Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Als verantwortungsvolles Unternehmen erachten wir die Einhaltung aller für UNIQA relevanten gesetzlichen Regelungen, unternehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Diese Überzeugung beruht nicht zuletzt auf dem Bewusstsein, dass das Versicherungsgeschäft ganz grundlegend auf Vertrauen basiert. Compliance-Risiken wie Korruption und Bestechung bringen potenziell wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen mit sich. Allein der Verdacht auf Korruption und Bestechung kann zu Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust bei Geschäftspartner:innen und Kund:innen führen. Schon daher ist verantwortungsvolles Verhalten eine wesentliche Grundlage unseres Handelns.
Neben der erstklassigen Qualität von Produkten und Services strebt UNIQA auch im Verhalten ihrer Mitarbeiter:innen nach höchsten Standards. Deshalb haben wir in unserem Code of Conduct interne Standards für ethisches Verhalten festgelegt, die über die geltenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und für sämtliche Bereiche unseres Unternehmens gleichermaßen bindend sind. Der Code of Conduct wird durch die lokalen Compliance-Funktionen an alle Mitarbeiter:innen kommuniziert. Seine Inhalte sind zudem Bestandteil der verpflichtenden jährlichen Compliance-Schulung. Die Group Compliance Policy sowie der Group Compliance Standard beschreiben die Organisation der Compliance-Funktion innerhalb der UNIQA Group und beinhalten Regelungen zu wesentlichen Compliance-Themen, wie z. B. Korruptionsvermeidung, Umgang mit Hinweisen auf Non-Compliance oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit. Für die Erstellung sämtlicher Vorschriften sowie die Umsetzung des Compliance-Programms in der gesamten Gruppe ist das Team Group Compliance verantwortlich. Diese zentrale Einheit wird in jeder Versicherungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unterstützt.
Im Berichtsjahr 2023 setzten wir weiterhin unser Ziel fort, keinerlei Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu verzeichnen. Trotz der gesetzlichen Initiativen und der ergriffenen Maßnahmen im Bereich Compliance gab es im Berichtsjahr dennoch vier Fälle von Nichteinhaltung von Gesetzen und Regelungen die zu monetären Strafen in Höhe von 276.700 Euro (2022: 19.572 Euro) geführt haben. Im Berichtsjahr 2023 wurden des Weiteren 445.778 Euro an Strafen für zwei Verstöße gegen Gesetze und Regelungen aus den Vorjahren bezahlt (davon 395.778 Euro in Ungarn und 50.000 Euro in Serbien). Im Verlauf des Berichtsjahres wurden insgesamt neun Verfahren aufgrund von wesentlichen Verstößen gegen geltende Gesetze und Verordnungen geführt, gegen die im Berichtszeitraum Rechtsmittel erhoben wurden. In sechs dieser Fälle kam es zur Verhängung von Geldbußen und in drei dieser Fälle wurden nicht-monetären Sanktionen ausgesprochen.
Dagegen wurden wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2023 keine bestätigten Gesetzesverstöße im Bereich der Korruption oder Geldwäsche verzeichnet. Im Jahr 2022 gab es ein Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung. Die UNIQA Group wurde dabei im Zuge von Vergleichsgesprächen zur Zahlung von 422.330 Euro verpflichtet, wobei diese Strafe die niedrigste unter allen von der Wettbewerbsbehörde untersuchten Versicherungen war. Im Jahr 2023 gab es keine weiteren Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigen Verhalten, Kartell- und Monopolbildung.
Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wurden im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und deren Kennzeichnung weder Verstöße gegen Vorschriften, die ein Bußgeld oder eine Sanktion zur Folge hatten, noch gegen freiwillige Verhaltensregeln festgestellt. Im Gegensatz zum Vorjahr, in dem ein Vorfall auftrat, der zu einer Mahnung führte, wurden im Berichtsjahr insgesamt acht Vorfälle registriert, die jeweils eine Mahnung zur Folge hatten.
Im Berichtsjahr wurden die Anti-Korruptionsregelungen an alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands der UNIQA Group, sowie Mitarbeiter:innen der UNIQA Österreich kommuniziert. An der E-Learning-Schulung zum Code of Conduct haben 66,6 Prozent der neun Mitglieder des Vorstandes der UNIQA Group sowie 88,3 Prozent der UNIQA Österreich Mitarbeiter:innen erfolgreich teilgenommen. Für Mitglieder des Aufsichtsrates der UNIQA Group lag im Jahr 2023 der Schulungsfokus auf Geldwäscheprävention sowie Emittenten-Compliance. Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Group werden im Jahr 2024 schwerpunktmäßig zum Thema Anti-Korruption geschult. In den internationalen Versicherungsgesellschaften1) haben 95,3 Prozent der Mitglieder der Leitungsorgane sowie 76,6 Prozent der Mitarbeiter:innen an den Schulungen zu Anti-Korruption teilgenommen.
Im Jahr 2023 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie in einigen nationalen Gesetzen umgesetzt. Die UNIQA Group verfügt bereits seit 2018 über ein Portal, über das Hinweise auf Non-Compliance in den Versicherungsgesellschaften der UNIQA Group gegeben werden können. Das Portal wurde 2023 angepasst und auf Nicht-Versicherungsgesellschaften ausgeweitet. Hinweise können von UNIQA Mitarbeiter:innen, aber auch – über die gesetzliche Verpflichtung hinaus – von externen Personen, abgegeben werden, dies selbstverständlich auch anonym.
Thema |
Zielerreichung 2023 |
Ziele 2024 |
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Meldungen |
Implementierung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Versicherungs- sowie Nicht-Versicherungsgesellschaften, die von den einschlägigen lokalen Bestimmungen umfasst sind |
Meldung und Dokumentation von Interessenkonflikten werden überprüft und, falls notwendig, angepasst |
1) Die Kennzahlen beinhalten Daten folgender Länder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn.