2. Rechnungslegungsgrundsätze
2.1 Grundlagen
Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt.
In der folgenden Tabelle sind in übersichtlicher Form die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzposten der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst:
Bilanzposition |
Bewertungsgrundsatz |
Vermögenswerte |
|
Sachanlagen |
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
Immaterielle Vermögenswerte |
|
- mit bestimmbarer Nutzungsdauer |
fortgeführte Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
- mit unbestimmbarer Nutzungsdauer |
Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen |
fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Finanzanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
Kapitalanlagen |
|
- Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
beizulegender Zeitwert |
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
beizulegender Zeitwert |
- Kredite und Forderungen |
fortgeführte Anschaffungskosten |
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
beizulegender Zeitwert |
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen |
analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen |
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen |
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft |
fortgeführte Anschaffungskosten |
Forderungen aus Ertragsteuern |
in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen |
Latente Steueransprüche |
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
fortgeführte Anschaffungskosten |
Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden |
niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten |
Bilanzposition |
Bewertungsgrundsatz |
Schulden |
|
Nachrangige Verbindlichkeiten |
fortgeführte Anschaffungskosten |
Versicherungstechnische Rückstellungen |
Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger Zahlungsverpflichtungen) Lebens- und Krankenversicherung: Deckungsrückstellung nach aktuariellen Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen abzüglich Prämien) |
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
Deckungsrückstellung basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge |
Finanzverbindlichkeiten |
|
- Verbindlichkeiten aus Ausleihungen |
fortgeführte Anschaffungskosten |
- Derivative Finanzinstrumente |
beizulegender Zeitwert |
Andere Rückstellungen |
|
- aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen |
versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode |
- sonstige |
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags |
Verbindlichkeiten und übrige Schulden |
fortgeführte Anschaffungskosten |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern |
in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen |
Latente Steuerschulden |
undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden |
2.2 Grundlagen zu versicherungstechnischen Posten
Den im Jahr 2004 veröffentlichten IFRS 4 für Versicherungsverträge wendet UNIQA seit 1. Jänner 2005 an. Der Standard verlangt die weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der versicherungstechnischen Positionen.
Die IFRS enthalten keine spezifischen Regelungen, die den Ansatz und die Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen und Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung vollumfänglich regeln. Daher wurden in Übereinstimmung mit IAS 8 für alle Fälle, in denen IFRS 4 keine spezifischen Regelungen enthält, die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in der zum 1. Jänner 2005 geltenden Fassung herangezogen. Für die Bilanzierung und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet; bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken- sowie der Schaden- und Unfallversicherung FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene Lebensversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer allein das Kapitalanlagerisiko trägt, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert.
Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind versicherungstechnische Posten mit geeigneten Vermögenswerten zu bedecken (Deckungsstock). Dem Deckungsstock gewidmete Werte unterliegen, wie in der Versicherungsbranche üblich, einer Beschränkung hinsichtlich Verfügbarkeit in der Gruppe.
Der neue Standard für Versicherungsverträge (bisher als IFRS 4 Phase II bezeichnet, nunmehr IFRS 17) wird seit vielen Jahren entwickelt und voraussichtlich Mitte 2017 mit Erstanwendungsdatum 2021 erwartet. Gegenstand des zukünftigen Standards für Versicherungsverträge ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Schulden. IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet, und für Rückversicherungsverträge, die es abschließt.
2.3 Konsolidierungsgrundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein etwaiger daraus entstandener Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.
Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert.
Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn
- die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt,
- UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und
- aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann.
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet.
Verlust der Beherrschung
Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarerer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet.
UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, der entweder veräußert oder als zu Veräußerungszwecken gehalten eingestuft wurde, und
- einen wesentlichen Geschäftszweig oder ein geografisches Gebiet der betrieblichen Tätigkeit darstellt,
- Teil eines einzigen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder
- ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.
Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich erfolgt bei Erfüllung der oben genannten Kriterien.
Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, werden die Gesamtergebnisrechnung sowie die sich darauf beziehenden Angaben des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte und Schulden werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden.
Diese Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet – mit der Ausnahme, dass finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer oder als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die weiterhin gemäß den sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden genauso wie etwaige spätere Wertminderungen erfolgswirksam erfasst.
Zur Veräußerung gehaltene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden nicht mehr nach der Equity-Methode bilanziert.
