18. Beitragsorientierte Pläne
Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert.
Pensionsansprüche
Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber sowie aktive Mitarbeiter in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Diese Zusage ist in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA.
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen
Im Rahmen beitragsorientierter Mitarbeitervorsorge zahlt der Arbeitgeber festgelegte Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekassen betrugen 3.318 Tausend Euro (2017: 2.210 Tausend Euro). Die Verpflichtung des Arbeitgebers ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt.