5. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
Nachfolgend werden die wesentlichsten Ermessensausübungen und zukunftsbezogenen Annahmen, die dem vorliegenden Konzernabschluss zugrunde liegen, beschrieben:
5.1 Wertminderungstest
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Der Firmenwert ergibt sich aus Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben. Er stellt die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen und entsprechenden Nettozeitwert identifizierbarer Vermögenswerte, Schulden und bestimmter Eventualverbindlichkeiten dar. Der Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern zu Anschaffungskosten, vermindert um allenfalls aufgelaufene Wertminderungen, ausgewiesen.
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert „Cash-Generating Units“ (CGUs) zugeordnet. Diese CGUs sind die kleinsten identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Überprüfung der Werthaltigkeit impliziert einen Vergleich des aus Verkauf oder Nutzung erzielbaren Betrags jeder CGU, dem Barwert der zukünftigen Cashflows, mit ihrem zu bedeckenden Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen sowie etwaigen Kapitalerhöhungen und internen Darlehen. Übersteigt dieser sich daraus ergebende Wert den auf Basis der Ertragswertmethode ermittelten erzielbaren Betrag dieser Einheit, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der Wertminderungstest wurde im 4. Quartal 2016 durchgeführt. UNIQA hat den Firmenwert auf folgende CGUs aufgeteilt, die sich mit den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, decken. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Mazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden:
- UNIQA Österreich
- UNIQA Re
- Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern der „SIGAL Group“ (SEE)
- Bosnien und Herzegowina (SEE)
- Bulgarien (SEE)
- Kroatien (SEE)
- Liechtenstein (WE)
- Polen (CE)
- Rumänien (EE)
- Russland (RU)
- Schweiz (WE)
- Serbien (SEE)
- Montenegro (SEE)
- Slowakei (CE)
- Tschechien (CE)
- Ukraine (EE)
- Ungarn (CE)
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes zugrunde liegenden Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden, und basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (deutsche Treasury Bonds mit Laufzeit 30 Jahre) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten fünf Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach, Leben und Kranken beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Lebens- und Krankenversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
Die Marktrisikoprämie wurde auf Basis des gängigen Standards festgelegt. Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Rating-Klasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben und um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte – Ermittlung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird von UNIQA auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Discounted-Cashflow-Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Unternehmenswert ergeben.
Betriebliche Ertragsteuern wurden mit der geplanten Steuerbelastung angesetzt.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs von UNIQA mit Beteiligung von UNIQA International in Verbindung mit einem in diesen Dialog integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Das Wachstum in der Aufholphase bis zur Phase 2 wurde aufgrund einer Projektion der Entwicklung der Versicherungsmärkte eruiert. Unter dieser Aufholphase wird eine Periode verstanden, die für eine Angleichung der Marktdurchdringung des Versicherungsmarktes auf das österreichische Niveau erforderlich ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Versicherungsmärkte in Bezug auf Versicherungsdichte und -durchdringung in 40 bis 60 Jahren dem österreichischen Niveau anpassen.
Der Kapitalisierungszinssatz ist nachfolgend für alle CGUs aufgelistet.