2.4 Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaften einbezogen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich der UNIQA Insurance Group AG – 54 inländische (2015: 56) und 62 ausländische (2015: 67) Tochtergesellschaften. Bei den assoziierten Gesellschaften handelt es sich um 6 inländische (2015: 8) und 1 ausländisches Unternehmen (2015: 1), die für die Konzernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden.
Eine Auflistung der voll konsolidierten Tochterunternehmen sowie der assoziierten Unternehmen ist im Kapitel Verbundene und assoziierte Unternehmen enthalten.
Anteile an (mangels Wesentlichkeit) nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Jene Beteiligungen, für die der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert.
In Anwendung von IFRS 10 werden voll beherrschte Investmentfonds in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Berichtsjahr ergaben sich folgende Änderungen des Konsolidierungskreises:
Erwerbe
Mit 14. Juni 2016 wurde die UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH (Wien) erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Erwerb stellt einen Erwerb von einer Gruppe von Vermögenswerten dar und erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3. Es handelte sich bei der erworbenen Gesellschaft um eine Finanz- und strategische Beteiligung.
Mit letztinstanzlicher Bestätigung durch den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erfolgte am 7. Juli 2016 das Closing zum Erwerb von 75 Prozent der Anteile an der Wiener Privatklinik Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH (Wien).
Die Gesellschaft betreibt eine Privatklinik im 9. Wiener Gemeindebezirk mit dem Schwerpunkt auf Geburtshilfe. Der Erwerb stellt eine strategische Erweiterung der bereits bestehenden Klinikgruppe dar. Der Anteilserwerb zählt nach IFRS 3 als Erwerb eines Geschäftsbetriebs.
Im Periodenergebnis sind negative Ergebnisbeiträge in Höhe von –782 Tausend Euro, die aus laufenden Ergebnissen der Wiener Privatklinik „Goldenes Kreuz“ stammen, erfasst.
Hätte der Erwerb am 1. Jänner 2016 stattgefunden, hätten das nicht versicherungstechnische Ergebnis nach Schätzungen des Vorstands 244.338 Tausend Euro und das Periodenergebnis 148.974 Tausend Euro betragen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. Jänner 2016 gültig gewesen wären.
Die für den Erwerb übertragene Gegenleistung umfasst ausschließlich Zahlungsmittel in Höhe von 4.023 Tausend Euro. Die für diese Akquisition im Jahr 2016 angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 10 Tausend Euro (2015: 435 Tausend Euro) sind in den sonstigen Aufwendungen erfasst.
Die im Rahmen der Akquisition erworbenen Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände) haben einen beizulegenden Zeitwert von 4.947 Tausend Euro. Auf Basis einer bestmöglichen Schätzung gab es zum Zeitpunkt des Erwerbs keine uneinbringlichen Forderungen.
Die Berechnungen auf Basis der durchgeführten Schätzungen ergeben, dass aus dem Erwerb der Wiener Privatklinik „Goldenes Kreuz“ kein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist.
Die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 25 Prozent wurden zum Erwerbszeitpunkt bilanziert und mit einem beizulegenden Zeitwert von 1.341 Tausend Euro bewertet.
Der übertragenen Gegenleistung steht ein erworbener Zahlungsmittelbestand in Höhe von 770 Tausend Euro gegenüber.
Angaben in Tausend Euro |
|
Vermögenswerte |
|
Sachanlagen |
1.547 |
Immaterielle Vermögenswerte |
4.078 |
Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft |
4.958 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
770 |
Summe Vermögenswerte |
11.354 |
Schulden |
|
Finanzverbindlichkeiten |
1.530 |
Andere Rückstellungen |
1.608 |
Verbindlichkeiten und übrige Schulden |
2.851 |
Summe Schulden |
5.989 |
Umgründungsvorgänge
Die Sedmi element d.o.o. (Zagreb, Kroatien) und die Deveti element d.o.o. (Zagreb, Kroatien) wurden mit Jänner 2016 auf die UNIQA osiguranje d.d. (Zagreb, Kroatien) verschmolzen.
Die UNIQA International AG (Wien) hat mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 20. Juni 2016 als übertragende Gesellschaft ihre Beteiligung von 100 Prozent an der UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) durch Abspaltung zur Aufnahme an die UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft übertragen. Zugleich hat die Raiffeisen Versicherung AG mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 20. Juni 2016 als übertragende Gesellschaft ihre Beteiligung von 25 Prozent an der UNIQA International AG durch Abspaltung zur Aufnahme an die UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft übertragen.
Die Dr. E. Hackhofer EDV-Softwareberatung Gesellschaft m.b.H. (Wien) wurde mit Eintragung ins Firmenbuch vom 1. Juli 2016 rückwirkend zum 31. Dezember 2015 als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA IT Services GmbH (Wien) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen.
Die BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. wurde mit Verschmelzungsstichtag 31. Juli 2016 auf die UNIQA Insurance Group AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen.
Die FINANCE LIFE Lebensversicherung AG (Wien), Raiffeisen Versicherung AG (Wien) und Salzburger Landes-Versicherung AG (Salzburg) wurden als übertragende Gesellschaften am 1. Oktober 2016 mit Wirkung zum 1. Jänner 2016 mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG (Wien) als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen.
Die UNIQA Real Estate BH nekretnine d.o.o. (Sarajevo, Bosnien und Herzegowina) wurde per 29. Dezember 2016 mit der UNIQA osiguranje d.d. (Zagreb, Kroatien) verschmolzen.
Liquidationen
Die BSIC Holding LLC (Kiew, Ukraine) wurde mit 12. Jänner 2016 liquidiert.
Veräußerungen
Mit Wirkung zum 12. August 2016 wurde die UNIQA Real II, spol. s r.o. (Bratislava, Slowakei) verkauft.
Im Rahmen des Strategieprogramms UNIQA 2.0, mit Fokussierung auf das Versicherungskerngeschäft in den Kernmärkten Österreich sowie Zentral- und Osteuropa, hat UNIQA seit Mitte 2015 verschiedene Maßnahmen zur Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse gesetzt.
Mit Beschluss vom 27. Juli 2015 hat UNIQA den Verkauf ihrer rund 29-prozentigen Beteiligung an der Medial Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. (Wien) beschlossen. Diese wird daher unter den Vermögenswerten in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, ausgewiesen (Segment Gruppenfunktionen). Die Medial Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. ihrerseits ist an der Casinos Austria Aktiengesellschaft (Wien) mit rund 38 Prozent beteiligt; durchgerechnet entspricht dies einer Beteiligung von UNIQA an der Casinos Austria Aktiengesellschaft von rund 11 Prozent. Der Verkauf an die NOVOMATIC AG (Gumpoldskirchen) kam aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht, mit der die Anteilsübernahme untersagt wurde, nicht zustande. Der Vertrag mit Novomatic wurde Anfang 2017 aufgelöst. Mit Abtretungsvertrag vom 3. Jänner 2017 hat UNIQA ihre rund 29-prozentige Beteiligung an der Medial Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. an die CAME Holding GmbH (Wien) verkauft. Die Veräußerung an die CAME Holding GmbH ist aufschiebend bedingt. Aufschiebende Bedingungen sind im Wesentlichen noch erforderliche zusammenschlussrechtliche Freigaben und das Vorliegen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. Das Closing wird im ersten Halbjahr 2018 erwartet.
Mit Abtretungsvertrag vom 2. Dezember 2016 wurden die Anteile in Höhe von 20 Prozent an der Raiffeisen evolution project development GmbH (Wien) an die STRABAG AG (Spittal) und die DC 1 Immo GmbH (Wien) veräußert. Nach Genehmigungen der österreichischen und ungarischen Wettbewerbsbehörden wurde das Closing am 22. Dezember 2016 vollzogen. Der Kaufpreis beträgt rund 14 Millionen Euro, der Buchwert belief sich zum Zeitpunkt des Abgangs auf 14,7 Millionen Euro.
Der Vorstand hat am 2. Dezember 2016, nach Genehmigung des Aufsichtsrats, den Verkauf der 99,7-Prozent-Beteiligung an der Konzerngesellschaft UNIQA Assicurazioni S.p.A. (Mailand, Italien) beschlossen. Der Verkaufspreis beträgt rund 295 Millionen Euro. Von dem Verkauf umfasst sind die UNIQA Assicurazioni S.p.A. (Mailand, Italien) und ihre in Italien tätigen Tochtergesellschaften UNIQA Previdenza S.p.A. (Mailand, Italien) und UNIQA Life S.p.A. (Mailand, Italien), die im Segment UNIQA International berichtet wurden. Der Verkauf der italienischen Gesellschaften ist als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten und Schulden in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden, ausgewiesen. Das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist in der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung unter der Position „Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern)“ dargestellt. Das Closing wird nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen im ersten Halbjahr 2017 erwartet.
2.5 Fremdwährungsumrechnung
Funktionale Währung und Berichtswährung
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden nicht umgerechnet.
Im folgenden Fall werden die Währungsumrechnungsdifferenzen – abweichend vom Grundsatz – im sonstigen Ergebnis erfasst: zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente (außer bei Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden).
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse im Posten „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist.
Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende bis zu diesem Zeitpunkt im Posten „Differenzen aus Währungsumrechnung“ unter den kumulierten Ergebnissen im Eigenkapital erfasste Betrag im Periodenergebnis als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert wird, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in das Periodenergebnis umgegliedert.
Wenn die Abwicklung von monetären Posten in Form von Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden die daraus entstehenden Fremdwährungsgewinne und -verluste als Teil der Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb betrachtet. Die Fremdwährungsgewinne und -verluste werden dann im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in den „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen.
|
Euro-Stichtagskurse |
Euro-Durchschnittskurse |
||
|
31.12.2016 |
31.12.2015 |
1-12/2016 |
1-12/2015 |
Schweizer Franken (CHF) |
1,0739 |
1,0835 |
1,0903 |
1,0752 |
Tschechische Kronen (CZK) |
27,0210 |
27,0230 |
27,0408 |
27,3053 |
Ungarische Forint (HUF) |
309,8300 |
315,9800 |
312,2223 |
310,0446 |
Kroatische Kuna (HRK) |
7,5597 |
7,6380 |
7,5441 |
7,6211 |
Polnische Złoty (PLN) |
4,4103 |
4,2639 |
4,3659 |
4,1909 |
Bosnisch-herzegowinische konvertible Mark (BAM) |
1,9558 |
1,9558 |
1,9558 |
1,9558 |
Rumänische Lei (RON) |
4,5390 |
4,5240 |
4,4957 |
4,4440 |
Bulgarische Lew (BGN) |
1,9558 |
1,9558 |
1,9558 |
1,9558 |
Ukrainische Hrywnja (UAH) |
28,5130 |
26,1223 |
28,2317 |
24,6297 |
Serbische Dinar (RSD) |
123,4600 |
121,5835 |
123,0150 |
120,7530 |
Russische Rubel (RUB) |
64,3000 |
80,6736 |
73,8756 |
69,0427 |
Albanische Lek (ALL) |
134,9700 |
136,9100 |
137,2746 |
139,5977 |
Mazedonische Denar (MKD) |
61,5531 |
61,3868 |
61,6596 |
61,5080 |
US-amerikanische Dollar (USD) |
1,0541 |
1,0887 |
1,1021 |
1,1130 |
2.6 Versicherungstechnische Posten
Verrechnete Prämien
Die verrechneten Prämien (Gesamtrechnung) umfassen jene Beiträge, die im Geschäftsjahr für die Gewährung des Versicherungsschutzes entweder einmal oder laufend durch den Versicherer fällig gestellt wurden. Die verrechneten Prämien werden um die Unterjährigkeitszuschläge (bei Ratenzahlung) und die tarifmäßigen Nebengebühren erhöht. Bei der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden nur die um den Sparanteil verminderten Prämien in der Position „Verrechnete Prämien“ ausgewiesen.
Versicherungs- und Investmentverträge
Versicherungsverträge, das heißt Verträge, durch die signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird, sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung werden im Einklang mit IFRS 4, das heißt unter Anwendung von US-GAAP behandelt. Investmentverträge, das heißt Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen, fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39 (Finanzinstrumente).
Rückversicherungsverträge
Die übernommene Rückversicherung (indirektes Geschäft) wird nach IFRS 4 als Versicherungsvertrag abgebildet.
Die abgegebene Rückversicherung unterliegt ebenfalls dem Anwendungsbereich von IFRS 4 und wird gemäß IFRS 4 aktivseitig in einem gesonderten Posten dargestellt. Die Erfolgsposten (Prämien und Leistungen) werden offen von den entsprechenden Posten in der Gesamtrechnung abgezogen, während die Provisionserträge gesondert in einem eigenen Posten dargestellt werden.
Aktivierte Abschlusskosten
Die aktivierten Abschlusskosten werden nach IFRS 4 in Anlehnung an US-GAAP bilanziert. Dabei werden bei Verträgen der Schaden- und Unfallversicherung Abgrenzungen von direkt dem Abschluss zugeordneten Kosten sowie eine Verteilung über die voraussichtliche vertragliche Laufzeit bzw. nach Maßgabe des Prämienübertrags vorgenommen. In der Lebensversicherung werden die aktivierten Abschlusskosten nach dem Muster der erwarteten Bruttogewinne bzw. ‑margen abgeschrieben.
Prämienüberträge
Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise den meisten Schaden- und Unfallversicherungen, werden die auf künftige Jahre entfallenden Prämien in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Die Höhe dieser Prämienüberträge entspricht dem in künftigen Perioden anteilig gewährten Versicherungsschutz.
Prämien, die bei Abschluss bestimmter langfristiger Verträge erhoben werden (zum Beispiel Vorabgebühren), werden als Prämienüberträge ausgewiesen. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP werden diese Gebühren nach der gleichen Methode wie die Amortisation aktivierter Abschlusskosten erfasst.
Diese Prämienüberträge werden grundsätzlich einzeln für jeden Versicherungsvertrag und Tag genau ermittelt. Stammen sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie zur Deckungsrückstellung.
Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellungen werden in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanzansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem Barwert der zukünftigen Leistungen des Versicherers abzüglich des Barwerts der erwarteten zukünftigen Prämien. Deckungsrückstellungen werden ebenfalls in den Unfallsparten gebildet, die lebenslange Obligationen decken (Unfallrenten). Berechnet wird die Deckungsrückstellung des Lebensversicherers unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungsgrundlagen.
Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter (zum Beispiel fondsgebundene Lebensversicherung) werden für die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften von FAS 97 verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und den vertragsgemäßen Entnahmen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer allein das Kapitalanlagerisiko mit den entsprechenden Chancen, aber auch den Verlustmöglichkeiten trägt, wird die Deckungsrückstellung in dem separaten Passivposten „Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ ausgewiesen.
Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestands anzuwenden (Locked-in Principle).
Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie zum Beispiel Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability (URL) gemäß FAS 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Die Schadenrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung enthält die durch realistische Schätzung mit anerkannten statistischen Verfahren unter Berücksichtigung aktueller bzw. erwarteter Rechnungsgrößen ermittelten zukünftigen Zahlungsverpflichtungen einschließlich des dazugehörigen direkten Schadenregulierungsaufwands. Dies gilt sowohl für bereits gemeldete als auch für eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden (IBNR). In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen, werden Einzelschadenreservierungen vorgenommen.
In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spätschadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet.
In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt.
Die Rückstellung für das übernommene Geschäft entspricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversicherer.
Rückstellung für Prämienrückerstattung und Gewinnbeteiligung
Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält die den Versicherungsnehmern gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zustehenden Beträge für die erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung.
In der Lebensversicherung mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung werden Unterschiede zwischen lokaler Bewertung und der Bewertung nach IFRS unter Berücksichtigung einer latenten Gewinnbeteiligung dargestellt, wobei auch hier je nach Ausweis der Veränderung der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede eine Erfassung im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der Bewertungsdifferenzen vor Steuern.
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlustrückstellung für übernommenes Rückversicherungsgeschäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni und Prämienausfälle.
Liability-Adequacy-Test
Im Liability-Adequacy-Test wird überprüft, ob die gebildeten IFRS-Reserven ausreichend sind. Für den Lebensversicherungsbestand wird eine sogenannte Best-Estimate-Reserve mit der IFRS-Reserve abzüglich der Deferred Acquisition Costs verglichen. Diese Berechnungen werden quartalsweise separat für gemischte Versicherungen, Rentenverträge, Risikoversicherungen sowie fonds- und indexgebundene Verträge durchgeführt.
Da UNIQA einen Best-Estimate-Ansatz für die Schadenreserveberechnung in der Nichtlebensversicherung durchführt, wird nur der Prämienübertrag getestet. Nur Geschäftsbereiche, die bei der jährlichen Berechnung einen Überschuss von weniger als 10 Prozent haben, werden quartalsweise überprüft. Die getesteten Geschäftsbereiche sind für die Nichtlebensversicherung die Sparten Kfz, Allgemeine Haftpflicht und Sonstige.
Rückstellung der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die Bewertung korrespondiert grundsätzlich mit den zu Zeitwerten bilanzierten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung.
2.7 Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen verbunden ist und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen.
Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.
2.8 Leistungen an Arbeitnehmer
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen, und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber sowie aktive Mitarbeiter in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Laut den Bestimmungen von IAS 19 ist diese Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.
Leistungsorientierte Pläne
Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen gemäß Verbandsempfehlung. Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhält der anspruchsberechtigte Ehepartner eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert.
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem anerkannten Versicherungsmathematiker nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC-Methode) durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.
Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt, der für die Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst.
Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, werden die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst.
Abfertigungsansprüche
Arbeitnehmern der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der Arbeitnehmer kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft. Diese beträgt das Zweifache des dem Arbeitnehmer für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Entgelts und erhöht sich nach fünf Dienstjahren auf das Dreifache, nach zehn Dienstjahren auf das Vierfache, nach fünfzehn Dienstjahren auf das Sechsfache, nach zwanzig Dienstjahren auf das Neunfache und nach fünfundzwanzig Dienstjahren auf das Zwölffache des monatlichen Entgelts. Arbeitnehmern, die dem Kollektivvertrag für Versicherungsunternehmungen – Innendienst (KVI) unterliegen und deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 1997 begonnen hat, gebührt unter Umständen eine Erhöhung des gesetzlichen Anspruchs um 150 Prozent. Arbeitnehmer, die ebenso dem KVI unterliegen, deren Dienstverhältnis jedoch nach dem 1. Jänner 1997 begonnen hat, unterliegen lediglich einer Erhöhung um 50 Prozent des gesetzlichen Anspruchs.
Für Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes (BMSVG). Diese Personen wurden bei den Berechnungen der Abfertigungsverpflichtungen nicht berücksichtigt.
Die Nettoschuld im Hinblick auf leistungsorientierte Versorgungspläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Anspruchsberechtigten in der laufenden Periode und in früheren Perioden bereits erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und um den beizulegenden Zeitwert eines etwaigen Planvermögens vermindert.
Pensionsansprüche
Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag.
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Die Nettoverpflichtung im Hinblick auf langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind die künftigen Leistungen, welche die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Unter diese Verpflichtungen fallen Rückstellungen für Jubiläumsgelder, die an Mitarbeiter nach Erreichung eines bestimmten Dienstalters ausbezahlt werden. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst. Neubewertungen werden in der Periode im Periodenergebnis erfasst, in der sie entstehen.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: wenn UNIQA das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn Kosten für eine Umstrukturierung erfasst werden. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Wertsteigerungsrechte)
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsprämien an Arbeitnehmer wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, welche die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllen werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, welche die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen ebenfalls zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge.
2.9 Ertragsteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Periodenergebnis erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust – und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden – sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die entstehen können, wenn Einkünfte aus dem In- bzw. Ausland bezogen werden und einer in- bzw. ausländischen Abzugsteuer unterliegen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den korrespondierenden steuerlichen Werten erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
- temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
- temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und
- zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Firmenwerts.
Latente Steueransprüche werden für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse bzw. latente Steuerschulden für eine zukünftige Verrechnung zur Verfügung stehen.
Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag auf Werthaltigkeit überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn die Voraussetzungen eines Rechtsanspruchs zur Verrechnung bestehen und die latenten Steueransprüche und -schulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und zwar entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die eingeräumte Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch; es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.
2.10 Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen“.
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine vom Eigentümer selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort als Aufwand erfasst.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:
• Gebäude: |
10– 77 Jahre |
• Technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung: |
2– 20 Jahre |
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Beträge der Abschreibungen von den Sachanlagen werden im Periodenergebnis nach Vornahme der Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Erträge (netto) aus Kapitalanlagen“ ausgewiesen. Unter der Betriebsaufwandsverteilung wird die verursachungsgerechte Verteilung von Aufwendungen und Erträgen auf die Hauptgruppen der Konzerngewinn‑ und ‑verlustrechnung verstanden.
2.11 Immaterielle Vermögenswerte
Aktivierte Abschlusskosten
Aktivierte Abschlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmittelbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem variieren, werden aktiviert und während der Laufzeit der betreffenden Versicherungsverträge abgeschrieben. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversicherungen, so erfolgt die Amortisation nach der wahrscheinlichen zukünftigen Vertragsdauer. In der Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss stehen. Die Amortisation der Abschlusskosten für langfristige Krankenversicherungen erfolgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Barwert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskosten werden im Periodenergebnis unter der Position „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ ausgewiesen.
Firmenwert
Der Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen und stellt den Überschuss der übertragenen Gegenleistung des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile von UNIQA an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden, den Eventualschulden und allen nicht beherrschenden Anteilen des übernommenen Unternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs dar. Dieser Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Bestandswert aus Versicherungsverträgen
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben und werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt.
Die Amortisation des Bestandswerts wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 40 Jahren abgeschrieben wird.
Entsprechend den Bestimmungen von IAS 38 werden Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Kosten, die in der Entwicklungsphase anfallen, werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, die Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Amortisation der übrigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Erträge (netto) aus Kapitalanlagen“ ausgewiesen.
2.12 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über die Nutzungsdauer von 10 bis 77 Jahren und wird unter der Position „Erträge (netto) aus Kapitalanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ erfasst.
2.13 Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten für eigene Aktien werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst.
2.14 Finanzinstrumente
Klassifizierung
UNIQA klassifiziert die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“, „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sowie „Kredite und Forderungen“.
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten sind der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ zugeordnet.
Derivate sind als finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert.
Ansatz und Ausbuchung
Kredite und Forderungen sowie ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, bilanziert. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Derivate werden ab dem Handelstag, an dem sie abgeschlossen wurden, bilanziert. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen auslaufen oder ein vorzeitiges Glattstellen stattfindet.
Bewertung
Die Kapitalanlagen werden mit Ausnahme der Hypothekendarlehen und der übrigen Ausleihungen mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht Marktwerten bzw. bei Vorliegen eines aktiven Marktes dem Börsenkurs. Handelt es sich um Kapitalanlagen, die nicht an einem aktiven Markt notieren, erfolgt die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch interne Bewertungsmodelle, externe Gutachten oder aufgrund von Einschätzungen darüber, welche Beträge unter den gegenwärtigen Marktbedingungen bei ordnungsgemäßer Verwertung erzielt werden können.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option).
Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten, die nicht in das Grundgeschäft und das Derivat zerlegt werden, sondern als Einheit bilanziert werden, angewendet. Strukturierte Produkte werden in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ ausgewiesen. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. In der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ werden ABS-Anleihen, strukturierte Anleihen, Hedgefonds und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte, ausgewiesen.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, in den kumulierten Ergebnissen im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Kredite und Forderungen
Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Nicht derivative finanzielle Schulden
Nicht derivative finanzielle Schulden werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Diese Kapitalanlagen betreffen Lebensversicherungsverträge, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen der Gesellschaften geführt. Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die Höhe der bilanzierten Kapitalanlagen entspricht grundsätzlich den versicherungstechnischen Rückstellungen (vor Rückversicherungsabgabe) im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Innerhalb der Konzerngeldflussrechnung beinhalten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sofort fällige Bankguthaben, die zentraler Bestandteil der Steuerung des Zahlungsmittelverkehrs sind. Die Bewertung erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs.
2.15 Wertminderungen
Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:
- der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Schuldners oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
- nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmern oder Emittenten,
- Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Marktes für ein Wertpapier oder
- andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste in das Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen – und dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.
Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen
Ein Wertminderungsaufwand hinsichtlich eines assoziierten Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird ermittelt, indem der erzielbare Betrag der Anteile mit ihrem Buchwert verglichen wird. Ein Wertminderungsaufwand wird im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde.
Nicht finanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash-Generating Units – CGUs) sind. Ein Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird den CGUs oder Gruppen von CGUs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer CGU ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswerts oder einer CGU widerspiegelt.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Im Zusammenhang mit CGUs erfasste Wertminderungen werden zunächst etwaigen der CGU zugehörigen Firmenwerten zugeordnet und danach auf anteiliger Basis den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der CGU (Gruppe von CGUs).
Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
2.16 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.
Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
- Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
- Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
- Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private-Equity- und Hedge-Fonds, ABS- und strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Bewertungsprozess und -methoden
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:
Marktwertorientierter Ansatz
Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
Kapitalwertorientierter Ansatz
Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.
Kostenorientierter Ansatz
Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.
Nicht finanzielle Vermögenswerte und Ausleihungen
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt im Rahmen des Wertminderungstests nach IAS 36 sowie für die Anhangangaben nach IFRS 13 mittels Gutachten.
Die Ausleihungen werden entsprechend der Bewertungsmethode der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Besicherungen sowie der Bonität des Schuldners ermittelt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten und nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Als Inputfaktoren dienen Zinskurven und CDS-Spreads.
Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Vermögenswerte |
Preismethode |
Inputfaktoren |
Preismodell |
Festverzinsliche Wertpapiere |
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Notierte Rentenpapiere |
Notierter Kurs |
- |
- |
Nicht notierte Rentenpapiere |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven |
Barwertmethode |
ABS ohne Marktquotierungen |
Theoretischer Kurs |
- |
Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer |
Nicht festverzinsliche Wertpapiere |
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Notierte Aktien/Investmentfonds |
Notierter Kurs |
- |
- |
Private Equities |
Theoretischer Kurs |
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) |
NAV-Methode |
Hedge-Fonds |
Theoretischer Kurs |
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) |
NAV-Methode |
Sonstige Unternehmensanteile |
Theoretischer Wert |
WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie |
Bewertungsgutachten |
Derivative Finanzinstrumente |
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Aktien-Basket-Zertifikat |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven |
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM |
CMS Floating Rate Note |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Libor-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo |
CMS-Spread-Zertifikat |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Kontraktspezifisches Modell |
Fonds-Basket-Zertifikat |
Theoretischer Kurs |
Ableitung aus Fondspreisen |
Kontraktspezifisches Modell |
FX (Binary) Option |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM |
Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS |
Strukturierte Anleihen |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM |
Swap, Cross Currency Swap |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black‑76-Modell, Libor-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell |
Swaption, Total Return Swaption |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell |
Variance, Volatility, Correlation Swap |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Kontraktspezifisches Modell, optimale Strategie Heston/Monte Carlo |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
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Notierte Aktien/Investmentfonds |
Notierter Kurs |
- |
- |
Nicht notierte Investmentfonds |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven |
Barwertmethode |
Kredite und Forderungen |
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Ausleihungen |
Theoretischer Wert |
Sicherheiten, Bonität des Schuldners |
Discounted Cashflow |
Sonstiges |
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Immobilien |
Theoretischer Wert |
Bauwert und Grundwert, Lage, Nutzfläche, Nutzart, Zustand, aktuelle vertragliche Mieten und aktuelle Leerstände mit Vermietungsprognose |
Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswert und Substanzwert gewichtet |
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Erläuterung 8 zu als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Erläuterung 12 zu Finanzinstrumenten
2.17 Operative Segmente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den oben beschriebenen Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Im Zusammenhang mit dem seit 2011 laufenden Strategieprogramm UNIQA 2.0 wurde eine Straffung der Konzernstruktur beschlossen. Mit der damit verbundenen Verkleinerung des Vorstands kommt es zu Änderungen der Berichtslinien, woraufhin die Segmentberichterstattung einer strategischen Überprüfung unterzogen und der ab 1. Juli 2016 geltenden Organisationsstruktur angepasst wurde. Das Segmentergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet:
- UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft.
- UNIQA International – beinhaltet neben allen ausländischen Versicherungsgesellschaften (mit Ausnahme der UNIQA Re AG) noch die inländischen Holdinggesellschaften UNIQA International AG und UNIQA Internationale Beteiligungs-Verwaltungs GmbH. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert:
- Western Europe (WE – Schweiz, Italien und Liechtenstein)
- Central Europe (CE – Tschechien, Ungarn, Polen und Slowakei)
- Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine)
- Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Mazedonien, Serbien und Kosovo)
- Russland (RU)
- Verwaltung (die österreichischen Holdinggesellschaften)
- Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz), die UNIQA Versicherung AG (Vaduz, Liechtenstein) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG.
- Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen in- und ausländischen Dienstleistungsgesellschaften.