Die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung
Die UNIQA STIFTUNG hält 49 Prozent an der UNIQA Group und ist damit der größte Eigentümer.
Die Wurzeln der an der Wiener Börse notierenden UNIQA Group reichen bis ins Jahr 1811 zurück. Somit zählt das Unternehmen zu den ältesten Versicherungen Zentral- und Osteuropas. Der größte Eigentümer der UNIQA Group ist die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung (UVPS), sie hält 49 Prozent. Die ehemalige Raiffeisen Zentralbank, die Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und UVPS sind seit den späten 1990er-Jahren durch einen Syndikatsvertrag miteinander verbunden und bilden somit die österreichische Kernaktionärsgruppe der Versicherung.
Die Stiftung geht auf den Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zurück, dessen Versicherungsgesellschaft, eben die „Austria“, in den 1990er-Jahren gemeinsam mit der Collegialität Versicherung, der Bundesländer Versicherung, der Raiffeisen Versicherung und der Salzburger Landes-Versicherung zur UNIQA Group zusammengeschlossen wurde. Schwerpunkt der Austria Versicherung (die übrigens nichts mit dem gleichnamigen Fußballclub zu tun hat) war die Krankenversicherung, die immer noch das wichtigste und ertragreichste Geschäftsfeld der UNIQA Group bildet.
Den Aufsichtsrat der UNIQA STIFTUNG bilden derzeit Christian Kuhn, Georg Winckler, Ernst Burger, Johanna Rachinger, Karl Stoss, Walter Rothensteiner, Eduard Lechner sowie Burkhard Gantenbein. Als Ehrenpräsident fungiert der langjährige Generaldirektor der UNIQA Group, Herbert Schimetschek.
Der Vorstand der UNIQA STIFTUNG besteht aus Andreas Brandstetter (Vorsitz, gleichzeitig CEO der UNIQA Insurance Group AG), Peter Eichler (gleichzeitig CITO von UNIQA Österreich Versicherungen AG und UNIQA International AG, also den beiden Sub-Holdings der UNIQA Insurance Group AG) sowie Harald Weiser (Generalsekretär und Syndikus der UNIQA Insurance Group AG).
Der Beirat der UNIQA STIFTUNG hat die Funktion eines Thinktanks zu den Ökosystemen Gesundheit, Mobilität und Smart Homes sowie zu Fragen der Digitalisierung und der Innovation. Er setzt sich aus hochrangigen Vertretern des Gesundheits- und Sozialwesens, der Wissenschaft und Forschung, der Kultur und des Bildungswesens, der Wirtschaft und Finanzwirtschaft sowie des Medienwesens zusammen. Die Mitglieder des Beirats haben betreffend der Projekte, die gefördert werden sollen, eine beratende Funktion gegenüber dem Vorstand. Die formelle Genehmigung der Projekte obliegt hingegen dem Aufsichtsrat. Das maximale Budget wird jeweils im letzten Jahresquartal für das darauffolgende Jahr vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgeschlagen. Für das Jahr 2018 steht derzeit eine Million Euro zur Verfügung.