Achtung der Menschenrechte

Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist Kern unserer Unternehmenskultur. Unsere Menschenrechtspolitik verkörpert unser starkes Engagement in wichtigen Fragen der Menschenrechte und stellt sicher, dass Menschenrechte geschützt und gewahrt werden können. Eine Verletzung der Menschenrechte durch unsere Geschäftstätigkeit oder durch von uns versicherte Projekte und Kund:innen hätte gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Individuen und würde Reputationsschäden und rechtliche Folgen für die UNIQA Group nach sich ziehen.

Unser Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2020 verpflichtet uns zur Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in der gesamten UNIQA Group. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien wurden in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Conduct aufgenommen.

In unserer Rolle als Versicherung bemühen wir uns um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte bei unseren Mitarbeiter:innen, bei unseren Lieferant:innen, in unseren Veranlagungen (inkl. Principal Adverse Impacts) und im Umgang mit Kund:innen. Für jeden dieser Bereiche haben wir unterschiedliche Richtlinien und Standards implementiert, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu minimieren und aufkommende Chancen zu nutzen. Beispiele dafür sind: UNIQA Guidelines for Responsible Investments, UNIQA Corporate Business Environmental Social Governance (ESG) Standard und entsprechende Bewertung von ESG-Risiken und UNIQA Diversity & Inclusion Policy.

Thema

Zielerreichung 2023

Ziele 2024

Integration von Menschenrechten

Einbettung des UNIQA Code of Conducts (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung) in den Registrierungsprozess für Lieferant:innen

Weitere Integration von Menschenrechtsrichtlinien in alle relevanten Geschäftsbereiche und Kernprozesse