestärkt.
  • Derzeit bestehen bei UNIQA keine spezifischen Ziele im Zusammenhang mit Prämien aus erneuerbaren Energien und mit Nachhaltigkeitsprodukten

2.4.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Als Mitglied der Green Finance Alliance (GFA) ist UNIQA bestrebt, die versicherungsbedingten Treibhausgasmissionen zu berichten und Ziele zu setzen, um die Emissionen bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 gruppenweit auf Netto-Null zu reduzieren. Im Jahr 2023 konnte erstmalig mithilfe der PCAF-Methodik zur Messung versicherungsbedingter Emissionen die Analyse des österreichischen Firmenkundengeschäftsportfolios durchgeführt werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die versicherungsbezogenen Emissionen für die gesamte UNIQA Gruppe berechnet.

Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts insgesamt 172.888 Tonnen CO2e. Die Aufteilung auf die jeweiligen Scopes ist in der Tabelle dargestellt.

Versicherungsbedingte Emissionen

Angaben in t CO2e

Österreich

Andere Länder,
in denen UNIQA tätig ist

Scope 1 und Scope 2

27.578

84.773

Scope 3

17.997

42.540

Gesamt

45.575

127.313

Die Berechnungen berücksichtigen die versicherungsbedingten Emissionen des Firmenkundengeschäfts in den Sparten Sach- und Technikversicherung und Haftpflichtversicherung der Länder Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Österreich, Ukraine und Ungarn. Diese decken 96 Prozent der Prämien des gesamten Versicherungsportfolios der Industrieversicherung ab. Für die übrigen Märkte – Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro und Nordmazedonien – wurden die Berechnungen aufgrund unvollständiger Daten nicht durchgeführt. Für diese Länder erfolgt eine Hochrechnung auf Basis des jeweiligen Prämienanteils. Aufgrund der geringen Datenverfügbarkeit wurden Klein- und Mittelbetriebe, die standardisierte Produkte beziehen, in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die versicherungsbedingten Emissionen wurden gemäß dem PCAF-Standard Teil C für die Versicherungsbranche berechnet:

  • Option 1a: (Versicherungsprämie/Umsatz) × Gesamtemissionen des versicherten Unternehmens. Diese Methode entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 1.

Die Emissionsdaten stammen aus den jährlichen nichtfinanziellen Berichten der jeweiligen Unternehmen. Dabei besteht stets eine zeitliche Verzögerung, da die Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen im Jänner eines jeden Jahres auf den Emissionsdaten des Vorjahres basiert. Für die Berechnung des Portfolios im Geschäftsjahr wurden die Emissionsdaten der Kund:innen aus dem Jahr 2023 verwendet.

Die Umsatzdaten der Unternehmen werden entweder aus der Underwriting-Plattform, die mit der Datenbank des Informationsdienstleisters (Bureau van Dijk) verknüpft ist, oder aus den öffentlich zugänglichen Finanzberichten der Kund:innen bezogen.

In den Fällen, in denen keine öffentlichen Informationen zum Umsatz verfügbar sind, wurden andere öffentliche Quellen mit Finanzdaten der Unternehmen verwendet. Bei öffentlichen Institutionen, Unternehmen mit negativen Einnahmen und nicht kommerziellen Unternehmen wurde die PCAF-Formel ohne Umsatz verwendet (PCAF-Option 3).

Für jene Firmenkund:innen, die ihre Emissionen nicht selbst berichten, wurde die Option 3 des PCAF-Standards genutzt:

  • Option 3: Versicherungsprämie × Emissionsintensität des Umsatzes (basierend auf dem NACE-Code). Diese Berechnung entspricht dem PCAF-Qualitätsscore von 5.

Als Emissionsfaktoren werden die durchschnittlichen Emissionsintensitäten des Umsatzes (Scope 1, 2 und 3) des jeweiligen Sektors (NACE-Code) von Swiss Re (Tonnen CO2e pro Million Euro Umsatz) verwendet.

Gemäß dem PCAF-Standard Teil C sind All-Risk-Produkte für Bauwesen und Montage sowie Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung (von UNIQA als NACE 84 definiert) von der Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen ausgenommen.

Der PCAF-Datenqualitätsscore des gesamten Portfolios im Firmenkundengeschäft von UNIQA beträgt 4,7 .

2.5 Klimawandel im Privatkundengeschäft

2.5.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat für den Bereich Privatkundengeschäft wesentliche Auswirkungen, Chancen und Risiken identifiziert. Nachhaltige Elemente in Produkten des Privatkundengeschäfts können die Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und gleichzeitig ihr Risiko hinsichtlich klimabedingter Auswirkungen reduzieren. UNIQA kann durch entsprechende Produkte Anreize zur Dekarbonisierung und zur Erhöhung der Energieeffizienz der Kund:innen setzen. Mittel- bis langfristig stellt die Zunahme von Naturkatastrophenereignissen ein wesentliches physisches Risiko für UNIQA dar. Diese Entwicklung führt unter anderem zu erheblichen Versicherungsansprüchen in den Sparten Landwirtschaft, Kfz und Haushalt.

2.5.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Ziel der strategischen Ambitionen im Privatkundengeschäft ist es, die Kund:innen bei der Reduktion von Emissionen zu unterstützen. UNIQA Österreich hat im Jahr 2024 eine ESG-Strategie für den Bereich Privatkundengeschäft erarbeitet. Der Anwendungsbereich der ESG- Strategie ist auf den österreichischen Markt begrenzt und konzentriert sich auf den Produktentwicklungsprozess in den Sparten Sachversicherung, Haftpflicht, Unfall und Kfz. Im Umweltbereich bezieht sie sich auf Anpassungen an den Klimawandel und Klimaschutz.

UNIQA hat sich mit einer gruppenweiten Product Development Process Policy das Ziel gesetzt, Produkte und Dienstleistungen im Sinn der Nachhaltigkeit zu entwickeln und einen ökologisch und sozial nachhaltigen Ansatz in der Wertschöpfung zu verfolgen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Produktentwicklung steht dabei in Einklang mit der gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Produktentwicklungsprozess wird für jedes Produkt ein Zielmarkt unter Berücksichtigung der Merkmale, des Risikoprofils, der Komplexität und der Eigenschaften des jeweiligen Produkts definiert. Bei der Produktprüfung wird bewertet, ob das Produkt die definierten Bedürfnisse, Ziele und Eigenschaften des Zielmarkts, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, erfüllt. UNIQA führt nach der Markteinführung eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Überprüfungen des Produkts durch, um notwendige Verbesserungen zu ermitteln und sicherzustellen, dass das Produkt weiterhin den Bedürfnissen, Eigenschaften und (Nachhaltigkeits-)Zielen des identifizierten Zielmarkts entspricht. In Österreich wurde im Geschäftsjahr zusätzlich ein umfassender ESG-Check als Teil des Produktentwicklungsprozesses implementiert. Diese Prüfung basiert auf einer Guideline für ESG im Produktentwicklungsprozess, die als strukturiertes Instrument zur internen Bewertung der Nachhaltigkeit eines Produkts dient. Sie definiert wesentliche Umweltmerkmale, darunter die Anpassung an den Klimawandel oder die Reduktion des Energieverbrauchs und der Emissionen sowie Sozialmerkmale. Eine wesentliche Leitlinie dabei sind die Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Um die Relevanz und die Aktualität der Bewertungskriterien zu gewährleisten, wird die Guideline ab dem Jahr 2025 jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Während der Bewertungsprozess von einem funktionsübergreifenden Team durchgeführt wird, liegt die operative Verantwortung dafür bei den jeweiligen Produktmanager:innen. In anderen Märkten besteht noch kein solcher umfassender ESG-Check. Auch sonst werden die Kundenpräferenzen hinsichtlich ESG-Kriterien anhand von Trend- und Marktbeobachtungen sowie Marktforschungen konsequent in der Produktentwicklung berücksichtigt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in Österreich beim Head of Performance Management und für die Versicherungsgesellschaften und deren Dienstleister:innen außerhalb Österreichs beim Head of Business Development International. Gemeinsam mit den für die Ressorts Kunde & Markt Österreich sowie Kunde & Markt International verantwortlichen Vorstandsmitgliedern sorgen sie dafür, dass die Prozesse mit allen dafür notwenigen Schritten umgesetzt werden.

Ein weiterer für die ESG-Produktbewertung wesentlicher Faktor, besteht darin, die Produktmanager:innen dafür zu sensibilisieren, das Thema Nachhaltigkeit in die Konzeption neuer und die Überarbeitung bestehender Versicherungsprodukte zu integrieren. So haben zum Beispiel im Dezember 2024 die Produktmanager:innen im Rahmen einer Klausur (Weiterbildung „Product Owner Governance“) die Inhalte des ESG-Checks vermittelt bekommen.

Neben der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktwelt wird großer Wert auf die Integration des Themas in den Beratungsprozess gelegt. Um Berater:innen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitskompetenz zu unterstützen, hat UNIQA in Österreich eine umfassende Schulungsstrategie erarbeitet, die seit 2024 umgesetzt wird. Diese umfasst neu entwickelte Seminare, Workshops und E-Learnings sowie die Integration des Themas Nachhaltigkeit in bestehende Schulungskonzepte. In anderen UNIQA Märkten wird ab 2025 ebenfalls darauf geachtet, die Qualifikation der Berater:innen durch Workshops, Schulungen, Kurse, Ausbildungen, E-Learnings und ähnliche Formate sicherzustellen.

2.5.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der Product Development Process Policy zu erreichen und identifizierte Dekarbonisierungsmaßnahmen zu setzen, konnte UNIQA im Privatkundengeschäft auch im Geschäftsjahr zahlreiche Initiativen umsetzen und Nachhaltigkeitsaspekte weiter in Produkte und Beratung integrieren. Eine Abschätzung der erzielten und erwarteten Treibhausgaseinsparungen im Zusammenhang mit den ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen ist derzeit nicht möglich.

Maßnahmen in Österreich

Im Bereich der österreichischen Produktwelt wurden durch Produktneuerungen und -überarbeitungen neue ESG-Komponenten auf den Markt gebracht. In der Sachversicherung bietet der Baustein „Erneuerbare Energietechnik“ nun die Möglichkeit, Energieerzeugungs- und -verwertungsanlagen wie Solartechnik und Wärmepumpen unabhängig von anderen Deckungen abzusichern. Im Bereich Mobilität wurde ein neuer Tarif für Kraftfahrzeuge eingeführt, der unter anderem spezielle Leistungen für Elektrofahrzeuge und deren Batterien sowie ein CO2-Pricing-Modell enthält. Dieses Modell bietet Preisreduktionen für verbrauchsarme Fahrzeuge.

Zudem wurde zwischen April und Dezember 2024 in Österreich ein Universitätslehrgang zum Thema Nachhaltigkeit bei Finanzdienstleistern als vertiefende Ausbildung für Führungskräfte erprobt.

Maßnahmen in internationalen Märkten

Auch andere Gesellschaften der UNIQA Group setzen immer mehr auf Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten. So wird z.B ein CO2-Pricing-Modell im Kfz-Bereich, das Vergünstigungen für einen geringeren CO2-Ausstoß bietet, bereits seit 2023 in Tschechien und der Slowakei und seit 2024 in Kroatien angeboten.

2.5.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Quantitative Zielsetzungen für die strategischen Schwerpunkte im Bereich Privatkundengeschäft, die mit dem 1,5°C-Ziel des Abkommens von Paris in Einklang stehen, sowie entsprechende Aktionspläne, befinden sich aktuell noch in Arbeit und werden innerhalb der nächsten zwei Jahre veröffentlicht. Bis dahin wird der Fokus auf der Integration von ESG-Kriterien in die Produktentwicklung, sowie in eine angepasste und angemessene Kundenberatung liegen. Es gibt keine verbindliche Vorgabe zur Messung der Wirksamkeit der ESG-Kriterien in der Produktentwicklung. Durch die ESG-Guideline beziehungsweise den damit verbundenen ESG-Check im Produktentwicklungsprozess wird lediglich die einheitliche interne Bewertung von ESG-Features sowie deren Transparenz sichergestellt. Ergänzend wird derzeit ein quantitatives Datenmodell aufgebaut, das künftig als Grundlage für das weitere Monitoring der ESG-Retail-Strategie genutzt werden kann.

2.5.5 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Im Bereich Privatkundengeschäft quantifiziert UNIQA versicherungsbedingte Scope-3-Emissionen aus dem Motorportfolio von Privatpersonen auf Basis eines Berechnungsmodells sowie Schätzungen gemäß dem PCAF-Standard. Ergebnis der Berechnung sind die Treibhausgasemissionen, die den versicherten Fahrzeugen zugeordnet werden. Dabei werden die Emissionen eines Fahrzeugs anteilig dem Versicherungsunternehmen zugerechnet. Die daraus resultierenden Ergebnisse ermöglichen es, die Auswirkungen der von UNIQA versicherten Fahrzeuge auf das Klima darzustellen.

Für die Berechnung wird die jährlich zurückgelegte Distanz des jeweiligen Fahrzeugs herangezogen und mit einem länderspezifischen Attributionsfaktor multipliziert. Dieser Zurechnungsfaktor für die anteilige Zurechnung von versicherungsbedingten Emissionen für das UNIQA Motorportfolio wird aus einem Zusatzdokument von PCAF entnommen. Die dort aufgeführten Länder werden mit den vorgegebenen Faktoren berücksichtigt. Der Anteil der versicherten Emissionen in Österreich beträgt dabei 7,71 Prozent. Für nicht gelistete Länder wird ein länderspezifischer Durchschnittswert von 4,48 Prozent herangezogen.

Da für die durchschnittlich gefahrenen Distanzen einiger Länder keine adäquaten lokalen Datenbanken verfügbar sind, verwendet UNIQA als Quelle die Werte des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts. Bei der Berechnung der Emissionswerte von Fahrzeugen mit Verbrennungs- und Hybridmotoren werden die jeweiligen Durchschnittsemissionswerte pro gelistetem marken- und zulassungsjahrspezifischem Fahrzeug aus der europäischen Datenbank der EEA (European Environment Agency) berücksichtigt. Bei der Berechnung der Emissionen von Elektrofahrzeugen wird der länderspezifische Strommix über den Netzemissionsfaktor, der die Emissionsintensität der Stromerzeugung des jeweiligen Landes abbildet, berücksichtigt.

Generell erfolgt die Bewertung der Datenqualität gemäß PCAF-Standard auf einer fünfstufigen Skala von 1 bis 5. Dabei zeigen niedrigere Werte eine bessere Datenqualität an. Für die Berechnung der versicherungsbedingten Emissionen bietet der PCAF-Standard drei verschiedene Optionen. Die erste Option basiert auf tatsächlichen fahrzeugspezifischen Emissionen, die anhand von tatsächlichen Verbrauchs- oder Fahrleistungsdaten berechnet werden. Die zweite Option basiert auf geschätzten fahrzeugspezifischen Emissionen, die aus statistischen Daten abgeleitet werden. Die dritte Option bezieht sich auf geschätzte fahrzeugunspezifische Emissionen, die auf allgemeinen statistischen Durchschnittswerten basieren. Aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit kommen bei UNIQA alle drei Optionen zum Einsatz.

Bedingt durch die Unsicherheit hinsichtlich der Primärdaten in einigen Ländern und die eingeschränkte Verfügbarkeit von länderspezifischen Sekundärdaten für gefahrene Kilometer wird für das Geschäftsjahr ein PCAF-Score von 5 vergeben. Besonders die Abhängigkeit von Sekundärquellen erschwert in bestimmten Bereichen eine präzisere Darstellung. In einigen Punkten entspricht die derzeitige Datenqualität der Definition von besseren (niedrigeren) Scores, wie z. B. bei der Emissionsintensität, abgeleitet von der jeweiligen Marke und dem Modell des Fahrzeugs. Derzeit ist es für den österreichischen Markt noch nicht durchgängig möglich, die Emissionen einzelner Fahrzeuggruppen separat zu berechnen. In diesen Fällen erfolgt eine Hochrechnung auf Basis jener Teile des Versicherungsportfolios, für die Emissionsinformationen vorliegen. Im Geschäftsjahr betrugen die versicherungsbedingten Emissionen aus dem Motorportfolio 393.405 Tonnen CO2e.

UNIQA strebt eine Verbesserung der Genauigkeit und Transparenz der Berechnungen des Motorportfolios an. Insbesondere ist eine Verfeinerung der genutzten Datenquellen für die in den jeweiligen Ländern gefahrenen Kilometer vorgesehen. Dies kann durch externe Kooperationen oder die Nutzung von aussagekräftigen eigenen Datenquellen erfolgen, deren Generierung unter anderem eine detailliertere Erfassung des Verbrauchsverhaltens, zum Beispiel von Ladezyklen und gefahrenen Kilometern, voraussetzen.

2.6 Klimawandel im bereich Immobilien und Betriebsökologie

2.6.1 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (ESRS 2 SBM-3)

UNIQA hat im Zusammenhang mit Immobilien und mit der eigenen Betriebstätigkeit wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die sich auf die Themen Anpassung an den Klimawandel und Vermeidung des Klimawandels sowie Energieverbrauch beziehen. Eine wesentliche Auswirkung ist eine unzureichende Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sowohl im Zusammenhang mit Immobilien als auch im Zusammenhang mit dem Fuhrpark. Dies könnte zu einer weiteren Erhöhung der Treibhausgasintensitäten in der Atmosphäre führen. Eine weitere wesentliche Auswirkung ist der Energieverbrauch, der im Fall von Energiekrisen oder einer höheren Abhängigkeit von volatilen erneuerbaren Energien das Energienetz stark belasten könnte. Zur Gegensteuerung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sowie Investitionen in erneuerbare Energien geplant, um das Netz zu entlasten und einen Teil des Eigenbedarfs an Energie zu decken. Zudem besteht das physische Klimarisiko, dass durch Extremwetterereignisse Schäden sowohl an eigengenutzten Immobilien als auch an Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden, entstehen. Weitere Übergangsrisiken ergeben sich aus steigenden regulatorischen Anforderungen bezüglich Emissionen und Energieeffizienz, die im Fall der Nichterfüllung zu sogenannten Stranded Assets führen könnten. Insbesondere in Zeiten von begrenzter Energieverfügbarkeit oder hoher Energiekosten könnte die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen für den laufenden Betrieb der UNIQA Standorte ein finanzielles Risiko darstellen.

