15. Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im -Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und
  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Firmenwerts.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Geschäftsjahr zwischen 5 und 25 Prozent (2016: zwischen 9 und 25 Prozent) lagen. Zum 31. Dezember 2017 bereits beschlossene Steuersatzänderungen sind berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen eines Rechtsanspruchs zur Verrechnung bestehen und die latenten Steueransprüche und -schulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und zwar entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag auf Werthaltigkeit überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert wird.

Zum 31. Dezember 2017 wies UNIQA latente Steueransprüche von 169.379 Tausend Euro (2016: 190.278 Tausend Euro) aus, wovon 14.428 Tausend Euro (2016: 9.716 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge entfielen. Die latenten Steueransprüche resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen, Teilwertabschreibungen nach § 12 des österreichischen Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und deren Steuerwerten.

Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.

Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus:

Angaben in Tausend Euro

31.12.2017

31.12.2016

Latente Steueransprüche (unsaldiert)

 

 

versicherungs­technische Posten

48.526

49.174

Kapitalanlagen

44.409

48.266

Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen

52.747

76.336

Verlustvorträge

14.428

9.716

Sonstige Posten

9.269

6.786

Summe

169.379

190.278

 

 

 

Latente Steuerschulden (unsaldiert)

 

 

versicherungs­technische Posten

–278.243

–257.393

Kapitalanlagen

–149.712

–167.668

Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen

–246

0

Sonstige Posten

–44.747

–56.304

Summe

–472.949

–481.365

Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden

–303.570

–291.087

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt:

Angaben in Tausend Euro

Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden

Stand am 1. Jänner 2016

–321.581

Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen

27.977

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen

–23.203

Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen

37

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

25.736

Währungsdifferenzen

–53

Stand am 31. Dezember 2016

–291.087

Stand am 1. Jänner 2017

–291.087

Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen

–26.116

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen

25.105

Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen

–10.788

Währungsdifferenzen

–685

Stand am 31. Dezember 2017

–303.570

Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten und Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen.

Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 24.808 Tausend Euro (2016: 23.905 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.

Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen wie folgt:

Angaben in Tausend Euro

31.12.2017

31.12.2016

Bis zu 1 Jahr

1.434

662

Zwischen 2 und 5 Jahren

63.757

23.681

Mehr als 5 Jahre

174.365

152.937

Summe

239.556

177.280

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.