Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowie neue und geänderte Standards
Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.
Erstmals und künftig anzuwendende Änderungen
Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2023 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.
Erstmals anzuwendende Änderungen |
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---|---|---|
IAS 1 |
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
1. Jänner 2023 |
IAS 8 |
Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
1. Jänner 2023 |
IAS 12 |
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen |
1. Jänner 2023 |
IAS 12 |
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern |
1. Jänner 2023 |
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Künftig anzuwendende Änderungen |
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IAS 1 |
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
1. Jänner 2024 |
IFRS 16 |
Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Sale-and-leaseback-Transaktionen |
1. Jänner 2024 |
Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern
Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den geltenden oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Säule-2-Mustervorschriften betroffen. Ziel dieser Regelungen, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft sein werden, ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen sicherzustellen.
UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern an.
Derzeit beschäftigt sich UNIQA intensiv mit der Implementierung der Mindestbesteuerung. Die gegenwärtige Einschätzung ist, dass sich dadurch keine wesentliche zusätzliche Steuerbelastung für UNIQA ergibt.
Erstmals anzuwendende Standards
IFRS 9 – Finanzinstrumente und
IFRS 17 – Versicherungsverträge
Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. UNIQA nimmt das Wahlrecht für Versicherungsunternehmen in Anspruch, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf die Erstanwendung von IFRS 17 zu verschieben. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen.
Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser beiden Rechnungslegungsstandards erfolgte eine rückwirkende Anpassung der Angaben zur Vergleichsperiode und zum Vergleichsstichtag. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 werden nachfolgend dargestellt und erläutert.
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2021 |
Anpassungen |
Anpassungen |
Sonstige |
1.1.2022 |
---|---|---|---|---|---|
Sachanlagen |
365.493 |
|
38.714 |
|
404.207 |
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte |
1.462.087 |
|
–1.283.362 |
–178.725 |
n/a |
Immaterielle Vermögenswerte |
712.287 |
|
|
178.725 |
891.012 |
Kapitalanlagen |
|
|
|
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|
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
1.241.860 |
|
1.039.042 |
|
2.280.902 |
Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen |
656.393 |
|
|
|
656.393 |
Sonstige Kapitalanlagen |
19.886.724 |
–1.835 |
|
–56.260 |
19.828.628 |
|
21.784.976 |
–1.835 |
1.039.042 |
–56.260 |
22.765.923 |
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
5.154.053 |
|
|
59.369 |
5.213.422 |
Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen |
591.671 |
|
–591.671 |
|
n/a |
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen |
|
|
63.556 |
|
63.556 |
Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen |
|
|
236.666 |
|
236.666 |
Forderungen und übrige Aktiva |
714.823 |
|
–428.082 |
84.900 |
371.642 |
Forderungen aus Ertragsteuern |
84.900 |
|
|
–84.900 |
n/a |
Latente Steueransprüche |
84.909 |
256.039 |
110.994 |
–391.471 |
60.472 |
Zahlungsmittel |
592.583 |
|
|
|
592.583 |
Summe Vermögenswerte |
31.547.783 |
254.204 |
–814.143 |
–388.362 |
30.599.483 |
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2021 |
Anpassungen |
Anpassungen |
Sonstige |
1.1.2022 |
---|---|---|---|---|---|
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil |
|
|
|
|
|
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen |
1.789.923 |
|
|
|
1.789.923 |
Eigene Aktien |
–16.614 |
|
|
|
–16.614 |
Kumulierte Ergebnisse |
1.530.299 |
270.947 |
–1.040.745 |
3.541 |
764.043 |
|
3.303.609 |
270.947 |
–1.040.745 |
3.541 |
2.537.352 |
Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
19.678 |
–1.074 |
–393 |
|
18.210 |
|
3.323.286 |
269.873 |
–1.041.139 |
3.541 |
2.555.562 |
|
|
|
|
|
|
Schulden |
|
|
|
|
|
Nachrangige Verbindlichkeiten |
1.057.559 |
|
|
|
1.057.559 |
Versicherungstechnische Rückstellungen |
19.174.105 |
|
–19.174.105 |
|
n/a |
Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
5.028.507 |
|
–5.028.507 |
|
n/a |
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen |
|
|
24.339.262 |
|
24.339.262 |
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen |
|
|
563 |
|
563 |
Finanzverbindlichkeiten |
723.317 |
|
|
|
723.317 |
Andere Rückstellungen |
726.270 |
|
–19.220 |
|
707.051 |
Verbindlichkeiten und übrige Schulden |
1.017.197 |
|
–30.134 |
114.962 |
1.102.025 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern |
115.393 |
|
|
–115.393 |
n/a |
Latente Steuerschulden |
382.149 |
–15.669 |
139.137 |
–391.472 |
114.145 |
|
28.224.497 |
–15.669 |
226.996 |
–391.903 |
28.043.921 |
Summe Eigenkapital und Schulden |
31.547.783 |
254.204 |
–814.143 |
–388.362 |
30.599.483 |
Sachanlagen
Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigengenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies führt in der Position „Sachanlagen“ zu einer Aufwertung in Höhe von 38.714 Tausend Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.
Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte
Unter IFRS 17 wird die Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ nicht mehr separat ausgewiesen. Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stellen stattdessen einen Teil der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft dar. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten sowie Bestandswerte sind fortan in der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte
In der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ werden Bestandswerte in Höhe von 175.028 Tausend Euro und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten, die in Zusammenhang mit Verträgen für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds stehen, in Höhe von 3.697 Tausend Euro ausgewiesen. Diese waren bislang in der Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ enthalten.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Wie bei den eigengenutzten Immobilien erfolgte auch bei fremdgenutzten Immobilien eine Umstellung auf eine Zeitwertbewertung gemäß IAS 40.32B. In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ führt dies zu einer Aufwertung in Höhe von 1.039.042 Tausend Euro.
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Kapitalanlagen für Investmentverträge, die unter IAS 39 in der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen wurden, sind unter IFRS 9 der Kategorie „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ zugeordnet. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 erfolgte darüber hinaus auch eine Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Umgliederungen zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen spiegeln sich auch im Bereich der zur Bedeckung dienenden Kapitalanlagen in den Positionen „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ und „Kapitalanlagen für Investmentverträge“ wider. Darüber hinaus wurden diesbezüglich Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 3.109 Tausend Euro erfasst, die die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöhen.
Forderungen und übrige Aktiva
Die bislang unter den „Forderungen und übrigen Aktiva“ ausgewiesenen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 339.877 Tausend Euro umfassen Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen. Diese werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. Auch die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 95.762 Tausend Euro belaufen, werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern unter den Vermögenswerten aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen. Darüber hinaus enthält diese Position nun die bislang separat ausgewiesenen Forderungen aus Ertragsteuern, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 84.900 Tausend Euro belaufen. Übrige in Zusammenhang mit finanziellen Vermögungswerten in dieser Position vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Forderungen und übrigen Aktiva um 7.557 Tausend Euro.
Andere Rückstellungen
Der Rückgang in der Position „Andere Rückstellungen“ in Höhe von 19.220 Tausend Euro ist im Wesentlichen auf die fortan nicht mehr separat erfassten anderen Rückstellungen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen, zurückzuführen.
Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Die im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 vorgenommene Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen, führte zu einer Umgliederung zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen, die sich in der Position „Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ in einem Anstieg in Höhe von 292.405 Tausend Euro widerspiegelt. Weitere Auswirkungen resultieren aus den nach IFRS 17 nun in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie aus den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen in Höhe von 326.943 Tausend Euro. Darüber hinaus wurden zum Übergangszeitpunkt Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 115.393 Tausend Euro in diese Position umgegliedert. Übrige in Zusammenhang mit sonstigen Verbindlichkeiten vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Verbindlichkeiten um 3.972 Tausend Euro.
Latente Steueransprüche und -schulden
Aus den vorgenommenen Anpassungen der Bilanzpositionen ergeben sich Auswirkungen auf latente Steueransprüche in Höhe von 24.438 Tausend Euro und auf latente Steuerschulden in Höhe von 268.004 Tausend Euro.
IFRS 9 Finanzinstrumente – Übergangsbestimmungen
Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, war ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig.
Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 hat UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung angewendet. Demnach wurde IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet, die im Laufe des Jahres 2022 abgegangen sind. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte wurden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt.
Die Anwendung von IFRS 9 erfolgte grundsätzlich retrospektiv. Die folgenden Beurteilungen erfolgten auf Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung vorlagen:
- die Festlegung des Geschäftsmodells, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird
- der Widerruf früherer Designationen bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum Fair Value (FVTPL) bewertet wurden
- die Designation bestimmter strategischer Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, als erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)
Die Anwendung des Modells für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte führte zur Erfassung einer Wertberichtigung in Höhe von 196.630 Tausend Euro unter IFRS 9 am 1. Jänner 2023.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung gemäß IAS 39 am 31. Dezember 2022 und IFRS 9 am 1. Jänner 2023.
Angaben in Tausend Euro |
Klassifizierung gemäß IAS 39 |
Klassifizierung gemäß IFRS 9 |
Buchwert gemäß IAS 39 |
Buchwert gemäß IFRS 9 |
---|---|---|---|---|
Sonstige Kapitalanlagen |
|
|
16.366.428 |
16.243.738 |
Nicht verzinsliche |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) |
184.966 |
1.066.063 |
Nicht verzinsliche |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert) |
1.095.571 |
180.195 |
Festverzinsliche |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) |
224.849 |
2.392.600 |
Festverzinsliche |
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend) |
14.093.669 |
12.013.693 |
Festverzinsliche |
Kredite und Forderungen |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
54.172 |
472 |
Derivative |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
27.223 |
27.223 |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
113.430 |
|
Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen |
Kredite und Forderungen |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
572.549 |
563.493 |
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
|
|
3.957.281 |
4.070.702 |
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
3.957.281 |
3.790.681 |
Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
280.021 |
Summe |
|
|
20.323.709 |
20.314.441 |
Angaben in Tausend Euro |
Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022 |
Reklassifizierung |
Umbewertung |
Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023 |
---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden |
550.468 |
|
|
|
Umgliederung zu Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
|
–113.430 |
|
|
Sonstige Umgliederungen |
|
–691 |
|
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden |
|
|
|
436.346 |
|
|
|
|
|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39 |
0 |
|
|
|
Umgliederung aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten |
|
3.045.105 |
|
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden |
|
|
|
3.045.105 |
|
|
|
|
|
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 |
0 |
|
|
|
Umgliederung aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
3.743 |
1.163 |
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden |
|
|
|
4.906 |
Summe |
550.468 |
2.934.727 |
1.163 |
3.486.357 |
Die Umgliederung in Höhe von 3.045.105 Tausend Euro aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt).
Aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ wurden 3.743 Tausend Euro umgegliedert und nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“, angesetzt. Dies betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt), was zu einer Umbewertung in Höhe von 1.163 Tausend Euro führte.
Angaben in Tausend Euro |
Buchwert gemäß IAS 39 |
Reklassifizierung |
Umbewertung |
Buchwert gemäß IFRS 9 |
---|---|---|---|---|
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39 |
15.189.240 |
|
|
|
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
–3.045.105 |
|
|
Sonstige Umgliederungen |
|
544 |
|
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden |
|
|
|
12.144.678 |
|
|
|
|
|
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 |
0 |
|
|
|
Umgliederung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
50.901 |
–1.692 |
|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden |
|
|
|
49.209 |
Summe |
15.189.240 |
–2.993.660 |
–1.692 |
12.193.888 |
Die Umgliederung in Höhe von 50.901 Tausend Euro aus der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ zu „finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt). Diese Vermögenswerte wurden mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“ angesetzt. Dies führte zu einer Umbewertung in Höhe von – 1.692 Tausend Euro.
Angaben in Tausend Euro |
Buchwert gemäß IAS 39 |
Reklassifizierung |
Umbewertung |
Buchwert gemäß IFRS 9 |
---|---|---|---|---|
Kredite und Forderungen gemäß IAS 39 |
626.721 |
|
|
|
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
–3.743 |
|
|
Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
|
–50.901 |
|
|
Sonstige Umgliederungen |
|
–8.536 |
|
|
Umgliederung zu Kredite und Forderungen |
|
|
–47 |
|
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 |
|
|
|
563.493 |
Summe |
626.721 |
–63.180 |
–47 |
563.493 |
Für zu fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wurde im Rahmen der Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erstmalig eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste angesetzt. Diese Umbewertung führte zu einer Reduktion des Buchwerts dieser Vermögenswerte im Ausmaß von 47 Tausend Euro.
In der Kategorie „Kredite und Forderungen“ wurden Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 8.536 Tausend Euro erfasst.
Angaben in Tausend Euro |
Buchwert gemäß IAS 39 |
Reklassifizierung |
Umbewertung |
Buchwert gemäß IFRS 9 |
---|---|---|---|---|
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden |
3.957.281 |
|
|
|
Umgliederung aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen |
|
113.430 |
–9 |
|
Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9 |
|
|
|
4.070.702 |
Summe |
3.957.281 |
113.430 |
–9 |
4.070.702 |
Fehlerkorrekturen
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 17 wurden Fehler in den Posten „Forderungen und übrige Aktiva, Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ sowie „Sonstige Kapitalanlagen“ identifiziert und Korrekturen gemäß IAS 8 wurden vorgenommen. Die Fehler wurden während der Arbeiten zur Aufnahme von vormals noch nicht in den integrierten Abschlusserstellungsprozess einbezogenen Gesellschaften identifiziert. Dadurch kam es zu Anpassungen der Eröffnungswerte für das Geschäftsjahr 2022, die im Kapitel „Erstmals anzuwendende Standards“ beschrieben sind.