Änderungen von wesentlichen Rechnungs­legungsmethoden sowie neue und geänderte Standards

Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet.

Erstmals und künftig anzuwendende Änderungen

Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2023 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA.

Geänderte Standards
Erstmalig durch UNIQA anzuwenden

Erstmals anzuwendende Änderungen

 

IAS 1

Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Jänner 2023

IAS 8

Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

1. Jänner 2023

IAS 12

Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

1. Jänner 2023

IAS 12

Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern

1. Jänner 2023

 

 

 

Künftig anzuwendende Änderungen

 

IAS 1

Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

1. Jänner 2024

IFRS 16

Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse: Sale-and-leaseback-Transaktionen

1. Jänner 2024

Globale Mindestbesteuerung/Säule-2-Ertragsteuern

Da die jährlichen Umsatzerlöse von UNIQA die relevante Schwelle von 750 Millionen Euro überschreiten, ist UNIQA von den geltenden oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Säule-2-Mustervorschriften betroffen. Ziel dieser Regelungen, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft sein werden, ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen sicherzustellen.

UNIQA wendet die Ausnahme von Ansatz und Angabe latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden im Zusammenhang mit Säule-2-Ertragsteuern an.

Derzeit beschäftigt sich UNIQA intensiv mit der Implementierung der Mindestbesteuerung. Die gegenwärtige Einschätzung ist, dass sich dadurch keine wesentliche zusätzliche Steuerbelastung für UNIQA ergibt.

Erstmals anzuwendende Standards

IFRS 9 – Finanzinstrumente und
IFRS 17 – Versicherungsverträge

Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. UNIQA nimmt das Wahlrecht für Versicherungsunternehmen in Anspruch, den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 auf die Erstanwendung von IFRS 17 zu verschieben. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung dieser beiden Rechnungslegungsstandards erfolgte eine rückwirkende Anpassung der Angaben zur Vergleichsperiode und zum Vergleichsstichtag. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz zum 1. Jänner 2022 werden nachfolgend dargestellt und erläutert.

Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

31.12.2021
veröffentlicht

Anpassungen
IFRS 9

Anpassungen
IFRS 17

Sonstige
Umgliederungen/
Anpassungen

1.1.2022
angepasst

Sachanlagen

365.493

 

38.714

 

404.207

Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte

1.462.087

 

–1.283.362

–178.725

n/a

Immaterielle Vermögenswerte

712.287

 

 

178.725

891.012

Kapitalanlagen

 

 

 

 

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

1.241.860

 

1.039.042

 

2.280.902

Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen

656.393

 

 

 

656.393

Sonstige Kapitalanlagen

19.886.724

–1.835

 

–56.260

19.828.628

 

21.784.976

–1.835

1.039.042

–56.260

22.765.923

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

5.154.053

 

 

59.369

5.213.422

Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen

591.671

 

–591.671

 

n/a

Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen

 

 

63.556

 

63.556

Vermögenswerte aus Rückversicherungsverträgen

 

 

236.666

 

236.666

Forderungen und übrige Aktiva

714.823

 

–428.082

84.900

371.642

Forderungen aus Ertragsteuern

84.900

 

 

–84.900

n/a

Latente Steueransprüche

84.909

256.039

110.994

–391.471

60.472

Zahlungsmittel

592.583

 

 

 

592.583

Summe Vermögenswerte

31.547.783

254.204

–814.143

–388.362

30.599.483

Eigenkapital und Schulden

Angaben in Tausend Euro

31.12.2021
veröffentlicht

Anpassungen
IFRS 9

Anpassungen
IFRS 17

Sonstige
Umgliederungen/
Anpassungen

1.1.2022
angepasst

Eigenkapital

 

 

 

 

 

Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil

 

 

 

 

 

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen

1.789.923

 

 

 

1.789.923

Eigene Aktien

–16.614

 

 

 

–16.614

Kumulierte Ergebnisse

1.530.299

270.947

–1.040.745

3.541

764.043

 

3.303.609

270.947

–1.040.745

3.541

2.537.352

Anteile ohne beherrschenden Einfluss

19.678

–1.074

–393

 

18.210

 

3.323.286

269.873

–1.041.139

3.541

2.555.562

 

 

 

 

 

 

Schulden

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

1.057.559

 

 

 

1.057.559

Versicherungstechnische Rückstellungen

19.174.105

 

–19.174.105

 

n/a

Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

5.028.507

 

–5.028.507

 

n/a

Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen

 

 

24.339.262

 

24.339.262

Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen

 

 

563

 

563

Finanzverbindlichkeiten

723.317

 

 

 

723.317

Andere Rückstellungen

726.270

 

–19.220

 

707.051

Verbindlichkeiten und übrige Schulden

1.017.197

 

–30.134

114.962

1.102.025

Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

115.393

 

 

–115.393

n/a

Latente Steuerschulden

382.149

–15.669

139.137

–391.472

114.145

 

28.224.497

–15.669

226.996

–391.903

28.043.921

Summe Eigenkapital und Schulden

31.547.783

254.204

–814.143

–388.362

30.599.483

Sachanlagen

Aus der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß IAS 16.29A kommt es zu einer Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigengenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung. Dies führt in der Position „Sachanlagen“ zu einer Aufwertung in Höhe von 38.714 Tausend Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen.

Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte

Unter IFRS 17 wird die Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ nicht mehr separat ausgewiesen. Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stellen stattdessen einen Teil der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft dar. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten sowie Bestandswerte sind fortan in der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ enthalten.

Immaterielle Vermögenswerte

In der Position „Immaterielle Vermögenswerte“ werden Bestandswerte in Höhe von 175.028 Tausend Euro und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten, die in Zusammenhang mit Verträgen für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds stehen, in Höhe von 3.697 Tausend Euro ausgewiesen. Diese waren bislang in der Position „Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte“ enthalten.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Wie bei den eigengenutzten Immobilien erfolgte auch bei fremdgenutzten Immobilien eine Umstellung auf eine Zeitwertbewertung gemäß IAS 40.32B. In der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ führt dies zu einer Aufwertung in Höhe von 1.039.042 Tausend Euro.

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Kapitalanlagen für Investmentverträge, die unter IAS 39 in der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen wurden, sind unter IFRS 9 der Kategorie „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ zugeordnet. Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 erfolgte darüber hinaus auch eine Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Umgliederungen zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen spiegeln sich auch im Bereich der zur Bedeckung dienenden Kapitalanlagen in den Positionen „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“ und „Kapitalanlagen für Investmentverträge“ wider. Darüber hinaus wurden diesbezüglich Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 3.109 Tausend Euro erfasst, die die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöhen.

Forderungen und übrige Aktiva

Die bislang unter den „Forderungen und übrigen Aktiva“ ausgewiesenen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 339.877 Tausend Euro umfassen Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen. Diese werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. Auch die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 95.762 Tausend Euro belaufen, werden unter IFRS 17 nicht mehr separat, sondern unter den Vermögenswerten aus Rückversicherungsverträgen ausgewiesen. Darüber hinaus enthält diese Position nun die bislang separat ausgewiesenen Forderungen aus Ertragsteuern, die sich zum Übergangszeitpunkt auf 84.900 Tausend Euro belaufen. Übrige in Zusammenhang mit finanziellen Vermögungswerten in dieser Position vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Forderungen und übrigen Aktiva um 7.557 Tausend Euro.

Andere Rückstellungen

Der Rückgang in der Position „Andere Rückstellungen“ in Höhe von 19.220 Tausend Euro ist im Wesentlichen auf die fortan nicht mehr separat erfassten anderen Rückstellungen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen, zurückzuführen.

Verbindlichkeiten und übrige Schulden

Die im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 vorgenommene Neuevaluierung jener Versicherungsverträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen, führte zu einer Umgliederung zwischen Versicherungs- und Investmentverträgen, die sich in der Position „Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ in einem Anstieg in Höhe von 292.405 Tausend Euro widerspiegelt. Weitere Auswirkungen resultieren aus den nach IFRS 17 nun in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie aus den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen in Höhe von 326.943 Tausend Euro. Darüber hinaus wurden zum Übergangszeitpunkt Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von 115.393 Tausend Euro in diese Position umgegliedert. Übrige in Zusammenhang mit sonstigen Verbindlichkeiten vorgenommene Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 erhöhen die Verbindlichkeiten um 3.972 Tausend Euro.

Latente Steueransprüche und -schulden

Aus den vorgenommenen Anpassungen der Bilanzpositionen ergeben sich Auswirkungen auf latente Steueransprüche in Höhe von 24.438 Tausend Euro und auf latente Steuerschulden in Höhe von 268.004 Tausend Euro.

IFRS 9 Finanzinstrumente – Übergangsbestimmungen

Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, war ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig.

Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 hat UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung angewendet. Demnach wurde IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet, die im Laufe des Jahres 2022 abgegangen sind. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte wurden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt.

Die Anwendung von IFRS 9 erfolgte grundsätzlich retrospektiv. Die folgenden Beurteilungen erfolgten auf Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung vorlagen:

  • die Festlegung des Geschäftsmodells, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird
  • der Widerruf früherer Designationen bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum Fair Value (FVTPL) bewertet wurden
  • die Designation bestimmter strategischer Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, als erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVOCI)

Die Anwendung des Modells für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte führte zur Erfassung einer Wertberichtigung in Höhe von 196.630 Tausend Euro unter IFRS 9 am 1. Jänner 2023.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen hinsichtlich der Klassifizierung und Bewertung gemäß IAS 39 am 31. Dezember 2022 und IFRS 9 am 1. Jänner 2023.

Finanzielle Vermögenswerte

Angaben in Tausend Euro

Klassifizierung gemäß IAS 39
bis 31.12.2022

Klassifizierung gemäß IFRS 9
ab 1.1.2023

Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022

Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023

Sonstige Kapitalanlagen

 

 

16.366.428

16.243.738

Nicht verzinsliche
Wertpapiere

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

184.966

1.066.063

Nicht verzinsliche
Wertpapiere

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (designiert)

1.095.571

180.195

Festverzinsliche
Wertpapiere

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

224.849

2.392.600

Festverzinsliche
Wertpapiere

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

14.093.669

12.013.693

Festverzinsliche
Wertpapiere

Kredite und Forderungen

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

54.172

472

Derivative
Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

27.223

27.223

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

113.430

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Kredite und Forderungen

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

572.549

563.493

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

 

 

3.957.281

4.070.702

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

3.957.281

3.790.681

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

280.021

Summe

 

 

20.323.709

20.314.441

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

Buchwert gemäß IAS 39 per 31.12.2022

Reklassifizierung

Umbewertung

Buchwert gemäß IFRS 9 per 1.1.2023

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden

550.468

 

 

 

Umgliederung zu Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

–113.430

 

 

Sonstige Umgliederungen

 

–691

 

 

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

 

 

 

436.346

 

 

 

 

 

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39

0

 

 

 

Umgliederung aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten

 

3.045.105

 

 

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

 

 

 

3.045.105

 

 

 

 

 

Kredite und Forderungen gemäß IAS 39

0

 

 

 

Umgliederung aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

3.743

1.163

 

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

 

 

 

4.906

Summe

550.468

2.934.727

1.163

3.486.357

Die Umgliederung in Höhe von 3.045.105 Tausend Euro aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt).

Aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ wurden 3.743 Tausend Euro umgegliedert und nachfolgend mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“, angesetzt. Dies betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt), was zu einer Umbewertung in Höhe von 1.163 Tausend Euro führte.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022

Reklassifizierung

Umbewertung

Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gemäß IAS 39

15.189.240

 

 

 

Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

–3.045.105

 

 

Sonstige Umgliederungen

 

544

 

 

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

 

 

 

12.144.678

 

 

 

 

 

Kredite und Forderungen gemäß IAS 39

0

 

 

 

Umgliederung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

 

50.901

–1.692

 

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden

 

 

 

49.209

Summe

15.189.240

–2.993.660

–1.692

12.193.888

Die Umgliederung in Höhe von 50.901 Tausend Euro aus der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ zu „finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ betrifft Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt). Diese Vermögenswerte wurden mit dem beizulegenden Zeitwert in der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 bewertet werden“ angesetzt. Dies führte zu einer Umbewertung in Höhe von – 1.692 Tausend Euro.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9

Angaben in Tausend Euro

Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022

Reklassifizierung

Umbewertung

Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023

Kredite und Forderungen gemäß IAS 39

626.721

 

 

 

Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

–3.743

 

 

Umgliederung zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

–50.901

 

 

Sonstige Umgliederungen

 

–8.536

 

 

Umgliederung zu Kredite und Forderungen

 

 

–47

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9

 

 

 

563.493

Summe

626.721

–63.180

–47

563.493

Für zu fortgeführte Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wurde im Rahmen der Übergangsbestimmungen von IFRS 9 erstmalig eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste angesetzt. Diese Umbewertung führte zu einer Reduktion des Buchwerts dieser Vermögenswerte im Ausmaß von 47 Tausend Euro.

In der Kategorie „Kredite und Forderungen“ wurden Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8 in Höhe von 8.536 Tausend Euro erfasst.

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9

Angaben in Tausend Euro

Buchwert gemäß IAS 39
per 31.12.2022

Reklassifizierung

Umbewertung

Buchwert gemäß IFRS 9
per 1.1.2023

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39 bewertet werden

3.957.281

 

 

 

Umgliederung aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

113.430

–9

 

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung gemäß IFRS 9

 

 

 

4.070.702

Summe

3.957.281

113.430

–9

4.070.702

Fehlerkorrekturen

Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 17 wurden Fehler in den Posten „Forderungen und übrige Aktiva, Verbindlichkeiten und übrige Schulden“ sowie „Sonstige Kapitalanlagen“ identifiziert und Korrekturen gemäß IAS 8 wurden vorgenommen. Die Fehler wurden während der Arbeiten zur Aufnahme von vormals noch nicht in den integrierten Abschlusserstellungsprozess einbezogenen Gesellschaften identifiziert. Dadurch kam es zu Anpassungen der Eröffnungswerte für das Geschäftsjahr 2022, die im Kapitel „Erstmals anzuwendende Standards“ beschrieben sind.

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um eine laufende Abschreibung.
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Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
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IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften).
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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