Um die Risiken für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch Umweltereignisse abzuschätzen, wurde im Geschäftsjahr für 74 Prozent der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit einem Marktwert von rund 3,0 Milliarden Euro eine Klimarisikoanalyse durchgeführt. (siehe auch Kapitel Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Grundsätze der Berichterstattung zur EU-Taxonomie). Bei zwei der geprüften Objekte wurde ein hohes Klimarisiko identifiziert. Zukünftig sollen neben weiteren als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auch die eigengenutzten Immobilien einer Klimarisikoanalyse unterzogen werden, sodass eine Risikoeinschätzung für das gesamte im Eigentum stehende Immobilienportfolio vorliegt. Für die Klimarisikoanalysen wurde das Klimaszenario RCP 8.5 (globaler Temperaturanstieg von 4,3°C bis zum Jahr 2100) über den Zeitraum 2020 bis 2100 verwendet. Die überprüften Klimarisiken wie z. B. Hochwasser, Sturm und Hitzestress basieren auf den Vorgaben der EU-Taxonomie. Die Analyse ergab ein finanzielles Risiko für die untersuchten EU-taxonomiefähigen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die ermittelten Risiken werden im Detail geprüft und Schwachstellen mit entsprechenden Maßnahmen behoben.

2.6.2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)

Die Klimastrategie von UNIQA zielt darauf ab, die Risiken des Klimawandels zu mindern und gleichzeitig Chancen zu nutzen, um die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben. Die Strategie ist eng mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens verknüpft und verfolgt den 1,5°C-Zielpfad. Dies gilt sowohl für eigengenutzte Immobilien, die im Eigentum von UNIQA stehen, als auch für Immobilien, die als Finanzinvestition gehaltenen werden. Für die operative Umsetzung der Strategie sind der Vorstand für Operations bezüglich des Fuhrparks und der Vorstand für Asset Management hinsichtlich der Immobilien verantwortlich. Die Strategie umfasst die Themen Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung des Klimawandels, Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien und basiert auf den folgenden Schwerpunkten:

Dekarbonisierung der Immobilien und Erhöhung der Energieeffizienz

UNIQA hat sich das durch SBTi validierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) der eigengenutzten Immobilien bis zum Jahr 2030 um 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 zu reduzieren. Die langfristige Klimastrategie sieht vor, dass alle eigengenutzten Immobilen im Eigentum von UNIQA sowie die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bis zum Jahr 2040 in Österreich und bis zum Jahr 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, Netto-Null-Emissionen erreichen. Dazu werden insbesondere Maßnahmen wie thermische Sanierungen, die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme, der verstärkte Einsatz von zertifiziertem Ökostrom sowie die Steigerung der Energieeffizienz durch die Optimierung der Heizungs-, Klimatisierungs- und Lüftungssysteme sowie durch die Ausweitung des Energiemonitorings ergriffen.

Elektrifizierung des Fuhrparks

Einen weiteren Hebel zur Dekarbonisierung stellt die Elektrifizierung des Fuhrparks dar. Ziel ist eine vollständige Umstellung auf Elektrofahrzeuge – in Österreich bis 2030 und gruppenweit bis 2040. Begleitend dazu wird die Ladeinfrastruktur für Elektroautos ausgebaut, zusätzlich werden Spritspartrainings angeboten.

Nutzung erneuerbarer Energien

In Österreich wird für eigengenutzte Immobilien bereits seit mehreren Jahren Ökostrom – seit dem Jahr 2024 sogar nur mehr Strom, der mit dem Umweltzeichen 46 zertifiziert ist – bezogen. Darüber hinaus werden kontinuierlich Photovoltaikanlagen ausgebaut, um den Energieverbrauch und den ökologischen Fußabdruck zu senken. Auch im Bereich der Heizungssysteme soll eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen. Bis zum Jahr 2035 sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen an den österreichischen Vertriebsstandorten durch ökologischere Alternativen wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ersetzt werden.

Managementsysteme

Als weiteren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie hat UNIQA im Geschäftsjahr das bereits bestehende interne Energiemanagement in ein nach EMAS und ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingegliedert – sowohl an den österreichischen Vertriebsstandorten wie an den Standorten der Konzerngesellschaften der PremiQaMed. Ziel ist es, die Umweltleistung auf Basis eines systematischen Ansatzes kontinuierlich zu verbessern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren.

