Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Am 7. Februar 2020 unterzeichnete die UNIQA Österreich Versicherungen AG einen Kaufvertrag mit AXA S.A. und Société Beaujon zum Erwerb der Anteile an den AXA-Tochterunternehmen bzw. Zweigniederlassungen in Polen, Tschechien und der Slowakei. Der Kaufpreis beläuft sich auf rund 1 Milliarde Euro. Kaufgegenstand sind Versicherungsunternehmen in den Bereichen Leben und Nichtleben samt deren Zweigniederlassungen sowie Wertpapierunternehmen, Pensionskassen und Servicegesellschaften der AXA-Gruppe in den zuvor genannten Ländern. Mit dieser Expansion in der Wachstumsregion Zentral- und Osteuropa wechseln rund fünf Millionen Kunden zu UNIQA. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erlangung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG haben am 19. Februar 2020 beschlossen, die UNIQA International AG als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG als übernehmende Gesellschaft im Lauf des Jahres 2020 und vorbehaltlich der Erlangung aller aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zu verschmelzen. Die UNIQA Insurance Group AG bleibt als Holdinggesellschaft bis auf Weiteres bestehen. Sie wird allerdings weitere Funktionen und ihre Beteiligungen an bestimmten Servicegesellschaften an die UNIQA Österreich Versicherungen AG übertragen, insbesondere alle gruppeninternen Dienstleistungen. Das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG soll unter Aufgabe der Rückversicherungskonzession an die UNIQA Österreich Versicherungen AG bzw. UNIQA Re AG übertragen werden. Durch die beschlossene Umstrukturierung werden eine Vereinfachung und Straffung der Konzernstruktur, eine effizientere Steuerung der Gruppe, eine Verschlankung der Führungsstruktur sowie eine Verstärkung der kundenorientierten Organisation erreicht.

Seit Anfang 2020 konnte eine massive Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) im europäischen Raum beobachtet werden. Analysen haben ergeben, dass für UNIQA als Versicherer in der potenziell betroffenen Krankenversicherung, der Lebensversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zu erwarten sind. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte aus der Ausbreitung des Coronavirus sind noch unsicher – insbesondere ist die Entwicklung der Kapitalmärkte insgesamt noch nicht absehbar und die Folgen für UNIQA daher derzeit nicht abschließend zu beurteilen.

Versicherungsleistungen
Summe der für Versicherungsleistungen geleisteten Zahlungen und der Veränderung der Rückstellung für Versicherungsfälle während des Geschäftsjahres im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aus dem Direktversicherungsgeschäft und dem Rückversicherungsgeschäft (brutto). Vermindert um den an Rückversicherungsunternehmen abgegebenen Betrag spricht man von Nettoversicherungsleistungen. Davon ausgenommen sind Schadenregulierungsaufwendungen und die Bewegung der Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen.