Nichtfinanzieller Bericht
Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
Um die Ziele des European Green Deal und des EU-Klimazielplans 2030 zu erreichen, fordert der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums die Schaffung eines standardisierten Klassifizierungssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Form der EU-Taxonomie. Die Taxonomie-Verordnung, die den Rahmen für die EU-Taxonomie festlegt, wurde im Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Gemäß Taxonomie-Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer:innen, die in der EU relevante Finanzprodukte anbieten, verpflichtet, ihre Ausrichtung an der Taxonomie offenzulegen.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur Anwendung der delegierten Verordnungen keine einheitlichen Datengrundlagen, und unterschiedliche Auslegungen kommen zur Anwendung. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen eines „Best-Effort-Ansatzes“ und berücksichtigt unseren derzeitigen Wissensstand. Wir verfolgen im Rahmen unserer Gesamtstrategie die Pariser Klimaziele und sind daher auch bestrebt, sowohl die indirekten Emissionen der Vermögenswerte in unserer Veranlagung als auch die indirekten Emissionen der versicherten Risiken durch unseren Managementansatz und unser Engagement zu erfassen und nach noch zu erstellenden Zwischenzielen laufend zu reduzieren. Wir gehen davon aus, dass dies in Zukunft auch den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten steigern wird.
Im Bereich der Veranlagung erfolgten bei UNIQA bereits im Herbst 2020 erste Recherchen hinsichtlich einer entsprechenden Umstellung der Datenbanken. Da seitens der berichtspflichtigen Unternehmen im Geschäftsjahr noch keine Informationen gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung veröffentlicht wurden, hat UNIQA mangels Verfügbarkeit von konkreten Unternehmensangaben zur erstmaligen Schätzung der Daten auf alternative Datenquellen seitens spezialisierter Datenanbieter:innen zurückgegriffen. Eine ausführliche Analyse und ein Vergleich von ESG-Datenanbieter:innen ergab, dass die Nachhaltigkeitsdaten von ISS ESG einem fundamentalen Ansatz entsprechen, auch wenn diese zu großen Teilen auch auf Ableitungen und Schätzungen beruhen. Sowohl quantitative als auch qualitative Informationen liegen sehr detailliert vor, wodurch eine umfassende ESG-Bewertung unserer Tätigkeiten sichergestellt ist. Um die Einhaltung der Verordnung technisch zu unterstützen, hat ISS ESG eine umfassende Lösung zur Anpassung an die EU-Taxonomie entwickelt. Mit April 2021 erfolgte die entsprechende Umstellung der Datenlieferung.
Mit der EU Taxonomy Alignment Solution von ISS ESG deckt unser externer Datenanbieter derzeit über 400 taxonomiespezifische Screening-Faktoren, entlang eines fünfstufigen Screening-Prozesses ab. Die fünf Schritte bestehen aus der Identifizierung taxonomierelevanter Aktivitäten, der Schätzung der daraus erzielten Einnahmen, der Bewertung ihrer Übereinstimmung mit den in der EU-Taxonomie definierten Kriterien für einen substanziellen Beitrag, der Prüfung, ob die Aktivitäten die „Do No Significant Harm“-(DHNS-)Kriterien erfüllen, und der Prüfung, ob sie mit den sozialen Schutzmaßnahmen übereinstimmen. Jede:r Emittent:in wird anhand von 74 Aktivitäten bewertet, wobei jede Aktivität den fünf einzelnen Schritten des Prozesses entspricht.
Obwohl noch keine Unternehmensberichte über die Anpassung der EU-Taxonomie vorliegen, ist ISS ESG zuversichtlich, dass mittels des Tools eine realitätsgetreue Bewertung geboten wird. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass in jenen Fällen, in denen zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten verfügbar sind, auf Näherungswerte und Annahmen zurückgegriffen wird.
Bei der Bewertung der Übereinstimmung von Unternehmensemittent:innen mit den Kriterien der EU-Taxonomie geht das Tool über eine binäre Bewertung hinaus. Entsprechend der Empfehlung seitens der EU, dass Investor:innen nicht nur den Anteil der Investitionen melden, die nachweislich mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, sondern auch den Anteil, der potenziell mit der Taxonomie übereinstimmt, gibt es verschiedene Kategorien der Ausrichtung. Die EU Taxonomy Aligned Solution von ISS ESG stützt sich auf mehrere eigene Modellierungen sowie auf Datensätze von Dritten.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren Investments ein Anteil von 4,20 Prozent an grundsätzlich taxonomiezurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten und ein Anteil von 44,87 Prozent an nicht der Taxonomie zurechenbaren Investments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten Beurteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU-Taxonomie-Verordnung beachtet. Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittent:innen wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittent:innen beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 47,09 Prozent. Der Anteil von Derivaten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 1,95 Prozent. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind, beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 26,95 Prozent.
Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sachsparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Underwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Privatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundengeschäft separat analysiert und betreffend der Taxonomie-Fähigkeit der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen festgelegten Kategorien zusammengefasst, und der Anteil an grundsätzlich taxonomiezurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rückversicherung) wurde abgeleitet.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde aus unseren verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein Anteil von 41,79 Prozent an grundsätzlich taxonomiezurechenbaren nachhaltigen Aktivitäten abgeleitet, die dem Umweltziel der Anpassung an den Klimawandel zugeordnet werden können. Dies betrifft im Wesentlichen Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Dementsprechend können 58,21 Prozent der verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) nicht taxonomiezurechenbaren Aktivitäten zugeordnet werden.