Glossar
A
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Abgegebene Rückversicherungsprämien
Anteil der Prämien, die dem Rückversicherer dafür zustehen, dass sie bzw. er bestimmte Risiken in Rückdeckung übernimmt.
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Allgemeines Bewertungsmodell (GMM)
Allgemeines Bewertungsmodell unter IFRS 17, welches grundsätzlich anzuwenden ist, wenn nicht das Prämienallokationsmodell oder der variable Gebührenansatz anzuwenden sind.
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Anschaffungskosten
Der zum Erwerb eines Vermögenswerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs zuzüglich dem Kauf direkt zurechenbarer Kosten.
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Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile am Periodenergebnis, die nicht dem Konzern, sondern Konzernfremden zuzurechnen sind, die Anteile an verbundenen Unternehmen halten.
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Asset Allocation
Die Struktur der Kapitalanlagen, das heißt die anteilige Zusammensetzung der gesamten Kapitalanlagen aus den verschiedenen Kapitalanlagearten (z. B. Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Immobilien, Geldmarktinstrumenten).
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Asset-Liability-Management
Managementkonzept, bei dem Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensaktiva und -passiva aufeinander abgestimmt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess Strategien zu den Aktiva und Passiva formuliert, umgesetzt, überwacht und revidiert, um bei vorgegebenen Risikotoleranzen und Beschränkungen die finanziellen Ziele zu erreichen.
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Assoziierte Unternehmen
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist.
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Aufwendungen für Versicherungsleistungen
Die Aufwendungen für Versicherungsleistungen spiegeln die Ausgaben für die in der Periode erbrachten Dienstleistungen (die den Versicherungseinnahmen entsprechen) sowie die Verluste aus Gruppen von belastenden Verträgen und die anschließende Umkehrung solcher Verluste und Änderungen wider.
B
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Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
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Best Estimate
dt. „bester Schätzwert“. Dieser bezeichnet den wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt künftiger Zahlungsströme unter Berücksichtigung ihres erwarteten Barwerts und unter Anwendung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve.
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Bestandswert
engl. „value of business in force“ (VIF). Bezeichnet den Barwert der zukünftigen Gewinne, die aus Lebensversicherungsverträgen entstehen, abzüglich des Barwerts der Kosten für das in diesem Zusammenhang vorzuhaltende Kapital.
C
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Corporate Governance
Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Rahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Corporate-Governance-Regelungen dienen der Transparenz und stärken damit das Vertrauen in eine verantwortliche, auf Wertschöpfung gerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle.
D
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Deckungsrückstellung/Liability for Remaining Coverage (LRC)
Technische Rückstellung unter IFRS 17 für zukünftige Übernahme von Versicherungsrisiken aus dem bestehenden Geschäft.
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Deckungsrückstellung
Technische Rückstellung unter IFRS 17 für zukünftige Übernahme von Versicherungsrisiken aus dem bestehenden Geschäft.
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Direkt zuordenbare Kosten
Direkt zuordenbare Kosten sind Ausgaben, die einem bestimmten Versicherungsvertrag eindeutig zugeordnet werden können. Beispiele sind Vertriebsprovisionen und Verwaltungskosten für diesen Vertrag.
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Direktes Geschäft/selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Dies betrifft jene Versicherungsverträge, die ein Erstversicherer mit Privatpersonen oder Unternehmen abschließt. Im Unterschied dazu bezieht sich in Rückdeckung übernommenes Versicherungsgeschäft (indirektes Geschäft) auf das von einem anderen Erst- oder Rückversicherer übernommene Geschäft.
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Duration
Die Duration bezeichnet die gewichtete durchschnittliche Laufzeit einer zinssensitiven Kapitalanlage oder eines Portfolios und ist ein Risikomaß für die Sensitivität von Kapitalanlagen bei Zinssatzänderungen.
E
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ECM
„Economic Capital Model“. UNIQA Ansatz ausgehend von der EIOPA-Standardformel zur Berechnung des Risikokapitalbedarfs mit den Abweichungen der Risikohinterlegung für EEA-(„European Economic Area“-)Staatsanleihen, Behandlung von Asset Backed Securities und unter Nutzung des partiellen internen Modells für die Schaden- und Unfallversicherung.
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ECR
„Economic Capital Requirement“. Risikokapitalerfordernis, das aus dem Economic Capital Model resultiert.
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Eigenkapitalrendite (ROE)
Die Eigenkapitalrendite ist das Verhältnis des Periodenergebnisses zum durchschnittlichen Eigenkapital, jeweils nach Minderheiten.
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Equity-Methode
Nach dieser Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen bilanziert. Der Wertansatz entspricht grundsätzlich dem konzernanteiligen Eigenkapital dieser Unternehmen. Im Fall von Anteilen an Unternehmen, die selbst einen Konzernabschluss aufstellen, wird jeweils deren Konzerneigenkapital entsprechend angesetzt. Im Rahmen der laufenden Bewertung ist dieser Wertansatz um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen fortzuschreiben; die anteiligen Jahresergebnisse werden dabei dem Konzernergebnis zugerechnet.
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Ergänzungskapital
Eingezahltes Kapital, das dem Versicherungsunternehmen vereinbarungsgemäß auf mindestens fünf Jahre unter Verzicht auf Kündigung zur Verfügung gestellt wird und für das Zinsen nur ausbezahlt werden dürfen, soweit sie im Jahresüberschuss gedeckt sind.
F
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Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten sind Anschaffungskosten reduziert um eine laufende Abschreibung.
G
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Gesamtsolvabilitätsbedarf
engl. „Overall Solvency Needs“ (OSN). Bezeichnet die unternehmensindividuelle Risikoeinschätzung und daraus resultierende Kapitalanforderungen. Entspricht bei UNIQA dem ECR.
