20. Nachrangige Verbindlichkeiten

Im Juli 2013 hatte die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hatte eine Laufzeit von 30 Jahren und konnte erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllte die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Ein Teil der Anleihe – eine Nominale in Höhe von 201,3 Millionen Euro – wurde im Dezember 2021 am Kapitalmarkt über einen Rückkauf und Neuemission refinanziert. Der verbleibende Teil in Höhe von 148,7 Millionen Euro wurde zum ersten Kündigungstermin im Juli 2023 getilgt.

Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt.

Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie jederzeit zwischen 9. Juli 2025 und 9. Oktober 2025 vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse.

UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurückgekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals jederzeit zwischen 9. Juni 2031 und 9. Dezember 2031 gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich. Danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frameworks in gleicher Höhe der Emission zu tätigen.

Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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