3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung
Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben.
Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.
Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Sicherungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziellen Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Änderungen von Kreditrisiken bedingt.
Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:
- der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen,
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuldner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
- nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmer:innen oder Emittent:innen,
- Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
- andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.
Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.
Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Angaben in Tausend Euro |
Nicht verzinsliche Wertpapiere |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Derivative Finanz- instrumente |
Kapitalanlagen aus Investment- verträgen |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
52.352 |
182.475 |
0 |
2.792 |
56.260 |
293.880 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
1.331.890 |
17.836.075 |
0 |
0 |
0 |
19.167.965 |
Kredite und Forderungen |
0 |
62.691 |
362.187 |
0 |
0 |
424.879 |
Summe |
1.384.242 |
18.081.241 |
362.187 |
2.792 |
56.260 |
19.886.724 |
davon im Rahmen der Fair-Value-Option |
52.352 |
182.475 |
0 |
0 |
0 |
234.827 |
Angaben in Tausend Euro |
Nicht verzinsliche Wertpapiere |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Derivative Finanz- instrumente |
Kapitalanlagen aus Investment- verträgen |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
6.442 |
162.844 |
0 |
17.823 |
53.920 |
241.029 |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
978.834 |
18.700.091 |
0 |
0 |
0 |
19.678.925 |
Kredite und Forderungen |
0 |
88.269 |
413.883 |
0 |
0 |
502.152 |
Summe |
985.276 |
18.951.204 |
413.883 |
17.823 |
53.920 |
20.422.107 |
davon im Rahmen der Fair-Value-Option |
6.442 |
162.844 |
0 |
0 |
0 |
169.286 |
Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Position „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeitwert sich zum 31. Dezember 2021 auf 72.964 Tausend Euro (31. Dezember 2020: 101.797 Tausend Euro) beläuft.
Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:
Angaben in Tausend Euro |
Nicht verzinsliche Wertpapiere |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Derivative Finanz- instrumente |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
2.532.889 |
2.515.441 |
86.368 |
19.355 |
5.154.053 |
Summe |
2.532.889 |
2.515.441 |
86.368 |
19.355 |
5.154.053 |
Angaben in Tausend Euro |
Nicht verzinsliche Wertpapiere |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Derivative Finanz- instrumente |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
2.076.362 |
3.024.384 |
117.378 |
0 |
5.218.124 |
Summe |
2.076.362 |
3.024.384 |
117.378 |
0 |
5.218.124 |
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.
Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
- Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
- Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
- Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑Fonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:
- Marktwertorientierter Ansatz
Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind. - Kapitalwertorientierter Ansatz
Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden. - Kostenorientierter Ansatz
Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.
Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
Vermögenswerte |
Preismethode |
Inputfaktoren |
Preismodell |
---|---|---|---|
Festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
Notierte Rentenpapiere |
Notierter Kurs |
– |
– |
Nicht notierte Rentenpapiere |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven |
Discounted Cashflow |
ABS ohne Marktquotierungen |
Theoretischer Kurs |
– |
Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer |
Infrastrukturfinanzierungen |
Theoretischer Kurs |
– |
Discounted Cashflow |
Nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
Notierte Aktien/Investmentfonds |
Notierter Kurs |
– |
– |
Private Equities |
Theoretischer Kurs |
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) |
NAV-Methode |
Hedgefonds |
Theoretischer Kurs |
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) |
NAV-Methode |
Sonstige Unternehmensanteile |
Theoretischer Wert |
WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie |
Bewertungsgutachten |
Derivative Finanzinstrumente |
|
|
|
Aktien-Basket-Zertifikat |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM |
CMS Floating Rate Note |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo |
CMS-Spread-Zertifikat |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Kontraktspezifisches Modell |
FX (Binary) Option |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM |
Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS |
Strukturierte Anleihen |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM |
Swap, Cross Currency Swap |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell |
Swaption, Total Return Swaption |
Theoretischer Kurs |
CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) |
Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
|
|
|
Notierte Aktien/Investmentfonds |
Notierter Kurs |
– |
– |
Nicht notierte Investmentfonds |
Theoretischer Kurs |
Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) |
NAV-Methode |
Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
Angaben in Tausend Euro |
|
Stufe 1 |
|
Stufe 2 |
|
Stufe 3 |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nicht festverzinsliche Wertpapiere |
1.019.258 |
770.685 |
88 |
2.866 |
312.544 |
205.283 |
1.331.890 |
978.834 |
Festverzinsliche Wertpapiere |
13.172.587 |
14.048.895 |
3.131.198 |
3.535.446 |
1.532.290 |
1.115.750 |
17.836.075 |
18.700.091 |
Summe |
14.191.845 |
14.819.580 |
3.131.286 |
3.538.312 |
1.844.834 |
1.321.033 |
19.167.965 |
19.678.925 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nicht festverzinsliche Wertpapiere |
2.828 |
912 |
1.770 |
1.966 |
47.755 |
3.564 |
52.352 |
6.442 |
Festverzinsliche Wertpapiere |
148.953 |
115.158 |
12.552 |
28.239 |
20.970 |
19.447 |
182.475 |
162.844 |
Derivative Finanzinstrumente |
122 |
65 |
2.540 |
9.336 |
131 |
8.422 |
2.792 |
17.823 |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
47.816 |
45.534 |
3.602 |
3.543 |
4.843 |
4.843 |
56.260 |
53.920 |
Summe |
199.718 |
161.669 |
20.464 |
43.084 |
73.698 |
36.277 |
293.880 |
241.029 |
Angaben in Tausend Euro |
|
Stufe 1 |
|
Stufe 2 |
|
Stufe 3 |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Finanzverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivative Finanzinstrumente |
1.830 |
0 |
7.964 |
1.908 |
12.050 |
0 |
21.843 |
1.908 |
Summe |
1.830 |
0 |
7.964 |
1.908 |
12.050 |
0 |
21.843 |
1.908 |
Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden
Angaben in Tausend Euro |
|
Stufe 1 |
|
Stufe 2 |
|
Stufe 3 |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
0 |
0 |
0 |
0 |
2.757.558 |
2.521.161 |
2.757.558 |
2.521.161 |
Kredite und Forderungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
0 |
0 |
271.797 |
278.384 |
90.390 |
135.499 |
362.187 |
413.883 |
Festverzinsliche Wertpapiere |
15.711 |
16.051 |
57.253 |
85.746 |
0 |
0 |
72.964 |
101.797 |
Summe |
15.711 |
16.051 |
329.051 |
364.130 |
90.390 |
135.499 |
435.151 |
515.680 |
Angaben in Tausend Euro |
|
Stufe 1 |
|
Stufe 2 |
|
Stufe 3 |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Finanzverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten |
0 |
0 |
0 |
0 |
701.474 |
691.657 |
701.474 |
691.657 |
Summe |
0 |
0 |
0 |
0 |
701.474 |
691.657 |
701.474 |
691.657 |
Nachrangige Verbindlichkeiten |
1.150.264 |
1.231.774 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1.150.264 |
1.231.774 |
Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2
Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 285.234 Tausend Euro (2020: 255.520 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 359.168 Tausend Euro (2020: 493.055 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.
Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden
Angaben in Tausend Euro |
|
Stufe 1 |
|
Stufe 2 |
|
Stufe 3 |
|
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
3.315.599 |
2.908.360 |
1.072.624 |
1.116.739 |
765.831 |
1.193.026 |
5.154.053 |
5.218.124 |
Summe |
3.315.599 |
2.908.360 |
1.072.624 |
1.116.739 |
765.831 |
1.193.026 |
5.154.053 |
5.218.124 |
Stufe-3-Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.
Angaben in Tausend Euro |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Sonstige |
Sonstige Kapitalanlagen Gesamt |
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
2021 |
2020 |
Stand am 1. Jänner |
1.115.750 |
879.787 |
241.560 |
229.648 |
1.357.310 |
1.109.434 |
1.193.026 |
120.801 |
Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1 |
–1.659 |
0 |
0 |
0 |
–1.659 |
0 |
0 |
0 |
Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2 |
–10.379 |
–39.342 |
0 |
0 |
–10.379 |
–39.342 |
0 |
0 |
Transfers in die Stufe 3 |
18.314 |
2.610 |
0 |
1 |
18.314 |
2.611 |
1.860 |
604.062 |
In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste |
–31 |
–1.854 |
2.381 |
–24.777 |
2.350 |
–26.631 |
–11.769 |
6.710 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste |
16.378 |
14.275 |
3.275 |
1.874 |
19.653 |
16.149 |
0 |
0 |
Zugänge |
788.684 |
258.597 |
238.737 |
108.603 |
1.027.421 |
367.201 |
117.992 |
695 |
Abgänge |
–395.158 |
–11.267 |
–111.595 |
–88.333 |
–506.753 |
–99.600 |
–531.762 |
–10.784 |
Veränderung aus Währungsumrechnung |
391 |
–189 |
–166 |
–550 |
226 |
–739 |
–3.516 |
0 |
Änderung des Konsolidierungskreises |
0 |
13.133 |
0 |
15.094 |
0 |
28.227 |
0 |
471.541 |
Stand am 31. Dezember |
1.532.290 |
1.115.750 |
374.193 |
241.560 |
1.906.483 |
1.357.310 |
765.831 |
1.193.026 |
Sensitivitäten
Festverzinsliche Wertpapiere
Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 7,7 Prozent (2020: 7,0 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 8,4 Prozent (2020: 8,3 Prozent).
Sonstige
Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital-Bewertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3 wird das investierte Kapital als angemessene Größe für den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensitivitätsanalyse nicht anwendbar.
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
---|---|---|
Ausleihungen |
|
|
Hypothekendarlehen |
6.219 |
7.925 |
Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen |
11.173 |
12.343 |
Sonstige Ausleihungen |
66.652 |
110.000 |
Summe |
84.044 |
130.269 |
Übrige Kapitalanlagen |
|
|
Einlagen bei Kreditinstituten |
271.797 |
278.384 |
Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft |
6.346 |
5.230 |
Summe |
278.143 |
283.614 |
Gesamtsumme |
362.187 |
413.883 |
Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
---|---|---|
Stand am 1. Jänner |
–2.602 |
–2.713 |
Verbrauch |
141 |
83 |
Auflösung |
780 |
16 |
Währungsumrechnung |
–4 |
13 |
Stand am 31. Dezember |
–1.685 |
–2.602 |
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
---|---|---|
Bis zu 1 Jahr |
14.957 |
7.141 |
Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren |
13.763 |
22.759 |
Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren |
51.309 |
95.368 |
Von mehr als 10 Jahren |
4.015 |
5.001 |
Summe |
84.044 |
130.269 |