30. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstandes in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Gruppe. Ab dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Die Bezugsbestandteile des 1. Halbjahres für jene Vorstände, die ab dem 1. Juli 2020 auch Vorstände der Gesellschaft sind, beziehen sich auf ihre Vorstandsfunktionen bei UNIQA Österreich Versicherungen AG sowie der ehemaligen UNIQA International AG, die mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG verschmolzen wurde.

Bezüge des Vorstands

Angaben in Tausend Euro

1–12/2020

1–12/2019

Fixe Bezüge1)

4.377

1.574

Variable Bezüge2)

2.217

1.141

Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)

2.137

468

Summe laufende Bezüge

8.731

3.183

1)

Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 110 Tausend Euro (2019: 35 Tausend Euro).

2)

Das enthaltene Short-Term Incentive (STI) umfasst eine variable Vergütung, die beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017 zum Teil im Folgejahr und zum Teil („Deferred-Komponente“) nach drei Jahren zur Auszahlung gelangt.

3)

Das Long-Term Incentive (LTI) entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, die im Jahr 2013 erstmals eingeführt wurde und nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs berechtigt.

Für das Geschäftsjahr 2017 werden für variable Bezüge (STI) in den Folgejahren voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 806 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2018 werden im Folgejahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 909 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Folgejahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19 bedingt keine Ausschreibung eines Short Term Incentives.

Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2020 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 2.137 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2021 bis 2024 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2020 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 2.894 Tausend Euro.

Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr 1.024 Tausend Euro (2019: 359 Tausend Euro) geleistet. Von der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 244 Tausend Euro werden 184 Tausend Euro in 2021 bezahlt. Im laufenden Geschäftsjahr sind keine Ausgleichszahlungen angefallen. Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.084 Tausend Euro (2019: 2.766 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 745 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 wurden Vergütungen in Höhe von 790 Tausend Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 75 Tausend Euro (2019: 72 Tausend Euro) ausbezahlt. Ab dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.