Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Aktionäre,

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 gliedert sich in vier Bereiche:

1. Wie wir unsere Arbeit strukturieren

Das Tempo und die Vielzahl an Veränderungen, die wir seit Jahren in zahlreichen Industrien erleben, hat die globale Versicherungswirtschaft erfasst. Die Konsequenzen für uns als Aufsichtsräte sind dreierlei:

Erstens beaufsichtigen wir das Management möglichst sorgfältig bei der Implementierung sämtlicher regulatorischer Neuerungen. Trotz hoher finanzieller und operativer Belastungen sehen wir die lückenlose Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder auch des ab 2022 geltenden neuen Bilanzierungsregelwerks 9/17 als Chance für die notwendige Weiterentwicklung von Assekuranzen. Für Sie als Aktionäre, für Geschäftspartner und für Kunden von Versicherungen steigt die Transparenz „ihres“ Unternehmens und damit die Möglichkeit zum besseren Vergleich zumindest von börsennotierten Finanzinstituten.

Zweitens fordern wir das Management bei seiner eigenen Weiterentwicklung in Bezug auf die Steuerung des Unternehmens. Das heißt, dass wir in der Arbeit mit dem Vorstand verstärkt darauf achten, die unter neu eingeführten sinnvollen Instrumente wie ORSA, SFCR oder das partielle interne Modell nicht als lästige Pflichterfüllung gegenüber dem Regulator oder als Mittel zur bilanztechnischen Selbstoptimierung zu sehen, sondern als ein strategisches Cockpit zur umfassenden, ökonomisch nachhaltigen Weiterentwicklung des Unternehmens. Das verlangt auch von uns als Aufsichtsräten deutlich mehr Detailwissen als in der Vergangenheit.

Drittens fördern und coachen wir das Management in seinem Balanceakt zwischen der Optimierung des bestehenden Geschäftsmodells und der Orchestrierung sinnvoller, manchmal disruptiver Zukunftsinvestitionen. Wir bestärken den Vorstand in seiner Leadership-Strategie, noch deutlich stärker als bisher Talente auf Basis bewusster Diversität für uns zu gewinnen und dann im Unternehmen auch gezielt zu fördern. Wir begleiten den Vorstand aktiv in seiner Verantwortung, für die nächste strategische Phase des Unternehmens ab Mitte 2020 eine neue, fachlich gut ausgebildete und führungstechnisch versierte Generation an Managern zu fördern und dabei die teils noch mangelnde Diversität bewusst verstärkt zu forcieren.

Insgesamt bedeuten diese ersten drei Punkte für uns als Aufsichtsrat, noch schneller an der Weiterentwicklung unserer eigenen Qualifikationen zu arbeiten, vor allem durch weiterführende Ausbildungen. Darauf haben wir 2018 besonderes Augenmerk gelegt und werden das auch in Zukunft konsequent tun. Das Wissen über die globale Entwicklung der Branche, über regulatorisch relevante Projekte, über Kapitalmärkte, über sich ändernde Kundenerwartungen, aber vor allem auch über Digitalisierung und die disruptive Konkurrenz durch Tech Giants oder Plattformunternehmen muss im Aufsichtsrat komplementär vertreten sein. Eine steigende Vertretung von Frauen im Aufsichtsrat zu haben, ist uns ein selbstverständliches Anliegen und wird von uns im Lauf der nächsten Jahre im Sinn der gebotenen Diversität genauso konsequent umgesetzt wie eine forcierte Internationalität.

Der hohen Geschwindigkeit der Veränderungen der Branche entsprechend, steigt die zeitliche Belastung des Aufsichtsrats deutlich. Um möglichst effizient und sorgfältig tätig sein zu können, lernen wir ständig dazu und versuchen, die Zusammenarbeit mit dem Management genauso wie jene mit dem Wirtschaftsprüfer laufend zu optimieren.

2. Was 2018 besonders wichtig war

Die Kapitalmärkte waren 2018 fest im Griff von Geopolitik und Notenbanken. Das Ende der expansiven Geldpolitik der EZB führte, obwohl schon lange angekündigt und für die Marktteilnehmer nicht überraschend, zu erhöhter Nervosität und damit Volatilität auf den Finanzmärkten. Ergänzt durch die globale politische Dimension eines sich laufend verschärfenden Handelskriegs zwischen den USA und China gaben Aktien und verschiedene andere Veranlagungskategorien weltweit deutlich nach. Lediglich lang laufende, hochqualitative Zinspapiere konnten sich diesem Trend entgegenstellen. Damit sanken die Renditen auf diese als sicher geltenden Wertpapiere erneut auf die Niveaus von 2017.

Demgegenüber zeigte sich das Wirtschaftswachstum in den Kernmärkten von UNIQA durchwegs positiv und unterstützte damit unsere Prämienentwicklung.

Ungeachtet dieser teils gegenläufigen Einflüsse ist es UNIQA plangemäß gelungen, weitere Schritte in der Umsetzung des langfristigen Strategieprogramms UNIQA 2.0 (2011 bis 2020) zu setzen.

Ich möchte dabei drei Punkte hervorheben:

  • Das Anfang des Jahres 2016 beschlossene Investitionsprogramm, das damit verbundene Re-Design des Geschäftsmodells sowie die erforderliche Modernisierung der IT-Systeme wurden weiter vorangetrieben. Die ersten Produkte im Bereich der Lebensversicherung werden bereits über das neue IT-Kernsystem abgewickelt.
  • Ebenso setzte die Gruppe die Konzentration auf das Versicherungsgeschäft als Erstversicherer in Österreich sowie in Zentral- und Osteuropa fort. Insbesondere die stetige Verbesserung der als Maßzahl für die Profitabilität im versicherungstechnischen Kerngeschäft ist dabei zentral. 2018 ist hier eine weitere Verbesserung gelungen.
  • Selbst in einem herausfordernden Kapitalmarktumfeld bleibt die Kapitalisierung der Gesellschaft sehr solide. Die relevanten Kapitalquoten und liegen kaum verändert auf sehr hohem Niveau. Damit steht UNIQA auf einem äußerst soliden Fundament. Diese Stärke auf der Kapitalseite, verbunden mit der Bereitschaft, die Zukunft durch relevante Investitionen aktiv zu gestalten, gibt dem Aufsichtsrat Zuversicht, dass UNIQA in einem herausfordernden Umfeld sehr gut positioniert ist.

3. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2018 laufend über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert.

Den Mitgliedern unseres Aufsichtsrats wird laufend die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen angeboten. Im Jahr 2018 fanden zwei Spezialseminare statt, die sich mit den Themen „Produkte & Services“ und „Kundenfokus & Digitale Strategien“ befassten. Zusätzlich wurde ein Ganztagsseminar zu den Themenblöcken „Datenschutz-Grundverordnung“ und „IFRS 9 und 17“ sowie zu aktuellen Gesetzesänderungen abgehalten.

Die Schwerpunkte der Beratungen

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2018 zu sechs Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Sitzungen standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir eine Entscheidung im Umlaufweg.

  • In unserer Sitzung vom 27. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2017 und den Entwicklungen im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2018. Weiters genehmigte der Aufsichtsrat die Gründung einer Zweigniederlassung der UNIQA Insurance Group AG in Bratislava zur konzernweiten Abwicklung von aktuariellen Aufgabenstellungen.
  • Im Fokus der Sitzung vom 11. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2018. Weiters befassten wir uns mit den Tagesordnungspunkten der 19. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2018. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2017 wurde zur Kenntnis genommen.
  • In der Sitzung vom 23. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal 2018 und beschäftigten uns weiters mit dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2017 (Solvency and Financial Condition Report – SFCR).
  • In der Sitzung vom 28. Mai erfolgte die Konstituierung des Aufsichtsrats aufgrund des Ausscheidens von Klemens Breuer und Eduard Lechner sowie der Neuwahl von Marie-Valerie Brunner und Elgar Fleisch.
  • Am 21. August beschäftigten wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im 1. Halbjahr 2018 und der aktuellen Entwicklung im 3. Quartal 2018.
  • Am 10. Oktober genehmigten wir im Umlaufweg den Verkauf einiger Gewerbeimmobilien.
  • Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2018 und der laufenden Entwicklung im 4. Quartal 2018 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. November mit dem Forecast für das Geschäftsjahr 2018 sowie intensiv mit der Planung für das Geschäftsjahr 2019 und der Mittelfristplanung bis 2023. Weiters evaluierte er seine Tätigkeit entsprechend dem ÖCGK und beschäftigte sich mit dem Bericht 2018 über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA).

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss weitere vier Ausschüsse eingerichtet.

  • Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Drei Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen.
  • Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der gleichzeitig auch die Funktionen des Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahrnimmt, beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Fragen der Vergütungsstrategie und der Nachfolgeplanung.
  • Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und Asset-Liability-Managements.
  • Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform.
  • Der Prüfungsausschuss schließlich tagte im Geschäftsjahr 2018 in drei Sitzungen in Anwesenheit des (Konzern-)Abschlussprüfers. In der Sitzung vom 11. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt, zudem wurde im Besonderen der Jahrestätigkeitsbericht 2017 des Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 23. Mai stellte der Abschlussprüfer die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2018 vor und stimmte sie mit dem Ausschuss ab. Weiters diskutierte der Ausschuss über die Wahrnehmung der ihm nach dem Aktiengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz übertragenen Aufgaben und befasste sich mit dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage 2017 (SFCR). Im Zuge der Sitzung vom 20. November informierte der Abschlussprüfer über die bisherigen Ergebnisse der Vorprüfungen. Weiters wurde über die künftigen strategischen Schwerpunkte und die inhaltliche Ausrichtung des Prüfungsausschusses beraten. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben anschließend die Aufsichtsratsmitglieder über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet.

4. Jahres- und Konzernabschluss

Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards () erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2018 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft; ferner hat der Abschlussprüfer geprüft, dass ein gesonderter konsolidierter nichtfinanzieller Bericht und ein konsolidierter Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellt worden sind. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2018 wurden je mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2018 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH geprüft wurde. Die Prüfungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2018 eingehalten hat.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2018 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2018 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2018 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2019 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 53 Cent je Aktie vorgeschlagen werden.

Ich darf auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UNIQA Insurance Group AG und allen Konzerngesellschaften für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 herzlich danken und ihnen für ihre Zukunft weiterhin viel Erfolg wünschen.

Wien, im April 2019

Für den Aufsichtsrat

Walter Rothensteiner
Vorsitzender des Aufsichtsrats

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Combined Ratio
Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und die Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
ECR
„Economic Capital Requirement“. Risikokapitalerfordernis, das aus dem Economic Capital Model resultiert.
SCR
Bezeichnet die anrechenbaren Eigenmittel (Solvency Capital Requirement), die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten haben. Sie ist so kalibriert, dass alle quantifizierbaren Risiken (u. a. Marktrisiko, Kreditrisiko, lebensversicherungstechnisches Risiko) verlässlich berücksichtigt sind. Sie deckt sowohl die laufende Geschäftstätigkeit als auch das in den folgenden zwölf Monaten erwartete neue Geschäft ab.
Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.