15. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2021

1 – 12/2020

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

88.255

46.378

Tatsächliche Steuern Vorjahre

10.919

–8.736

Latente Steuern

–34.789

–4.867

Summe

64.385

32.775

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Wenn die neuen Körper­schaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember 2021 betreffend österreichische Konzerngesell­schaften bilanzierten latenten Steuerforderungen bzw. -schulden (in Summe Überhang der latenten Steuerschulden) angewendet werden, würde sich der Überhang an latenten Steuerschulden um 10.271 Tausend Euro bzw. 20.543 Tausend Euro verringern.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2021

1 – 12/2020

Ergebnis vor Steuern

382.289

57.056

Erwarteter Steueraufwand1)

95.572

14.264

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–21.196

–17.873

Abschreibungen auf Bestandswerte

3.025

26.438

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

9

–79

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

–16.264

16.001

Änderungen von Steuersätzen

–5

2.024

Steuersatzabweichungen

–35.556

–26.063

Quellensteuern

1.476

1.562

Steuern Vorjahre

12.311

8.206

Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges

25.014

8.293

Ertragsteueraufwand

64.385

32.775

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent)

16,8

57,4

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.