Externe Evaluierung
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2019 werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance.
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2019 durch UNIQA – soweit diese von der Entsprechenserklärung von UNIQA umfasst waren – wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht werden. Einige Regeln waren auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Wien, am 20. März 2020
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands