18. Beitragsorientierte Pläne

Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.

Pensionsansprüche

Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber sowie aktive Mitarbeiter in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.

Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen

Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt der Arbeitgeber festgelegte Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekassen betrugen 4.537 Tausend Euro (2019: 4.231 Tausend Euro). Die Verpflichtung des Arbeitgebers ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.