Vergütungspolitik, Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht 2023 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am 3. Juni 2024 zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieser Hauptversammlung ist weiters die Vergütungspolitik gemäß § 78a und § 98a Aktiengesetz erneut zur Abstimmung vorzulegen.