15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Angaben in Tausend Euro |
1 – 12/2021 |
1 – 12/2020 |
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Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr |
88.255 |
46.378 |
Tatsächliche Steuern Vorjahre |
10.919 |
–8.736 |
Latente Steuern |
–34.789 |
–4.867 |
Summe |
64.385 |
32.775 |
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.
Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Wenn die neuen Körperschaftsteuersätze auf die zum 31. Dezember 2021 betreffend österreichische Konzerngesellschaften bilanzierten latenten Steuerforderungen bzw. -schulden (in Summe Überhang der latenten Steuerschulden) angewendet werden, würde sich der Überhang an latenten Steuerschulden um 10.271 Tausend Euro bzw. 20.543 Tausend Euro verringern.
Angaben in Tausend Euro |
1 – 12/2021 |
1 – 12/2020 |
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Ergebnis vor Steuern |
382.289 |
57.056 |
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Erwarteter Steueraufwand1) |
95.572 |
14.264 |
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Korrigiert um Steuereffekte aus |
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Steuerfreien Beteiligungserträgen |
–21.196 |
–17.873 |
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Abschreibungen auf Bestandswerte |
3.025 |
26.438 |
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Steuerneutralen Konsolidierungseffekten |
9 |
–79 |
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Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen |
–16.264 |
16.001 |
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Änderungen von Steuersätzen |
–5 |
2.024 |
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Steuersatzabweichungen |
–35.556 |
–26.063 |
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Quellensteuern |
1.476 |
1.562 |
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Steuern Vorjahre |
12.311 |
8.206 |
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Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen und Sonstiges |
25.014 |
8.293 |
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Ertragsteueraufwand |
64.385 |
32.775 |
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Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent) |
16,8 |
57,4 |
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Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.