3. Sonstige Kapitalanlagen

Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für 9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von 17 aufzuschieben.

Klassifizierung

UNIQA klassifiziert die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien: „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“, „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sowie „Kredite und Forderungen“.

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten sind der Kategorie „Zu fortgeführten bewertet“ zugeordnet.

Derivate sind als finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert.

Ansatz und Ausbuchung

Kredite und Forderungen sowie ausgegebene Schuldverschreibungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, bilanziert. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Bei Wertpapierleihegeschäften verbleiben die mit den verliehenen Wertpapieren verbundenen Risiken und Chancen, wie das Kursrisiko, das Bonitätsrisiko und der Ertrag aus Dividenden und sonstigen Erträgen aus den verliehenen Wertpapieren, beim Verleiher. Folglich kommt es zu keiner Ausbuchung der verliehenen Wertpapiere. Bei den übertragenen Vermögenswerten handelt es sich um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Barsicherheiten im Rahmen von Wertpapierleihegeschäften werden in der Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ ausgewiesen.

Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Auch Derivate werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, bilanziert.

Bewertung

Die Kapitalanlagen werden mit Ausnahme der Ausleihungen mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen ABS‑Anleihen, strukturierte Anleihen, Hedgefonds und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte.

Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten, die nicht in das Grundgeschäft und das Derivat zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden, angewendet. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst.

Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, in den kumulierten Ergebnissen im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Kredite und Forderungen

Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Nicht derivative finanzielle Schulden

Nicht derivative finanzielle Schulden werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert:

Stand 31. Dezember 2018

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest-
verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Derivative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

24.538

308.029

0

20.804

56.395

409.767

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

840.857

15.702.491

0

0

0

16.543.348

Kredite und Forderungen

0

172.985

507.715

0

0

680.701

Summe

865.396

16.183.505

507.715

20.804

56.395

17.633.815

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

24.538

308.029

0

0

0

332.567

Stand 31. Dezember 2017 (angepasst)

Angaben in Tausend Euro

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Fest-
verzinsliche Wertpapiere

Aus­leihungen und übrige Kapital­anlagen

Deri­vative Finanz­instrumente

Kapital­anlagen aus Investment­verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

29.415

315.968

0

165.037

60.419

570.840

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

856.090

16.149.214

0

0

0

17.005.304

Kredite und Forderungen

0

216.459

471.723

0

0

688.182

Summe

885.505

16.681.642

471.723

165.037

60.419

18.264.326

davon im Rahmen der Fair-Value-Option

29.415

315.968

0

0

0

345.384

Wertminderungen

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten:

  • der Ausfall oder Verzug eines Schuldners,
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Schuldners oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht,
  • nachteilige Veränderungen der Bonität von Kreditnehmern oder Emittenten,
  • Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder
  • andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen – und dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, wird die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds, ABS- sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.
  • Kostenorientierter Ansatz
    Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen.

Nicht finanzielle Vermögenswerte und Ausleihungen

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt im Rahmen des Wertminderungstests.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Besicherungen sowie der Bonität des Schuldners ermittelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten und nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Als Inputfaktoren dienen Zinskurven und CDS-Spreads.

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Barwertmethode

ABS ohne Marktquotierungen

Theoretischer Kurs

Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer

Infrastruktur Finanzierungen

Theoretischer Kurs

Discounted Cashflow

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black–76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Barwertmethode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

695.196

727.791

1.135

125

144.526

128.173

840.857

856.090

Festverzinsliche Wertpapiere

12.567.999

13.287.001

2.633.039

2.553.636

501.453

308.578

15.702.491

16.149.214

Summe

13.263.195

14.014.792

2.634.175

2.553.761

645.979

436.751

16.543.348

17.005.304

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht festverzinsliche Wertpapiere

0

0

14.445

17.684

10.094

11.732

24.538

29.415

Festverzinsliche Wertpapiere

197.100

175.635

48.235

78.774

62.694

61.560

308.029

315.968

Derivative Finanzinstrumente

12

20

5.205

84.249

15.587

80.767

20.804

165.037

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

49.008

56.630

932

971

6.456

2.818

56.395

60.419

Summe

246.120

232.285

68.816

181.678

94.830

156.876

409.767

570.840

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

13.345

24.208

0

2.307

13.345

26.514

Summe

0

0

13.345

24.208

0

2.307

13.345

26.514

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

2.086.093

2.217.627

2.086.093

2.217.627

Kredite und Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

395.016

328.323

112.700

143.400

507.715

471.723

Festverzinsliche Wertpapiere

30.789

51.579

123.862

155.378

31.443

32.768

186.094

239.724

Summe

30.789

51.579

518.878

483.701

144.143

176.168

693.809

711.447

Angaben in Tausend Euro

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

Gesamt

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapier­leihegeschäfte

0

0

0

0

772.196

0

772.196

0

Verbindlich­keiten aus Ausleihungen

0

0

0

0

12.943

13.837

12.943

13.837

Summe

0

0

0

0

785.139

13.837

785.139

13.837

Nachrangige Verbindlichkeiten

959.400

1.088.161

0

0

0

0

959.400

1.088.161

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 443.997 Tausend Euro (2017: 202.399 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 234.586 Tausend Euro (2017: 1.508.494 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Angaben in Tausend Euro

RZB-Anteile

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Gesamt

 

2018

2017

2018

2017
angepasst

2018

2017
angepasst

2018

2017
angepasst

Stand am 1. Jänner

0

126.071

308.578

427.840

282.743

286.039

591.321

839.950

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

0

–126.071

–24

0

–6

0

–29

–126.071

Transfers in die Stufe 3

0

0

772

107.276

0

1.741

772

109.017

In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

0

0

1.630

–24.697

–12.527

9.579

–10.897

–15.119

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

0

0

–14.445

–1.573

3.290

2.178

–11.155

605

Zugänge

0

0

217.244

101.253

43.676

11.929

260.920

113.182

Abgänge

0

0

–12.273

–301.521

–77.814

–24.514

–90.087

–326.035

Veränderung aus Währungsumrechnung

0

0

–29

0

–6

–7

–35

–7

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

0

0

0

–4.202

0

–4.202

Stand am 31. Dezember

0

0

501.453

308.578

239.356

282.743

740.809

591.321

Sensitivitäten

Für die wesentlichsten Finanzinstrumente der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 5,7 Prozent (2017: 3,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 6,4 Prozent (2017: 3,7 Prozent).

Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert

 

31.12.2018

31.12.2017

Übertragene finanzielle Vermögenswerte der Wertpapierleihegeschäfte

772.406

0

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapierleihegeschäfte

772.196

0

Netto-Position

210

0

Die Buchwerte der übertragenen finanziellen Vermögenswerte der Wertpapierleihegeschäfte und der Verbindlichkeiten aus erhaltenen Sicherheiten für Wertpapierleihegeschäfte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Ausleihungen

 

 

Darlehen an verbundene nicht konsolidierte Unternehmen

4.382

0

Hypothekendarlehen

14.100

17.151

Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen

13.481

8.409

Sonstige Ausleihungen

54.986

7.589

Summe

86.950

33.148

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

395.016

328.323

Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft

25.750

110.252

Summe

420.766

438.575

Gesamtsumme

507.715

471.723

Die Buchwerte der Ausleihungen und übrigen Kapitalanlagen entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität des Schuldners, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen.

Wertberichtigungen Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2018

31.12.2017

Stand am 1. Jänner

–6.339

–25.832

Dotierung

–114

–1.025

Verbrauch

1.870

19.056

Auflösung

933

1.502

Währungsumrechnung

–7

–39

Stand am 31. Dezember

–3.657

–6.339

Vertragliche Restlaufzeiten beizulegender Zeitwerte für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2018

31.12.2017
angepasst

Bis zu 1 Jahr

4.227

2.639

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

16.703

8.575

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

56.240

12.377

Von mehr als 10 Jahren

9.780

9.558

Summe

86.950

33.148

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs.