36. Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowie neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals anzuwendende Änderungen und Standards
Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2018 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
|
Inhalt |
Erstmalig durch UNIQA anzuwenden |
Auswirkungen auf UNIQA |
IAS 40 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien – Klarstellungen zur Klassifizierung |
1. Jänner 2018 |
Nein |
IFRS 4 |
Versicherungsverträge – Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 |
1. Jänner 2018 |
Ja |
IFRS 2 |
Anteilsbasierte Vergütung – Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
1. Jänner 2018 |
Ja |
IFRS 15 |
Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden |
1. Jänner 2018 |
Ja |
IFRIC 22 |
Währungsumrechnung bei Anzahlungen |
1. Jänner 2018 |
Nein |
Diverse |
Annual Improvements Project 2014 – 2016 – Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 |
1. Jänner 2018 |
Nein |
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 ist seit 1. Jänner 2018 anzuwenden und beinhaltet die Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden. Auf Versicherungsverträge ist IFRS 15 nicht anwendbar, da diese in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen.
IFRS 15 betrifft die UNIQA Insurance Group AG aufgrund ihrer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Aus der Erstanwendung von IFRS 15 unter der modifizierten retrospektiven Methode wird ein positiver Eigenkapitaleffekt für das Gesamtjahr 2018 in Höhe von rund 5 Millionen Euro erwartet. Für weitere in den Anwendungsbereich von IFRS 15 fallende Umsätze ergeben sich aus der Anwendung von IFRS 15 keine Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft oder aus den Ausweis im Konzernabschluss.
Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards
Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt.
|
Inhalt |
Erstmalig durch UNIQA anzuwenden |
Endorsement durch die EU per 31. Dezember 2018 |
Voraussichtlich relevant für UNIQA |
||
|
||||||
Neue Standards |
|
|
|
|||
IFRS 9 |
Finanzinstrumente |
1. Jänner 20221) |
Ja |
Ja |
||
IFRS 9 |
Änderungen zu IFRS 9 – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
1. Jänner 20221) |
Ja |
Ja |
||
IFRS 16 |
Leasingverhältnisse |
1. Jänner 2019 |
Ja |
Ja |
||
IFRS 17 |
Versicherungsverträge |
1. Jänner 20221) |
Nein |
Ja |
||
IFRIC 23 |
Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
1. Jänner 2019 |
Ja |
Ja |
||
Geänderte Standards |
|
|
|
|||
Diverse |
Annual Improvements Project 2015 – 2017 |
1. Jänner 2019 |
Nein |
Ja |
||
Diverse |
Überarbeitetes Rahmenkonzept |
1. Jänner 2020 |
Nein |
Ja |
||
IAS 1, IAS 8 |
Definition von „wesentlich“ |
1. Jänner 2020 |
Nein |
Ja |
||
IAS 19 |
Planänderung, -kürzung oder -abgeltung |
1. Jänner 2019 |
Nein |
Ja |
||
IAS 28 |
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures – Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
1. Jänner 2019 |
Nein |
Ja |
||
IFRS 3 |
Definition eines Geschäftsbereichs |
1. Jänner 2020 |
Nein |
Ja |
||
|
|
|
|
|
Folgende künftig anzuwendende Standards werden voraussichtlich nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Berichterstattung von UNIQA haben:
IFRS 9 – Finanzinstrumente
Im Juli 2014 veröffentliche das IASB die endgültige Version von IFRS 9 (Finanzinstrumente). Dieser ersetzt IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) vollständig und ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten. Aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und IFRS 17, welche für Berichtsperioden ab 1. Jänner 20221) anzuwenden sind, würden sich für den Übergangszeitraum erhöhte Volatilitäten in Ergebnissen sowie ein zweifacher Umstellungsaufwand ergeben. Folglich hat das IASB im Jahr 2016 Änderungen zu IFRS 4 (Versicherungsverträge) herausgegeben, die es Versicherungsunternehmen ermöglichen, entweder in einem Übergangsverfahren bestimmte erfolgswirksame Ergebnisse in das sonstige Ergebnis zu klassifizieren (Überlagerungsansatz) oder den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben (Aufschubansatz).
Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt sowie UNIQA bislang in keiner anderen Fassung IFRS 9 angewendet hat, ist ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 20221) zulässig. Dies ist dann möglich, wenn der Anteil des Buchwerts aller Versicherungsverbindlichkeiten an den Gesamtverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015 90 Prozent überschreitet. Die für den Aufschubansatz zu erfüllenden Kriterien wurden dabei mit mehr als 90 Prozent erfüllt. Für assoziierte Unternehmen, die seit 1. Jänner 2018 IFRS 9 anwenden, nimmt UNIQA das Wahlrecht in Anspruch, diese ohne Anpassungen in den Konzernabschluss einzubeziehen.
Klassifizierung und Bewertung
Die fachliche Modellentwicklung des SPPI-(„Solely-based Payments of Principal and Interest“-)Entscheidungsbaums und der Systemintegration der erarbeiteten SPPI-Logik für den gesamten Wertpapierbestand von UNIQA wurde abgeschlossen.
Das Kapitalanlageportfolio besteht zu großen Teilen aus festverzinslichen Wertpapieren. Da diese in den meisten Fällen den Charakter von einfachen Zins- und Tilgungszahlungen aufweisen, erfüllen diese Bestände vorwiegend die Kriterien des SPPI-Tests. Erfüllt ein Instrument die Voraussetzungen des SPPI-Tests, so bestehen zwei Möglichkeiten. Einerseits die Möglichkeit für die weiterfolgende Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis. Der nicht die SPPI-Kriterien erfüllende Teil des UNIQA Portfolios wird zukünftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
|
Nicht verzinsliche Wertpapiere |
Festverzinsliche Wertpapiere |
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Derivative Finanzinstrumente |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
||
|
|||||||
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
0,0 |
0,2 |
– |
0,0 |
0,0 |
||
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
0,0 |
92,7 |
– |
– |
– |
||
Kredite und Forderungen |
– |
1,1 |
100,0 |
– |
– |
||
Gesamt |
0,0 |
93,9 |
100,0 |
0,0 |
0,0 |
|
Fortgeführte Anschaffungskosten oder |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
||||
Angaben in Tausend Euro |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Zeitwert- veränderung über die Periode |
Buchwert |
Beizulegender Zeitwert |
Zeitwert- veränderung über die Periode |
Staatsanleihen |
9.548.259 |
9.430.546 |
–265.912 |
0 |
0 |
–13.017 |
Unternehmensanleihen |
2.893.062 |
2.879.915 |
23.903 |
180.371 |
179.182 |
284 |
Covered-Bond-Anleihen |
2.756.207 |
2.729.758 |
–476.097 |
0 |
0 |
0 |
Ausleihungen |
86.950 |
86.950 |
53.815 |
0 |
0 |
0 |
Übrige |
0 |
0 |
0 |
805.606 |
804.878 |
202.193 |
Summe |
15.284.477 |
15.127.168 |
–664.292 |
985.977 |
984.060 |
189.460 |
Des Weiteren wurde die Logik zu den Geschäftsmodellen nach IFRS 9 für Teilbereiche erstellt, die ebenfalls auf Plausibilität getestet wurden. Erwartungsgemäß fällt auf Basis der derzeitigen Anhaltspunkte ein Großteil des Geschäfts von UNIQA unter das Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“. Hierbei können sich aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses noch nicht vollumfänglich abschätzbaren Wechselwirkungen mit IFRS 17 noch Änderungen ergeben.
Wertminderung
Die neuen Regelungen aus IFRS 9 betreffend Wertminderung sind zukünftig für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, anzuwenden. Die dabei anzuwendende Wertminderungsberechnung orientiert sich unter IFRS 9 an einem zukunftsgerichteten Modell zur Erfassung von erwarteten Verlusten.
Die Modelllogik, nach der die Ermittlung von Wertminderungen in Zukunft erfolgen soll, befindet sich zum Abschlusszeitpunkt in einer Entwicklungs- und Analysephase. Zusätzlich dazu wird der Einsatz von geeigneten Tools zur Abbildung der dafür erforderlichen Rechenlogik getestet. Auf Basis vereinfachter Annahmen wurden erste Simulationen hinsichtlich der Einschätzung des Ausfallrisikos zu finanziellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich der neuen IFRS 9 Wertminderungsvorschriften durchgeführt. Für Zwecke der Einschätzung des Ausfallrisikos erfolgte ein Rückgriff auf die Definition des IFRS 9 zu Finanzinstrumenten mit niedrigem Ausfallrisiko am Abschlussstichtag. Ein externes Rating mit „Investment Grade“ kann demnach für die Einschätzung, ob für ein Finanzinstrument ein niedriges Ausfallrisiko besteht, herangezogen werden.
Angaben in Tausend Euro |
Staatsanleihen |
Unternehmensanleihen |
Covered-Bond-Anleihen |
Ausleihungen |
Übrige |
Gesamt |
AAA |
1.848.518 |
91.784 |
1.913.761 |
0 |
0 |
3.854.062 |
AA |
3.014.437 |
384.210 |
589.766 |
0 |
0 |
3.988.413 |
A |
2.381.547 |
1.091.067 |
159.303 |
0 |
0 |
3.631.917 |
BBB |
1.438.214 |
990.579 |
4.495 |
27.539 |
0 |
2.460.827 |
BB |
609.681 |
61.769 |
17.074 |
0 |
0 |
688.524 |
B |
223.303 |
15.278 |
0 |
0 |
0 |
238.581 |
≤ CCC |
4.999 |
0 |
0 |
0 |
0 |
4.999 |
nicht gerated |
27.561 |
258.374 |
71.808 |
59.410 |
0 |
417.154 |
Summe |
9.548.259 |
2.893.062 |
2.756.207 |
86.950 |
0 |
15.284.477 |
Der beizulegende Zeitwert der Instrumente, die nicht über ein niedriges Ausfallrisiko (Non-Investment Grade) verfügen, beträgt 913 Millionen Euro.
UNIQA erwartet Auswirkungen aus der Umstellung auf IFRS 9 sowohl infolge der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsregeln als auch des neuen Wertminderungsmodells. In einer ganzheitlichen Betrachtung sind in diesem Zusammenhang auch Wechselwirkungen mit IFRS 17 zu berücksichtigen. Für den weiteren Projektverlauf wird eine umfassende Auswirkungsanalyse erarbeitet, insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen aus den Neuerungen durch IFRS 17.
IFRS 16 – Leasingverhältnisse
Mit 1. Jänner 2019 hat IFRS 16 die bisherigen Regelungen zur Erfassung von Leasingverträgen abgelöst. In den Vorarbeiten zur Einführung wurde die Ausübung folgender Wahlrechte festgelegt. So ist ein Leasingnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Nutzungsrecht für Leasingverträge von immateriellen Vermögensgegenständen anzusetzen. UNIQA hat sich entschieden, keinerlei Nutzungsrechte für immaterielle Vermögensgegenstände anzusetzen. Weiters wird UNIQA aufgrund des unwesentlichen Anteils der in den analysierten Leasingverhältnissen enthaltenen Nichtmietkomponenten keine Aufteilung der Leasingzahlungen vornehmen. UNIQA wird für die Erstanwendung die modifizierte retrospektive Methode wählen.
Konzernweit bestehen rund 1.200 Verträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen werden, bei denen UNIQA als Leasingnehmer auftritt. Den Großteil des Bestands bilden wenig komplexe Standardverträge. Sie betreffen größtenteils Immobilien sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei einem signifikanten Teil der Verträge handelt es sich auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Verträge, zu denen Einschätzungen zur Laufzeit und zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen werden mussten. Der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten, die sich aus dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen ergibt, gegenüber den bislang ausgewiesenen Verpflichtungen aus zukünftigen Leasingraten resultiert vor allem aus getroffenen Einschätzungen zur erwarteten Vertragslaufzeit von Mietverträgen mit unbestimmter Laufzeit. Das Volumen der erhobenen jährlichen Leasingzahlungen beträgt rund 12 Millionen Euro. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt zwischen drei und fünf Jahren. Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz angepasst um das Länderrisiko, die Bonität, die Qualität der Sicherheit sowie einem Tilgungsfaktor zusammen.
Durch die Aktivierung der Nutzungsrechte und der Passivierung der dazugehörigen Verbindlichkeiten kommt es zur Verlängerung der Bilanz in Höhe von voraussichtlich 181 Millionen Euro.
Durch die neuen Regelungen von IFRS 16 werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Positionen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung bzw. keine abweichenden Darstellungen im Ausweis ergeben. Bei den Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen kommt es durch die Abschreibung des Nutzungsrechts zu einer Erhöhung im Ausmaß von voraussichtlich 11 Millionen Euro.
Die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von voraussichtlich 11 Millionen Euro für das Jahr 2019 wird in der Konzerngeldflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Zinszahlungen werden im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden.
Kapitalstrukturveränderungen wie beispielsweise eine Veränderung des Verschuldungsgrads durch künftig bilanzwirksame Leasingverpflichtungen werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht wesentlich eingeschätzt.
IFRS 17 – Versicherungsverträge
Am 17. Mai 2017 veröffentlichte das International Accounting Standards Board mit IFRS 17 den neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Das International Accounting Standards Board hat im November 2018 vorgeschlagen, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 vorläufig auf 1. Jänner 2022 zu verschieben.
Wesentliches Element des Standards ist ein allgemeines Bewertungsmodell (General Measurement Model), nach dem sämtliche Versicherungsverträge auf Basis eines prospektiven Modells zu bewerten sind. Dabei werden aktuelle Stichtagswerte (Best Estimate) zuzüglich einer Risikomarge mit einem Modus zur Verteilung des Gewinns aus den Verträgen kombiniert. Das General Measurement Model wird auf einen erheblichen Teil des Versicherungsgeschäfts anwendbar sein.
Die Contractual Service Margin ist ein Äquivalent für den noch zu erwartenden Gewinn aus dem gehaltenen Vertragsbestand und schafft damit hohe Transparenz in Bezug auf die zukünftige Ertragskraft von UNIQA. Da diese Marge jedoch eine Residualgröße ist, hängt ihre Höhe wesentlich von der Einschätzung der besten Schätzung (Best Estimate) der zukünftigen Zahlungsströme, dem Diskontierungszinssatz und der Methode zur Ermittlung der Risikomarge ab.
Für kurzfristige Verträge und wenig volatile Versicherungsverträge besteht das Wahlrecht zur Anwendung eines einfacheren Bewertungsmodells (Premium Allocation Approach). Hier prüft UNIQA gerade eingehend, wieviel des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts mit dem Premium Allocation Approach bewertet werden kann.
Für gewinnberechtigte Verträge und Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gibt es ein verpflichtend anzuwendendes Sondermodell (Variable Fee Approach). Der Variable Fee Approach wird bei UNIQA voraussichtlich in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherungssparte zur Anwendung kommen. Das genaue Ausmaß der Anwendbarkeit wird derzeit in diversen Analysen evaluiert.
Der Ansatz und die Bewertung von Versicherungsverträgen erfolgt auf Ebene von Gruppen. Versicherungsverträge werden in Portfolios zusammengefasst. In diesen Portfolios enthaltene Verträge sind ähnlichen Risiken ausgesetzt und werden gemeinsam verwaltet. Diese Verträge werden in weitere Gruppen aufgeteilt, wobei Versicherungsverträge, die in einem Abstand von mehr als einem Jahr geschrieben worden sind, nicht derselben Gruppe angehören dürfen. Dabei gibt es je Versicherungsportfolio jedenfalls mindestens die folgenden drei Gruppen:
- Gruppe von Verträgen, die bereits bei Vertragsabschluss verlustbringend sind
- Gruppe, bei der es unwahrscheinlich ist, dass die Verträge während der Vertragslaufzeit verlustbringend werden
- Verbleibende Gruppe
Dies stellt einen gravierenden Paradigmenwechsel in der Bilanzierung und Bewertung von Versicherungsverträgen dar. Die Umsetzung von IFRS 17 wird daher in drei Dimensionen unterteilt: die Umsetzung der technischen Anforderungen, die Umsetzung der fachlichen Anforderungen und die Adaptierung der Prozesse und Kommunikationswege.
UNIQA hat zur Umsetzung von IFRS 17 ein gruppenweites Projekt samt umfangreicher Governance eingeführt. Die Projektstruktur ist im Kern in die folgenden sechs Workstreams unterteilt:
- Project Management Office
- Actuarial Content and Processes
- IFRS 17 Accounting Content and Processes
- IFRS 9 Accounting
- Systems implementation, Data & Processes
- Reporting and Planning
Der Fahrplan bis zur voraussichtlichen Erstanwendung ab 1. Jänner 2022 (Vorläufige Entscheidung des IASB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 zu verschieben und die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 um ein Jahr zu verlängern) und der Projektfortschritt entspricht derzeit in allen Workstreams dem geplanten Soll.
Als wesentliche nächste Schritte sind umfangreiche Auswirkungsanalysen, die Einarbeitung von Feedback für diverse Fachkonzepte für unterschiedliche Bereiche sowie die ersten Sprintphasen in der Systemimplementierung markante Meilensteine.