Konzernabschluss
Rechnungslegungsgrundsätze
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt.