22. Eigene Aktien
|
31.12.2017 |
31.12.2016 |
UNIQA Insurance Group AG |
|
|
Stückzahl |
819.650 |
819.650 |
Anschaffungskosten in Tausend Euro |
10.857 |
10.857 |
Anteil am gezeichneten Kapital in % |
0,27 |
0,27 |
UNIQA Österreich Versicherungen AG |
|
|
Stückzahl |
1.215.089 |
1.215.089 |
Anschaffungskosten in Tausend Euro |
5.774 |
5.774 |
Anteil am gezeichneten Kapital in % |
0,39 |
0,39 |
Summe |
2.034.739 |
2.034.739 |
Ermächtigungen des Vorstands
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2014 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2019 durch Ausgabe von bis zu 81.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 81.000.000 Euro zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2015 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien ab dem 28. November 2015 für einen Zeitraum von 30 Monaten zu erwerben. Die neu erworbenen Aktien dürfen gemeinsam mit den bereits vorhandenen eigenen Aktien maximal 10 Prozent des Grundkapitals erreichen. Diese Ermächtigung wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 dahin gehend abgeändert, dass eigene Aktien zu einem Gegenwert von mindestens 1,00 Euro (bisher 7,00 Euro) und höchstens 15,00 Euro (bisher 20,00 Euro) je Stückaktie erworben werden dürfen.
Der über UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.