16. Ertragsteuern

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1–12/2018

1–12/2017
angepasst

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

11.059

12.233

Tatsächliche Steuern Vorjahre

21.087

7.886

Latente Steuern

27.324

27.043

Summe

59.470

47.162

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1–12/2018

1–12/2017
angepasst

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Ergebnis vor Steuern

294.618

264.631

Erwarteter Steueraufwand1)

73.655

66.158

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–17.807

–14.351

Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte

–35

0

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

–81

–1.022

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen

2.749

11.642

Änderungen von Steuersätzen

0

107

Steuersatzabweichungen

–12.329

–7.680

Steuern Vorjahre

21.758

–7.239

Verfall von Verlustvorträgen und Sonstigem

–8.439

–452

Ertragsteueraufwand

59.470

47.162

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung Angaben in Prozent

20,2

17,8

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch; es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgern UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder vom Gruppenträger mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.