Arbeitsweise des Vorstands
Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung geregelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsverteilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsordnung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstandssitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschließen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Zwischen den Sitzungen der UNIQA Insurance Group AG sind üblicherweise die Vorstandssitzungen der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG terminlich angesetzt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmitgliedern.
Den Sitzungen des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG werden in der Regel die Vorstandsvorsitzenden der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG – Hartwig Löger und Wolfgang Kindl – sowie Klaus Pekarek (Vorstand für Bankenvertrieb der UNIQA Österreich Versicherungen AG) mit beratender Stimme beigezogen. Das so gebildete Gremium stellt das Group Executive Board dar.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens.