30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich
Im Geschäftsjahr 2013 führte UNIQA ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm für die Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG sowie Vorstandsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG ein. Entsprechend diesem Programm wurden berechtigten Vorstandsmitgliedern in den Jahren 2013 bis 2016 virtuelle UNIQA Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung berechtigen, falls bestimmte Erfolgskennzahlen erreicht werden, wobei Höchstgrenzen vereinbart wurden.
Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzustellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen beinhalten die Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zur TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallgeschäft von UNIQA und die Return on Risk Capital (die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital).
Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.
Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C
A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.
B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.
C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2018 sind insgesamt 1.103.954 Stück (2017: 1.071.669 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen zum Abschlussstichtag beträgt 6.690 Tausend Euro (2017: 5.731 Tausend Euro).