3. Sonstige Kapitalanlagen

Klassifizierung

UNIQA klassifiziert die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“, sowie „Kredite und Forderungen“.

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten sind der Kategorie „Zu fortgeführten bewertet“ zugeordnet.

Derivate sind als finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert.

Ansatz und Ausbuchung

Kredite und Forderungen sowie ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, bilanziert. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Derivate werden ab dem Handelstag, an dem sie abgeschlossen wurden, bilanziert.

Bewertung

Die Kapitalanlagen werden mit Ausnahme der Ausleihungen mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen ABS‑Anleihen, strukturierte Anleihen, Hedgefonds und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.

Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten, die nicht in das Grundgeschäft und das Derivat zerlegt werden, sondern als Einheit bilanziert werden, angewendet. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst.

Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, in den kumulierten Ergebnissen im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Kredite und Forderungen

Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Nicht derivative finanzielle Schulden

Nicht derivative finanzielle Schulden werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Schulden zu fortgeführten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:

Stand 31. Dezember 2017

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

29.415

314.881

0

165.037

60.419

569.753

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

856.090

15.973.566

0

0

0

16.829.656

Kredite und Forderungen

0

212.446

470.966

0

0

683.412

Summe

885.505

16.500.894

470.966

165.037

60.419

18.082.821

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

29.415

314.881

0

0

0

344.297

Stand 31. Dezember 2016

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest­verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Deri­vative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

44.264

231.009

0

135.122

59.924

470.318

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

671.692

15.818.859

0

0

0

16.490.551

Kredite und Forderungen

0

462.527

730.076

0

0

1.192.603

Summe

715.957

16.512.394

730.076

135.122

59.924

18.153.472

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

44.264

231.009

0

0

0

275.273

Wertminderungen

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:

  • der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Schuldners oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
  • nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmern oder Emittenten,
  • Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
  • andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen – und dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, wird die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wert-aufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, werden die von Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung geprüft, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hie-runter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem

Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds, ABS- sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Bewertungsprozess und -methoden

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.
  • Kostenorientierter Ansatz
    Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.

Nicht finanzielle Vermögenswerte und Ausleihungen

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt im Rahmen des Wertminderungstests.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Besicherungen sowie der Bonität des Schuldners ermittelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten und erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Als Inputfaktoren dienen Zinskurven und CDS-Spreads.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Barwertmethode

ABS ohne Marktquotierungen

Theoretischer Kurs

Discounted Cashflow,
Single Deal Review, Peer

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell,
Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

Fonds-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

Ableitung aus Fondspreisen

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM,
kontraktspezifisches Modell,
Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell,
LIBOR-Market-Modell,
kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black/Basis Point Volatility,
kontraktspezifisches Modell

Variance, Volatility, Correlation Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell,
optimale Strategie Heston/Monte Carlo

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Barwertmethode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

727.791

394.259

125

6.761

128.173

270.673

856.090

671.692

Festverzinsliche Wertpapiere

13.145.667

11.501.701

2.520.819

3.890.571

307.081

426.587

15.973.566

15.818.859

Summe

13.873.458

11.895.959

2.520.944

3.897.332

435.254

697.260

16.829.656

16.490.551

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

0

0

17.684

25.058

11.732

19.206

29.415

44.264

Festverzinsliche Wertpapiere

174.829

92.683

79.138

77.540

60.915

60.786

314.881

231.009

Derivative Finanzinstrumente

20

0

84.249

73.728

80.767

61.393

165.037

135.122

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

56.630

58.318

971

1.606

2.818

0

60.419

59.924

Summe

231.479

151.001

182.042

177.932

156.232

141.385

569.753

470.318

Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

3.763.960

0

357.583

0

32.212

0

4.153.754

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

22.502

30.555

2.307

0

24.809

30.555

Summe

0

0

22.502

30.555

2.307

0

24.809

30.555

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

2.217.627

2.248.279

2.217.627

2.248.279

Kredite und Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

327.579

576.340

143.387

153.736

470.966

730.076

Festverzinsliche Wertpapiere

50.356

51.499

152.994

340.994

32.360

94.785

235.711

487.279

Summe

50.356

51.499

480.574

917.335

175.747

248.521

706.677

1.217.355

Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

0

0

0

5.852

0

5.852

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2016

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Ausleihungen

0

0

0

0

13.837

14.968

13.837

14.968

Summe

0

0

0

0

13.837

14.968

13.837

14.968

Nachrangige Verbindlichkeiten

1.065.171

927.240

0

0

0

0

1.065.171

927.240

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 198.974 Tausend Euro (2016: 1.346.667 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 1.506.647 Tausend Euro (2016: 1.074.490 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Angaben in Tausend Euro

RZB-Anteile

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2016

135.848

0

65.359

201.207

Transfers in die Stufe 3

0

347.585

221.544

569.129

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

0

0

–928

–928

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

–9.777

–1.242

–2.208

–13.227

Käufe

0

80.244

9.703

89.947

Verkäufe/Tilgungen

0

0

–3.478

–3.478

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

0

0

–4.005

–4.005

Stand am 31. Dezember 2016

126.071

426.587

285.987

838.645

Stand am 1. Jänner 2017

126.071

426.587

285.987

838.645

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

–126.071

0,0

0,0

–126.071

Transfers in die Stufe 3

0

107.276

1.741

109.017

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

0

–24.697

9.579

–15.119

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

0

–1.573

2.178

605

Käufe

0

99.756

11.284

111.040

Verkäufe/Tilgungen

0

–300.268

–24.462

–324.730

Veränderung aus Währungsumrechnung

0

0

–7

–7

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

–4.202

–4.202

Stand am 31. Dezember 2017

0

307.081

282.098

589.178

Die Transfers zwischen den Stufen 2 und 3 erfolgten aufgrund von Veränderungen in der Beobachtbarkeit der relevanten Inputfaktoren. Aufgrund der Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (RZB), Wien, in die Raiffeisen Bank International AG (RBI), Wien, hält UNIQA nunmehr Anteile an der RBI. Durch die Börsennotierung der RBI liegen für diese Stufe‑1-Inputparameter vor, wodurch es zu einem Transfer der vormaligen RZB-Anteile in die Stufe 1 kommt.

Sensitivitäten

Für die wesentlichsten Finanzinstrumente der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 3,7 Prozent (2016: 2,0 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,7 Prozent (2016: 2,8 Prozent).

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

Buchwerte

31.12.2017

31.12.2016

Ausleihungen

 

 

Darlehen an verbundene nicht konsolidierte Unternehmen

0

1.800

Hypothekendarlehen

17.150

22.189

Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen

8.409

8.359

Sonstige Ausleihungen

7.576

7.685

Summe

33.135

40.033

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

327.579

576.340

Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft

110.252

113.703

Summe

437.831

690.043

Gesamtsumme

470.966

730.076

Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.

Wertberichtigungen Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2017

31.12.2016

Stand am 1. Jänner

–25.832

–33.843

Dotierung

–1.025

–697

Verbrauch

19.056

7.919

Auflösung

1.502

815

Währungsumrechnung

–39

–26

Stand am 31. Dezember

–6.339

–25.832

Vertragliche Restlaufzeiten Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

Beizulegende Zeitwerte

31.12.2017

31.12.2016

Bis zu 1 Jahr

2.625

5.369

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

8.575

9.892

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

12.377

13.317

Von mehr als 10 Jahren

9.558

11.456

Summe

33.135

40.033

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte „available for sale“ enthalten finanzielle Vermögenswerte, die weder bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen noch für kurzfristige Handelszwecke erworben wurden. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertschwankungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den übrigen Verbindlichkeiten getilgt werden dürfen.