Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht wird gemäß § 78c Aktiengesetz von Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG aufgestellt und der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Vergütungsbericht wird gemäß § 78c Aktiengesetz von Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG aufgestellt und der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 zur Abstimmung vorgelegt werden.