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Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
I
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IAS
„International Accounting Standards“ (internationale Rechnungslegungsvorschriften).
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IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
K
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Kapitalklassen (Tiers)
Einstufung der Basiseigenmittelbestandteile anhand der Eigenmittelliste gemäß den in der Durchführungsverordnung (EU) genannten Kriterien in Tier 1, Tier 2 oder Tier 3. Ist ein Basiseigenmittelbestandteil nicht in dieser Liste enthalten, ist eine Einordnung selbst zu beurteilen und einzustufen.
M
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MCR (Mindestkapitalanforderung)
Bezeichnet ein Mindestmaß an Sicherheit, das die anrechenbaren Basiseigenmittel nicht unterschreiten sollten. Die MCR wird durch eine Formel in Relation zur Solvency Capital Requirement berechnet.
N
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Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den übrigen Verbindlichkeiten getilgt werden dürfen.
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Neubewertungsrücklage
Nicht realisierte Gewinne und Verluste, die aus der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten resultieren, werden nach Abzug latenter Steuern erfolgsneutral direkt im Eigenkapital in den Positionen „Bewertung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten“, „Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen“ sowie „Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen“ erfasst.
Ö
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Ökonomische Kapitalquote (ECR Ratio)
Relation der anrechenbaren Eigenmittel („own funds“) zu Risikokapital (ECR) nach dem UNIQA Economic Capital Model. Kennzahl der Solvabilität nach der internen Berechnungsmethodik.
O
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ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Unternehmenseigener und vorausschauender Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungsprozess. Er ist ein integrierender Bestandteil der Unternehmensstrategie sowie des Planungsprozesses – gleichzeitig aber auch des gesamthaften Risikomanagementkonzepts.
(
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(Partielles) internes Modell
Internes und auf Anordnung der FMA von einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen selbst entwickeltes Modell zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung oder relevanter Risikomodule (partiell).
P
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Prämienallokationsansatz (PAA)
Der Prämienallokationsansatz ist ein vereinfachter Ansatz mit geringerer Komplexität, der nur zulässig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Das vereinfachte Bewertungsmodell kommt vor allem in der kurzfristigen Sachversicherung zur Anwendung.
R
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Retrozession
Retrozession bedeutet die Rückversicherung des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts und wird von professionellen Rückversicherungsunternehmen sowie in der aktiven Rückversicherung anderer Versicherungsunternehmen als risikopolitisches Instrument eingesetzt.
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Risikoappetit
Bezeichnet das bewusste Eingehen von und den Umgang mit Risiken innerhalb der Risikotragfähigkeit.
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Risikolimit
Das Risikolimit begrenzt die Höhe des Risikos bzw. sorgt dafür, dass mit vorgegebener Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Verlusthöhe bzw. eine bestimmte negative Abweichung vom Planwert (geschätzte Performance) nicht überschritten wird.
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Risk Margin
Die Risikomarge gilt gemäß § 161 VAG 2016 als Aufschlag auf den besten Schätzwert; sie soll sicherstellen, dass der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen dem Betrag entspricht, den die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fordern würden, um die Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen übernehmen und erfüllen zu können.
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Rückversicherung
Ein Versicherungsunternehmen versichert einen Teil seines Risikos bei einem anderen Versicherungsunternehmen.
S
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SCR
Bezeichnet die anrechenbaren Eigenmittel (Solvency Capital Requirement), die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung zu halten haben. Sie ist so kalibriert, dass alle quantifizierbaren Risiken (u. a. Marktrisiko, Kreditrisiko, lebensversicherungstechnisches Risiko) verlässlich berücksichtigt sind. Sie deckt sowohl die laufende Geschäftstätigkeit als auch das in den folgenden zwölf Monaten erwartete neue Geschäft ab.
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Solvabilität
Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens.
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Solvency II
Richtlinie der Europäischen Union zu Publikationspflichten sowie Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
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Standardmodell
Standardformel zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung.
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Stresstest
Bei Stresstests handelt es sich um eine spezielle Form der Szenarioanalyse. Ziel ist es, eine quantitative Aussage über das Verlustpotenzial von Portfolios bei extremen Marktschwankungen treffen zu können.
V
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Value at Risk
Methode zur Risikoquantifizierung. Dabei errechnet man den Erwartungswert eines Verlusts, der bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb eines definierten Zeitraums auftreten kann.
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Variabler Gebührenansatz(VFA)
Der variable Gebührenansatz wurde eingeführt, um den Besonderheiten von Versicherungsverträgen mit direkter Gewinnbeteiligung Rechnung zu tragen. Dieser wird vor allem für Geschäft mit Gewinnbeteiligung insbesondere in der Kranken- und der Lebensversicherung angewendet.
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Verbundene Unternehmen
Als verbundene Unternehmen gelten die Muttergesellschaft und deren Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen.
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Versicherungserträge
Die Versicherungserträge spiegeln den um den Zeitwert des Geldes und Kapitalanlagekomponenten bereinigten Teil des gesamten erhaltenen Entgelts wider, der den in der Periode erbrachten Versicherungsleistungen zugewiesen wird, die durch die Verringerung der LRC der Periode bedingt sind.
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Versicherungstechnisches Ergebnis
Messgröße für das versicherungstechnische Ergebnis.
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Vertragliche Servicemarge (CSM)
Die vertragliche Servicemarge stellt den zukünftig erwarteten Gewinn dar, den ein Versicherer für die Erbringung künftiger Versicherungsdienstleistungen für eine bestimmte Gruppe von Versicherungsverträgen verbucht.