32. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich
Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen sind Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzustellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen beinhalten den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallgeschäft von UNIQA und den Return on Risk Capital (die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital).
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2021 sind insgesamt 1.189.267 Stück (2020: 1.139.469 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 5.463 Tausend Euro (2020: 3.993 Tausend Euro).