Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapitalvertretern und fünf Arbeitnehmervertretern zusammen und ist im Jahr 2020 zu sieben Sitzungen zusammengetreten. Fünf Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2020 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsratspräsidiums zusammensetzt. In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss 2020 mit der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung beschäftigt.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Gesetzes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2020 keine Sitzung ab. Eine Entscheidung wurde im Umlaufweg getroffen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung der (Konzern-)Abschlussprüferin, behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (je für das Geschäftsjahr 2019); weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2020 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprüferin berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform (neues IT-Kernsystem).
Der neu gegründete Ausschuss für die Digitale Transformation hielt im Jahr 2020 zwei Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisierung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Kapitalvertretern tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG.