33. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Eingeräumte Optionen

Zwischen UNIQA und den beiden verbleibenden Minderheitsaktionären der UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company (Kiew, Ukraine) bestanden beidseitige Optionsvereinbarungen, bis spätestens 30. Juni 2020 die Minderheitsanteile auf Basis vorvereinbarter Kaufpreisformeln zu erwerben (Call Option für UNIQA) bzw. zu verkaufen (Put Option für die Minderheitsaktionäre). UNIQA hat die Call Option im Juni 2020 ausgeübt, wodurch sie nach erfolgreicher Aktienübertragung (erwartet im 1. Quartal 2021) 100 Prozent der Anteile an den beiden UNIQA Gesellschaften in der Ukraine halten wird.

Zudem gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der SIGAL Group die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Optionszeitraum wurde durch eine Verlängerung der bisherigen Aktionärsvereinbarung neu geregelt, wobei der Ausübungszeitraum auf 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vereinbart wurde.