6. Versicherungs­technische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Diese Position betrifft die und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die der Versicherungsnehmer das Risiko trägt oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätzlich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen. Dem Anteil der Rückversicherer steht eine Depotverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.

Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability gemäß 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Angaben in Tausend Euro

31.12.2019

31.12.2018

Gesamtrechnung

4.646.152

4.721.904

Anteil der Rückversicherer

–113

–101

Summe

4.646.039

4.721.803

Deckungsrückstellung
Rückstellung in Höhe der bestehenden Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen vornehmlich in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden als Saldo des Barwerts der künftigen Verpflichtungen abzüglich des Barwerts der künftigen Prämien ermittelt.
FAS
US-amerikanische Financial Accounting Standards (Rechnungslegungsvorschriften), die Einzelheiten zu den US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) festlegen.