39. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Personalaufwendungen

Angaben in Tausend Euro

1-12/2016

1-12/2015

Gehälter

418.409

393.521

Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen

25.411

1.784

Aufwendungen für Altersvorsorge

52.128

59.257

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

108.663

105.772

Sonstige Sozialaufwendungen

7.968

6.342

Summe

612.579

566.676

davon Geschäftsaufbringung

142.007

137.534

davon Verwaltung

447.663

399.371

davon Pensionisten

22.909

29.772

Durchschnittlicher Stand der Angestellten1)

 

31.12.2016

31.12.2015

1)

In der Darstellung ist der durchschnittliche Stand der Angestellten des aufgegebenen Geschäftsbereichs ausgenommen.

Gesamt

12.855

13.782

davon Geschäftsaufbringung

4.630

5.397

davon Verwaltung

8.225

8.385

Angaben in Tausend Euro

1-12/2016

1-12/2015

Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensionisten und Hinterbliebene.

Von den Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen entfallen auf

 

 

Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Absatz 1 Aktiengesetz

4.982

4.716

die übrigen Angestellten

31.503

52.760

Die Aktivbezüge der Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG beliefen sich im Berichtsjahr auf 4.621 Tausend Euro (2015: 3.498 Tausend Euro). Die Pensionskassenbeiträge für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 3.308 Tausend Euro (2015: 681 Tausend Euro). Die Aufwendungen für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 815 Tausend Euro (2015: 2.751 Tausend Euro).

Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 425 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 wurden Vergütungen in Höhe von 470 Tausend Euro rückgestellt. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 77 Tausend Euro (2015: 49 Tausend Euro) ausbezahlt.

Es gibt keine Vorschüsse und Kredite an bzw. Haftungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich

Im Geschäftsjahr 2013 führte UNIQA ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm für die Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG (UIG) sowie Vorstandsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG und der UNIQA International AG ein. Entsprechend diesem Programm wurden berechtigten Vorstandsmitgliedern in den Jahren 2013 bis 2016 virtuelle UIG-Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung berechtigen, falls bestimmte Erfolgsziele erreicht werden, wobei Höchstgrenzen vereinbart wurden. Jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren sind mit dem Programm verbunden. Zum 31. Dezember 2016 sind insgesamt 990.291 Stück virtuelle Aktien ausgelobt.

Voraussetzung für die Auszahlung der virtuellen Aktien ist die Erreichung bestimmter Erfolgskennzahlen über einen Zeitraum von jeweils vier Geschäftsjahren:

Performance Target 1

Total Shareholder Return (TSR = (Endkurs – Anfangskurs + Dividende) : Anfangskurs): durchschnittlicher Rang des TSR der UNIQA Stammaktie innerhalb der im Index DJ EURO STOXX TMI Insurance geführten Unternehmen im Performancezeitraum (marktbasiertes Zuteilungskriterium).

Performance Target 2

Return on Equity (ROE = Periodenergebnis : Eigenkapital per 31.12., jeweils „nach Minderheiten“): durchschnittlicher Rang des ROE von UNIQA innerhalb der im Index DJ EURO STOXX TMI Insurance geführten Unternehmen im Performancezeitraum (nicht marktbasiertes Zuteilungskriterium).

Performance Target 3

Schaden- und Unfallversicherung Net (CoR = Summe aus Nettoschadenquote und Nettokostenquote im -Konzernabschluss): Ausmaß der Zielerreichung des Planwerts am Ende des Performancezeitraums (nicht marktbasiertes Zuteilungskriterium).

Performance Target 4

Return on Risk Capital (RoRC = Jahresergebnis nach Steuern im Verhältnis zum ökonomisch erforderlichen Eigenkapital): Ausmaß der Zielerreichung des Planwerts am Ende des Performancezeitraums (nicht marktbasiertes Zuteilungskriterium).

Für den Performancezeitraum 2013 bis 2016 sind ausschließlich die Performanceziele 1 und 2 heranzuziehen, die jeweils zur Hälfte gewichtet sind. Der Zielerreichungsgrad ist wie folgt festgelegt:

Rang

TSR-Ziel

RoRC-Ziel

≤ 6

200 %

200 %

7

180 %

180 %

8

160 %

160 %

9

140 %

140 %

10

120 %

120 %

11

100 %

100 %

12

90 %

90 %

13

80 %

80 %

14

70 %

70 %

15

60 %

60 %

16

50 %

50 %

≥ 17

0 %

0 %

Für die Performancezeiträume 2014 bis 2017, 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sind die Performanceziele 1, 3 und 4 heranzuziehen, die maximal einen Wert von 200 Prozent und minimal einen Wert von 50 Prozent erreichen können und jeweils zu einem Drittel gewichtet sind. Die Zielkalibrierung des TSR-Ziels unterscheidet sich nicht von der für den Performancezeitraum 2013 bis 2016 festgelegten Zielkalibrierung. Für die Performanceziele 3 und 4 wurden folgende Planziele, die jeweils am Ende des Performancezeitraums erreicht werden müssen, festgelegt, wobei das Erreichen des Planwerts einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent entspricht:

Relevantes Geschäftsjahr

CoR-Ziel

RoRC-Ziel

2017

97,5 %

6,6 %

2018

96,3 %

8,3 %

2019

95,3 %

9,7 %

Der konkrete Zielerreichungsgrad für Performanceziel 3 errechnet sich nach folgender Formel: Zielerreichungsgrad = IST-Änderung der CoR im Vergleich zum Vorjahr : CoR geplante Änderung im Vergleich zum Vorjahr = (x – Ist-CoR) : (Plan-CoR – Ist-CoR). Als Vorjahr wird jeweils das erste Jahr im Performancezeitraum einer Tranche angenommen. Für das Performanceziel 4 errechnet sich der Zielerreichungsgrad wie folgt: Zielerreichungsgrad = Ist-RoRC : Plan-RoRC.

Der Auszahlungsbetrag im ersten Halbjahr nach Ablaufen des Performancezeitraums errechnet sich somit als Produkt aus folgenden Parametern (Auszahlung = A x B x C):

  • A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien: Die virtuelle Anzahl an Aktien errechnete sich, indem das pro Jahr in Euro ausgelobte Gesamtvolumen durch den durchschnittlichen Aktienkurs der UIG im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des ersten für die Leistungsbeurteilung relevanten Geschäftsjahres dividiert wurde. (Im Falle des Todes der Berechtigten vor Ablauf des Performancezeitraums wird die Anzahl der virtuellen Aktien zeitanteilig im Verhältnis des Performancezeitraums bis zum Datum des Todesfalls zum gesamten Performancezeitraum gekürzt.)
  • B = Durchschnittskurs Stammaktie: Die Bewertung der virtuellen Aktien im Auszahlungszeitpunkt wird jeweils mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der UIG im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des letzten für die Leistungsbeurteilung relevanten Geschäftsjahres erfolgen (tägliche Schlusskurse an den Handelstagen).
  • C = Zielerreichungsgrad: Der Zielerreichungsgrad entspricht dem gewichteten Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielgrößen am Ende des Performancezeitraums.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen zum Abschlussstichtag beträgt 2.868 Tausend Euro (2015: 531 Tausend Euro).

Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter sonstigen Rückstellungen ausgewiesen (Erläuterung 28) und werden auch im Rahmen der Angaben über Transaktionen mit nahestehenden Personen miteinbezogen.

Combined Ratio
Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und den Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung.
IFRS
International Financial Reporting Standards (Internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.