7. Immaterielle Vermögenswerte
Firmenwert
Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte
Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Ausnahmen hiervon bilden die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden, sowie die Telemedi Group (Erwerb im 4. Quartal 2023), die ihren Sitz in Polen hat, jedoch keine gemeinsame CGU mit der Versicherungsgruppe in Polen darstellt:
- UNIQA Österreich
- Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group (SEE)
- Bulgarien (SEE)
- Polen (CE)
- Telemedi Group
- Tschechien (CE)
- Ungarn (CE)
Angaben in Tausend Euro |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
---|---|---|
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group |
20.973 |
19.026 |
Bulgarien |
5.411 |
5.411 |
Polen |
43.998 |
40.790 |
Telemedi Group |
10.108 |
0 |
Tschechien |
233.647 |
239.650 |
Ungarn |
13.970 |
13.340 |
UNIQA Österreich |
37.737 |
37.737 |
Übrige |
2.386 |
2.472 |
Summe |
368.229 |
358.426 |
Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte
Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Ermittlung des erzielbaren Betrags – wesentliche Schätzungen
Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount-Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente).
Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben.
Cashflowprognose (Mehrphasenmodell)
Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre
Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden sowie die Nachhaltigkeitsstrategie von UNIQA und damit einhergehend klimabezogene Aspekte. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein.
Phase 2: ewige Rente
Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples.
Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell.
Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet.
Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet.
In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet.
Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst.
Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Inflationsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risikolosen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt.
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
|||
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) |
14,2 – 15,2 |
14,5 – 15,5 |
13,4 – 15,7 |
13,7 – 16,0 |
||
Bulgarien |
10,0 |
10,3 |
10,5 |
10,8 |
||
Österreich |
8,7 |
8,7 |
8,7 |
8,7 |
||
Polen |
12,3 |
12,6 |
9,9 |
10,2 |
||
Tschechien |
10,1 |
10,4 |
9,0 |
9,3 |
||
Ungarn |
14,0 |
14,3 |
12,0 |
12,3 |
||
|
Angaben in Prozent |
Diskontfaktor |
Diskontfaktor ewige Rente |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
Schaden/Unfall |
Leben & Kranken |
|||
Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) |
11,8 – 13,9 |
12,1 – 14,1 |
14,5 – 17,1 |
14,8 – 17,3 |
||
Bulgarien |
9,1 |
9,3 |
11,1 |
11,3 |
||
Österreich |
9,0 |
9,3 |
9,0 |
9,3 |
||
Polen |
16,9 |
17,1 |
10,3 |
10,5 |
||
Tschechien |
10,7 |
11,0 |
9,3 |
9,6 |
||
Ungarn |
17,7 |
17,9 |
12,8 |
13,0 |
||
|
Sensitivitätsanalysen
Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitätsanalysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die weiteren Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine sowie die Folgen der gegenwärtigen Hochzinsphase.
Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden.
Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich nur bei Kombination eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um –10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 28,5 Millionen Euro für die CGU Polen und 3,2 Millionen Euro für die CGU Tschechien ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird.
Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt.
Die Abschreibung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Kostenteilung im versicherungstechnischen Ergebnis sowie den sonstigen nicht versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen.
Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden im Falle des Vorliegens eines Triggering Event auf Wertminderung überprüft. Ansonsten erfolgt eine jährliche Überprüfung.
Wertminderungen auf Firmenwerte werden nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten
Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen nach IFRS 17 sowie aus Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten.
Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge.
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Selbst erstellte Software |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2022 |
359.714 |
213.813 |
105.818 |
466.482 |
12.642 |
1.158.469 |
Währungsumrechnung |
6.374 |
–712 |
12 |
–1.793 |
–66 |
3.814 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
–930 |
0 |
–8 |
0 |
0 |
–938 |
Zugänge |
0 |
3.863 |
49.531 |
60.544 |
109 |
114.047 |
Abgänge |
–47 |
–2.084 |
–3.864 |
–28.807 |
–2.538 |
–37.340 |
Umbuchungen |
0 |
0 |
–1.877 |
1.781 |
0 |
–96 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
365.111 |
214.880 |
149.611 |
498.207 |
10.147 |
1.237.957 |
Stand am 1. Jänner 2023 |
365.111 |
214.880 |
149.611 |
498.207 |
10.147 |
1.237.957 |
Währungsumrechnung |
–219 |
7.791 |
62 |
1.274 |
–7 |
8.900 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
10.022 |
0 |
241 |
11.000 |
5.598 |
26.861 |
Zugänge |
0 |
3.510 |
7.227 |
99.434 |
3.077 |
113.247 |
Abgänge |
0 |
–1.488 |
–1.816 |
–1.055 |
0 |
–4.359 |
Umbuchungen |
0 |
0 |
–145.460 |
138.064 |
7.397 |
0 |
Umgliederung zur Veräußerung gehalten |
0 |
0 |
0 |
–3.668 |
0 |
–3.668 |
Stand am 31. Dezember 2023 |
374.915 |
224.692 |
9.865 |
743.255 |
26.211 |
1.378.938 |
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Selbst erstellte Software |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2022 |
–6.686 |
–35.063 |
–893 |
–219.707 |
–5.109 |
–267.458 |
Währungsumrechnung |
0 |
222 |
0 |
1.222 |
75 |
1.519 |
Zugänge aus Abschreibungen |
0 |
–25.226 |
0 |
–30.465 |
–626 |
–56.317 |
Abgänge |
0 |
0 |
0 |
25.206 |
1.080 |
26.286 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
–6.686 |
–60.067 |
–893 |
–223.744 |
–4.580 |
–295.970 |
Stand am 1. Jänner 2023 |
–6.686 |
–60.067 |
–893 |
–223.744 |
–4.580 |
–295.970 |
Währungsumrechnung |
0 |
–2.715 |
0 |
–1.261 |
13 |
–3.962 |
Veränderung des Konsolidierungskreises |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Zugänge aus Abschreibungen |
0 |
–28.912 |
0 |
–43.749 |
–843 |
–73.504 |
Zugänge aus Wertminderungen |
0 |
0 |
–2.950 |
0 |
0 |
–2.950 |
Abgänge |
0 |
0 |
893 |
573 |
0 |
1.466 |
Umgliederung zur Veräußerung gehalten |
0 |
0 |
0 |
2.294 |
0 |
2.294 |
Stand am 31. Dezember 2023 |
–6.686 |
–91.694 |
–2.950 |
–265.888 |
–5.410 |
–372.627 |
Angaben in Tausend Euro |
Firmenwert |
Bestandswerte und versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Selbst erstellte Software |
Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|
Stand am 1. Jänner 2022 |
353.028 |
178.750 |
104.925 |
246.774 |
7.533 |
891.011 |
Stand am 31. Dezember 2022 |
358.426 |
154.813 |
148.719 |
274.463 |
5.567 |
941.987 |
Stand am 31. Dezember 2023 |
368.229 |
132.999 |
6.915 |
477.368 |
20.801 |
1.006.311 |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung.