Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG , dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 20. März 2020
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands