11. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Steuern vom Einkommen

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2023

1 – 12/2022
angepasst

Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr

28.981

57.159

Tatsächliche Steuern Vorjahre

8.713

8.287

Latente Steuern

65.543

–48.505

Summe

103.236

16.941

Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 24 Prozent (2022: 25 Prozent) in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen.

Überleitungsrechnung

Angaben in Tausend Euro

1 – 12/2023

1 – 12/2022
angepasst

Ergebnis vor Steuern

426.373

272.328

Erwarteter Steueraufwand1)

102.329

68.082

Korrigiert um Steuereffekte aus

 

 

Steuerfreien Beteiligungserträgen

–21.901

–31.263

Wertminderungen auf Firmenwerte

0

18

Steuerneutralen Konsolidierungseffekten

–908

3.270

Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/
sonstigen steuerfreien Erträgen

2.431

–11.312

Änderungen von Steuersätzen

5.041

–15.442

Steuersatzabweichungen

–29.703

–4.435

Quellensteuern

1.255

3.792

Steuern Vorjahre

8.713

–1.318

Verfall/Wertberichtigung von Verlustvorträgen
und Sonstiges

35.980

5.550

Ertragsteueraufwand

103.236

16.941

Durchschnittliche effektive Steuerbelastung
(Angaben in Prozent)

24,2

6,2

1)

Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz

Gruppenbesteuerung

UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH.

In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt.

Gewinnbeteiligung
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben an den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens angemessen zu beteiligen. Die Höhe dieser Gewinnbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
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