Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Zwischen den Sitzungen der UNIQA Insurance Group AG sind üblicherweise die Vorstandssitzungen der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG terminlich angesetzt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.
Unter Beiziehung der Vorsitzenden der Vorstände von UNIQA Österreich Versicherungen AG (gegenwärtig Personalunion mit CFO/CRO von UNIQA Insurance Group AG) und UNIQA International AG, des für den Raiffeisen Bankenvertrieb Österreich zuständigen Mitglieds des Vorstands von UNIQA Österreich Versicherungen AG sowie bis 31. Jänner 2019 von Mark-Alexander Bockelmann als für Digitalisierung zuständiges Mitglied der Vorstände von UNIQA Österreich Versicherungen AG und von UNIQA International AG je mit beratender Stimme tagt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG als Group Executive Board tunlichst alle 14 Tage.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.