31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Gruppe. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt.

Bezüge des Vorstands

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2021

1 – 12/2020

Fixe Bezüge1)

4.675

4.377

Variable Bezüge2)

806

2.217

Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3)

1.140

2.137

Summe laufende Bezüge

6.621

8.731

1)

Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 103 Tausend Euro (2020: 110 Tausend Euro).

2)

Die variablen Bezüge umfassen ausschließlich die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2017. Die „Deferred-Komponente“ des STI umfasst 40 % des Anspruchs und gelangt nach Ablauf von drei Geschäftsjahren zur Auszahlung.

3)

Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt.

Für das Geschäftsjahr 2018 werden für variable Bezüge (STI) im Jahr 2022 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 909 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden in den Folgejahren 2022 und 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.822 Tausend Euro getätigt. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2021, die in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf 4.124 Tausend Euro.

Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2021 aus der LTI-Zuteilung 2017 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.140 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2022 bis 2025 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2021 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 4.334 Tausend Euro.

Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.245 Tausend Euro (2020: 1.024 Tausend Euro) geleistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 463 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 2.043 Tausend Euro (2020: 2.084 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 790 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 wurden Vergütungen in Höhe von 835 Tausend Euro passiviert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 65 Tausend Euro (2020: 75 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt.