Externe Evaluierung
Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2016 werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance (Fassung Jänner 2015).
Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2016 durch UNIQA – soweit diese von der Entsprechenserklärung von UNIQA umfasst waren – wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht werden. Einige Regeln waren auf UNIQA im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Wien, am 10. März 2017
Andreas Brandstetter
Vorsitzender des Vorstands
Erik Leyers
Mitglied des Vorstands
Kurt Svoboda
Mitglied des Vorstands