27. Anteilsbasierte Vergütungs­vereinbarung mit Barausgleich

Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren sind für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind.

Die ausgewählten Erfolgskennzahlen (Performance Targets) haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele von UNIQA sicherzustellen. Die Performance Targets umfassten einschließlich Performancezeiträume bis 2022 den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die Net Combined Ratio (CoR) im Segment Schaden- und Unfallversicherung von UNIQA und den Return on Risk Capital (RoRC: die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital) , wobei für die Feststellung der Gesamtzielerreichung diese Targets mit je einem Drittel gleich gewichtet wurden.

Unter dem ab dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Regelwerk IFRS 9/17 wird das Target CoR nicht mehr abgebildet. Für Performancezeiträume ab 2023 wurden daher an Stelle des Targets CoR zwei ESG-Targets in die LTI-Ausschreibungen aufgenommen. Diese sind die „Weighted Average Carbon Intensity“ (WACI) mit dem Ziel, die durchschnittliche Emissionsintensität der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA zu reduzieren, und die „Science Based Target Initiative“ (SBTi) mit dem Ziel, den Anteil der Unternehmen im Asset-Portfolio von UNIQA, die sich zur Emissionsreduktion verpflichtet haben, zu erhöhen. Nur direkte Investitionen von UNIQA in den betreffenden Unternehmen des Asset-Portfolios werden dafür herangezogen. Die beiden ESG-Targets werden für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit je 20 Prozent gewichtet. Die Targets TSR und RoRC werden von bisher je einem Drittel auf je 30 Prozent reduziert.

Für die LTI-Ausschreibungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 greift eine Übergangsregelung. Die jährliche(n) Zielerfüllung(en) des Targets CoR (bis 2022) und die jährliche(n) Zielerfüllung(en) der beiden ESG-Targets ab 2023 (innerhalb des vierjährigen Gesamtperformancezeitraums) werden ermittelt und ein Durchschnitt aus diesen drei Kennzahlen gebildet, welcher für die Feststellung der Gesamtzielerreichung mit einem Drittel gewichtet wird. Die Targets TSR und RoRC sind unverändert mit je einem Drittel gewichtet.

Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden.

Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C

A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien.

B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums.

C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums für die oben genannten Kennzahlen. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent.

Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen.

Zum 31. Dezember 2023 sind insgesamt 1.215.805 Stück (2022: 1.167.795 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 5.590 Tausend Euro (2022: 4.420 Tausend Euro).

IFRS
„International Financial Reporting Standards“ (internationale Grundsätze der Finanzberichterstattung). Seit 2002 gilt die Bezeichnung IFRS für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board verabschiedeten Standards. Bereits zuvor verabschiedete Standards werden weiter als International Accounting Standards (IAS) zitiert.
Zum Glossar