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
Wachstumsabschlag ewige |
||||||
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
|||||
|
|||||||||
Bosnien und Herzegowina |
15,6 |
16,1 |
12,8 |
13,2 |
6,3 |
||||
Bulgarien |
8,1 |
8,5 |
9,1 |
9,5 |
5,8 |
||||
Kroatien |
12,1 |
12,6 |
10,3 |
10,7 |
5,3 |
||||
Liechtenstein |
5,7 |
6,2 |
6,1 |
6,6 |
1,0 |
||||
Montenegro |
11,2 |
11,6 |
10,3 |
10,7 |
6,0 |
||||
Österreich |
7,7 |
8,2 |
7,7 |
8,2 |
1,0 |
||||
Polen |
6,8 |
7,3 |
8,7 |
9,2 |
4,9 |
||||
Rumänien |
8,4 |
8,8 |
10,1 |
10,6 |
5,8 |
||||
Russland |
17,5 |
18,0 |
11,6 |
12,1 |
6,6 |
||||
Schweiz |
5,7 |
6,2 |
6,1 |
6,6 |
1,0 |
||||
Serbien |
14,9 |
15,3 |
13,0 |
13,5 |
6,3 |
||||
Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern der „SIGAL Group“ |
11,4 – 14,4 |
11,8 – 14,8 |
10,4 – 12 |
10,8 – 12,5 |
6,2 – 6,7 |
||||
Slowakei |
8,4 |
8,9 |
8,2 |
8,7 |
4,6 |
||||
Tschechien |
7,7 |
8,2 |
8,1 |
8,5 |
4,4 |
||||
Ukraine |
36,0 |
36,5 |
20,3 |
20,8 |
7,2 |
||||
Ungarn |
10,5 |
11,0 |
10,6 |
11,1 |
5,3 |
Im Jahr 2015 wurden folgende Zinssätze verwendet:
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
Wachstumsabschlag ewige |
||||||
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
|||||
|
|||||||||
Bosnien und Herzegowina |
17,3 |
17,9 |
13,3 |
14,0 |
7,1 |
||||
Bulgarien |
10,7 |
11,3 |
9,8 |
10,5 |
6,5 |
||||
Italien |
10,7 |
11,3 |
10,7 |
11,3 |
1,0 |
||||
Kroatien |
11,3 |
11,9 |
10,5 |
11,2 |
5,6 |
||||
Liechtenstein |
6,5 |
7,1 |
6,9 |
7,6 |
1,0 |
||||
Montenegro |
14,6 |
15,3 |
10,6 |
11,3 |
6,5 |
||||
Österreich |
7,8 |
8,5 |
7,8 |
8,5 |
1,0 |
||||
Polen |
8,2 |
8,8 |
9,5 |
10,1 |
4,7 |
||||
Rumänien |
10,3 |
11,0 |
10,8 |
11,5 |
6,2 |
||||
Russland |
24,3 |
24,9 |
12,3 |
13,0 |
5,5 |
||||
Schweiz |
6,5 |
7,1 |
6,9 |
7,6 |
1,0 |
||||
Serbien |
15,9 |
16,5 |
13,7 |
14,3 |
7,2 |
||||
Albanien/Kosovo/Mazedonien als Teilkonzern der „SIGAL Group“ |
12,9 – 16,1 |
13,6 – 16,7 |
11 – 12,7 |
11,7 – 13,3 |
6,8 – 8,1 |
||||
Slowakei |
9,1 |
9,7 |
8,9 |
9,5 |
4,8 |
||||
Tschechien |
9,1 |
9,7 |
8,8 |
9,5 |
4,5 |
||||
Ukraine |
73,5 |
74,2 |
22,2 |
22,8 |
7,6 |
||||
Ungarn |
11,6 |
12,2 |
11,3 |
12,0 |
5,5 |
Unsicherheit und Sensitivität
Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden.
Folgende Institutionen und Materialien dienten unter anderem als Bezugsquellen:
- Eigenes Research
- Damodaran – Länderrisiken, Growth Rate Estimations, Multiples
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden stichprobenhaft auch Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Diese Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation sind angesichts der in einzelnen Märkten noch anhaltenden Wirtschaftskrise die größte Unsicherheit im Zusammenhang mit den Bewertungsergebnissen.
Für den Fall, dass sich die Erholung aus der Wirtschaftskrise in ihrer Intensität und Dauer als langsamer herausstellt und sich auch die Versicherungsmärkte gänzlich abweichend entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden. Trotz der langsameren Konjunktursteigerung ist die Ertragserwartung zu den Vorjahren nicht maßgeblich verändert.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem Zinsanstieg um 50 Basispunkte für die Länder Bosnien-Herzegowina und Montenegro eine Annäherung bzw. Unterschreitung des Nutzungswerts zum Buchwert ergeben könnte. Bei einem stärkeren Zinsanstieg von 100 Basispunkten oder mehr wären auch Rumänien und Serbien betroffen. Ändern sich die zugrunde gelegten Cashflows um –5,0 Prozent, so besteht ebenfalls das Risiko einer Annäherung bzw. Unterschreitung des Nutzungswerts zum Buchwert in Bosnien-Herzegowina. Diese Liste erweitert sich um Serbien und Montenegro ab einer Abweichung von mehr als –10,0 Prozent in den Cashflows.
Im Geschäftsjahr wurden die dem Wertminderungstest für Kroatien zugrunde liegenden Planannahmen aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Hieraus ergibt sich für die CGU Kroatien eine Wertminderung in Höhe von 16,6 Millionen Euro.
In der folgenden Tabelle sind die erzielbaren Beträge zum Zeitpunkt des Wertminderungstests für alle CGUs mit wesentlichen Firmenwerten dargestellt.
Angaben in Tausend Euro |
Erzielbarer Betrag |
Erzielbarer Betrag übersteigt Buchwert um |
Wertminderung der Periode |
Bulgarien |
139.056 |
64.218 |
0 |
Polen |
247.500 |
126.320 |
0 |
Rumänien |
226.970 |
58.276 |
0 |
Backtesting
Die Planungen für die einzelnen Länder werden regelmäßig einem Backtesting unterzogen. Hier soll für unternehmensinterne Zwecke herausgefunden werden, wie akkurat Ergebnisse durch die operativen Einheiten geplant und Hinweise für die nachfolgende Entwicklung aufgezeigt werden. Auf Basis dieses Backtestings sollen Rückschlüsse für die aktuelle Planung gezogen werden, um die Planungsgenauigkeit für die kommenden Finanzpläne zu erhöhen.
5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt im Rahmen des Wertminderungstests nach IAS 36 sowie für die Anhangangaben nach IFRS 13 mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis von Ertragswert- und Sachwertverfahren erstellt. Dafür ist es erforderlich, Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Es liegt in der Natur der oben erwähnten Bewertungsverfahren, dass sie sensibel auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter reagieren. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag sorgfältig auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements bzw. der Gutachter hinsichtlich der aktuell vorherrschenden Marktverhältnisse ermittelt.
5.3 Latente Steueransprüche
Zum 31. Dezember 2016 wies UNIQA latente Steueransprüche von 190.278 Tausend Euro aus, wovon 9.716 Tausend Euro auf steuerliche Verlustvorträge entfielen. Die latenten Steueransprüche resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen, Teilwertabschreibungen nach § 12 österreichisches Körperschaftsteuergesetz (KStG) und aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und deren Steuerwerten. Latente Steueransprüche werden bilanziert, soweit es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse bzw. latente Steuerschulden für eine zukünftige Verrechnung zur Verfügung stehen.
Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Dabei werden Höhe und Art dieser zu versteuernden Einkünfte, die Perioden, in denen sie anfallen werden, sowie zur Verfügung stehende Steuerplanungsmaßnahmen berücksichtigt. Die entsprechenden Analysen und Prognosen – und im Ergebnis die Ermittlung der zukünftigen latenten Steueransprüche bzw. ‑verbindlichkeiten – werden in den jeweiligen Ländern von lokalen Steuer- und Finanzfachleuten vorgenommen. Weil die Auswirkungen der zugrunde liegenden Schätzungen wesentlich sein können, gibt es konzerneinheitliche Verfahren, welche die Konsistenz und Zuverlässigkeit des Beurteilungsprozesses gewährleisten. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat.
5.4 Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen
Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen in den Erläuterungen zu dieser Bilanzposition unter Erläuterung 28 verwiesen.
5.5 Versicherungstechnische Rückstellungen
Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen unter den Erläuterungen 6.5 und 26 verwiesen.
5.6 Kapitalanlagen
Hierfür sei auf die Ausführungen und Sensitivitätsanalysen unter den Erläuterungen 6.5 und 12 verwiesen.
5.7 Sonstige Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen
UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2016 mit 14,3 Prozent (31. Dezember 2015: 13,8 Prozent) beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weiterhin als assoziierte Beteiligung. Der Buchwert der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2016 beträgt 475,8 Millionen Euro (31. Dezember 2015: 463,0 Millionen Euro).
Am 6. September 2016 erließ der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds ein Angebot gemäß § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) an die Inhaber von Schuldtiteln der HETA zum Kauf ihrer Senior-Anleihen gegen Barzahlung oder Umtausch in Nullkupon-Anleihen, die von der Republik Österreich vollumfänglich und bedingungslos besichert sind. An die Inhaber von nachrangigen Schuldtiteln der HETA wurde ebenfalls ein Angebot erlassen, diese gegen Barzahlung zu kaufen oder diese entweder in Nullkupon-Anleihen oder in langfristige Nullkupon-Schuldscheindarlehen der Republik Österreich umzutauschen. UNIQA hat sich entschlossen, die in ihrem Portfolio befindlichen Senior-Anleihen mit einer Nominale von 25 Millionen in Nullkupon-Anleihen und die nachrangigen Anleihen mit einer Nominale von 36 Millionen in Nullkupon-Schuldscheindarlehen zu tauschen.