2.6.3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten (E1-3)

Zur Reduktion der Treibhausgasemissionen von Immobilien und zur Anpassung an den Klimawandel hat UNIQA 2024 3,0 Millionen Euro investiert, für 2025 sind weitere 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese Investitionen dienen der Verwirklichung der Pariser Klimaziele und Zwischenziele gemäß dem 1,5°C-Zielpfad sowie der Verbesserung der physischen Widerstandsfähigkeit der Immobilien im Eigentum von UNIQA. Sie tragen wesentlich zur Erreichung der SBTi-Ziele von UNIQA und von Netto-Null-Emissionen bis 2040 in Österreich und bis 2050 in allen anderen Ländern, in denen UNIQA tätig ist, bei.

Im Bereich der Gebäude nimmt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme eine zentrale Rolle ein. Dafür wurden im Jahr 2024 0,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind weitere 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Geschäftsjahr wurden 4 fossile Heizungen durch ökologischere Alternativen ersetzt, wodurch geschätzt 25 Tonnen Scope 1 Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart werden konnten. Bis zum Jahr 2035, sollen alle Öl- und Gasheizungen an den Vertriebsstandorten in Österreich durch ökologische Alternativen (Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen) ersetzt werden.

Darüber hinaus investiert UNIQA in die Reduktion des Energieverbrauchs. Hierzu wurden mehrere Objekte thermisch saniert, insbesondere durch Dämmung von Fassaden und Kellerdecken sowie durch den Austausch von Fenstern. Für diesen Bereich wurden im Jahr 2024 2,5 Millionen Euro investiert, für das Jahr 2025 sind weitere 5,2 Millionen Euro vorgesehen. Begleitend wurde das umfassende Energiemonitoringsystem, das in Österreich bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, auf fünf weitere Standorte in Zentral- und Osteuropa ausgedehnt. Mit dem Energiemonitoring konnten geschätzte jährliche Einsparungen von 66 MWh an Fernwärme und 112 MWh an Strom erzielt werden, wodurch die Scope-1- und Scope-2-Emissionen (standortbasiert) um geschätzt 39 Tonnen CO2e gesenkt wurden. Das Monitoringsystem dient nicht nur der Effizienzsteigerung, sondern ermöglicht auch die laufende Optimierung des Energieverbrauchs. Dies soll die Abhängigkeit von externen Energieversorger:innen reduzieren und die Widerstandsfähigkeit im Fall von Energiekrisen erhöhen.

Im Geschäftsjahr wurden in Österreich Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von in Summe 205 kWp an 3 Standorten installiert. Dies führt zu einer geschätzten Reduktion der Scope-2-Treibhausgasemissionen (standortbasiert) um 64 Tonnen CO2e pro Jahr.

Zudem wurden in Österreich 39 elektrisch betriebene Fahrzeuge neu angeschafft, wodurch der Anteil dieser Antriebsart in Österreich von 48 Prozent auf 57 Prozent gesteigert und geschätzt 54 Tonnen an jährlichen Scope-1-Treibhausgasemissionen eingespart werden konnten.

Die Wesentlichkeit dieser Maßnahmen spiegelt sich deutlich in der Priorisierung wider: Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind die zentralen Maßnahmen, um die Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren und die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.

Die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen bereitgestellt wurden, reflektieren das Commitment von UNIQA, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das Immobilienportfolio und die Betriebsökologie an die regulatorischen und physischen Anforderungen des Klimawandels anzupassen. Im Jahr 2025 werden die Energie- und Emissionsdaten aus den Jahren 2023 und 2024 analysiert, um sicherzustellen, dass die Investitionen tatsächlich in die richtigen Bereiche fließen. Auf dieser Basis werden weitere detaillierte Aktionspläne zur Erreichung der SBTi-Ziele entwickelt, die spätestens mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht werden.

2.6.4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)

Sowohl für eigengenutzte Immobilien, im Eigentum von UNIQA als auch für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gilt das Ziel, bis 2040 in Österreich und bis 2050 gruppenweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Für den Fuhrpark wird das Erreichen dieses Ziels in Österreich bis 2030 und gruppenweit bis 2040 angestrebt. Dazu hat sich UNIQA ein wissenschaftsbasiertes Zwischenziel gesetzt und sich bis 2030 zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Emissionen der eigengenutzten Immobilien und des Fuhrparks um 42 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2021 verpflichtet. Bis einschließlich 2024 sanken die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen um insgesamt 13,3 Prozent im Vergleich zum Bezugswert. Der Bezugswert wurde im Jahr 2024 rückwirkend auf 14.510 Tonnen CO2e geändert, und umfasst nunmehr alle eigengenutzten Immobilien (Eigentum und Miete). Das Zwischenziel wurde von SBTi validiert und entspricht dem Pariser 1,5°C-Klimazielpfad.

Nutzung erneuerbarer Energie

Bis zum Jahr 2035 sollen 10 Prozent des Stromverbrauchs der österreichischen Vertriebsstandorte bilanziell über das Jahr gesehen durch selbst erzeugten Photovoltaikstrom gedeckt werden. Derzeit beläuft sich dieser Anteil auf 8,7 Prozent.

EU-Taxonomie

Im Bereich der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird die Konformität mit der EU-Taxonomie als zentraler Maßstab herangezogen. Ziel bis Ende des Jahres 2024 war eine Steigerung der EU-Taxonomiekonformität der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf 74 Prozent (2023: 63 Prozent).

Eine detaillierte Angabe über den Betrag der jeweiligen Dekarbonisierungshebel zur Erreichung einzelner Ziele ist nach derzeitigem Stand nicht möglich.

2.6.5 Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)

Der Gesamtenergieverbrauch der eigengenutzten Immobilien und der als Finanzinvestition gehalten Immobilien belief sich im Geschäftsjahr auf 258.168 MWh. Da nur für einen Teil der Immobilien Primärdaten für das gesamte Jahr vorliegen, kommen bei jenen Objekten, für die Primärdaten nur teilweise oder überhaupt nicht verfügbar sind, Schätzverfahren zur Anwendung. 70 Prozent der eigengenutzten Immobilien (nach Quadratmeteranzahl; Eigentum und Miete) sind durch Primärdaten abgedeckt. Für 32 Prozent erfolgt die Primärdatenerhebung auf Basis jahresaktueller Daten, für 38 Prozent auf Basis historischer Werte, z. B. des Heizverbrauchs von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Dieser Ansatz wurde durch interne Analysen und Vergleiche zwischen historischen und jahresaktuellen Verbrauchsdaten validiert. Bei 30 Prozent der eigengenutzten Immobilien liegen derzeit weder aktuelle noch historische Primärdaten vor, sodass auf eine Sekundärdatenmethode zurückgegriffen werden muss. Bei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt dieser Anteil 100 Prozent. Für diese Gebäude werden anhand energierelevanter Gebäudeeigenschaften Durchschnittswerte errechnet und daraus der Strom- und Wärmeverbrauch geschätzt. Zu diesen Eigenschaften zählen Nutzungsart, Flächen, Baujahr (wenn nicht bekannt: Verwendung des Energieaufwandsklassendurchschnitts Baujahr 1977 bis 2008), Art des eingekauften Stroms, geografische Lage, Lüftungs-, Klimatisierungs- und Heizungsart sowie über Heiz- und Kühlgradtage extrapolierte Energieaufwandsklassen. Die Durchschnittswerte, die zu den jeweiligen Gebäudeeigenschaften hinterlegt sind, wurden aus öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Datenbanken bezogen. Die Implementierung von Smart Meters und Green Leases verbessert die Datenqualität, wodurch der Anteil der Objekte mit Primärdaten laufend erhöht wird. Auf dieser Basis können künftige Aktionspläne und immobilienspezifische Optimierungsmaßnahmen für das Gesamtimmobilienportfolio entwickelt werden. Trotz Berücksichtigung der Gebäudeeigenschaften kann es jedoch zu wesentlichen Unterschieden zwischen dem geschätzten und dem tatsächlichen Energieverbrauch kommen.

Der durchschnittliche Wärmeverbrauch der eigengenutzten Immobilien beläuft sich auf 90 kWh/m2, der spezifische Stromverbrauch auf 112 kWh/m2.

65 Prozent des zugekauften Stroms, der in eigengenutzten Immobilien verbraucht wird, stammt aus erneuerbaren Energieträgern. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien liegen keine Informationen über den Anteil erneuerbarer Energieträger vor.

Der Energieverbrauch des Fuhrparks, belief sich auf 15.265 MWh, von denen 2 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammten. Bei einer Jahresfahrleistung von 27.276.702 Kilometern ergibt sich ein spezifischer Energieverbrauch des Fuhrparks von 56 kWh/100 km.

Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem Fuhrpark erfolgte auf Basis von softwarebasierten Tankkarten-Auswertungssystemen, Tank- oder Spesenabrechnungen sowie Fahrtenbüchern. Bei unvollständigen oder nicht verfügbaren Daten erfolgte eine Schätzung auf Ebene von Einzelfahrzeugen unter Berücksichtigung der jeweiligen Antriebs- bzw. Kraftstoffart und des Fahrzeugtyps. Diese Schätzung basiert auf Daten von vergleichbaren Fahrzeugen des eigenen Fuhrparks sowie auf öffentlich zugänglichen Datenbanken.

Im Jahr 2025 sollen die Fuhrparkdaten analysiert werden, um spätestens im Berichtsjahr 2026 weitere Details für die Erreichung der SBTi-Ziele ableiten zu können.

Energieverbrauch und Energiemix

 

Fuhrpark

Immobilien

Gesamt

(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)

(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)

14.839

329

15.169

(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)

86.501

86.501

(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)

136

136

(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh)

100

63.493

63.593

(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) (Summe der Zeilen 1 bis 5)

14.939

150.459

165.399

(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)

41

12.658

12.699

(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen etc.) (MWh)

258

258

(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung sowie aus erneuerbaren Quellen (MWh)

284

93.652

93.936

(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh)

1.140

1.140

(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 8 bis 10)

284

95.051

95.335

Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)

15.265

258.168

273.433

Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch

98 %

58 %

60 %

Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch

0 %

5 %

5 %

Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch

2 %

37 %

35 %

Energieintensität

Die Energieintensität von Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoerlös aus ebendiesen Sektoren beläuft sich auf 1.464 MWh/Million Euro Nettoerlös und bezieht sich ausschließlich auf Wirtschaftstätigkeiten im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (NACE-Code L). Der Zähler der Energieintensität entspricht dem Gesamtenergieverbrauch der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Der Nenner umfasst alle Mieterlöse, aus diesen Immobilien (siehe Kapitel „Kapitalanlagen“, „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" im Konzernanhang).

2.6.6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)

Für die Berechnung der Emissionen der Immobilien und des Fuhrparks und für ihre Zuordnung zu den einzelnen Scopes wurde ein Berechnungstool (ESG-Cockpit von akaryon) herangezogen. Darin sind für die einzelnen Stoffe, z. B. den durch den Fuhrpark verbrauchten Kraftstoff, Faktoren hinterlegt, anhand derer die resultierenden Emissionen berechnet werden. Diese Faktoren basieren primär auf der Datenbank von ecoinvent, Version 3.10 (GWP 100, IPCC 2021) und werden von dem Softwareprovider verwaltet und laufend aktualisiert. Davon umfasst sind Immobilien und der Fuhrpark aller vollkonsolidierten Unternehmen.

Die Eingangsdaten wurden gemäß den in Kapitel „Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)“ beschriebenen Methoden ermittelt. Kältemittel wurden nur bei jenen Gebäuden in die Berechnung miteinbezogen, für die Primärdaten erhoben wurden.

Wenn keine Primärdaten zum Energieverbrauch vorlagen, wurde dieser aufgrund folgender Kriterien geschätzt: Fläche, Baujahr, Anlageklasse, Heizungstyp, Grünstrombezug (100 Prozent ja/nein) sowie Vorhandensein einer Klimaanlage.

Für die Berechnung der aus dem Stromverbrauch resultierenden Emissionen wird ein landesüblicher durchschnittlicher Strommix herangezogen. Sofern für ein Objekt nachweislich ausschließlich Grünstrom bezogen wird, werden die Emissionen auf null gesetzt. Die gesamten Emissionen aus Fernwärme werden Scope 2 zugeordnet. Da bei leerstehenden Flächen von einem geringeren Energieverbrauch auszugehen ist, werden die jeweiligen Verbrauchswerte um 50 Prozent, gegenüber in Verwendung befindlichen Flächen, reduziert.

Emissionen aus Immobilien (Scope 1 und 2)

Angaben in t CO2e

Eigengenutzte Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Summe

Scope-1-Treibhausgasemissionen

Scope-1- THG-Bruttoemissionen

1.541

15.895

17.436

Scope-2-Treibhausgasemissionen

Standortbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen

11.441

21.720

33.161

Marktbasierte Scope-2-THG-Bruttoemissionen

6.959

12.547

19.506

Emissionen aus Strom und Wärmeverbrauch von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden gesamthaft dem Scope 1 und Scope 2 zugerechnet.

Emissionen des Fuhrparks

 

2024

Zieljahr
(2030)

Zieljahr
(2040)

Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark Österreich

57 %

100 %

100 %

Durchschnittliche CO2-Emissionen des Fuhrparks Österreich gemäß Herstellerangaben (g CO2/km)

35

0

0

Anteil der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark außerhalb Österreichs

1 %

20 %

100 %

Durchschnittliche CO2-Emissionen des Fuhrparks außerhalb Österreichs gemäß Herstellerangaben (g CO2/km)

123

80

0

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
Zum Glossar
Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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Rückversicherung
Ein Versicherungsunternehmen versichert einen Teil seines Risikos bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
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