1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Die Ermittlung des erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt.

Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach  13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter.

So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen.

Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse festgelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2020

1.809.883

Währungsumrechnung

–20.596

Veränderung des Konsolidierungskreises

97.606

Zugänge

52.232

Abgänge

–5.201

Umbuchungen

–14.408

Stand am 31. Dezember 2020

1.919.516

Stand am 1. Jänner 2021

1.919.516

Währungsumrechnung

785

Veränderung des Konsolidierungskreises

49.612

Zugänge

10.352

Abgänge

–14.178

Umbuchungen

24.807

Stand am 31. Dezember 2021

1.990.893

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2020

–672.439

Währungsumrechnung

6.118

Zugänge aus Abschreibungen

–38.344

Zugänge aus Wertminderungen

–9.459

Abgänge

2.214

Umbuchungen

5.986

Zuschreibungen

5.621

Stand am 31. Dezember 2020

–700.303

Stand am 1. Jänner 2021

–700.303

Währungsumrechnung

–1.096

Veränderung des Konsolidierungskreises

3.007

Zugänge aus Abschreibungen

–41.208

Zugänge aus Wertminderungen

–7.206

Abgänge

6.525

Umbuchungen

–8.815

Zuschreibungen

61

Stand am 31. Dezember 2021

–749.034

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2020

214.693

242.077

680.674

1.137.444

Stand am 31. Dezember 2020

196.515

235.293

787.405

1.219.213

Stand am 31. Dezember 2021

183.910

236.456

821.493

1.241.860

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfallversicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2020

439.767

624.609

1.456.785

2.521.161

Stand am 31. Dezember 2021

444.511

719.560

1.593.486

2.757.558

Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.