16. Ertragsteuern
Angaben in Tausend Euro |
1–12/2018 |
1–12/2017 |
Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr |
11.059 |
12.233 |
Tatsächliche Steuern Vorjahre |
21.087 |
7.886 |
Latente Steuern |
27.324 |
27.043 |
Summe |
59.470 |
47.162 |
Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.
Angaben in Tausend Euro |
1–12/2018 |
1–12/2017 |
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Ergebnis vor Steuern |
294.618 |
264.631 |
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Erwarteter Steueraufwand1) |
73.655 |
66.158 |
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Korrigiert um Steuereffekte aus |
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Steuerfreien Beteiligungserträgen |
–17.807 |
–14.351 |
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Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte |
–35 |
0 |
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Steuerneutralen Konsolidierungseffekten |
–81 |
–1.022 |
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Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen |
2.749 |
11.642 |
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Änderungen von Steuersätzen |
0 |
107 |
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Steuersatzabweichungen |
–12.329 |
–7.680 |
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Steuern Vorjahre |
21.758 |
–7.239 |
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Verfall von Verlustvorträgen und Sonstigem |
–8.439 |
–452 |
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Ertragsteueraufwand |
59.470 |
47.162 |
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Durchschnittliche effektive Steuerbelastung Angaben in Prozent |
20,2 |
17,8 |
Gruppenbesteuerung
UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch; es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.
In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.