1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 5 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von Ertragswert- und Sachwertverfahren oder auch eines gewichteten Ertragswerts und Substanzwerts erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Bauwert und Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse festgelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2017

2.014.772

Währungsumrechnung

–2.579

Veränderung des Konsolidierungskreises

–2

Zugänge

14.925

Abgänge

–105.061

Umbuchungen

–127.440

Stand am 31. Dezember 2017

1.794.615

Stand am 1. Jänner 2018

1.794.615

Währungsumrechnung

–978

Veränderung des Konsolidierungskreises

32.509

Zugänge

18.813

Abgänge

–75.636

Umbuchungen

–1.726

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

–152.160

Stand am 31. Dezember 2018

1.615.436

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen

Angaben in Tausend Euro

 

Stand am 1. Jänner 2017

–664.776

Währungsumrechnung

1.474

Zugänge aus Abschreibungen

–45.665

Zugänge aus Wertminderungen

–13.029

Abgänge

85.354

Umbuchungen

74.637

Zuschreibungen

1.287

Stand am 31. Dezember 2017

–560.719

Stand am 1. Jänner 2018

–560.719

Währungsumrechnung

290

Zugänge aus Abschreibungen

–31.863

Zugänge aus Wertminderungen

–16.923

Abgänge

50.959

Umbuchungen

1.812

Zuschreibungen

413

Umgliederung zur Veräußerung gehalten

44.741

Stand am 31. Dezember 2018

–511.289

Buchwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfall­versicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 1. Jänner 2017

285.872

275.331

788.793

1.349.996

Stand am 31. Dezember 2017

254.494

237.163

742.239

1.233.896

Stand am 31. Dezember 2018

227.191

235.225

641.731

1.104.146

Beizulegende Zeitwerte

Angaben in Tausend Euro

Schaden- und Unfall­versicherung

Kranken­versicherung

Lebens­versicherung

Gesamt

Stand am 31. Dezember 2017

447.622

527.343

1.242.662

2.217.627

Stand am 31. Dezember 2018

427.588

562.563

1.095.942

2.086.093

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.