17. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen

Das Grundkapital setzt sich wie auch im Vorjahr aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrücklagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren.

Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten

Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten wirkten sich unter Berücksichtigung latenter (für die Lebensversicherung) und latenter Steuern im Eigenkapital im Posten „Übrige sonstige Ergebnisse“ aus.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen wurden nach Abzug latenter Gewinnbeteiligung und latenter Steuern in der Position „Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen“ ausgewiesen.

Latente Steuern

Veränderung der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Steuerbeträge

Angaben in Tausend Euro

31.12.2016

31.12.2015

Latente Steuern

–23.203

29.540

Summe

–23.203

29.540

Kapitalbedarf

Der Kapitalbedarf wird durch die Geschäftsentwicklung aufgrund des organischen Wachstums und von Akquisitionen beeinflusst. Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvabilitätsanforderung nach auf konsolidierter Basis laufend überwacht.

Quantitative und qualitative Informationen über das Kapitalmanagement nach Solvency II sind im „Solvency and Financial Condition Report“ (SFCR) enthalten. Bezüglich der Vorbereitungen der Berichtsanforderungen nach Solvency II wird auf die Ausführungen unter Erläuterung 6.2 verwiesen.

Ermächtigungen des Vorstands

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2014 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2019 durch Ausgabe von bis zu 81.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 81.000.000 Euro zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Mai 2015 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien ab dem 28. November 2015 für einen Zeitraum von 30 Monaten zu erwerben. Die neu erworbenen Aktien dürfen gemeinsam mit den bereits vorhandenen eigenen Aktien maximal 10 Prozent des Grundkapitals erreichen. Diese Ermächtigung wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 dahingehend abgeändert, dass eigene Aktien zu einem Gegenwert von mindestens 1,00 Euro (bisher 7,00 Euro) und höchstens 15,00 Euro (bisher 20,00 Euro) je Stückaktie erworben werden dürfen.

Die eigenen Anteile setzen sich wie folgt zusammen:

 

31.12.2016

31.12.2015

UNIQA Insurance Group AG

 

 

Anschaffungskosten in Tausend Euro

10.857

10.857

Stückzahl

819.650

819.650

Anteil am gezeichneten Kapital in %

0,27

0,27

UNIQA Österreich Versicherungen AG

 

 

Anschaffungskosten in Tausend Euro

5.774

 

Stückzahl

1.215.089

 

Anteil am gezeichneten Kapital in %

0,39

 

Der über UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen.

In der Kennzahl „Ergebnis je Aktie“ wird das Periodenergebnis der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien gegenübergestellt.

Ergebnis je Aktie

 

1-12/2016

1-12/2015

1)

Ermittelt auf Basis des Periodenergebnisses

2)

Für das Geschäftsjahr vorbehaltlich der Entscheidung durch die Hauptversammlung

Konzernergebnis in Tausend Euro

148.063

337.160

Eigene Aktien per Stichtag

2.034.739

819.650

Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf

308.129.721

308.180.350

Ergebnis je Aktie in Euro1)

0,48

1,09

Dividende je Aktie in Euro

0,492)

0,47

Dividendenauszahlung in Tausend Euro

150.4132)

144.845

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht im Geschäftsjahr und im Vorjahr dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.