3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und indexgebundenen Lebens­versicherung

Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Finanzielle Vermögenswerte werden dabei bei UNIQA in folgende Klassifizierungskategorien gegliedert:

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2023

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz- instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.272.009

1.292.910

951

15.850

3.581.719

Verpflichtend

2.272.009

1.292.910

951

15.850

3.581.719

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

12.835.537

188.646

0

0

13.024.182

Verpflichtend

12.835.537

0

0

0

12.835.537

Designiert

0

188.646

0

0

188.646

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

600.273

0

600.273

Summe

15.107.546

1.481.556

601.224

15.850

17.206.175

Sonstige Kapitalanlagen
Stand 31. Dezember 2022

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz- instrumente

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

2.392.600

1.066.063

472

27.223

3.486.357

Verpflichtend

2.392.600

1.066.063

472

27.223

3.486.357

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

12.013.693

180.195

0

0

12.193.888

Verpflichtend

12.013.693

0

0

0

12.013.693

Designiert

0

180.195

0

0

180.195

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

0

0

563.493

0

563.493

Summe

14.406.293

1.246.257

563.965

27.223

16.243.738

Eine Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten ist nur möglich, wenn sich das Geschäftsmodell, in welchem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, geändert hat. Solche Änderungen des Geschäftsmodells werden von UNIQA nur in sehr seltenen Fällen erwartet. Reklassifizierungen sind dabei prospektiv durchzuführen.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend):

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „sonstigen“ Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, oder
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist nicht erfüllt).

Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ Geschäftsmodell zugeordnet und daher verpflichtend als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet.

Sämtliche Wertänderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2023

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz- instrumente

Kapitalanlagen aus Investment- verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.817.816

2.020.661

175.458

0

282.439

4.296.374

Summe

1.817.816

2.020.661

175.458

0

282.439

4.296.374

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung
Stand 31. Dezember 2022

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Nicht verzinsliche Wertpapiere

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Derivative Finanz- instrumente

Kapitalanlagen aus Investment- verträgen

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

1.785.930

1.875.060

129.686

4

280.021

4.070.702

Summe

1.785.930

1.875.060

129.686

4

280.021

4.070.702

Finanzielle Vermögenswerte die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (verpflichtend)

Finanzielle Vermögenswerte werden verpflichtend als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten und Verkaufen“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt).

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum Marktwert. Marktwertänderungen werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Aufwendungen und Erträge aus Wertminderungen des Modells für erwartete Kreditverluste werden gleichsam im Periodenergebnis und im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (designiert)

Für Eigenkapitalinstrumente besteht im Zugangszeitpunkt ein unwiderrufliches Wahlrecht zur Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert („FVOCI-Option“). Dieses Wahlrecht kann für jedes Eigenkapitalinstrument einzeln getroffen werden.

UNIQA wendet das Wahlrecht der FVOCI-Option für ausgewählte strategische Beteiligungen und Eigenkapitalinvestments an.

Sämtliche Wertänderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umgliederung von im sonstigen Ergebnis erfassten Wertänderungen hin zum Periodenergebnis ist bei Ausbuchung nicht gestattet.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Angaben in Tausend Euro

Beizulegender Zeitwert

Erfasste Dividendenerträge

Kumulierte Gewinne/Verluste
aus dem Abgang

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

Eigenkapitalinstrumente designiert als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet1)

188.646

180.195

7.135

4.995

 

 

Während des Berichtszeitraums ausgebuchte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente

0

2.454

 

 

0

73

1)

Diese beinhalten im Wesentlichen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn diese

  • im Rahmen eines „Halten“-Geschäftsmodells nach IFRS 9 gehalten werden, und
  • die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen („SPPI-Kriterium“ ist erfüllt)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Änderungen resultierend aus der Effektivzinsmethode, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Wertminderungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Geschäftsmodellkriterium

Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen.

Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“ sowie „Halten“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet. Nur sonstige Kapitalanlagen ohne Verkaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darlehen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet.

SPPI-Kriterium

In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts – wesentliche Schätzungen

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet.

Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Veranlagungsausschuss berichtet.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

  • Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds.
  • Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte.
  • Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑ und Hedgefonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt:

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung:

  • Marktwertorientierter Ansatz
    Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind.
  • Kapitalwertorientierter Ansatz
    Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden.

Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte

Vermögenswerte

Preismethode

Inputfaktoren

Preismodell

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

 

 

 

Fremdgenutzte Grundstücke und Bauten mit beizulegenden Zeitwerten bewertet

Theoretischer Kurs

Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Kapitalisierungszinssatz, Nutzungsdauer der Immobilie, Bodenwert

Bewertungsgutachten

Festverzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Rentenpapiere

Notierter Kurs

Notierte Preise

-

Nicht notierte Rentenpapiere

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Nicht verzinsliche Wertpapiere

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

-

Private Equities

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Hedgefonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Infrastrukturfinanzierungen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven

Discounted Cashflow

Sonstige Unternehmensanteile

Theoretischer Wert

WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie

Bewertungsgutachten

Derivative Finanzinstrumente

 

 

 

Aktien-Basket-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM

CMS Floating Rate Note

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo

CMS-Spread-Zertifikat

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Kontraktspezifisches Modell

FX (Binary) Option

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM

Option (Inflation, OTC, OTC FX Options)

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS

Strukturierte Anleihen

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM

Swap, Cross Currency Swap

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell

Swaption, Total Return Swaption

Theoretischer Kurs

CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien)

Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

 

 

 

Notierte Aktien/Investmentfonds

Notierter Kurs

Notierte Preise

-

Nicht notierte Investmentfonds

Theoretischer Kurs

Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV)

NAV-Methode

Bewertungshierarchie

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte darstellen

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachanlagen

0

0

0

0

80.270

84.039

80.270

84.039

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

1.381.864

1.368.759

1.381.864

1.368.759

Summe

0

0

0

0

1.462.134

1.452.798

1.462.134

1.452.798

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

549.697

506.052

960

476

742.253

559.534

1.292.910

1.066.063

Festverzinsliche Wertpapiere

908.227

1.057.148

12.880

25.070

1.350.901

1.310.381

2.272.009

2.392.600

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

0

0

951

472

951

472

Derivative Finanzinstrumente

0

0

12.558

23.942

3.292

3.281

15.850

27.223

Summe

1.457.924

1.563.201

26.398

49.489

2.097.397

1.873.667

3.581.719

3.486.357

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht verzinsliche Wertpapiere

119.495

100.227

87

88

69.064

79.880

188.646

180.195

Festverzinsliche Wertpapiere

8.690.234

7.461.796

3.823.036

4.234.736

322.266

317.161

12.835.537

12.013.693

Summe

8.809.729

7.562.023

3.823.123

4.234.824

391.330

397.040

13.024.182

12.193.888

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative Finanzinstrumente

0

0

0

0

6.673

11.645

6.673

11.645

Summe

0

0

0

0

6.673

11.645

6.673

11.645

Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

0

0

0

0

1.562.673

1.579.528

1.562.673

1.579.528

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

0

0

453.950

442.752

146.318

44.456

600.267

487.208

Festverzinsliche Wertpapiere

0

0

0

53.644

0

0

0

53.644

Summe

0

0

453.950

496.395

146.318

44.456

600.267

540.851

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

31.12.2023

31.12.2022

Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihenverbindlichkeiten

521.088

478.296

0

0

0

0

521.088

478.296

Leasingverbindlichkeiten

0

0

0

0

84.823

92.787

84.823

92.787

Summe

521.088

478.296

0

0

84.823

92.787

605.911

571.083

Nachrangige Verbindlichkeiten

832.781

922.001

0

0

0

0

832.781

922.001

Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2

Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 535.582 Tausend Euro (2022: 2.061.673 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 951.190 Tausend Euro (2022: 170.531 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen.

Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden

Angaben in Tausend Euro

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Gesamt

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2.543.877

2.412.766

583.929

551.736

886.130

826.180

4.013.935

3.790.681

Kapitalanlagen aus Investmentverträgen

277.915

275.112

679

899

3.845

4.010

282.439

280.021

Summe

2.821.791

2.687.877

584.607

552.635

889.975

830.190

4.296.374

4.070.702

Stufe-3-Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen.

Angaben in Tausend Euro

Festverzinsliche Wertpapiere

Sonstige

Sonstige Kapital­anlagen gesamt

Kapitalanlagen der
fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung

2023

2022 angepasst

2023

2022 angepasst

2023

2022 angepasst

2023

2022 angepasst

Stand am 1. Jänner

1.627.541

1.594.269

643.166

359.100

2.270.708

1.953.369

830.190

937.524

Umgliederung in Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden

–6.328

0

0

0

–6.328

0

0

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1

–1.607

–12.218

0

0

–1.607

–12.218

0

0

Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2

–4.495

–5.339

0

0

–4.495

–5.339

–294

0

Transfers in die Stufe 3

9.820

31.373

96

35.484

9.917

66.858

0

305

In der Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste

38.389

–65.112

–14.111

28.367

24.278

–36.746

39.362

–115.601

Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste

–20.425

–67.566

1.738

44.774

–18.687

–22.792

0

0

Zugänge

167.696

259.488

228.045

221.616

395.741

481.104

93.721

66.227

Abgänge

–143.932

–105.462

–44.660

–71.642

–188.592

–177.104

–73.431

–58.171

Veränderung aus Währungsumrechnung

6.507

–1.892

1.286

–344

7.793

–2.236

427

–94

Änderung des Konsolidierungskreises

0

0

0

25.812

0

25.812

0

0

Stand am 31. Dezember

1.673.168

1.627.541

815.560

643.166

2.488.728

2.270.708

889.975

830.190

Sensitivitäten

Festverzinsliche Wertpapiere

Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 4,6 Prozent (2022: 9,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 3,6 Prozent (2022: 8,5 Prozent).

Sonstige

Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanagement mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV).

Wertpapierleihgeschäfte

Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ aus Wertpapierleihgeschäften 526.158 Tausend Euro (2022: 530.299 Tausend Euro). Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 571.583 Tausend Euro (2022: 591.932 Tausend Euro). Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapitalanlageergebnis bilanziert.

Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2023

31.12.2022 angepasst

Ausleihungen

 

 

Hypothekendarlehen

3.967

5.238

Sonstige Ausleihungen

125.106

108.403

Summe

129.072

113.641

Übrige Kapitalanlagen

 

 

Einlagen bei Kreditinstituten

453.950

442.752

Depotforderungen

18.202

7.572

Summe

472.151

450.324

Gesamtsumme

601.224

563.965

Wertänderungen, die auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste erfasst wurden, belaufen sich für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen aus der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ auf – 32 Tausend Euro (2022: – 16 Tausend Euro).

Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen

Angaben in Tausend Euro

31.12.2023

31.12.2022
angepasst

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Buchwerte

beizulegende Zeitwerte

Bis zu 1 Jahr

55.889

50.271

35.563

30.079

Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren

72.373

65.098

6.163

8.973

Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren

753

678

69.009

62.650

Von mehr als 10 Jahren

57

51

2.906

2.510

Summe

129.072

116.097

113.641

104.212

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Bonität der Schuldner:innen. Die Buchwerte der Einlagen bei Kreditinstituten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art den beizulegenden Zeitwerten.

Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
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