15. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1–12/2020

1–12/2019
angepasst

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

46.378

33.647

Tatsächliche Steuern Vorjahre

–8.736

11.345

Latente Steuern

–4.867

11.961

Summe

32.775

56.953

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1–12/2020

1–12/2019 angepasst

Ergebnis vor Steuern

57.056

295.667

Erwarteter Steueraufwand1)

14.264

73.917

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–17.873

–17.250

Abschreibungen auf

26.438

513

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

–79

27

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

16.001

994

Änderungen von Steuersätzen

2.024

–20

Steuersatzabweichungen

–26.063

–18.069

Quellensteuern

1.562

1.356

Steuern Vorjahre

8.206

8.532

Verfall von Verlustvorträgen und Sonstigem

8.293

6.952

Ertragsteueraufwand

32.775

56.953

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

57,4

19,3

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Ohne Berücksichtigung der Wertminderungen auf Firmenwerte in Höhe von 105.752 Tausend Euro würde sich die durchschnittliche effektive Steuerbelastung auf 20,1 Prozent belaufen.

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
Bestandswert
engl. „value of business in force“ (VIF). Bezeichnet den Barwert der zukünftigen Gewinne, die aus Lebensversicherungsverträgen entstehen, abzüglich des Barwerts der Kosten für das in diesem Zusammenhang vorzuhaltende Kapital.