Nichtfinanzieller Bericht

Bekämpfung von Korruption und Bestechung & Compliance

Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und integres Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der gesamten UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für unseren dauerhaften Erfolg.

Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance sind auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal & Compliance angesiedelt, der bzw. dem CFO direkt unterstellt ist. Dieser Fachbereich schafft die Basis für ein einheitliches Vorgehen über die gesamte Gruppe hinweg und wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unterstützt. Zu weiteren Steuerungsaufgaben der Group-Compliance-Funktion gehört die Überprüfung der Einhaltung der internen und externen Vorgaben. Anstelle der standardmäßigen Vor-Ort-Prüfungen (Company Visits) haben wir im Jahr 2021 das Tool „Check of Focus Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde in jedem Versicherungsunternehmen der UNIQA Gruppe die Einhaltung von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner Compliance, Geldwäscheprävention und FATCA überprüft und das Ergebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet.

Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei UNIQA ist die jährlich stattfindende Compliance­Konferenz, die der Vermittlung neuer Inhalte und dem Erfahrungsaustausch innerhalb der Gruppe dient.

Der UNIQA Group Code of Conduct wurde im Jahr 2020 grundlegend überarbeitet, 2021 folgten der Roll-out und die Kommunikation der Neuauflage. Der Verhaltenskodex gibt eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compliance-Themen. Er spiegelt die Strategie UNIQA 3.0 ebenso wider wie unsere Guiding Principles und unsere Unternehmenskultur. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsätze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche unseres täglichen Handelns und sind für Vorstand und Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen bindend. Für spezielle Compliance-Themen, wie zum Beispiel Geldwäsche­prävention oder die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), des Common Reporting Standard sowie von , bestehen besondere Vorschriften. Diese werden in Form von spezifischen Policys, Standards und Manuals sowie konkreten Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen abgehandelt. Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu geregelt bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen an bzw. von politischen Parteien, politischen Parteien nahestehenden Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien sind nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen ist lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Organisationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine parteipolitischen Inhalte diskutiert werden und die der Allgemeinheit zugänglich sind.

Im Jahr 2021 wurde das „Governance, Risk and Compliance“-(GRC-)Tool in allen Versicherungs­gesellschaften der Gruppe ausgerollt. In einem bereichsübergreifenden Projekt wurde hier durch ein Tool mit mehreren Modulen (Compliance, Datenschutz, Risikomanagement und IT-Security) eine Lösung geschaffen, die die Stärkung des integrierten Ansatzes bei der Erfassung von Risiken zum Ziel hat. Im Compliance-Modul werden Compliance­Risiken und risikominimierende Maßnahmen gesamthaft erfasst und administriert und damit gleichzeitig die Basis für eine einheitliche Berichterstattung geschaffen. Lokale Compliance-Verantwortliche, Geldwäschebeauftragte und FATCA Responsible Officers haben auf Basis der im GRC-Tool erfassten Daten bereits im Jahr 2021 an die Group-Funktionen sowie an ihre lokalen Vorstände und Aufsichtsräte berichtet.

Das E-Learning-Modul zum Thema Compliance wurde 2021 neu überarbeitet und zu Jahresende für alle Innen- und Außendienstmitarbeiter:innen in Österreich zur verpflichtenden Teilnahme freigeschaltet. Schwerpunkte bilden die Themen Zuwendungen, Whistleblowing und Interessen­konflikte, und zu Übungszwecken können die Teilnehmer:innen am Ende des Moduls auch diverse Fragen beantworten. Weitere E-Learning-Module zum Thema Geldwäscheprävention stehen mittlerweile ebenfalls zur Verfügung.

Im Jahr 2021 haben wir die bestehenden ständigen Vertraulichkeitsbereiche evaluiert und entsprechend den strukturellen, organisatorischen und personellen Änderungen aktualisiert. Um den geänderten Arbeitsumständen Rechnung zu tragen, haben wir für neue Mitarbeiter:innen regelmäßige virtuelle Schulungen zum Thema Emittenten-Compliance eingeführt. In jedem Quartal werden dafür zwei bis drei Termine zur Auswahl angeboten. Zusätzlich haben wir auch unsere Führungskräfte im Rahmen eines spezifischen Formats über die wichtigsten Themen und Entwicklungen im Bereich der Emittenten-Compliance geschult. Die Compliance-Verantwortliche berichtete regelmäßig über die wichtigsten Angelegenheiten der Emittenten-Compliance an den Gesamtvorstand, der darüber hinaus einen ausführlichen Jahresbericht erhielt. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zu den aktuellen Themen mit dem ressortzuständigen Vorstandsmitglied statt.

Ziele und Zielerreichung – Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Compliance

Thema

Zielerreichung 2021

Ziele 2022

Compliance-Management-System

Das bestehende Compliance-Management-System wurde auf neu erworbene Versicherungsgesellschaften sowie bestehende Nicht­versicherungs­gesellschaften von wesentlicher Bedeutung für die UNIQA Group ausgeweitet.

Compliance-Risiken werden im neu eingeführten Tool strukturiert erfasst, wodurch das Monitoring deutlich erleichtert wird.

Antikorruptionsmaßnahmen

Das Projekt zur Einführung eines gruppenweiten Systems zur Erkennung von sanktionierten und politisch exponierten Personen wurde erfolgreich abgeschlossen.

Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich wird die Initiative zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance und Anti­korruptions­maßnahmen bei Vertriebsmitarbeiter:innen fortsetzen.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.