Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2023 zu neun Sitzungen zusammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen.
Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und bezugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand) agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsratspräsidiums zusammensetzt. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss 2023 mit Vergütungsangelegenheiten des Vorstands, mit der Vorbereitung der Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der aufgestellten Vergütungspolitik sowie mit der Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Beurteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Gesetzes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2023 keine Sitzung ab.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss tagte in drei Sitzungen unter Beiziehung der (Konzern-)Abschlussprüferin, wobei auch Diskussionen mit der Abschlussprüferin ohne Anwesenheit des Vorstands stattfanden. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Corporate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2022). Weiters wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Die Planung der Abschlussprüfungen 2023 der Gesellschaften der Unternehmensgruppe wurde mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprüferin berichtete über die Ergebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststellungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Sachverhalten wurde der Rechnungslegungsprozess überwacht.
Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset-Liability-Managements.
Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts der Umsetzung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte.
Der Ausschuss für die digitale Transformation hielt im Jahr 2023 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisierung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste.
Der Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in vier Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, mit Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talentemanagements sowie mit Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt bei der Umsetzung der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen.
Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Kapitalvertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG.